Protokoll vom 3. September 2006 - Großpetersdorf
Protokoll vom 3. September 2006 - Großpetersdorf
Protokoll vom 3. September 2006 - Großpetersdorf
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N i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen am Sonntag, dem 0<strong>3.</strong> <strong>September</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der Marktgemeinde<br />
<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptstraße 36, anlässlich der dritten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr<br />
<strong>2006</strong>.<br />
Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:36 Uhr.<br />
Anwesend:<br />
Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Ing.<br />
Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans<br />
Mentlik, Jochen Pock, LAbg. Doris Prohaska und Josef Reicher.<br />
Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />
Thomas Pum, Günter Schieber, Josef Schmalzl, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits.<br />
Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Werner Kaitan, Gabriele und<br />
Christian Kipferling, Gerhard Horvath sowie BVZ-Redakteure Michael Pekovits und Sarah Wagner<br />
als Zuhörer.<br />
Abwesend und entschuldigt: Klaus Huber, Martin Stumpf, Renate Wagner (alle S) sowie Günter<br />
Ruck und Günter Wallner (beide V).<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong> Mai <strong>2006</strong> gem.<br />
§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />
2. Behandlung des Schreibens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 2 -<br />
Gemeinden und Schulen <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong> mit der Zahl 2-GI-G2333/l2-<strong>2006</strong> betreffend GIP-<br />
Haftungen —Stellungnahme und<br />
Aufklärung und Erläuterung der Vorgangsweise bei der Haftungsübernahme der Gemeinde<br />
für das GIP<br />
Klärung der Haftungsübernahme für die Mietzahlungen für das GIP durch die Gemeinde<br />
Klärung und Erläuterung der Buchung von 1,5 Mio ATS von der Gemeinde an die GIP<br />
GesmbH am 15.01.2001<br />
Begründung des Verzichtes auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der<br />
Überziehungshaftung von 4,Omio ATS lt. Email <strong>vom</strong> 12.11 .2001<br />
<strong>3.</strong> Beschluss über die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen laut Empfehlung der<br />
Gemeindebehörde im Schreiben <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong><br />
4. GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vertretung<br />
der Gemeinde in der Generalversammlung der GIP Ges.m.b.H.– Entlastung des<br />
Geschäftsführers;<br />
5. Lernbetreuung: Einstellung Personal; Regelung der Kostenbeiträge;<br />
6. Kinderkrippe – Einstellung einer Helferin; Verlängerung DV Sabine Levonyak;<br />
7. Allfälliges.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 24. August <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />
einberufen worden.<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />
Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />
Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Josef Reicher und Stefan<br />
Zlatarits bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.
Bgm. Winfried Kasper beantragt die Ergänzung von TOP 6 um die Verlängerung der<br />
Dienstverhältnisse von KIKRI-Kindergärtnerinnen (Antje Werderits-Nika und Nicole Treplan)<br />
jeweils um ein Kindergarten-Jahr, was einstimmig angenommen wird.<br />
Zu Punkt 1.)<br />
Die Verhandlungsschrift der vorhergegangenen Sitzung <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong> Mai <strong>2006</strong> ist jedem Mitglied des<br />
Gemeinderates zugestellt worden. Deren Inhalt wird zustimmend ohne Verlesung zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Zu Punkt 2.)<br />
Das Amt der Bgld. Landesregierung als Gemeinde-Aufsichtsbehörde hat verlangt, den Inhalt des<br />
Schreibens <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>, Zahl: 2-GI-G2333/12-<strong>2006</strong>, dem Gemeinderat in der nächstfolgenden<br />
Sitzung bekannt zu geben. Dieses Schreiben ist am 18.05.<strong>2006</strong> im Gemeindeamt eingelangt und<br />
noch am selben Tag per e-Mail an jedes Mitglied des Gemeinderates weitergeleitet worden. Der<br />
Gemeinderat nimmt den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntnis.<br />
In der sich daraufhin entwickelnden Diskussion gibt Bürgermeister Winfried Kasper folgende<br />
Stellungnahme ab:<br />
Das mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 05. Juni 1998 eingegangene<br />
Generalmietverhältnis für das multifunktionale Objekt GLOBAL INTEGRATION POINT auf dem<br />
Grundstück Nr. 4762/2 KG 34024 <strong>Großpetersdorf</strong> mit der Oberwarter gemeinn. Bau-, Wohn- und<br />
Siedlungsgenossenschaft ist aus organisatorischen und rechtlichen Gründen auf die danach<br />
gegründete GIP-GmbH übertragen worden. Dadurch sind keine neuen zusätzlichen<br />
Verbindlichkeiten sowohl für die Gemeinde als auch für die GIP-GmbH entstanden.<br />
Seitens der ÖVP werden nach Bitte um Aufnahme ins <strong>Protokoll</strong>, folgende Fragen an den<br />
Bürgermeister gestellt:<br />
- Welche Haftungen wurden seitens der Gemeinde für die GIP GmbH übernommen?<br />
- Sind diese Haftungen alle <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossen worden?<br />
- Wurde auch die gemeindebehördliche Genehmigung für diese Haftungen erteilt?<br />
Auf Anfrage von VBg. Ing Gregor Hafner berichtet der Bürgermeister weiter, dass durch<br />
entsprechende einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse (u.a.: 05.06.1998, 1<strong>3.</strong>11.1999) die Haftungen<br />
für Darlehen der OSG für GIP, der GIP-GmbH selbst in der Höhe von 17 Mio ATS, 2,8 Mio ATS<br />
und um 0,9 Mio ATS und Mietzahlungen seinerzeit abgegeben worden, weil es ein politisches<br />
Anliegen der Gemeinde war und ist, GIP zu errichten und zu betreiben.<br />
Als Antwort auf die dritte Frage stellt Bürgermeister Kasper fest, dass nicht alle gemeindebehördlichen<br />
Genehmigungen erteilt wurden.<br />
Hafner urgiert Verpflichtung zur Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gem. der Bgld.<br />
Gemeindeordnung, was der Bürgermeister auch nicht in Abrede stellt, auf einstimmige Beschlüsse<br />
des Gemeinderates verweist, das Einvernehmen mit Aufsichtsbehörde hervor streicht und bemerkt,<br />
dass alle Haftungen in den jeweiligen Beilagen (Ausweisen) der Rechnungsabschlüsse angeführt<br />
sind.<br />
Seitens der ÖVP wird festgestellt, dass die Haftungen erst im RA 2004 festgehalten sind.<br />
Gemeinderat Dr. Alfred Kollar streift in Kürzen Zügen das Entstehen des Baurechtsvertrages, des<br />
darauf basierenden Mietvertrages zwischen OSG und Gemeinde sowie die Übertragung des
Mietverhältnisses an die GIP-GmbH und stellt fest, dass zu prüfen sei, ob die Haftung der Gemeinde<br />
für den Mietenentfall genehmigungspflichtig ist.<br />
Laut Meinung von Dr. Alfred Kollar erstreckt sich das Mietverhältnis von Bauteil I auch auf Bauteil<br />
II – weil der Begriff „Generalmieter“ besteht, ein entsprechender Hinweis auf dem am 05.06.1998<br />
geschlossenen Mietvertrag existiert und das Projekt GIP nur als gesamtes (Bauteil I und II) zu<br />
betrachten ist.<br />
Für den auf Basis des Baurechtsvertrages erstellte Mietvertrag ist lt. Dr. Alfred Kollar keine<br />
aufsichtsbehördliche Genehmigung notwendig, wohingegen für die Übertragung des Mietrechtes an<br />
die GIP-GmbH unter Umständen Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde besteht, was<br />
auch im Interesse aller liegt.<br />
Seitens Vbgm. Hafner wird auf die Gemeindeordnung verwiesen, die vorsieht, dass auch die<br />
Haftung für Mietzahlungen gemeindebehördlich genehmigt werden muss.<br />
Hinsichtlich der von der Gemeinde der GIP-GmbH im Jahr 2001 zeitlich befristet gewährten<br />
Ausleihung in der Höhe von 1,5 Mio ATS verweist der Bürgermeister auf eine diesbezügliche<br />
Aussprache mit dem leider frühzeitig am 10.12.2002 verstorbenen damaligen Vizebürgermeister<br />
Kurt Martin.<br />
Weiters verweist der Bürgermeister auf den einstimmigen Beschluss des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong><br />
0<strong>3.</strong>05.2001. An Stelle der Ausleihung ist die Erhöhung des Überziehungskreditrahmens, den die<br />
BACA der GIP-GmbH in der Höhe von 4.000.000 ATS eingeräumt hat, damals erstmals angeregt<br />
worden. Die Ausleihung wurde am 15.01.2001 an GIP überwiesen und am 07.12.2001 von dort<br />
wieder an die Gemeinde zurück überwiesen. Auf Grund zeitweise vorhandener Guthaben auf<br />
Girokonten ist der Gemeinde dadurch auch keine wesentliche Zins(mehr)belastung entstanden.<br />
Außerdem ist die Ausleihung <strong>vom</strong> GIP-Beirat in seiner Sitzung am 26.01.2001, <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />
am 1<strong>3.</strong>06.2001 und von der GIP-Generalversammlung am 29.06.2001 jeweils einstimmig zur<br />
Kenntnis genommen worden.<br />
Seitens der ÖVP wird festgestellt, dass die Gemeinde und die GIP GesmbH zwei voneinander<br />
unabhängige Körperschaften sind und daher der GIP Beirat nicht über eine Buchung von<br />
1.500 000 ATS entscheiden könne. Weiters sei am 1<strong>3.</strong>06.2001 nur die Rückbuchung der<br />
1.500 000 ATS im Gemeinderat beschlossen worden, nachdem im Prüfungsausschuss die Buchung<br />
aufgefallen ist. Die GIP Generalversammlung sei ebenfalls nicht das befugte Gremium, eine<br />
Überweisung von der Gemeinde an die GIP GmbH zu beschließen.<br />
ÖVP hinterfragt, ob vor der Ausleihung der GR dies beschlossen hat, was der Bürgermeister<br />
verneint und wiederholt auf das vorhin beschriebene Szenario verweist.<br />
Gemeinderat Ing. Werner Medits ersucht, nicht alles nur auf Formalismen aufzuhängen, weil unter<br />
diesen Umständen die derzeit laufenden einstimmig beschlossenen Straßenbaumaßnahmen auch<br />
nicht durchgeführt werden könnten, da für die dazu notwendigen Darlehensaufnahmen bis jetzt auch<br />
noch kein Beschluss des Gemeinderates vorliegt.<br />
Weiters werden von der ÖVP Antworten zu folgenden Fragen urgiert:<br />
- Warum wurde dem Schreiben der Gemeinde an die GIP GmbH <strong>vom</strong> 26.11.2001 mit der<br />
Aufforderung um Rücküberweisung der 1.500 000 ATS eine Originalhaftungserklärung<br />
beigelgt, ohne dass es diese Haftungserklärung gegeben hat?<br />
- Warum wurde diesem Schreiben nicht der Originalgemeinderatsbeschluss beigelegt, sondern<br />
nur Auszüge davon?
Der Bürgermeister stellt weiter fest, dass solche Beschlüsse nicht im Gemeinderat gefasst werden<br />
müssen.<br />
Auf die Frage, warum die Gemeinde auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haftung für den<br />
Girokreditrahmen der GIP-GmbH „verzichtet“ hat, stellt der Bürgermeister wie folgt fest:<br />
Die Marktgemeinde hat mit Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong>06.2001 die Haftung als Bürge und<br />
Zahlerin für einen von der BACA der GIP Ges.m.b.H. eingeräumten Überziehungskreditrahmen für<br />
einen Betriebsmittelkredit in der Höhe von 4.000.000 ATS (290.691,33 € übernommen. In einem<br />
Schreiben <strong>vom</strong> 11.07.2001, Zahl: 2-GI-G2333/3-2001, hat die Aufsichtsbehörde dazu festgehalten, dass<br />
Haftungen für einen Betriebsmittelkredit nicht genehmigungsfähig sind, da die GIP Ges.m.b.H. diese<br />
Kredite selbst bedienen muss und sich an der Gemeinde nicht schadlos halten kann.<br />
In weiterer Folge hat es keine weitere Betreibung seitens der Gemeinde gegeben, da die BACA auf eine<br />
Garantie der Gemeinde verzichtet hat, was ja auch von der Aufsichtsbehörde im Schreiben <strong>vom</strong><br />
10.05.<strong>2006</strong> bestätigt wird.<br />
Der für 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> vorgesehene Beschluss des Gemeinderates, diesen Überziehungskredit in einen<br />
Abstattungskredit in der Höhe von 250.000 € umzuwandeln und dafür die Garantie seitens der<br />
Gemeinde abzugeben, wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig von der Tagesordnung genommen, weshalb<br />
auch hier bis jetzt keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt.<br />
Ergänzend dazu begründet Gemeinderat Dr. Alfred Kollar den „Verzicht“ unisono und betont, dass<br />
die BACA die Vereinbarung mit der GIP-GmbH gut geheißen und keine aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung verlangt hat; der Girokreditrahmen ist von BACA auch so an die GIPGmbH<br />
eingeräumt worden.<br />
Auf die Frage der ÖVP, warum der Gemeinderat über diese Vorgänge nicht informiert wurde, stellt<br />
der Bürgermeister, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> fest, dass er davon nichts<br />
gewusst hatte und daher nicht informiert hat. Laut Bürgermeister Kasper ist in diesem Fall die<br />
Information auf der Strecke geblieben.<br />
Zu Punkt <strong>3.</strong>)<br />
Gemeinderat Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass aus der vorliegenden Korrespondenz zwar formale<br />
Versäumnisse hervorgehen, jedoch keine böse Absicht und vor allem kein Schaden weder für die<br />
Gemeinde noch für die GIP-G.m.b.H. dadurch entstanden ist. Es liegt im Interesse aller, die Causa<br />
zu bereinigen, weshalb Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg notwendig ist. Lt. Kollar<br />
kann Zusammenarbeit jedoch nur dann gut sein, wenn Kommunikation gepflegt und<br />
Informationsaustausch vorhanden ist.<br />
Danach beantragt Bürgermeister Kasper, die Bereinigung aller anstehenden Haftungs- und<br />
Bürgschafts-Neuordnungen – wie im Schreiben der Aufsichtsbehörde <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>, Zahl: 2-GI-<br />
G2333/12-<strong>2006</strong>, angeführt - im Gemeindevorstand und gemeinsam mit dem Amtsleiter zu beraten,<br />
sodass bis spätestens Jahresende <strong>2006</strong> <strong>vom</strong> Gemeinderat eine endgültige Bereinigung erfolgen kann,<br />
was <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig angenommen wird.<br />
Zu Punkt 4.)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit hatten, <strong>vom</strong> 21.<br />
<strong>September</strong> bis 30. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in die Bilanz sowie die Bezug nehmenden Unterlagen des<br />
Geschäftsjahres 2005 der GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. Einsicht zu nehmen.<br />
Gem. § 63(2) der Bgld. Gemeindeordnung hat die Gemeinde die GIP-Global Integration Point<br />
Gesellschaft m.b.H. gegründet und somit von der Möglichkeit des Artikels 116 Absatz 2 des B-VG<br />
Gebrauch gemacht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben.
In der Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> Verband<br />
Sozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet von Bezirkshauptmann Dr.<br />
Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in der Judikatur zu § 63 der Bgld.<br />
Gemeindeordnung neben der Feststellung, dass die Bestellung der Organe von wirtschaftlichen<br />
Unternehmungen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, angemerkt, dass dem Gemeinderat<br />
auch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führung von wirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.<br />
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in der Generalversammlung der<br />
GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwar alleine, da er gem. § 25(1) der Bgld.<br />
Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zu vertreten hat. Der Bürgermeister hat jedoch<br />
gem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 der Bgld. Gemeindeordnung die <strong>vom</strong> Gemeinderat gefassten Beschlüsse<br />
zu vollziehen.<br />
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Bürgermeister zur Vornahme der Entlastung des<br />
Geschäftsführers der GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung des Gemeinderates benötigt, um diese<br />
dann in der Generalversammlung der GIP-Ges.m.b.H. auszusprechen. – Ein gleich lautender<br />
Beschluss ist bereits am 16.09.2005 hinsichtlich des Geschäftsjahres 2004 gefasst worden.<br />
Bürgermeister Kasper verweist auf die positive Entwicklung und dankt dem Geschäftsführer Erich<br />
Schwandl sowie den dort Beschäftigten für die geleistete Arbeit.<br />
Der Gemeinderat ermächtigt daher mit einstimmigen Beschluss, dass der Bürgermeister in der<br />
nächstfolgenden Generalversammlung der GIP Gesellschaft m.b.H. die Entlastung des<br />
Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2005 aussprechen kann.<br />
Zu Punkt 5.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass bis jetzt 15 Kinder für die Lernbetreuung angemeldet wurden, die<br />
während der Hauptferien in Zusammenarbeit mit der Volks- und Hauptschule sowie den<br />
Elternvertretern gänzlich neu konzipiert wurde.<br />
Dabei sind auch die Kosten für Betreuung und Essensverpflegung festgelegt worden.<br />
Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz als Obfrau des Sozial- und Frauenausschuss stellt fest,<br />
dass dieser am 30.08.<strong>2006</strong> in der gegenständlichen Causa nicht beschlussfähig war.<br />
Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat folgenden<br />
einstimmigen Beschluss:<br />
Frau Claudia Kropf, geb. 24.10.1973, <strong>Großpetersdorf</strong>, Josef Haydn-Straße 15, wird mit Wirksamkeit ab<br />
04. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in ein bis zum 30. Juni 2007 befristetes Dienstverhältnis als Lernbetreuerin<br />
übernommen.<br />
Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema II L, Entlohnungsgruppe l 2 a 2 unter<br />
Zugrundelegung einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 29 Wochenstunden nach den<br />
Bestimmungen des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBlNr. 13/1972, in Verbindung<br />
mit dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBlNr. 86/1948 und dem Landesvertragslehrergesetz<br />
1966, BGBlNr. 172/1966, jeweils in der geltenden Fassung, auf Basis eines/einer vertraglichen<br />
Volksschullehrers(in). Das Beschäftigungsausmaß wurde auf Grund des angebotenen<br />
Betreuungskonzeptes ermittelt und kann sich während des Verlaufes auf Grund sich ändernder<br />
Voraussetzungen (Zahl der Kinder, Lehrpläne usw.) nach oben oder unten verändert werden.
Betreuungskosten:<br />
Pro Tag, an dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht, sind – je nach Dauer der täglichen<br />
Betreuungszeit (außer der Zeit des Mittagessens) – folgende Tagessätze zu bezahlen (brutto – ohne<br />
Umsatzsteuer, welche nicht zur Anrechnung kommt):<br />
Mindestbeitrag 3 €/Tag<br />
ab der vierten Betreuungs-Stunde 5 €/Tag<br />
Jede angefangene Betreuungs-Stunde zählt als volle Stunde<br />
Mittagessen: Pro Menü 3 € (wird im Sonderklassentrakt verabreicht; Lieferant: Gasthof Landauer,<br />
<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptplatz 5)<br />
Sollte das Kind nur zum Mittagessen (Verabreichung dauert ca. eine Stunde) kommen, so gilt dies<br />
nicht als Betreuung und es ist hierfür auch kein gesonderter Betreuungsbeitrag zu entrichten.<br />
Zu Punkt 6.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass sich auf Grund einer <strong>vom</strong> Gemeindevorstand konzipierten<br />
öffentlichen Ausschreibung vier qualifizierte Bewerberinnen um die Anstellung als Kindergarten-<br />
Helferin in der Kinderkrippe <strong>Großpetersdorf</strong> beworben haben.<br />
Die Abstimmung erfolgt mittels vorbereiteter Stimmzettel; zu Vertrauenspersonen werden Klaudia<br />
Fritz und Stefan Zlatarits bestimmt. Nach Ablauf der Abstimmungsverhandlung verkündet Klaudia<br />
Fritz das Abstimmungsergebnis wie folgt:<br />
ausgegebene Stimmzettel 20<br />
abgegebene Stimmzettel 20<br />
davon ungültig 0<br />
gültig 20<br />
davon lautend auf:<br />
Gober Kerstin 17<br />
Hirschbeck Melanie 0<br />
Kipferling Gabriele 3<br />
Raaba Nicole 0<br />
Somit ist Kerstin Gober, geb. 24. April 1979, wohnhaft in <strong>Großpetersdorf</strong>, Widderweg 2/7, als<br />
Kindergartenhelferin in der Kinderkrippe <strong>Großpetersdorf</strong> mit Wirksamkeit ab 11. <strong>September</strong> <strong>2006</strong><br />
eingestellt zu den Bedingungen wie folgt:<br />
Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet mit dem Ende des Kindergartenjahres <strong>2006</strong>/2007.<br />
Das Beschäftigungsausmaß beläuft sich auf rd. 63 %.<br />
Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes<br />
II. Teil, LGBlNr. 13/1972, i.d.g.Fassung (Entlohnungsschema I,<br />
Entlohnungsgruppe d).<br />
Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig:<br />
Das Dienstverhältnis der Kindergarten-Helferin in der Kinderkrippe, Frau Sabine Veronika Maria<br />
Levonyak, geb. 2<strong>3.</strong>08.1970, <strong>Großpetersdorf</strong>, Lisztgasse 25, wird um ein weiteres Kindergarten-Jahr<br />
verlängert (bis Ende August 2007).<br />
Die Dienstverhältnisse der Kinderkrippe-Kindergärtnerinnen Nicole Treplan und Antje Werderits-<br />
Nika werden jeweils um ein weiteres Kindergarten-Jahr (bis Ende August 2007) verlängert.<br />
Zu Punkt 7.)<br />
Gemeinderat Mag. Werner Kamper ersucht, den Rechen beim Hochwasser-Rückhaltedamm in<br />
Kleinpetersdorf zu reinigen, was <strong>vom</strong> Bürgermeister veranlasst wird.
Gemeinderat Mag. Werner Kamper urgiert die Abhaltung von Bürgerversammlungen, worauf der<br />
Bürgermeister antwortet, dass im Vorjahr eine zum Thema Verkehrskonzept stattgefunden hat. Auf<br />
die Frage, ob die Abhaltung von derlei Veranstaltungen auch in den Ortsteilen geplant ist, stellt<br />
Bürgermeister Winfried Kasper fest, dass man darüber sprechen kann.<br />
Gemeinderat Ortsvorsteher Josef Reicher hinterfragt, ob Reinigungsarbeiten in der Volksschule und<br />
im KIGA Kleinpetersdorf von Gemeinderat Kamper koordiniert werden, was dieser verneint.<br />
Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz stellt wiederholt fest, dass der Sozial- und<br />
Frauenausschuss trotz ordnungsgemäßer Einberufung am 30.08.<strong>2006</strong> nicht abgehalten werden<br />
konnte, da keine Ausschuss-Mitglieder der ÖVP-Fraktion anwesend waren; nur Renate Wagner war<br />
entschuldigt. Die auf Antrag der ÖVP geplante Beratung über die Regelung der Betreuungsbeiträge<br />
konnte deshalb nicht erledigt werden.<br />
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />
Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung, an der sämtliche anwesende Mitglieder des<br />
Gemeinderates bis zum Schluss am gesamten Sitzungsverlauf teilgenommen haben.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Günter PHILIPP Winfried KASPER<br />
Die Beglaubiger:<br />
Josef REICHER Stefan ZLATARITS