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KölnerLeben Dezember 2023 - Februar 2024

Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: Modelleisenbahn - Von Dauerbauern und Teppichbahnern √ Ratgeber: Pflegegrade - Wer bekommt welche Leistung √ Ratgeber: Geschenktipps - Schenken und Gewinnen

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Ratgeber 7<br />

bis 4.000 Euro pro Jahr und der Entlastungsbetrag<br />

von monatlich 125 Euro stehen auch Menschen mit<br />

Pflegegrad 1 zu.<br />

Alles eine Frage der Einstufung<br />

„Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss die Pflegebedürftigkeit<br />

voraussichtlich länger als sechs Monate<br />

bestehen. Dann reicht ein Anruf bei der Krankenkasse<br />

des Betroffenen“, sagt Dorothee Schweig, Regionalleiterin<br />

bei der Ambulanten Pflege der Caritas<br />

Köln. Danach beauftragt die zur Krankenkasse gehörende<br />

Pflegekasse den unabhängig arbeitenden medizinischen<br />

Dienst (MD). Dieser erstellt ein Gutachten,<br />

das ein umfassendes Bild von der Hilfsbedürftigkeit<br />

des Antragstellers liefern soll. Dafür arbeitet ein von<br />

ihm beauftragter Arzt in einem persönlichen Gespräch<br />

zu Hause 64 Fragen aus sechs verschiedenen<br />

Lebensbereichen ab. Diese beinhalten die Mobilität,<br />

kognitive, kommunikative, selbstversorgerische und<br />

alltägliche Fähigkeiten, die psychische Be -<br />

lastung und den Umgang mit<br />

krank heits- und<br />

therapiebedingten Anforderungen. Er vergibt Punk -<br />

te nach einem komplexen System, die dann in unterschiedlicher<br />

Gewichtung in die Berechnung des<br />

Pflegegrades einfließen.<br />

Hier ist besonders wichtig: Betroffene schätzen ihre<br />

tatsächlichen Fähigkeiten oft besser ein und wollen<br />

im Gutachtergespräch ein gutes Bild abgeben. Daher<br />

ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Man sollte<br />

sich vorab kostenlos von einem ambulanten Pflegedienst<br />

beraten lassen. Er kann auch das Gespräch begleiten.<br />

Ohnehin sollte man dazu immer eine Person<br />

seines Vertrauens hinzuziehen.<br />

Wer kann die Pflege leisten?<br />

Pauschal lässt sich sagen: Wenn es Angehörige gibt,<br />

die sich kümmern wollen, können diese die Versorgung<br />

des Pflegebedürftigen zu Hause fast komplett<br />

übernehmen. Für sie liegt die Grenze bei medizinischen<br />

Tätigkeiten wie Injektionen, Blutzuckerkontrollen,<br />

Verbands- und Katheterwechseln oder der<br />

Versorgung von Druckgeschwüren durch Bettlägerigkeit.<br />

Das dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte<br />

übernehmen.<br />

Gibt es keine Angehörigen oder können diese eine<br />

umfangreiche Pflege nicht leisten, sorgen ambulante<br />

Pflegedienste dafür, dass man so lange wie möglich<br />

zu Hause bleiben kann. Ihr Service umfasst neben<br />

Pflegeleistungen auch alltägliche Hilfen wie Einkaufen<br />

und Putzen.<br />

<strong>KölnerLeben</strong> Heft 6 | 23<br />

Foto: Sandor Kacso/fotolia

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