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Köflacher Rathauskurier 04/2023

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WIRTSCHAFT<br />

WIRTSCHAFT<br />

Neuer Standort<br />

für KFZ Pinder –<br />

Autoersatzteile<br />

Auszeichnung für<br />

Trachtenmanufaktur<br />

Seit 2002 verleiht die Sparte Handel der WKO Steiermark den<br />

„Handelsmerkur“, der an Unternehmen bzw. Unternehmerpersönlichkeiten<br />

vergeben wird. Bei der Veranstaltung am 7. November in<br />

der Alten Uni Graz durften sich Andrea und Klaus Kiegerl von der<br />

Trachtenmanufaktur über eine Top-Auszeichnung in der Kategorie<br />

„Unternehmen bis zehn Mitarbeiter“ freuen.<br />

Sozialversicherung<br />

bei Erwerbstätigkeit<br />

im Ausland<br />

Wird eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Ausland<br />

ausgeübt, stellt sich die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen<br />

Auswirkungen dies hat.<br />

Das Territorialitätsprinzip bedingt, dass das nationale Sozialversicherungsrecht<br />

jenes Staates anzuwenden ist, in dessen<br />

Hoheitsgebiet die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Der Wohnsitz<br />

des Beschäftigten bzw. der Unternehmenssitz sowie die<br />

Staatsangehörigkeit der jeweiligen Person sind nicht relevant.<br />

Das <strong>Köflacher</strong> Traditionsunternehmen KFZ Pinder – Autoersatzteile,<br />

übersiedelte kürzlich von der Judenburgerstraße in die<br />

Grazerstraße. Der Familienbetrieb wurde von Günter Pinder,<br />

einem gelernten Fahrzeugbauer und begeisterten Schrauber,<br />

gegründet und wird seit 2010 von seinem Sohn Wolfgang<br />

geführt.<br />

Gemeinsam mit seiner Gattin Kathrin hat er, gegenüber der Firma<br />

Kainbacher, das neue Geschäftslokal bezogen. Bürgermeister<br />

Helmut Linhart und Stadtrat sowie WKO Regionalstellenobmann<br />

KommR Peter Sükar grautlierten zum neuen Geschäft.<br />

Reflexion – Muskelkater inclusive<br />

Am 13. September hatten die Krenhof<br />

Lehrlinge und ihre Ausbildner einen nicht<br />

ganz alltäglichen Arbeitstag.<br />

An diesem Tag besuchte uns ein Teil des<br />

Vereines RBB Flinkstones aus Graz, der<br />

größte steirische Behindertensportverein.<br />

Die Gruppe bestehend aus Edler Christoph,<br />

Edler Katja, Kopp Roman und Hernesz<br />

Rene, sie sind im nationalen und internationalen<br />

Rollstuhl Basektball eine Klasse<br />

für sich und gleichzeitig Benchmark für den<br />

Mühlen Radl<br />

eröffnet in der<br />

<strong>Köflacher</strong> Innenstadt<br />

Im September öffnete das „Mühlen Radl“ in der Peter<br />

Rosegger-Gasse seine Pforten. Ulrike und Christoph<br />

Wiesinger bieten in ihrem neuen Geschäft Familien- und<br />

Lastenräder sowie ein E-Bike- und Fahrradservice an.<br />

Umgang mit einer Behinderung im Alltag.<br />

Neben einigen hochkarätigen Matches<br />

unter Anleitung der Sportler, erhielt die<br />

Krenhof Truppe noch viele praktische Einblicke<br />

in die alltäglichen Herausforderungen<br />

von Rollstuhlfahrern, wie z.B. Gehsteigkanten,<br />

Treppen und Pflastersteine.<br />

Das hohe Maß an Disziplin, gepaart mit<br />

Ehrgeiz und mentaler Stärke war wohl das<br />

eindrucksvollste an diesem Tag.<br />

Abgeschlossen wurde der Besuch noch<br />

mit einer guten Buschenschankjause.<br />

Auszeichnung für<br />

ERV G. Pinteritsch<br />

Mitte Oktober wurden in der Helmut-List-Halle in Graz, im Rahmen<br />

von 25 Jahre Austria‘s Leading Companies, die Top-Unternehmen<br />

der Steiermark ausgezeichnet. Als einziges weststeirisches Unternehmen<br />

stand ERV G. Pinteritsch aus Köflach in der Kategorie<br />

Mittelbetrieb mit einem Jahresumsatz zwischen 10 bis 50 Millionen<br />

Euro zur Wahl und holte sich schließlich die begehrte Auszeichung.<br />

Der Preis wird nicht von einer Jury vergeben, sondern auf Basis der<br />

Unternehmenszahlen, wodurch ein branchenübergreifender und<br />

zahlenbasierter Vergleich möglich ist. Dazu werden die jüngsten drei<br />

Jahresabschlüsse herangezogen. Die von PwC Österreich und<br />

KSV1870 entwickelte und bestens erprobte Bewertungsmethode<br />

berücksichtigt sowohl Wachstumsfaktoren als auch Liquiditätsfaktoren,<br />

wobei insgesamt zwölf Leistungskennzahlen in das<br />

Berechnungssystem einfließen.<br />

ERV Pinteritsch wird, um für die Zukunft gerüstet zu sein, im<br />

nächsten Jahr übrigens in den Bau einer neuen Lagerhalle mit einem<br />

vollautomatischen Lagersystem investieren und auch die Produktpalette<br />

wird erweitert.<br />

Auch das <strong>Köflacher</strong> Stadtoberhaupt, Helmut Linhart, gratulierte<br />

Gerhard und Karin Pinteritsch zur Auszeichnung und freut sich über<br />

ein solch innovatives und erfolgreiches Unternehmen in der<br />

Lipizzanerstadt.<br />

Bevor eine Person gemäß dem Territorialitätsprinzip den<br />

nationalen Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes unterworfen<br />

wird, hat der Dienstgeber oder der Selbständige zu<br />

prüfen, ob für den jeweiligen Sachverhalt im europäischen<br />

Gemeinschaftsrecht oder in bilateralen Abkommen Sonderbestimmungen<br />

bestehen.<br />

Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob die Tätigkeit in der EU/im<br />

EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in Vertragsstaaten,<br />

in Drittstaaten oder für bestimmte internationale<br />

Organisationen ausgeübt wird. Die Dauer der Beschäftigung<br />

spielt (mit Ausnahme von Entsendungen) keine Rolle.<br />

Arbeiten in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten<br />

Für Arbeiten, die in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten (parallel)<br />

als Unselbständiger und/oder Selbständiger ausgeübt werden,<br />

beinhaltet das europäische Gemeinschaftsrecht spezielle<br />

Normen. Bei deren Anwendung ist stets zu unterscheiden, ob die<br />

betreffende Person in mehreren Staaten ausschließlich in unselbständiger<br />

Art tätig ist, als Selbständiger agiert oder beide Tätigkeiten<br />

gleichzeitig verrichtet. Dabei spielen hier für die Frage,<br />

welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, der Wohnort der<br />

Person bzw. der Sitz des Unternehmens doch wiederum eine<br />

Rolle.<br />

So unterliegt eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehreren<br />

EU-Mitgliedstaaten eine unselbständige Beschäftigung ausübt, in<br />

der Regel den Rechtsvorschriften des Wohnsitzmitgliedstaates,<br />

wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt.<br />

Diese Aussage darf allerdings nicht verallgemeinert werden, da<br />

es zahlreiche Abweichungen geben kann, etwa wenn eine<br />

unselbständige mit einer selbständigen Tätigkeit<br />

zusammentrifft.<br />

Bei unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen ist grundsätzlich<br />

der Dienstgeber für die Einhaltung der melde- und<br />

beitragsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die korrekte<br />

Ermittlung der Beiträge sowie deren Abfuhr bzw. die ordnungsgemäße<br />

Meldungserstattung fällt somit in den Aufgabenbereich<br />

des jeweiligen Dienstgebers. Selbständige haben sich um die<br />

Einhaltung der jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen<br />

Bestimmungen selbst zu kümmern.<br />

Information<br />

Schlack u. Partner Steuerberatung GmbH<br />

Peter-Rosegger-Gasse 19, 8580 Köflach<br />

Tel: +43 3144 2417 Fax DW-24<br />

office@schlack-partner.at<br />

www.schlack-partner.at<br />

64 KÖFLACHER RATHAUSKURIER<br />

KÖFLACHER RATHAUSKURIER 65

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