GYMME MORE Münsterland 2024/2025
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Die Fachhochschulreife<br />
Die Fachhochschulreife besteht aus dem<br />
schulischen und berufspraktischen Teil.<br />
Die Fachhochschulreife kann insbesondere<br />
auf zwei Wegen erworben werden:<br />
• Der erste Weg führt über den Besuch<br />
entsprechender Bildungsgänge an den berufsbildenden<br />
Schulen; besonders relevant ist die<br />
Fachoberschule, die den theoretischen und<br />
fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife<br />
umfasst.<br />
• Der zweite Weg führt über das Verlassen der<br />
gymnasialen Oberstufe oder des Beruflichen<br />
Gymnasiums am Ende des ersten Jahres der<br />
Qualifikationsphase (d. h. Ende Jahrgangsstufe<br />
12). Sofern bestimmte schulische Leistungen<br />
vorhanden sind (konkret in dem Merkblatt<br />
zum Erwerb der Fachhochschulreife benannt:<br />
https://www.schulministerium.nrw/sites/<br />
default/files/documents/Merkblatt-zum-<br />
Erwerb-der-Fachhochschulreife.pdf),<br />
wird der schulische Teil der Fachhochschulreife<br />
erworben. Der Erwerb des berufspraktischen<br />
Teils der Fachhochschulreife erfolgt anschließend<br />
durch ein einjähriges Berufspraktikum<br />
oder eine Berufsausbildung. Am Beruflichen<br />
Gymnasium bestehen ähnliche Regelungen<br />
zum Erwerb der Fachhochschulreife, wenn<br />
diese Schulform vorzeitig verlassen wird.<br />
Mit der Fachhochschulreife kann in NRW an<br />
einer Fachhochschule studiert werden. In<br />
einigen anderen Bundesländern besteht außerdem<br />
die Möglichkeit, Studiengänge mit Bezug<br />
zur beruflichen Fachrichtung der Fachhochschulreife<br />
an Universitäten zu studieren.<br />
Weitere Informationen zur Hochschulzugangs<br />
berechtigung sind unter<br />
https://studienorientierung-nrw.de/<br />
zu finden.<br />
Gut zu wissen:<br />
Basierend auf einer abgeschlossenen<br />
Berufsausbildung gibt es weitere<br />
Möglichkeiten zum Einstieg in ein<br />
Studium. Auf Seite 21 wird hierauf<br />
eingegangen.