Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und ...
Neu: Portabilitäts-Check für Direktversicherungen und ...
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<strong>Neu</strong>: <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> <strong>für</strong> <strong>Direktversicherungen</strong><br />
<strong>und</strong> Pensionskassenverträge<br />
<strong>Direktversicherungen</strong> <strong>und</strong> Pensionskassen sind die beliebtesten Durchführungswege<br />
<strong>für</strong> die bAV durch Entgeltumwandlung. Das Besondere an diesen beiden Formen:<br />
Wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, kann er seine Versicherung „einfach<br />
mitnehmen“. Er kann Sie beim neuen Arbeitgeber weiterführen oder das Deckungskapital<br />
kostenfrei auf den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen. Doch was so<br />
einfach klingt, ist in der Praxis meist mit erheblichen Schwierigkeiten verb<strong>und</strong>en.<br />
Gut <strong>für</strong> Arbeitgeber: Die Deckungskapitalübertragung<br />
Die meisten Arbeitgeber bevorzugen die Übertragung des Deckungskapitals auf ihren<br />
„Hausversicherer“. Hierbei übernimmt der neue Arbeitgeber lediglich das „mitgebrachte“<br />
Kapital <strong>und</strong> erteilt da<strong>für</strong> eine wertgleiche Zusage nach den Regelungen seines<br />
eigenen Versorgungswerkes. Der Nachteil: Die Übertragung ist versicherungstechnisch<br />
<strong>und</strong> steuerlich so aufwändig, dass die Abwicklung bis zu einem Jahr dauert.<br />
Noch viel ärgerlicher sind aber die Nachteile <strong>für</strong> den betroffenen Arbeitnehmer. Er wird<br />
zwar vom Versicherer nicht mit neuen Abschlusskosten belastet, aber der neue Vertrag<br />
weist trotzdem meist deutlich geringere Garantieleistungen aus, als die mitgebrachte<br />
Police. Das liegt daran, dass der neue Vertrag oft auf „schlechteren“ Sterbetafeln<br />
beruht <strong>und</strong> einen geringeren Garantiezins hat. Spätestens ab 2013 kommt <strong>für</strong><br />
männliche Arbeitnehmer bei einer Deckungskapitalübertragung auch noch der Nachteil<br />
hinzu, dass die neue Versicherung nach Unisex-Tarifen abgeschlossen wird.<br />
Gut <strong>für</strong> Arbeitnehmer: Versicherungsnehmerwechsel<br />
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist deshalb die Übernahme der Zusage durch Versicherungsnehmerwechsel<br />
auf den neuen Arbeitgeber die wesentlich bessere Alternative.<br />
Der Arbeitgeber haftet hierbei aber <strong>für</strong> alle Fehler, die der Vor-Arbeitgeber in der Vergangenheit<br />
gemacht hat.<br />
Viele Arbeitgeber, die gr<strong>und</strong>sätzlich die Übertragung des Deckungskapitals anstreben,<br />
müssen sich heute schon regelmäßig mit neuen Mitarbeitern auseinandersetzen, die<br />
partout eine Weiterführung Ihrer bestehenden Versicherung verlangen. Die Abwägung<br />
der Interessen beider Seiten ist extrem schwierig, weil die Nachteile <strong>für</strong> den Arbeitnehmer<br />
auf der Hand liegen, die Risiken <strong>für</strong> den Arbeitgeber aber schwer greifbar sind.<br />
Genau hier setzt febs Consulting GmbH mit dem neuen <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> <strong>für</strong> <strong>Direktversicherungen</strong><br />
<strong>und</strong> Pensionskassenverträge an.<br />
<strong>Neu</strong>: <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong><br />
Um Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern die lästigen Diskussionen <strong>und</strong> Verhandlungen<br />
über Übernahme oder Übertragung zu ersparen, wird die Police einem objektiven<br />
<strong>Check</strong> unterzogen. Besteht die Police den <strong>Check</strong>, führt der Arbeitgeber sie weiter. Besteht<br />
sie nicht, wird das Deckungskapital übertragen oder der Arbeitnehmer führt die<br />
bestehende Versicherung privat weiter.<br />
Seite 1 von 2
Auftraggeber des <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong>s ist der Arbeitgeber, der auch die Kosten in Höhe<br />
von 150 € übernimmt, sofern nicht intern zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer etwas<br />
anderes vereinbart wird. Zur Vorbereitung des <strong>Check</strong>s füllt der Arbeitnehmer einen<br />
kurzen Erhebungsbogen aus <strong>und</strong> legt die Versicherungspolice in Kopie bei. Die<br />
restlichen erforderlichen Daten erfragen die Experten der febs Consulting GmbH direkt<br />
beim bisherigen Versicherer.<br />
Das Ergebnis der Prüfung enthält eine eindeutige Empfehlung <strong>für</strong> oder gegen einen<br />
Versicherungsnehmerwechsel, die dann ohne weitere zeitraubende Diskussionen umgesetzt<br />
werden kann.<br />
Auch wenn die Übertragung des Deckungskapitals aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin<br />
die optimale Lösung darstellt, so kann der <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> zumindest helfen,<br />
die Risiken einer Weiterführung bestehender Versicherungen zu minimieren <strong>und</strong> einen<br />
guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeber <strong>und</strong><br />
neuen Mitarbeitern zu finden.<br />
Hintergründe zur Portabilität sowie Details zu den Arbeitgeberrisiken eines Versicherungsnehmerwechsels<br />
behandeln wir auch in unseren Seminaren<br />
• „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2013“<br />
am 10.10.2012 ausschließlich <strong>für</strong> Produktanbieter, Berater <strong>und</strong> bAV-Vermittler,<br />
am 15.11.2012 ausschließlich <strong>für</strong> Vertreter aus dem Personalbereich oder BAV-Abteilungen<br />
größerer Arbeitgeber.<br />
• „Direktversicherung intensiv“<br />
am 11.10.2012.<br />
Infos zu den Seminaren finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare.<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
febs Consulting GmbH<br />
Andreas Buttler<br />
Geschäftsführer<br />
Am Hochacker 3<br />
85630 Grasbrunn/München<br />
Tel. (089) 890 42 86-10<br />
http://www.febs-consulting.de<br />
mailto:andreas.buttler@febs-consulting.de<br />
www.febs-consulting.de<br />
Als unabhängige Sachverständige <strong>und</strong> zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen r<strong>und</strong> um<br />
betriebliche Altersversorgung <strong>und</strong> Zeitwertkonten. Wir analysieren <strong>und</strong> sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen<br />
versicherungsmathematische Bilanzgutachten <strong>und</strong> unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen<br />
Versorgungsausgleichs.<br />
Seite 2 von 2
P-<strong>Check</strong>_Auftrag_21.08.2012<br />
An<br />
febs Consulting GmbH<br />
bAV-Service<br />
Am Hochacker 3<br />
85630 Grasbrunn/München<br />
per Fax: (089) 890 42 86-50<br />
febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />
Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />
85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de<br />
Von<br />
______________________________________<br />
Stempel des Auftraggebers<br />
Auftrag <strong>für</strong> einen <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong> eines<br />
Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenvertrags<br />
I. Inhalt <strong>und</strong> Umfang des Auftrags<br />
Hiermit beauftragen wir febs Consulting GmbH,<br />
zum Preis von 190 EUR, einen bestehenden Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenvertrag<br />
eines neuen Mitarbeiters auf die Möglichkeit einer Übernahme durch<br />
Eintritt als Versicherungsnehmer zu überprüfen. Der Preis reduziert sich auf 150<br />
EUR bei Überreichung aller erforderlichen Dokumente in einer Sendung sowie<br />
Versand der Ergebnisse <strong>und</strong> Rechnungstellung direkt an den Auftraggeber.<br />
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:<br />
• Formelle Prüfung eines Versicherungsvertrages auf die Möglichkeit der Übernahme<br />
vom Vor-Arbeitgeber i. S. d. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG, inklusive<br />
• Abfrage der notwendigen Informationen beim Versicherungsunternehmen bzw.<br />
bei der Pensionskasse,<br />
• Darstellung der mit der Übernahme verb<strong>und</strong>enen Risiken inkl. konkreter Handlungsempfehlung.<br />
Zusätzlich beauftragen wir febs Consulting GmbH mit der Durchführung eines bis<br />
zu 1,5-stündigen Beratungsgesprächs zum Preis von 290 EUR zur Erläuterung des<br />
Prüfungsergebnisses <strong>und</strong> der weiteren Schritte. Das Gespräch wird wahlweise in<br />
den Geschäftsräumen der febs Consulting GmbH oder telefonisch durchgeführt.<br />
Die oben genannten Konditionen gelten pro Versicherungsvertrag <strong>und</strong> Person <strong>und</strong> nur<br />
<strong>für</strong> den beschriebenen Dienstleistungsumfang. Zusätzliche Beratungsleistungen oder<br />
weitere Beratungsgespräche werden nach tatsächlichem Aufwand mit 230 EUR pro<br />
St<strong>und</strong>e, bei Beratungsgesprächen vor Ort zzgl. Reisezeit <strong>und</strong> Reisekosten berechnet.
III. Unterlagen<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> den Auftrag ist der ausgefüllte <strong>und</strong> unterschriebene „Erhebungsbogen<br />
<strong>für</strong> Arbeitnehmer“ sowie die im Erhebungsbogen angekreuzten <strong>und</strong> mit Auftragseingang<br />
übergebenen Unterlagen. Eine Nacherhebung unvollständiger Unterlagen oder<br />
fehlender Daten erfolgt nicht.<br />
IV. Empfangsberechtigter<br />
Das Prüfungsergebnis inklusive Rechnung an den Auftraggeber wird an folgende<br />
Personen gesendet:<br />
Firmenname des Arbeitgebers Firmenname des empfangsberechtigten Beraters<br />
Ansprechpartner: Name, Vorname Ansprechpartner: Name, Vorname<br />
E-Mail<br />
E-Mail<br />
Telefon Telefon<br />
V. Schlussbestimmungen<br />
Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der gemachten Angaben.<br />
Alle angegebenen Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt.<br />
Dieser Auftrag gilt unter dem Vorbehalt der Auftragsannahme durch febs Consulting<br />
GmbH. Es gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der febs (Stand<br />
Februar 2008), mit denen sich der Auftraggeber einverstanden erklärt.<br />
Ort <strong>und</strong> Datum Stempel <strong>und</strong> Unterschrift des Auftraggebers<br />
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P-<strong>Check</strong>_E-bogen_AN_Stand 21.08.2012<br />
Erhebungsbogen <strong>für</strong> Arbeitnehmer:<br />
<strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong><br />
1. Derzeitiger Arbeitgeber<br />
_________________________________<br />
Firmenname<br />
2. Arbeitnehmer<br />
_________________________________<br />
Name, Vorname<br />
3. Versicherungsnehmer<br />
Versicherungsnehmer des Vertrages ist<br />
derzeit<br />
der Arbeitnehmer, seit _____________<br />
Datum<br />
der Vor-Arbeitgeber:<br />
_________________________________<br />
Firmenname, Ort<br />
4. Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
Der Vertrag beruht auf einer Versorgungsordnung<br />
oder einer schriftlichen<br />
Zusage des Vor-Arbeitgebers.<br />
ja<br />
nein<br />
unbekannt<br />
5. Zuschuss<br />
Der Vor-Arbeitgeber hat einen Zuschuss<br />
zur Entgeltumwandlung gewährt.<br />
ja<br />
nein<br />
unbekannt<br />
6. Mitgabe der Police<br />
Der Vor-Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer<br />
über die Mitgabe der Versicherung<br />
(versicherungsvertragliches Verfahren)<br />
informiert,<br />
bereits bei Vertragsabschluss<br />
innerhalb von 3 Monaten nach dem<br />
Ausscheiden<br />
unbekannt oder später als 3 Monate<br />
nach Ausscheiden<br />
7. Bezugsberechtigte Hinterbliebene<br />
Für den Todesfall wurden Hinterbliebene<br />
namentlich benannt.<br />
unbekannt<br />
febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />
Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />
85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de<br />
nein<br />
ja<br />
_______________________________<br />
Name, Vorname<br />
_______________________________<br />
Geburtsdatum<br />
als Lebensgefährte mit gemein-<br />
samer Haushaltsführung<br />
als Sterbegeldempfänger<br />
8. Private Beiträge<br />
Die Beiträge wurden zeitweise privat<br />
gezahlt, z. B. während einer Elternzeit.<br />
unbekannt<br />
nein<br />
ja, von/bis ______________________<br />
Zeitraum
9. Ergänzende Unterlagen<br />
Folgende Unterlagen liegen bei:<br />
Entgeltumwandlungsvereinbarung<br />
mit dem Vor-Arbeitgeber<br />
Versicherungsschein inkl. aller<br />
Nachträge<br />
(zwingend erforderlich)<br />
Vollmacht zur Erhebung zusätzlicher<br />
Informationen beim Versicherer<br />
(zwingend erforderlich)<br />
10. Unterschrift<br />
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der gemachten Angaben.<br />
Der mitgelieferte Versicherungsschein sowie die Nachträge entsprechen dem letzten<br />
Stand.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
Seite 2 von 2
P-<strong>Check</strong>_Vollmacht_Stand 21.08.2012<br />
Vollmacht im Rahmen des <strong>Portabilitäts</strong>-<strong>Check</strong>s<br />
1. Betroffene Versicherung<br />
_________________________________<br />
Versicherungsnummer<br />
_________________________________<br />
Versicherungsunternehmen/Pensionskasse<br />
2. Vollmachtgeber (Arbeitnehmer)<br />
__________________________________<br />
Name, Vorname<br />
_________________________________<br />
Geburtsdatum<br />
3. Bevollmächtigter<br />
febs Consulting GmbH<br />
Am Hochacker 3<br />
85630 Grasbrunn/München<br />
4. Vollmacht<br />
Hiermit bevollmächtige ich die febs<br />
Consulting GmbH (Bevollmächtigte) zur<br />
Abfrage <strong>und</strong> Entgegennahme sämtlicher<br />
Informationen, die der Bevollmächtigte<br />
im Rahmen des beauftragten Portabili-<br />
täts-<strong>Check</strong>s <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />
Diese Vollmacht ist auf einen Zeitraum<br />
von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum<br />
befristet.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers (Arbeitnehmer)<br />
febs Consulting GmbH Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />
Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />
85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.febs-consulting.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der febs Consulting GmbH<br />
Stand: 12. Februar 2008<br />
I. Geltungsbereich <strong>und</strong> Änderungen<br />
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten <strong>für</strong> die gesamte Geschäftsverbindung<br />
zwischen febs Consulting GmbH (nachfolgend „febs“) <strong>und</strong><br />
dem K<strong>und</strong>en (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie werden mit Auftragserteilung,<br />
jedenfalls aber mit Ausführung der Leistungen durch febs verbindlich.<br />
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn<br />
diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.<br />
2. Diese Bedingungen gelten auch <strong>für</strong> zukünftige Rechtsgeschäfte. Hiervon<br />
abweichende Individualvereinbarungen gelten im Zweifel nur <strong>für</strong> das kon-<br />
II. Leistungen<br />
1. Die dem Auftraggeber durch febs geschuldete Leistung wird <strong>für</strong> jeden<br />
Geschäftsbereich einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt <strong>und</strong><br />
vereinbart.<br />
2. febs verpflichtet sich, <strong>für</strong> die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss<br />
geltenden gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> anerkannten Regeln<br />
von Wissenschaft <strong>und</strong> Technik, sowie die Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer<br />
Berufsausübung zu berücksichtigen.<br />
3. Bei Vertragserfüllung legt febs die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen<br />
<strong>und</strong> Daten, insbesondere Zahlenangaben <strong>und</strong> übergebene Unterlagen,<br />
als vollständig <strong>und</strong> richtig zugr<strong>und</strong>e. Sollte sich während der Bearbeitung<br />
herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist febs<br />
III. Mitwirkung des Auftraggebers<br />
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen<br />
seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig <strong>und</strong> kostenlos<br />
<strong>für</strong> febs erbracht werden. Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern<br />
der febs jede erforderliche Unterstützung.<br />
IV. Seminare<br />
1. Stornierungen sind seitens des Seminarteilnehmers nur schriftlich möglich.<br />
Es entstehen keinerlei Kosten, wenn der Seminarteilnehmer bis 10<br />
Tage vor Seminarbeginn storniert. Anderenfalls ist die volle Seminargebühr<br />
zu entrichten. Ersatzteilnehmer/innen können benannt werden.<br />
V. Zahlungsbedingungen<br />
1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, berechnet sich die Vergütung der<br />
febs nach der jeweils gültigen Honorartabelle <strong>für</strong> den jeweiligen Geschäftsbereich.<br />
Sie wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.<br />
2. Im Fall der Kündigung eines Einzelvertrages hat febs Anspruch auf Ersatz<br />
VI. Kündigung<br />
1. Der Einzelvertrag wird jeweils <strong>für</strong> die vereinbarte oder die regelmäßig<br />
erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.<br />
2. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem<br />
VII. Haftung<br />
1. Im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet febs<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach<br />
fahrlässigen Schädigung, sofern febs eine vertragswesentliche oder erhebliche<br />
Pflicht (i.S.v. § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB) verletzt hat. Andernfalls ist eine<br />
Haftung von febs ausgeschlossen.<br />
2. Die Haftung ist in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall<br />
eines vorsätzlichen Handelns – jedoch beschränkt auf den Umfang des<br />
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens jedoch<br />
bis zur Höhe der gezahlten Vergütung. Die Haftung von febs <strong>für</strong> entgangenen<br />
Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern febs nicht<br />
VIII. Urheber- <strong>und</strong> Nutzungsrechte<br />
1. Die Urheberrechte der von febs erbrachten Leistungen verbleiben bei<br />
febs.<br />
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Informationen, Daten <strong>und</strong> Schriftstücke<br />
<strong>für</strong> eigene Zwecke zu nutzen, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrag<br />
die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<br />
IX. Datenschutz<br />
1. febs verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen<br />
einzuhalten.<br />
2. febs ist befugt, die ihr anvertrauten Informationen <strong>und</strong> Daten im Rahmen<br />
X. Gerichtsstand <strong>und</strong> anwendbares Recht<br />
1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber <strong>und</strong> febs unterliegen<br />
dem Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland.<br />
XI. Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
krete Rechtsgeschäft. Auf Änderungen dieser Bedingungen wird febs rechtzeitig<br />
hinweisen; diese können jederzeit <strong>für</strong> zukünftige Verträge vereinbart<br />
werden.<br />
3. Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch febs wirksam.<br />
Preis- <strong>und</strong> Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen<br />
sowie Nebenabreden oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn<br />
diese von febs schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Die vereinbarten<br />
Preise gelten nur <strong>für</strong> den jeweils abgeschlossenen Auftrag.<br />
berechtigt, den zusätzlichen Aufwand entsprechend dem Auftraggeber in<br />
Rechnung zu stellen.<br />
4. Besteht der Vertragsinhalt <strong>für</strong> febs auch oder ausschließlich darin, den<br />
Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der<br />
Vertragspartner nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen ausgewählt. Dessen<br />
Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten von febs.<br />
5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung<br />
durch febs abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets<br />
als Vorschläge zu verstehen sind. Diese Vorschläge sollen helfen, die Fragestellungen<br />
des Auftraggebers besser einschätzen zu können, ohne dass<br />
damit ein bestimmter Erfolg gewährleistet werden kann <strong>und</strong> soll.<br />
2. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung<br />
stellt, müssen inhaltlich <strong>und</strong> technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der<br />
Fall, so ersetzt der Auftraggeber der febs alle aus der Benutzung dieser<br />
Datenträger entstehenden Schäden <strong>und</strong> stellt febs von Ansprüchen Dritter<br />
frei.<br />
2. Aus sachlichen Gründen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit<br />
des Referenten, können Seminare jederzeit verschoben oder abgesagt<br />
werden. febs teilt dies dem Seminarteilnehmer möglichst frühzeitig mit.<br />
Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet.<br />
aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem<br />
tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.<br />
3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der febs nur aufrechnen,<br />
wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />
gekündigt werden.<br />
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
vorsätzlich gehandelt hat. Die gesetzliche Haftung wegen eines Schadens<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit bleibt<br />
unberührt.<br />
3. febs haftet nicht <strong>für</strong> Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-<br />
oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende<br />
Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen,<br />
Verfügungen von hoher Hand im In- <strong>und</strong> Ausland) eintreten.<br />
4. Sofern ein Seminar gemäß Ziffer IV. Nr. 2 abgesagt oder verschoben<br />
wird, gilt Ziffer VII. Nr. 1 entsprechend. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Die weitergehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung <strong>und</strong> Veröffentlichung<br />
von Informationen, Daten <strong>und</strong> Schriftstücken an Dritte, ist nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung von febs gestattet.<br />
3. Bei Verletzung der Urheber- <strong>und</strong> Nutzungsrechte behält sich febs die<br />
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.<br />
der Zweckbestimmung des Auftrags maschinell zu verarbeiten oder von mit<br />
der Auftragsausführung beauftragten Dritten verarbeiten zu lassen <strong>und</strong> an<br />
diese weiterzuleiten. Seine Einwilligung hierzu erteilt der Auftraggeber<br />
durch Weitergabe seiner Daten an febs.<br />
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist München Erfüllungsort <strong>und</strong> ausschließlicher<br />
Gerichtsstand der Firmensitz von febs.<br />
bedürfen der Schriftform.