Köflacher Rathauskurier 04/2023
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WIRTSCHAFT<br />
WIRTSCHAFT<br />
Neuer Standort<br />
für KFZ Pinder –<br />
Autoersatzteile<br />
Auszeichnung für<br />
Trachtenmanufaktur<br />
Seit 2002 verleiht die Sparte Handel der WKO Steiermark den<br />
„Handelsmerkur“, der an Unternehmen bzw. Unternehmerpersönlichkeiten<br />
vergeben wird. Bei der Veranstaltung am 7. November in<br />
der Alten Uni Graz durften sich Andrea und Klaus Kiegerl von der<br />
Trachtenmanufaktur über eine Top-Auszeichnung in der Kategorie<br />
„Unternehmen bis zehn Mitarbeiter“ freuen.<br />
Sozialversicherung<br />
bei Erwerbstätigkeit<br />
im Ausland<br />
Wird eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Ausland<br />
ausgeübt, stellt sich die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen<br />
Auswirkungen dies hat.<br />
Das Territorialitätsprinzip bedingt, dass das nationale Sozialversicherungsrecht<br />
jenes Staates anzuwenden ist, in dessen<br />
Hoheitsgebiet die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Der Wohnsitz<br />
des Beschäftigten bzw. der Unternehmenssitz sowie die<br />
Staatsangehörigkeit der jeweiligen Person sind nicht relevant.<br />
Das <strong>Köflacher</strong> Traditionsunternehmen KFZ Pinder – Autoersatzteile,<br />
übersiedelte kürzlich von der Judenburgerstraße in die<br />
Grazerstraße. Der Familienbetrieb wurde von Günter Pinder,<br />
einem gelernten Fahrzeugbauer und begeisterten Schrauber,<br />
gegründet und wird seit 2010 von seinem Sohn Wolfgang<br />
geführt.<br />
Gemeinsam mit seiner Gattin Kathrin hat er, gegenüber der Firma<br />
Kainbacher, das neue Geschäftslokal bezogen. Bürgermeister<br />
Helmut Linhart und Stadtrat sowie WKO Regionalstellenobmann<br />
KommR Peter Sükar grautlierten zum neuen Geschäft.<br />
Reflexion – Muskelkater inclusive<br />
Am 13. September hatten die Krenhof<br />
Lehrlinge und ihre Ausbildner einen nicht<br />
ganz alltäglichen Arbeitstag.<br />
An diesem Tag besuchte uns ein Teil des<br />
Vereines RBB Flinkstones aus Graz, der<br />
größte steirische Behindertensportverein.<br />
Die Gruppe bestehend aus Edler Christoph,<br />
Edler Katja, Kopp Roman und Hernesz<br />
Rene, sie sind im nationalen und internationalen<br />
Rollstuhl Basektball eine Klasse<br />
für sich und gleichzeitig Benchmark für den<br />
Mühlen Radl<br />
eröffnet in der<br />
<strong>Köflacher</strong> Innenstadt<br />
Im September öffnete das „Mühlen Radl“ in der Peter<br />
Rosegger-Gasse seine Pforten. Ulrike und Christoph<br />
Wiesinger bieten in ihrem neuen Geschäft Familien- und<br />
Lastenräder sowie ein E-Bike- und Fahrradservice an.<br />
Umgang mit einer Behinderung im Alltag.<br />
Neben einigen hochkarätigen Matches<br />
unter Anleitung der Sportler, erhielt die<br />
Krenhof Truppe noch viele praktische Einblicke<br />
in die alltäglichen Herausforderungen<br />
von Rollstuhlfahrern, wie z.B. Gehsteigkanten,<br />
Treppen und Pflastersteine.<br />
Das hohe Maß an Disziplin, gepaart mit<br />
Ehrgeiz und mentaler Stärke war wohl das<br />
eindrucksvollste an diesem Tag.<br />
Abgeschlossen wurde der Besuch noch<br />
mit einer guten Buschenschankjause.<br />
Auszeichnung für<br />
ERV G. Pinteritsch<br />
Mitte Oktober wurden in der Helmut-List-Halle in Graz, im Rahmen<br />
von 25 Jahre Austria‘s Leading Companies, die Top-Unternehmen<br />
der Steiermark ausgezeichnet. Als einziges weststeirisches Unternehmen<br />
stand ERV G. Pinteritsch aus Köflach in der Kategorie<br />
Mittelbetrieb mit einem Jahresumsatz zwischen 10 bis 50 Millionen<br />
Euro zur Wahl und holte sich schließlich die begehrte Auszeichung.<br />
Der Preis wird nicht von einer Jury vergeben, sondern auf Basis der<br />
Unternehmenszahlen, wodurch ein branchenübergreifender und<br />
zahlenbasierter Vergleich möglich ist. Dazu werden die jüngsten drei<br />
Jahresabschlüsse herangezogen. Die von PwC Österreich und<br />
KSV1870 entwickelte und bestens erprobte Bewertungsmethode<br />
berücksichtigt sowohl Wachstumsfaktoren als auch Liquiditätsfaktoren,<br />
wobei insgesamt zwölf Leistungskennzahlen in das<br />
Berechnungssystem einfließen.<br />
ERV Pinteritsch wird, um für die Zukunft gerüstet zu sein, im<br />
nächsten Jahr übrigens in den Bau einer neuen Lagerhalle mit einem<br />
vollautomatischen Lagersystem investieren und auch die Produktpalette<br />
wird erweitert.<br />
Auch das <strong>Köflacher</strong> Stadtoberhaupt, Helmut Linhart, gratulierte<br />
Gerhard und Karin Pinteritsch zur Auszeichnung und freut sich über<br />
ein solch innovatives und erfolgreiches Unternehmen in der<br />
Lipizzanerstadt.<br />
Bevor eine Person gemäß dem Territorialitätsprinzip den<br />
nationalen Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes unterworfen<br />
wird, hat der Dienstgeber oder der Selbständige zu<br />
prüfen, ob für den jeweiligen Sachverhalt im europäischen<br />
Gemeinschaftsrecht oder in bilateralen Abkommen Sonderbestimmungen<br />
bestehen.<br />
Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob die Tätigkeit in der EU/im<br />
EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in Vertragsstaaten,<br />
in Drittstaaten oder für bestimmte internationale<br />
Organisationen ausgeübt wird. Die Dauer der Beschäftigung<br />
spielt (mit Ausnahme von Entsendungen) keine Rolle.<br />
Arbeiten in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten<br />
Für Arbeiten, die in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten (parallel)<br />
als Unselbständiger und/oder Selbständiger ausgeübt werden,<br />
beinhaltet das europäische Gemeinschaftsrecht spezielle<br />
Normen. Bei deren Anwendung ist stets zu unterscheiden, ob die<br />
betreffende Person in mehreren Staaten ausschließlich in unselbständiger<br />
Art tätig ist, als Selbständiger agiert oder beide Tätigkeiten<br />
gleichzeitig verrichtet. Dabei spielen hier für die Frage,<br />
welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, der Wohnort der<br />
Person bzw. der Sitz des Unternehmens doch wiederum eine<br />
Rolle.<br />
So unterliegt eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren<br />
EU-Mitgliedstaaten eine unselbständige Beschäftigung ausübt, in<br />
der Regel den Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaates,<br />
wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt.<br />
Diese Aussage darf allerdings nicht verallgemeinert werden, da<br />
es zahlreiche Abweichungen geben kann, etwa wenn eine<br />
unselbständige mit einer selbständigen Tätigkeit<br />
zusammentrifft.<br />
Bei unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen ist grundsätzlich<br />
der Dienstgeber für die Einhaltung der melde- und<br />
beitragsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die korrekte<br />
Ermittlung der Beiträge sowie deren Abfuhr bzw. die ordnungsgemäße<br />
Meldungserstattung fällt somit in den Aufgabenbereich<br />
des jeweiligen Dienstgebers. Selbständige haben sich um die<br />
Einhaltung der jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen<br />
Bestimmungen selbst zu kümmern.<br />
Information<br />
Schlack u. Partner Steuerberatung GmbH<br />
Peter-Rosegger-Gasse 19, 8580 Köflach<br />
Tel: +43 3144 2417 Fax DW-24<br />
office@schlack-partner.at<br />
www.schlack-partner.at<br />
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