REGIOSWISS - 184
Das Freizeit-Magazin der Schweiz
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nicht vorhanden ist, können pauschale<br />
Kosten für das Velo abgezogen werden.<br />
Genauso verhält es sich mit der Verpflegung<br />
auswärts. Haben Sie keine Vergünstigungen<br />
(Kantine, Lunch-Checks)<br />
durch Ihren Arbeitgeber, dann können<br />
Sie hier den Maximalbetrag abziehen.<br />
4. Kinderbetreuung:<br />
Haben Sie Kinder und werden diese auswärts<br />
betreut, dann können Sie diese<br />
Kosten abziehen. Verlangen Sie vom Betreuungsort<br />
eine Bescheinigung über<br />
die geleisteten Zahlungen. Je nach<br />
Kanton liegt die Obergrenze für solche<br />
Abzüge bei ca. CHF 4‘800.-.<br />
5. Krankheitskosten:<br />
Alle selbstgetragenen Krankheitskosten<br />
dürfen Sie bei der Steuererklärung in<br />
Abzug bringen. Die Abzugsschwelle ist<br />
von Kanton zu Kanton unterschiedlich,<br />
liegt in der Regel jedoch bei 5% des<br />
Nettoeinkommens. Bei Familien: Sie<br />
können die Krankheitskosten aller Familienmitglieder<br />
zusammenzählen und<br />
abziehen.<br />
6. Spenden & Beiträge:<br />
Eine soziale Ader lohnt sich alle mal.<br />
Denn auch gemeinnützige Spenden und<br />
Beiträge an politische Organisationen<br />
können von den Steuern abgezogen<br />
werden. Doch aufgepasst, es gibt eine<br />
Mindestgrenze für Spenden und wie<br />
fast alles, hat auch die Spendierfreudigkeit<br />
ihre Grenzen. Welche Organisationen<br />
zugelassen sind, wie hoch der<br />
Pauschalabzug ist, wie viel maximal<br />
abgezogen werden kann und wie hoch<br />
die Spende mindestens sein muss, ist<br />
kantonal verschieden.<br />
7. Schulden:<br />
Schuldzinsen können in der Regel abgezogen<br />
werden. Darunter verstehen<br />
sich die Kosten von Privatkrediten, Kreditkarten-Zinsen<br />
und Hypothekarzinsen.<br />
Nicht abzugsfähig sind aber Leasingkosten<br />
und (je nach Kanton) Baukreditzinsen.<br />
Für die Abzüge gilt eine<br />
Obergrenze von CHF 50‘000.- plus Vermögenserträge.<br />
Bei Hypotheken lohnt<br />
sich aus steuerlicher Perspektive in<br />
der Regel eine indirekte Amortisation.<br />
Ende Jahr bzw. im Verlauf des Januars<br />
erhalten Sie alle steuerrelevanten Unterlagen<br />
von den entsprechenden Institutionen<br />
zugeschickt.<br />
TIPP:<br />
Wir empfehlen Ihnen für diese Unterlagen<br />
ein separates Mäppchen bereit<br />
zu legen. Sammeln Sie darin alle für<br />
die Steuererklärung notwendigen Unterlagen.<br />
So haben Sie alle Dokumente<br />
an einem Ort und können mit dem Ausfüllen<br />
der Steuererklärung starten. Bewahren<br />
Sie diese gut auf und sammeln<br />
Sie auch durch das Jahr durch relevante<br />
Rechnungen und Dokumente. Denn<br />
bei der Steuererklärung gilt: Jeder<br />
Franken zählt, um die Steuerprogression<br />
zu durchbrechen.<br />
Alternativ können Sie einen digitalen<br />
Ordner erstellen und dort alle erhaltenen<br />
Unterlagen abspeichern. Gerade<br />
die Banken verzichten immer mehr auf<br />
die Zustellung der Zins- und Kapitalausweise<br />
per Post, wenn E-Banking genutzt<br />
wird. Im E-Banking sind diese<br />
Unterlagen für die Steuern dann jederzeit<br />
digital abrufbar.<br />
Die aufgezählten Möglichkeiten und<br />
Tipps sind nicht abschliessend, richten<br />
sich jedoch an die grosse Mehrheit der<br />
Schweizer Bevölkerung. Sind Sie sich<br />
bei steuerlichen Themen nicht sicher<br />
und möchten gerne die Meinung eines<br />
Profis hören, dann zögern Sie nicht und<br />
kontaktieren Sie uns. Gerne evaluieren<br />
wir Ihre ganz persönliche Situation und<br />
beraten Sie vollumfassend und auf Ihre<br />
Bedürfnisse abgestimmt.<br />
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