KölnerLeben Dezember 2023 - Februar 2024
Gut informiert älter werden! √ Leben in Köln: Modelleisenbahn - Von Dauerbauern und Teppichbahnern √ Ratgeber: Pflegegrade - Wer bekommt welche Leistung √ Ratgeber: Geschenktipps - Schenken und Gewinnen
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Ratgeber 7<br />
bis 4.000 Euro pro Jahr und der Entlastungsbetrag<br />
von monatlich 125 Euro stehen auch Menschen mit<br />
Pflegegrad 1 zu.<br />
Alles eine Frage der Einstufung<br />
„Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss die Pflegebedürftigkeit<br />
voraussichtlich länger als sechs Monate<br />
bestehen. Dann reicht ein Anruf bei der Krankenkasse<br />
des Betroffenen“, sagt Dorothee Schweig, Regionalleiterin<br />
bei der Ambulanten Pflege der Caritas<br />
Köln. Danach beauftragt die zur Krankenkasse gehörende<br />
Pflegekasse den unabhängig arbeitenden medizinischen<br />
Dienst (MD). Dieser erstellt ein Gutachten,<br />
das ein umfassendes Bild von der Hilfsbedürftigkeit<br />
des Antragstellers liefern soll. Dafür arbeitet ein von<br />
ihm beauftragter Arzt in einem persönlichen Gespräch<br />
zu Hause 64 Fragen aus sechs verschiedenen<br />
Lebensbereichen ab. Diese beinhalten die Mobilität,<br />
kognitive, kommunikative, selbstversorgerische und<br />
alltägliche Fähigkeiten, die psychische Be -<br />
lastung und den Umgang mit<br />
krank heits- und<br />
therapiebedingten Anforderungen. Er vergibt Punk -<br />
te nach einem komplexen System, die dann in unterschiedlicher<br />
Gewichtung in die Berechnung des<br />
Pflegegrades einfließen.<br />
Hier ist besonders wichtig: Betroffene schätzen ihre<br />
tatsächlichen Fähigkeiten oft besser ein und wollen<br />
im Gutachtergespräch ein gutes Bild abgeben. Daher<br />
ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Man sollte<br />
sich vorab kostenlos von einem ambulanten Pflegedienst<br />
beraten lassen. Er kann auch das Gespräch begleiten.<br />
Ohnehin sollte man dazu immer eine Person<br />
seines Vertrauens hinzuziehen.<br />
Wer kann die Pflege leisten?<br />
Pauschal lässt sich sagen: Wenn es Angehörige gibt,<br />
die sich kümmern wollen, können diese die Versorgung<br />
des Pflegebedürftigen zu Hause fast komplett<br />
übernehmen. Für sie liegt die Grenze bei medizinischen<br />
Tätigkeiten wie Injektionen, Blutzuckerkontrollen,<br />
Verbands- und Katheterwechseln oder der<br />
Versorgung von Druckgeschwüren durch Bettlägerigkeit.<br />
Das dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte<br />
übernehmen.<br />
Gibt es keine Angehörigen oder können diese eine<br />
umfangreiche Pflege nicht leisten, sorgen ambulante<br />
Pflegedienste dafür, dass man so lange wie möglich<br />
zu Hause bleiben kann. Ihr Service umfasst neben<br />
Pflegeleistungen auch alltägliche Hilfen wie Einkaufen<br />
und Putzen.<br />
<strong>KölnerLeben</strong> Heft 6 | 23<br />
Foto: Sandor Kacso/fotolia