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BMVIT - IV/SCH3 (Oberste Seilbahnbehörde) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: sch3@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012 DVR:0000175 EDIKT Wien, am 27. April 2012 Grünbergseilbahn (neu); Antrag auf seilbahnrechtliche Baugenehmigung gem. §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F. und Rodungsbewilligung gemäß §§ 17 ff Forstgesetz 1975 i.d.g.F. Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Großverfahren Die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG hat beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit Schreiben vom 3. September 2010 den Antrag auf Erteilung der seilbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F. (SeilbG) für eine zweispurige Zweiseilpendelbahn mit geschlossenen Fahrzeugen von Gmunden auf den Grünberg (Grünbergseilbahn (neu)) sowie auf Erteilung der dazu erforderlichen Rodungsbewilligung gem. §§ 17 ff Forstgesetz (ForstG) gestellt. Beschreibung des Vorhabens: Es ist vorgesehen, die Zweiseilumlaufbahn Grünbergbahn (errichtet 1957) nahezu standortgleich zu ersetzen, wobei die neue Talstation auf dem Grundstück der bestehenden Talstation situiert und die Bergstation ca. 30 m vor dem Bestand verlegt wird. Die neue Anlage soll als eine zweispurige Zweiseilpendelbahn mit zwei Fahrzeugen für je 60 + 1 Personen ausgeführt werden. Die Bergstation der bestehenden Seilbahn wird auf folgende Weise umgebaut: die Seilbahnhalle der bestehenden Seilbahn wird abgetragen; das quer dazu stehende Infrastrukturgebäude mit Werkstätte, Trafostation und WC-Anlagen bleibt erhalten; die elektrischen Betriebsräume der alten Seilbahn werden in Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bahnbediensteten umgebaut. Gegen dieses Vorhaben können ab Mittwoch, den 2. Mai 2012 bis Mittwoch, den 13. Juni 2012 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich Einwendungen eingebracht werden. Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fernschreiber, Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift an-

BMVIT - IV/SCH3 (Oberste Seilbahnbehörde)<br />

Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien<br />

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien<br />

E-Mail: sch3@bmvit.gv.at<br />

GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012 DVR:0000175<br />

EDIKT<br />

Wien, am 27. April 2012<br />

Grünbergseilbahn (neu);<br />

Antrag auf seilbahnrechtliche Baugenehmigung gem. §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F.<br />

und Rodungsbewilligung gemäß §§ 17 ff Forstgesetz 1975 i.d.g.F.<br />

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen<br />

mündlichen Verhandlung im Großverfahren<br />

Die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG hat beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie mit Schreiben vom 3. September 2010 den Antrag auf Erteilung der seilbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung gemäß §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F. (SeilbG) für<br />

eine zweispurige Zweiseilpendelbahn mit geschlossenen Fahrzeugen von <strong>Gmunden</strong> auf den<br />

Grünberg (Grünbergseilbahn (neu)) sowie auf Erteilung der dazu erforderlichen Rodungsbewilligung<br />

gem. §§ 17 ff Forstgesetz (ForstG) gestellt.<br />

Beschreibung des Vorhabens:<br />

Es ist vorgesehen, die Zweiseilumlaufbahn Grünbergbahn (errichtet 1957) nahezu standortgleich<br />

zu ersetzen, wobei die neue Talstation auf dem Grundstück der bestehenden Talstation situiert<br />

und die Bergstation ca. 30 m vor dem Bestand verlegt wird. Die neue Anlage soll als eine zweispurige<br />

Zweiseilpendelbahn mit zwei Fahrzeugen für je 60 + 1 Personen ausgeführt werden.<br />

Die Bergstation der bestehenden Seilbahn wird auf folgende Weise umgebaut: die Seilbahnhalle<br />

der bestehenden Seilbahn wird abgetragen; das quer dazu stehende Infrastrukturgebäude mit<br />

Werkstätte, Trafostation und WC-Anlagen bleibt erhalten; die elektrischen Betriebsräume der alten<br />

Seilbahn werden in Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bahnbediensteten umgebaut.<br />

Gegen dieses Vorhaben können ab Mittwoch, den 2. Mai 2012 bis Mittwoch, den 13. Juni<br />

2012 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich Einwendungen<br />

eingebracht werden.<br />

Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fernschreiber,<br />

Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift an-


GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />

gegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen<br />

Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.<br />

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht innerhalb der Auflagefrist (2.5.2012-<br />

13.6.2012) rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn<br />

Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig<br />

Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens<br />

trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der<br />

Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Entscheidung der Sache, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten<br />

Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis<br />

darstellt.<br />

Zu diesem Vorhaben findet weiters eine öffentliche mündliche Verhandlung am Dienstag, den<br />

19. Juni 2012, Beginn 9.00 Uhr, mit Fortsetzung am Mittwoch, den 20. Juni 2012, Beginn<br />

ebenfalls 9.00 Uhr, im Toscana Congress, Johann Orth Saal, Toscanapark 6, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

statt.<br />

Die Darlegung des Verhandlungsgegenstandes und die allgemeine Projektvorstellung des gesamten<br />

Bauvorhabens, weiters die Erörterung allgemeiner Fragen und Festlegung der weiteren einzelnen<br />

Verfahrensschritte erfolgt am Dienstag, den 19. Juni 2012 in der Zeit von 9.00 bis ca. 11.00<br />

Uhr. Im Anschluss daran und am nächsten Verhandlungstag erfolgen die konkrete Behandlung<br />

des Bauvorhabens einschließlich der Parteien- und Beteiligtenvorbringen sowie die Erstattung der<br />

Gutachten durch die Sachverständigen.<br />

Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle<br />

einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter<br />

kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft<br />

des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen,<br />

die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt<br />

werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />

Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche<br />

Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung<br />

befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten<br />

lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />

Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren<br />

Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung<br />

kommen.<br />

Der Antrag, die Antragsunterlagen können, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen<br />

sind, während der Einwendungsfrist (2.5.2012-13.6.2012) von jedermann beim Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 7. Stock, Zimmer-Nr.<br />

2


GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />

7F12 von 9:00 bis 15:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (01/711 62 – 652300)<br />

eingesehen werden.<br />

Außerdem besteht diese Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>.<br />

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.<br />

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren<br />

durch Edikt vorgenommen werden können.<br />

Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

Für die Bundesministerin:<br />

Mag. Jörg Schröttner<br />

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.<br />

Aussteller-Zertifikat<br />

Signaturwert<br />

Prüfinformation<br />

Datum 2012-04-27T14:29:55+02:00<br />

Seriennummer 437268<br />

Methode urn:<strong>pdf</strong>sigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0<br />

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-<br />

Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,<br />

C=AT<br />

Ihre Sachbearbeiterin:<br />

Mag. Ljudmila Klein<br />

Tel.: +43 (1) 71162 652313, Fax-DW: 652399<br />

E-Mail: ljudmila.klein@bmvit.gv.at<br />

cQk5jF/eWHxAncXhFXl+tVttJKTD3I2WZIdttcbwB2ZNYVkHeO/ZWIIpoAy9Zx7sE<br />

0jKY+OZ+LU+XJiQQ+PDnkxSoqpVEklw4ZJG18/Cip1jwnEVLcXcD+2qWFEFaeDoDW<br />

lYDTkhN62CvJKc8wK5N2ZMxnMrS3D0Xw4i0Bw5yFo=<br />

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:<br />

https://www.signaturpruefung.gv.at/<br />

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