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Programm KEFB_2024_Bochum/Wattenscheid_A5

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3. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag<br />

aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.<br />

Für die <strong>KEFB</strong> liegt ein wichtiger Grund insbesondere<br />

vor, wenn<br />

• der Kunde das Kursentgelt nicht oder nicht fristgerecht<br />

zahlt (vgl. § 3 Nr. 3 dieses Vertrages),<br />

• der Kunde die Veranstaltung oder deren Ablauf stört<br />

oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung<br />

der Veranstaltung zu befürchten sind;<br />

• der Kunde erheblich oder wiederholt gegen die<br />

Hausordnung verstößt;<br />

• die von der <strong>KEFB</strong> vorgegebene Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht wird;<br />

• der von der <strong>KEFB</strong> für die gebuchte Veranstaltung<br />

vor gesehene Referent/Seminarleiter ersatzlos<br />

ausfällt.<br />

Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinn begründet<br />

auch den Rücktritt der <strong>KEFB</strong> von dem Vertrag.<br />

Kündigt die <strong>KEFB</strong> den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich<br />

aus wichtigem Grund/tritt die <strong>KEFB</strong><br />

von dem Vertrag mit dem Kunden zurück, berechnen<br />

sich die Ansprüche der <strong>KEFB</strong> gegen den Kunden<br />

wie in § 5 Nr. 2 dieses Vertrages bestimmt.<br />

Das gilt nicht für den Fall, dass die <strong>KEFB</strong> aus Gründen,<br />

die in ihre Risikosphäre fallen, den Vertrag<br />

kündigt/vom Vertrag zurücktritt, insbesondere weil<br />

die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />

wird bzw. der für die gebuchte Veranstaltung<br />

vorgesehene Referent/Seminarleiter ersatzlos ausfällt.<br />

4. Werden Leistungen aufgrund der Kündigung/des<br />

Rücktritts der <strong>KEFB</strong> ganz oder teilweise nicht erbracht,<br />

wird der Kunde unverzüglich davon in<br />

Kenntnis gesetzt. Soweit sich aus diesen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen oder aus dem Gesetz<br />

nichts anderes ergibt, werden dafür bereits gezahlte<br />

Entgelte dem Kunden ganz oder teilweise<br />

erstattet.<br />

Ist die geschuldete aber nicht erbrachte Leistung<br />

nachholbar, wird die <strong>KEFB</strong> sich bemühen, diese Leistung<br />

in Absprache mit dem Kunden an einem geeigneten<br />

späteren Termin zu erbringen. Werden<br />

diese Leistungen nachgeholt, fi ndet eine Erstattung<br />

der für sie gezahlten Entgelte nicht statt.<br />

§ 6 Haftung<br />

1. Die <strong>KEFB</strong> haftet für andere als durch Verletzung von<br />

Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden<br />

lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob<br />

fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung<br />

einer wesentlichen Vertragspfl icht durch die <strong>KEFB</strong>, ihre<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine<br />

wesentliche Vertragspfl icht fahrlässig verletzt, so ist die<br />

Haftung der <strong>KEFB</strong> auf den vertragstypischen, vorhersehbaren<br />

Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende<br />

Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.<br />

Wesentliche Vertragspfl ichten sind solche, deren<br />

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren<br />

Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut<br />

und vertrauen darf.<br />

2. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung bei Einbringung<br />

von Sachen bei Gastwirten bleiben unberührt.<br />

3. Handelt es sich bei der von der <strong>KEFB</strong> erbrachten<br />

Leistung um eine Pauschalreise gilt abweichend<br />

das Folgende:<br />

a) Die Haftung des Tagungshauses für Schäden,<br />

die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache<br />

des vereinbarten Preises beschränkt, soweit<br />

der Kunde den Schaden herbeigeführt hat.<br />

b) Das Gleiche gilt für Schadenersatzansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung gegen das Tagungshaus,<br />

die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

beruhen. Diese Haftungshöchstsummen gelten<br />

jeweils je Teilnehmer und gebuchter Leistung.<br />

c) Die Haftung des Tagungshauses für Leistungsstörungen,<br />

Personen- und Sachschäden bei<br />

Fremdleistungen ist ausgeschlossen. Fremdleistungen<br />

sind solche, die ausdrücklich und unter<br />

Angabe des vermittelten Vertragspartners so<br />

deutlich als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />

werden, dass sie für den Kunden erkennbar<br />

nicht Bestandteil der bei dem Tagungshaus gebuchten<br />

Leistungen sind (z. B. Ausfl üge, Beförderungsleistungen<br />

von und zum ausgeschriebenen<br />

Ausgangs- und Zielort).<br />

d) Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und –<br />

ausschlüsse (z. B. § 651p Abs. 3 BGB) gelten<br />

neben den vorstehenden Regelungen.<br />

<strong>Bochum</strong> 0234 95089-11 · <strong>Wattenscheid</strong> 02327 95430-1 · bochum-wattenscheid@kefb.info 197

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