16.11.2023 Aufrufe

Aspekte des Qualitätsmanagements in ambulanten Hospizdiensten - eine Arbeitshilfe

Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen. Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen. Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.

Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen.

Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen.

Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.

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Tätigkeiten der Koord<strong>in</strong>ationskräfte<br />

(Fachkräfte)<br />

Rechtliche Grundlagen aus der Rahmenvere<strong>in</strong>barung § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB<br />

Der Fachkraft obliegen <strong>in</strong>sbesondere folgende<br />

Aufgaben:<br />

Koord<strong>in</strong>ation der Aktivitäten <strong>des</strong> <strong>ambulanten</strong><br />

Hospizdienstes (Patientenerstbesuch,<br />

E<strong>in</strong>satzplanung/E<strong>in</strong>satzsteuerung der Ehrenamtlichen<br />

/ Ansprechbarkeit gegenüber<br />

jungen Menschen mit lebensverkürzender<br />

Erkrankung und deren An- und Zugehörigen),<br />

Gew<strong>in</strong>nung Ehrenamtlicher,<br />

Gewährleistung der Schulung/Qualifizierung<br />

der Ehrenamtlichen,<br />

Herstellung <strong>des</strong> Kontaktes zwischen den<br />

sterbenden Menschen / sowie den Eltern<br />

bzw. Sorgeberechtigten <strong>des</strong> jungen Menschen<br />

und den Ehrenamtlichen,<br />

Begleitung der Ehrenamtlichen (Praxisbegleitung<br />

zur Unterstützung ehrenamtlich tätiger<br />

Personen),<br />

Gewährleistung von Supervision für die Ehrenamtlichen,<br />

Sicherstellung e<strong>in</strong>er zuverlässigen Erreichbarkeit<br />

<strong>des</strong> <strong>ambulanten</strong> Hospizdienstes,<br />

auch unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Ehrenamtlichen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus obliegen der Fachkraft die<br />

palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung<br />

von sterbenden Menschen und deren<br />

An- und Zugehörigen,<br />

Qualitätssicherung <strong>in</strong> der Begleitung von<br />

sterbenden Menschen<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong>nerhalb der multiprofessionellen<br />

Versorgungsstruktur (<strong>in</strong>sbesondere<br />

mit der palliativ-mediz<strong>in</strong>ischen Ärzt<strong>in</strong>,<br />

dem palliativ-mediz<strong>in</strong>ischen Arzt bzw. zugelassenen<br />

Pflegediensten / pflegerischen<br />

sowie mediz<strong>in</strong>ischen E<strong>in</strong>richtungen und<br />

Diensten, z. B. K<strong>in</strong>derärzte, K<strong>in</strong>derkl<strong>in</strong>iken,<br />

K<strong>in</strong>derkranken- und Intensivpflegedienste,<br />

Sozialpädiatrische Zentren, Wohnformen<br />

der E<strong>in</strong>gliederungs- sowie K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendhilfe; hospizlichen und palliativen<br />

Diensten und E<strong>in</strong>richtungen z. B. (K<strong>in</strong>derund<br />

Jugend) <strong>Hospizdiensten</strong>, stationäre<br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendhospizen, SAPV, K<strong>in</strong>derpalliativstationen.)<br />

Zudem ist die Vernetzung mit weiteren an<br />

der Versorgung und Beratung von jungen<br />

Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung<br />

Beteiligten im Netzwerk förderlich, um<br />

betroffenen jungen Menschen und ihren<br />

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