28.12.2012 Aufrufe

Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und ...

Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und ...

Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Neu</strong>: <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> <strong>für</strong> <strong>Direktversicherungen</strong><br />

<strong>und</strong> Pensionskassenverträge<br />

<strong>Direktversicherungen</strong> <strong>und</strong> Pensionskassen sind die beliebtesten Durchführungswege<br />

<strong>für</strong> die bAV durch Entgeltumwandlung. Das Besondere an diesen beiden Formen:<br />

Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, kann er seine Versicherung „einfach<br />

mitnehmen“. Er kann Sie beim neuen Arbeitgeber weiterführen oder das Deckungskapital<br />

kostenfrei auf den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen. Doch was so<br />

einfach klingt, ist in der Praxis meist mit erheblichen Schwierigkeiten verb<strong>und</strong>en.<br />

Gut <strong>für</strong> Arbeitgeber: Die Deckungskapitalübertragung<br />

Die meisten Arbeitgeber bevorzugen die Übertragung des Deckungskapitals auf ihren<br />

„Hausversicherer“. Hierbei übernimmt der neue Arbeitgeber lediglich das „mitgebrachte“<br />

Kapital <strong>und</strong> erteilt da<strong>für</strong> eine wertgleiche Zusage nach den Regelungen seines<br />

eigenen Versorgungswerkes. Der Nachteil: Die Übertragung ist versicherungstechnisch<br />

<strong>und</strong> steuerlich so aufwändig, dass die Abwicklung bis zu einem Jahr dauert.<br />

Noch viel ärgerlicher sind aber die Nachteile <strong>für</strong> den betroffenen Arbeitnehmer. Er wird<br />

zwar vom Versicherer nicht mit neuen Abschlusskosten belastet, aber der neue Vertrag<br />

weist trotzdem meist deutlich geringere Garantieleistungen aus, als die mitgebrachte<br />

Police. Das liegt daran, dass der neue Vertrag oft auf „schlechteren“ Sterbetafeln<br />

beruht <strong>und</strong> einen geringeren Garantiezins hat. Spätestens ab 2013 kommt <strong>für</strong><br />

männliche Arbeitnehmer bei einer Deckungskapitalübertragung auch noch der Nachteil<br />

hinzu, dass die neue Versicherung nach Unisex-Tarifen abgeschlossen wird.<br />

Gut <strong>für</strong> Arbeitnehmer: Versicherungsnehmerwechsel<br />

Aus Sicht des Arbeitnehmers ist deshalb die Übernahme der Zusage durch Versicherungsnehmerwechsel<br />

auf den neuen Arbeitgeber die wesentlich bessere Alternative.<br />

Der Arbeitgeber haftet hierbei aber <strong>für</strong> alle Fehler, die der Vor-Arbeitgeber in der Vergangenheit<br />

gemacht hat.<br />

Viele Arbeitgeber, die gr<strong>und</strong>sätzlich die Übertragung des Deckungskapitals anstreben,<br />

müssen sich heute schon regelmäßig mit neuen Mitarbeitern auseinandersetzen, die<br />

partout eine Weiterführung Ihrer bestehenden Versicherung verlangen. Die Abwägung<br />

der Interessen beider Seiten ist extrem schwierig, weil die Nachteile <strong>für</strong> den Arbeitnehmer<br />

auf der Hand liegen, die Risiken <strong>für</strong> den Arbeitgeber aber schwer greifbar sind.<br />

Genau hier setzt febs Consulting GmbH mit dem neuen <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> <strong>für</strong> <strong>Direktversicherungen</strong><br />

<strong>und</strong> Pensionskassenverträge an.<br />

<strong>Neu</strong>: <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong><br />

Um Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern die lästigen Diskussionen <strong>und</strong> Verhandlungen<br />

über Übernahme oder Übertragung zu ersparen, wird die Police einem objektiven<br />

<strong>Check</strong> unterzogen. Besteht die Police den <strong>Check</strong>, führt der Arbeitgeber sie weiter. Besteht<br />

sie nicht, wird das Deckungskapital übertragen oder der Arbeitnehmer führt die<br />

bestehende Versicherung privat weiter.<br />

Seite 1 von 2


Auftraggeber des <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong>s ist der Arbeitgeber, der auch die Kosten in Höhe<br />

von 150 € übernimmt, sofern nicht intern zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer etwas<br />

anderes vereinbart wird. Zur Vorbereitung des <strong>Check</strong>s füllt der Arbeitnehmer einen<br />

kurzen Erhebungsbogen aus <strong>und</strong> legt die Versicherungspolice in Kopie bei. Die<br />

restlichen erforderlichen Daten erfragen die Experten der febs Consulting GmbH direkt<br />

beim bisherigen Versicherer.<br />

Das Ergebnis der Prüfung enthält eine eindeutige Empfehlung <strong>für</strong> oder gegen einen<br />

Versicherungsnehmerwechsel, die dann ohne weitere zeitraubende Diskussionen umgesetzt<br />

werden kann.<br />

Auch wenn die Übertragung des Deckungskapitals aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin<br />

die optimale Lösung darstellt, so kann der <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> zumindest helfen,<br />

die Risiken einer Weiterführung bestehender Versicherungen zu minimieren <strong>und</strong> einen<br />

guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeber <strong>und</strong><br />

neuen Mitarbeitern zu finden.<br />

Hintergründe zur Portabilität sowie Details zu den Arbeitgeberrisiken eines Versicherungsnehmerwechsels<br />

behandeln wir auch in unseren Seminaren<br />

• „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2013“<br />

am 10.10.2012 ausschließlich <strong>für</strong> Produktanbieter, Berater <strong>und</strong> bAV-Vermittler,<br />

am 15.11.2012 ausschließlich <strong>für</strong> Vertreter aus dem Personalbereich oder BAV-Abteilungen<br />

größerer Arbeitgeber.<br />

• „Direktversicherung intensiv“<br />

am 11.10.2012.<br />

Infos zu den Seminaren finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare.<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

febs Consulting GmbH<br />

Andreas Buttler<br />

Geschäftsführer<br />

Am Hochacker 3<br />

85630 Grasbrunn/München<br />

Tel. (089) 890 42 86-10<br />

http://www.febs-consulting.de<br />

mailto:andreas.buttler@febs-consulting.de<br />

www.febs-consulting.de<br />

Als unabhängige Sachverständige <strong>und</strong> zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen r<strong>und</strong> um<br />

betriebliche Altersversorgung <strong>und</strong> Zeitwertkonten. Wir analysieren <strong>und</strong> sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen<br />

versicherungsmathematische Bilanzgutachten <strong>und</strong> unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen<br />

Versorgungsausgleichs.<br />

Seite 2 von 2


P-<strong>Check</strong>_Auftrag_21.08.2012<br />

An<br />

febs Consulting GmbH<br />

bAV-Service<br />

Am Hochacker 3<br />

85630 Grasbrunn/München<br />

per Fax: (089) 890 42 86-50<br />

febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />

Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />

85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de<br />

Von<br />

______________________________________<br />

Stempel des Auftraggebers<br />

Auftrag <strong>für</strong> einen <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> eines<br />

Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenvertrags<br />

I. Inhalt <strong>und</strong> Umfang des Auftrags<br />

Hiermit beauftragen wir febs Consulting GmbH,<br />

zum Preis von 190 EUR, einen bestehenden Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenvertrag<br />

eines neuen Mitarbeiters auf die Möglichkeit einer Übernahme durch<br />

Eintritt als Versicherungsnehmer zu überprüfen. Der Preis reduziert sich auf 150<br />

EUR bei Überreichung aller erforderlichen Dokumente in einer Sendung sowie<br />

Versand der Ergebnisse <strong>und</strong> Rechnungstellung direkt an den Auftraggeber.<br />

Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:<br />

• Formelle Prüfung eines Versicherungsvertrages auf die Möglichkeit der Übernahme<br />

vom Vor-Arbeitgeber i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, inklusive<br />

• Abfrage der notwendigen Informationen beim Versicherungsunternehmen bzw.<br />

bei der Pensionskasse,<br />

• Darstellung der mit der Übernahme verb<strong>und</strong>enen Risiken inkl. konkreter Handlungsempfehlung.<br />

Zusätzlich beauftragen wir febs Consulting GmbH mit der Durchführung eines bis<br />

zu 1,5-stündigen Beratungsgesprächs zum Preis von 290 EUR zur Erläuterung des<br />

Prüfungsergebnisses <strong>und</strong> der weiteren Schritte. Das Gespräch wird wahlweise in<br />

den Geschäftsräumen der febs Consulting GmbH oder telefonisch durchgeführt.<br />

Die oben genannten Konditionen gelten pro Versicherungsvertrag <strong>und</strong> Person <strong>und</strong> nur<br />

<strong>für</strong> den beschriebenen Dienstleistungsumfang. Zusätzliche Beratungsleistungen oder<br />

weitere Beratungsgespräche werden nach tatsächlichem Aufwand mit 230 EUR pro<br />

St<strong>und</strong>e, bei Beratungsgesprächen vor Ort zzgl. Reisezeit <strong>und</strong> Reisekosten berechnet.


III. Unterlagen<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Auftrag ist der ausgefüllte <strong>und</strong> unterschriebene „Erhebungsbogen<br />

<strong>für</strong> Arbeitnehmer“ sowie die im Erhebungsbogen angekreuzten <strong>und</strong> mit Auftragseingang<br />

übergebenen Unterlagen. Eine Nacherhebung unvollständiger Unterlagen oder<br />

fehlender Daten erfolgt nicht.<br />

IV. Empfangsberechtigter<br />

Das Prüfungsergebnis inklusive Rechnung an den Auftraggeber wird an folgende<br />

Personen gesendet:<br />

Firmenname des Arbeitgebers Firmenname des empfangsberechtigten Beraters<br />

Ansprechpartner: Name, Vorname Ansprechpartner: Name, Vorname<br />

E-Mail<br />

E-Mail<br />

Telefon Telefon<br />

V. Schlussbestimmungen<br />

Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der gemachten Angaben.<br />

Alle angegebenen Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.<br />

Dieser Auftrag gilt unter dem Vorbehalt der Auftragsannahme durch febs Consulting<br />

GmbH. Es gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der febs (Stand<br />

Februar 2008), mit denen sich der Auftraggeber einverstanden erklärt.<br />

Ort <strong>und</strong> Datum Stempel <strong>und</strong> Unterschrift des Auftraggebers<br />

Seite 2 von 2


P-<strong>Check</strong>_E-bogen_AN_Stand 21.08.2012<br />

Erhebungsbogen <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />

<strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong><br />

1. Derzeitiger Arbeitgeber<br />

_________________________________<br />

Firmenname<br />

2. Arbeitnehmer<br />

_________________________________<br />

Name, Vorname<br />

3. Versicherungsnehmer<br />

Versicherungsnehmer des Vertrages ist<br />

derzeit<br />

der Arbeitnehmer, seit _____________<br />

Datum<br />

der Vor-Arbeitgeber:<br />

_________________________________<br />

Firmenname, Ort<br />

4. Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Der Vertrag beruht auf einer Versorgungsordnung<br />

oder einer schriftlichen<br />

Zusage des Vor-Arbeitgebers.<br />

ja<br />

nein<br />

unbekannt<br />

5. Zuschuss<br />

Der Vor-Arbeitgeber hat einen Zuschuss<br />

zur Entgeltumwandlung gewährt.<br />

ja<br />

nein<br />

unbekannt<br />

6. Mitgabe der Police<br />

Der Vor-Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer<br />

über die Mitgabe der Versicherung<br />

(versicherungsvertragliches Verfahren)<br />

informiert,<br />

bereits bei Vertragsabschluss<br />

innerhalb von 3 Monaten nach dem<br />

Ausscheiden<br />

unbekannt oder später als 3 Monate<br />

nach Ausscheiden<br />

7. Bezugsberechtigte Hinterbliebene<br />

Für den Todesfall wurden Hinterbliebene<br />

namentlich benannt.<br />

unbekannt<br />

febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />

Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />

85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de<br />

nein<br />

ja<br />

_______________________________<br />

Name, Vorname<br />

_______________________________<br />

Geburtsdatum<br />

als Lebensgefährte mit gemein-<br />

samer Haushaltsführung<br />

als Sterbegeldempfänger<br />

8. Private Beiträge<br />

Die Beiträge wurden zeitweise privat<br />

gezahlt, z. B. während einer Elternzeit.<br />

unbekannt<br />

nein<br />

ja, von/bis ______________________<br />

Zeitraum


9. Ergänzende Unterlagen<br />

Folgende Unterlagen liegen bei:<br />

Entgeltumwandlungsvereinbarung<br />

mit dem Vor-Arbeitgeber<br />

Versicherungsschein inkl. aller<br />

Nachträge<br />

(zwingend erforderlich)<br />

Vollmacht zur Erhebung zusätzlicher<br />

Informationen beim Versicherer<br />

(zwingend erforderlich)<br />

10. Unterschrift<br />

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der gemachten Angaben.<br />

Der mitgelieferte Versicherungsschein sowie die Nachträge entsprechen dem letzten<br />

Stand.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

Seite 2 von 2


P-<strong>Check</strong>_Vollmacht_Stand 21.08.2012<br />

Vollmacht im Rahmen des <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong>s<br />

1. Betroffene Versicherung<br />

_________________________________<br />

Versicherungsnummer<br />

_________________________________<br />

Versicherungsunternehmen/Pensionskasse<br />

2. Vollmachtgeber (Arbeitnehmer)<br />

__________________________________<br />

Name, Vorname<br />

_________________________________<br />

Geburtsdatum<br />

3. Bevollmächtigter<br />

febs Consulting GmbH<br />

Am Hochacker 3<br />

85630 Grasbrunn/München<br />

4. Vollmacht<br />

Hiermit bevollmächtige ich die febs<br />

Consulting GmbH (Bevollmächtigte) zur<br />

Abfrage <strong>und</strong> Entgegennahme sämtlicher<br />

Informationen, die der Bevollmächtigte<br />

im Rahmen des beauftragten Portabili-<br />

täts-<strong>Check</strong>s <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />

Diese Vollmacht ist auf einen Zeitraum<br />

von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum<br />

befristet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers (Arbeitnehmer)<br />

febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />

Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />

85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen der febs Consulting GmbH<br />

Stand: 12. Februar 2008<br />

I. Geltungsbereich <strong>und</strong> Änderungen<br />

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten <strong>für</strong> die gesamte Geschäftsverbindung<br />

zwischen febs Consulting GmbH (nachfolgend „febs“) <strong>und</strong><br />

dem K<strong>und</strong>en (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie werden mit Auftragserteilung,<br />

jedenfalls aber mit Ausführung der Leistungen durch febs verbindlich.<br />

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn<br />

diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.<br />

2. Diese Bedingungen gelten auch <strong>für</strong> zukünftige Rechtsgeschäfte. Hiervon<br />

abweichende Individualvereinbarungen gelten im Zweifel nur <strong>für</strong> das kon-<br />

II. Leistungen<br />

1. Die dem Auftraggeber durch febs geschuldete Leistung wird <strong>für</strong> jeden<br />

Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt <strong>und</strong><br />

vereinbart.<br />

2. febs verpflichtet sich, <strong>für</strong> die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss<br />

geltenden gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> anerkannten Regeln<br />

von Wissenschaft <strong>und</strong> Technik, sowie die Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer<br />

Berufsausübung zu berücksichtigen.<br />

3. Bei Vertragserfüllung legt febs die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen<br />

<strong>und</strong> Daten, insbesondere Zahlenangaben <strong>und</strong> übergebene Unterlagen,<br />

als vollständig <strong>und</strong> richtig zugr<strong>und</strong>e. Sollte sich während der Bearbeitung<br />

herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist febs<br />

III. Mitwirkung des Auftraggebers<br />

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen<br />

seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig <strong>und</strong> kostenlos<br />

<strong>für</strong> febs erbracht werden. Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern<br />

der febs jede erforderliche Unterstützung.<br />

IV. Seminare<br />

1. Stornierungen sind seitens des Seminarteilnehmers nur schriftlich möglich.<br />

Es entstehen keinerlei Kosten, wenn der Seminarteilnehmer bis 10<br />

Tage vor Seminarbeginn storniert. Anderenfalls ist die volle Seminargebühr<br />

zu entrichten. Ersatzteilnehmer/innen können benannt werden.<br />

V. Zahlungsbedingungen<br />

1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung der<br />

febs nach der jeweils gültigen Honorartabelle <strong>für</strong> den jeweiligen Geschäftsbereich.<br />

Sie wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.<br />

2. Im Fall der Kündigung eines Einzelvertrages hat febs Anspruch auf Ersatz<br />

VI. Kündigung<br />

1. Der Einzelvertrag wird jeweils <strong>für</strong> die vereinbarte oder die regelmäßig<br />

erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.<br />

2. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem<br />

VII. Haftung<br />

1. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet febs<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach<br />

fahrlässigen Schädigung, sofern febs eine vertragswesentliche oder erhebliche<br />

Pflicht (i.S.v. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB) verletzt hat. Andernfalls ist eine<br />

Haftung von febs ausgeschlossen.<br />

2. Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall<br />

eines vorsätzlichen Handelns – jedoch beschränkt auf den Umfang des<br />

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens jedoch<br />

bis zur Höhe der gezahlten Vergütung. Die Haftung von febs <strong>für</strong> entgangenen<br />

Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern febs nicht<br />

VIII. Urheber- <strong>und</strong> Nutzungsrechte<br />

1. Die Urheberrechte der von febs erbrachten Leistungen verbleiben bei<br />

febs.<br />

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten <strong>und</strong> Schriftstücke<br />

<strong>für</strong> eigene Zwecke zu nutzen, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrag<br />

die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<br />

IX. Datenschutz<br />

1. febs verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen<br />

einzuhalten.<br />

2. febs ist befugt, die ihr anvertrauten Informationen <strong>und</strong> Daten im Rahmen<br />

X. Gerichtsstand <strong>und</strong> anwendbares Recht<br />

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> febs unterliegen<br />

dem Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />

XI. Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

krete Rechtsgeschäft. Auf Änderungen dieser Bedingungen wird febs rechtzeitig<br />

hinweisen; diese können jederzeit <strong>für</strong> zukünftige Verträge vereinbart<br />

werden.<br />

3. Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch febs wirksam.<br />

Preis- <strong>und</strong> Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen<br />

sowie Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn<br />

diese von febs schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Die vereinbarten<br />

Preise gelten nur <strong>für</strong> den jeweils abgeschlossenen Auftrag.<br />

berechtigt, den zusätzlichen Aufwand entsprechend dem Auftraggeber in<br />

Rechnung zu stellen.<br />

4. Besteht der Vertragsinhalt <strong>für</strong> febs auch oder ausschließlich darin, den<br />

Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der<br />

Vertragspartner nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen ausgewählt. Dessen<br />

Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten von febs.<br />

5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung<br />

durch febs abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets<br />

als Vorschläge zu verstehen sind. Diese Vorschläge sollen helfen, die Fragestellungen<br />

des Auftraggebers besser einschätzen zu können, ohne dass<br />

damit ein bestimmter Erfolg gewährleistet werden kann <strong>und</strong> soll.<br />

2. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung<br />

stellt, müssen inhaltlich <strong>und</strong> technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der<br />

Fall, so ersetzt der Auftraggeber der febs alle aus der Benutzung dieser<br />

Datenträger entstehenden Schäden <strong>und</strong> stellt febs von Ansprüchen Dritter<br />

frei.<br />

2. Aus sachlichen Gründen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit<br />

des Referenten, können Seminare jederzeit verschoben oder abgesagt<br />

werden. febs teilt dies dem Seminarteilnehmer möglichst frühzeitig mit.<br />

Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet.<br />

aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem<br />

tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.<br />

3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der febs nur aufrechnen,<br />

wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />

Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />

gekündigt werden.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

vorsätzlich gehandelt hat. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit bleibt<br />

unberührt.<br />

3. febs haftet nicht <strong>für</strong> Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-<br />

oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende<br />

Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen,<br />

Verfügungen von hoher Hand im In- <strong>und</strong> Ausland) eintreten.<br />

4. Sofern ein Seminar gemäß Ziffer IV. Nr. 2 abgesagt oder verschoben<br />

wird, gilt Ziffer VII. Nr. 1 entsprechend. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Die weitergehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung <strong>und</strong> Veröffentlichung<br />

von Informationen, Daten <strong>und</strong> Schriftstücken an Dritte, ist nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung von febs gestattet.<br />

3. Bei Verletzung der Urheber- <strong>und</strong> Nutzungsrechte behält sich febs die<br />

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.<br />

der Zweckbestimmung des Auftrags maschinell zu verarbeiten oder von mit<br />

der Auftragsausführung beauftragten Dritten verarbeiten zu lassen <strong>und</strong> an<br />

diese weiterzuleiten. Seine Einwilligung hierzu erteilt der Auftraggeber<br />

durch Weitergabe seiner Daten an febs.<br />

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist München Erfüllungsort <strong>und</strong> ausschließlicher<br />

Gerichtsstand der Firmensitz von febs.<br />

bedürfen der Schriftform.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!