16.11.2023 Aufrufe

Aspekte des Qualitätsmanagements in ambulanten Hospizdiensten - eine Arbeitshilfe

Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen. Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen. Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.

Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen.

Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen.

Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.

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Begleitungen<br />

Rechtliche Grundlagen aus der Rahmenvere<strong>in</strong>barung § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V:<br />

§ 9 Gegenstand und Grundsätze der Förderung<br />

(2) […] Bei der Begleitung <strong>in</strong> stationären<br />

E<strong>in</strong>richtungen ist e<strong>in</strong> zwischen dem <strong>ambulanten</strong><br />

Hospizdienst und der jeweiligen<br />

E<strong>in</strong>richtung vernetztes und abgestimmtes<br />

Vorgehen sicherzustellen. E<strong>in</strong>e ausschließliche<br />

konzeptionelle Ausrichtung<br />

<strong>des</strong> Hospizangebotes auf trägerspezifische<br />

Angebote der gesundheitlichen und<br />

pflegerischen Versorgung ist nicht zulässig<br />

5,<br />

§ 3 Qualität der <strong>ambulanten</strong> Hospizarbeit<br />

(4) E<strong>in</strong> geeignetes Dokumentationssystem ist<br />

sachgerecht und kont<strong>in</strong>uierlich zu führen.<br />

Die Dokumentation muss <strong>in</strong>sbesondere<br />

Angaben h<strong>in</strong>sichtlich <strong>des</strong> Begleitungszeitraumes<br />

und den Besonderheiten bei<br />

der Sterbebegleitung enthalten. Die Dokumentation<br />

soll beim sterbenden Menschen<br />

geführt werden. Die Inhalte der<br />

Dokumentation s<strong>in</strong>d auf Wunsch mit dem<br />

sterbenden Menschen / mit dem jungen<br />

Menschen bzw. den An- und Zugehörigen<br />

zu besprechen.<br />

Fragen zu Qualitätsprozessen<br />

1) Welche Informationen bekommen die zu Begleiteten und ihre Zugehörigen <strong>in</strong><br />

schriftlicher und/oder mündlicher Form (z. B. Flyer, Hospiz-Begleitungsmappe<br />

etc.)?<br />

2) Welche Informationen haben die Ehrenamtlichen über regionale Angebote der<br />

Hospizarbeit und Palliativversorgung, <strong>in</strong> welcher Form?<br />

3) Wie ist die Koord<strong>in</strong>ationskraft während der laufenden Begleitungen für die<br />

Ehrenamtlichen zu erreichen?<br />

S<br />

S<br />

P<br />

22<br />

5) Hospizdienste, die im Förderverfahren 2022 gefördert wurden und im Jahr 2023 e<strong>in</strong>e Förderung beantragen<br />

und die Voraussetzungen nach Satz 3 nicht erfüllen, müssen entsprechende Anpassungen im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

Übergangszeit vornehmen und spätestens im Förderverfahren im Jahr 2024 nachweisen.

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