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REGIOSWISS - 184

Das Freizeit-Magazin der Schweiz

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nicht vorhanden ist, können pauschale<br />

Kosten für das Velo abgezogen werden.<br />

Genauso verhält es sich mit der Verpflegung<br />

auswärts. Haben Sie keine Vergünstigungen<br />

(Kantine, Lunch-Checks)<br />

durch Ihren Arbeitgeber, dann können<br />

Sie hier den Maximalbetrag abziehen.<br />

4. Kinderbetreuung:<br />

Haben Sie Kinder und werden diese auswärts<br />

betreut, dann können Sie diese<br />

Kosten abziehen. Verlangen Sie vom Betreuungsort<br />

eine Bescheinigung über<br />

die geleisteten Zahlungen. Je nach<br />

Kanton liegt die Obergrenze für solche<br />

Abzüge bei ca. CHF 4‘800.-.<br />

5. Krankheitskosten:<br />

Alle selbstgetragenen Krankheitskosten<br />

dürfen Sie bei der Steuererklärung in<br />

Abzug bringen. Die Abzugsschwelle ist<br />

von Kanton zu Kanton unterschiedlich,<br />

liegt in der Regel jedoch bei 5% des<br />

Nettoeinkommens. Bei Familien: Sie<br />

können die Krankheitskosten aller Familienmitglieder<br />

zusammenzählen und<br />

abziehen.<br />

6. Spenden & Beiträge:<br />

Eine soziale Ader lohnt sich alle mal.<br />

Denn auch gemeinnützige Spenden und<br />

Beiträge an politische Organisationen<br />

können von den Steuern abgezogen<br />

werden. Doch aufgepasst, es gibt eine<br />

Mindestgrenze für Spenden und wie<br />

fast alles, hat auch die Spendierfreudigkeit<br />

ihre Grenzen. Welche Organisationen<br />

zugelassen sind, wie hoch der<br />

Pauschalabzug ist, wie viel maximal<br />

abgezogen werden kann und wie hoch<br />

die Spende mindestens sein muss, ist<br />

kantonal verschieden.<br />

7. Schulden:<br />

Schuldzinsen können in der Regel abgezogen<br />

werden. Darunter verstehen<br />

sich die Kosten von Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen<br />

und Hypothekarzinsen.<br />

Nicht abzugsfähig sind aber Leasingkosten<br />

und (je nach Kanton) Baukreditzinsen.<br />

Für die Abzüge gilt eine<br />

Obergrenze von CHF 50‘000.- plus Vermögenserträge.<br />

Bei Hypotheken lohnt<br />

sich aus steuerlicher Perspektive in<br />

der Regel eine indirekte Amortisation.<br />

Ende Jahr bzw. im Verlauf des Januars<br />

erhalten Sie alle steuerrelevanten Unterlagen<br />

von den entsprechenden Institutionen<br />

zugeschickt.<br />

TIPP:<br />

Wir empfehlen Ihnen für diese Unterlagen<br />

ein separates Mäppchen bereit<br />

zu legen. Sammeln Sie darin alle für<br />

die Steuererklärung notwendigen Unterlagen.<br />

So haben Sie alle Dokumente<br />

an einem Ort und können mit dem Ausfüllen<br />

der Steuererklärung starten. Bewahren<br />

Sie diese gut auf und sammeln<br />

Sie auch durch das Jahr durch relevante<br />

Rechnungen und Dokumente. Denn<br />

bei der Steuererklärung gilt: Jeder<br />

Franken zählt, um die Steuerprogression<br />

zu durchbrechen.<br />

Alternativ können Sie einen digitalen<br />

Ordner erstellen und dort alle erhaltenen<br />

Unterlagen abspeichern. Gerade<br />

die Banken verzichten immer mehr auf<br />

die Zustellung der Zins- und Kapitalausweise<br />

per Post, wenn E-Banking genutzt<br />

wird. Im E-Banking sind diese<br />

Unterlagen für die Steuern dann jederzeit<br />

digital abrufbar.<br />

Die aufgezählten Möglichkeiten und<br />

Tipps sind nicht abschliessend, richten<br />

sich jedoch an die grosse Mehrheit der<br />

Schweizer Bevölkerung. Sind Sie sich<br />

bei steuerlichen Themen nicht sicher<br />

und möchten gerne die Meinung eines<br />

Profis hören, dann zögern Sie nicht und<br />

kontaktieren Sie uns. Gerne evaluieren<br />

wir Ihre ganz persönliche Situation und<br />

beraten Sie vollumfassend und auf Ihre<br />

Bedürfnisse abgestimmt.<br />

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