Aspekte des Qualitätsmanagements in ambulanten Hospizdiensten - eine Arbeitshilfe
Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen.
Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen.
Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.
Mit der vorgelegten Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen.
Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen.
Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung (Link im Heft). Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.
Tätigkeiten der Ehrenamtlichen Rechtliche Grundlagen aus der Rahmenvereinbarung § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V: Die Tätigkeit der Ehrenamtlichen umfasst insbesondere: Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung, / zum vorhandenen Familiensystem; dies umfasst neben den jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung, insbesondere Eltern und – sofern vorhanden – Geschwister. Begleitung der sterbenden Menschen sowie deren An- und Zugehörigen, die auch psychosozial ausgerichtet ist, Hilfe beim Verarbeitungsprozess in der Konfrontation mit dem Sterben, / Hilfe beim Umgang mit der Diagnose, der Krankheit und damit einhergehender Verluste sowie Einschränkungen, Hilfe in der Konfrontation mit dem Sterben, Unterstützung bei der Überwindung von Kommunikationsschwierigkeiten, Hilfe bei der im Zusammenhang mit dem Sterben erforderlichen Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen Nur Kinder: Unterstützung des Selbsthilfepotentials. Ebd. § 2 (4) Fragen zu Qualitätsprozessen Vereinbarungen mit Ehrenamtlichen 1) Gibt es eine Vereinbarung für Ehrenamtliche zur Mitarbeit in der Sterbebegleitung? 2) Welche Inhalte umfassen die Vereinbarung (Einsatzorte, Verpflichtungen für Ehrenamtliche bzw. für den AHD)? Enthält die Vereinbarung eine Schweigepflichtserklärung und Festlegungen zum Datenschutz? S S 12
Qualitätsmanagement in ambulanten Hospizdiensten 3) Gibt es die Verpflichtung zur Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche? 4) In welchen Abständen wird die Vereinbarung mit den Ehrenamtlichen erneuert? 5) Wie werden die Teilnehmenden am Vorbereitungskurs in den aktiven Dienst als Ehrenamtliche aufgenommen? Gibt es Mentoren/Paten (erfahrene Ehrenamtliche)? S P P Fortbildungsangebote und Gespräche mit ehrenamtlich Mitarbeitenden 6) Welche Fortbildungsangebote in welchem Zeitumfang werden vom Dienst für die Ehrenamtlichen angeboten, gibt es eine festgelegte Mindeststundenzahl (z. B. 4-8 Fortbildungsstunden jährlich für jede Ehrenamtliche bzw. jeden Ehrenamtlichen)? 7) Gibt es regelmäßige Gespräche (z. B. zur gemeinsamen Reflexion der Tätigkeit oder zur Erfassung des Fortbildungsbedarfs der Ehrenamtlichen), wenn ja, in welchen Abständen und gibt es dafür einen Gesprächsleitfaden? 8) Wann und wie werden (länger dauernde bzw. kostenintensive) Fortbildungen mit Absprachen zum späteren Einsatz, bzw. Rückbindung an die anderen Ehrenamtlichen verbunden? S S P 13
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Tätigkeiten der<br />
Ehrenamtlichen<br />
Rechtliche Grundlagen aus der Rahmenvere<strong>in</strong>barung § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V:<br />
Die Tätigkeit der Ehrenamtlichen umfasst <strong>in</strong>sbesondere:<br />
Aufbau e<strong>in</strong>er vertrauensvollen Beziehung, /<br />
zum vorhandenen Familiensystem; dies<br />
umfasst neben den jungen Menschen mit<br />
lebensverkürzender Erkrankung, <strong>in</strong>sbesondere<br />
Eltern und – sofern vorhanden – Geschwister.<br />
Begleitung der sterbenden Menschen sowie<br />
deren An- und Zugehörigen, die auch<br />
psychosozial ausgerichtet ist,<br />
Hilfe beim Verarbeitungsprozess <strong>in</strong> der<br />
Konfrontation mit dem Sterben, / Hilfe beim<br />
Umgang mit der Diagnose, der Krankheit<br />
und damit e<strong>in</strong>hergehender Verluste sowie<br />
E<strong>in</strong>schränkungen, Hilfe <strong>in</strong> der Konfrontation<br />
mit dem Sterben,<br />
Unterstützung bei der Überw<strong>in</strong>dung von<br />
Kommunikationsschwierigkeiten,<br />
Hilfe bei der im Zusammenhang mit dem<br />
Sterben erforderlichen Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />
mit sozialen, ethischen und religiösen S<strong>in</strong>nfragen<br />
Nur K<strong>in</strong>der: Unterstützung <strong>des</strong> Selbsthilfepotentials.<br />
Ebd. § 2 (4)<br />
Fragen zu Qualitätsprozessen<br />
Vere<strong>in</strong>barungen mit Ehrenamtlichen<br />
1) Gibt es e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung für Ehrenamtliche zur Mitarbeit <strong>in</strong> der<br />
Sterbebegleitung?<br />
2) Welche Inhalte umfassen die Vere<strong>in</strong>barung (E<strong>in</strong>satzorte, Verpflichtungen<br />
für Ehrenamtliche bzw. für den AHD)? Enthält die Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>e<br />
Schweigepflichtserklärung und Festlegungen zum Datenschutz?<br />
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