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Protokoll vom 3. September 2006 - Großpetersdorf

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N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen am Sonntag, dem 0<strong>3.</strong> <strong>September</strong> <strong>2006</strong>, im Sitzungssaal der Marktgemeinde<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptstraße 36, anlässlich der dritten ordentlichen Gemeinderatssitzung im Jahr<br />

<strong>2006</strong>.<br />

Beginn: 10:00 Uhr. Ende: 11:36 Uhr.<br />

Anwesend:<br />

Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Winfried Kasper, VBgm. Walter Fank, Klaudia Fritz, Ing.<br />

Harald Kahr, Dietmar Kaiser, Dr. Alfred Kollar, Elisabeth Krammer, Ing. Werner Medits, Hans<br />

Mentlik, Jochen Pock, LAbg. Doris Prohaska und Josef Reicher.<br />

Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Bernd Gollatz, Mag. Werner Kamper,<br />

Thomas Pum, Günter Schieber, Josef Schmalzl, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Zlatarits.<br />

Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie Werner Kaitan, Gabriele und<br />

Christian Kipferling, Gerhard Horvath sowie BVZ-Redakteure Michael Pekovits und Sarah Wagner<br />

als Zuhörer.<br />

Abwesend und entschuldigt: Klaus Huber, Martin Stumpf, Renate Wagner (alle S) sowie Günter<br />

Ruck und Günter Wallner (beide V).<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong> Mai <strong>2006</strong> gem.<br />

§ 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, LGBlNr. 55/2003;<br />

2. Behandlung des Schreibens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 2 -<br />

Gemeinden und Schulen <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong> mit der Zahl 2-GI-G2333/l2-<strong>2006</strong> betreffend GIP-<br />

Haftungen —Stellungnahme und<br />

Aufklärung und Erläuterung der Vorgangsweise bei der Haftungsübernahme der Gemeinde<br />

für das GIP<br />

Klärung der Haftungsübernahme für die Mietzahlungen für das GIP durch die Gemeinde<br />

Klärung und Erläuterung der Buchung von 1,5 Mio ATS von der Gemeinde an die GIP<br />

GesmbH am 15.01.2001<br />

Begründung des Verzichtes auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der<br />

Überziehungshaftung von 4,Omio ATS lt. Email <strong>vom</strong> 12.11 .2001<br />

<strong>3.</strong> Beschluss über die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen laut Empfehlung der<br />

Gemeindebehörde im Schreiben <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong><br />

4. GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. – Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vertretung<br />

der Gemeinde in der Generalversammlung der GIP Ges.m.b.H.– Entlastung des<br />

Geschäftsführers;<br />

5. Lernbetreuung: Einstellung Personal; Regelung der Kostenbeiträge;<br />

6. Kinderkrippe – Einstellung einer Helferin; Verlängerung DV Sabine Levonyak;<br />

7. Allfälliges.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung <strong>vom</strong> 24. August <strong>2006</strong> zu dieser Sitzung<br />

einberufen worden.<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, stellt die gesetzmäßige<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung.<br />

Zu Beglaubigern des heutigen <strong>Protokoll</strong>es werden die Gemeinderäte Josef Reicher und Stefan<br />

Zlatarits bestimmt. Gegen die zugestellte Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.


Bgm. Winfried Kasper beantragt die Ergänzung von TOP 6 um die Verlängerung der<br />

Dienstverhältnisse von KIKRI-Kindergärtnerinnen (Antje Werderits-Nika und Nicole Treplan)<br />

jeweils um ein Kindergarten-Jahr, was einstimmig angenommen wird.<br />

Zu Punkt 1.)<br />

Die Verhandlungsschrift der vorhergegangenen Sitzung <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong> Mai <strong>2006</strong> ist jedem Mitglied des<br />

Gemeinderates zugestellt worden. Deren Inhalt wird zustimmend ohne Verlesung zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Zu Punkt 2.)<br />

Das Amt der Bgld. Landesregierung als Gemeinde-Aufsichtsbehörde hat verlangt, den Inhalt des<br />

Schreibens <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>, Zahl: 2-GI-G2333/12-<strong>2006</strong>, dem Gemeinderat in der nächstfolgenden<br />

Sitzung bekannt zu geben. Dieses Schreiben ist am 18.05.<strong>2006</strong> im Gemeindeamt eingelangt und<br />

noch am selben Tag per e-Mail an jedes Mitglied des Gemeinderates weitergeleitet worden. Der<br />

Gemeinderat nimmt den Inhalt dieses Schreibens zur Kenntnis.<br />

In der sich daraufhin entwickelnden Diskussion gibt Bürgermeister Winfried Kasper folgende<br />

Stellungnahme ab:<br />

Das mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 05. Juni 1998 eingegangene<br />

Generalmietverhältnis für das multifunktionale Objekt GLOBAL INTEGRATION POINT auf dem<br />

Grundstück Nr. 4762/2 KG 34024 <strong>Großpetersdorf</strong> mit der Oberwarter gemeinn. Bau-, Wohn- und<br />

Siedlungsgenossenschaft ist aus organisatorischen und rechtlichen Gründen auf die danach<br />

gegründete GIP-GmbH übertragen worden. Dadurch sind keine neuen zusätzlichen<br />

Verbindlichkeiten sowohl für die Gemeinde als auch für die GIP-GmbH entstanden.<br />

Seitens der ÖVP werden nach Bitte um Aufnahme ins <strong>Protokoll</strong>, folgende Fragen an den<br />

Bürgermeister gestellt:<br />

- Welche Haftungen wurden seitens der Gemeinde für die GIP GmbH übernommen?<br />

- Sind diese Haftungen alle <strong>vom</strong> Gemeinderat beschlossen worden?<br />

- Wurde auch die gemeindebehördliche Genehmigung für diese Haftungen erteilt?<br />

Auf Anfrage von VBg. Ing Gregor Hafner berichtet der Bürgermeister weiter, dass durch<br />

entsprechende einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse (u.a.: 05.06.1998, 1<strong>3.</strong>11.1999) die Haftungen<br />

für Darlehen der OSG für GIP, der GIP-GmbH selbst in der Höhe von 17 Mio ATS, 2,8 Mio ATS<br />

und um 0,9 Mio ATS und Mietzahlungen seinerzeit abgegeben worden, weil es ein politisches<br />

Anliegen der Gemeinde war und ist, GIP zu errichten und zu betreiben.<br />

Als Antwort auf die dritte Frage stellt Bürgermeister Kasper fest, dass nicht alle gemeindebehördlichen<br />

Genehmigungen erteilt wurden.<br />

Hafner urgiert Verpflichtung zur Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gem. der Bgld.<br />

Gemeindeordnung, was der Bürgermeister auch nicht in Abrede stellt, auf einstimmige Beschlüsse<br />

des Gemeinderates verweist, das Einvernehmen mit Aufsichtsbehörde hervor streicht und bemerkt,<br />

dass alle Haftungen in den jeweiligen Beilagen (Ausweisen) der Rechnungsabschlüsse angeführt<br />

sind.<br />

Seitens der ÖVP wird festgestellt, dass die Haftungen erst im RA 2004 festgehalten sind.<br />

Gemeinderat Dr. Alfred Kollar streift in Kürzen Zügen das Entstehen des Baurechtsvertrages, des<br />

darauf basierenden Mietvertrages zwischen OSG und Gemeinde sowie die Übertragung des


Mietverhältnisses an die GIP-GmbH und stellt fest, dass zu prüfen sei, ob die Haftung der Gemeinde<br />

für den Mietenentfall genehmigungspflichtig ist.<br />

Laut Meinung von Dr. Alfred Kollar erstreckt sich das Mietverhältnis von Bauteil I auch auf Bauteil<br />

II – weil der Begriff „Generalmieter“ besteht, ein entsprechender Hinweis auf dem am 05.06.1998<br />

geschlossenen Mietvertrag existiert und das Projekt GIP nur als gesamtes (Bauteil I und II) zu<br />

betrachten ist.<br />

Für den auf Basis des Baurechtsvertrages erstellte Mietvertrag ist lt. Dr. Alfred Kollar keine<br />

aufsichtsbehördliche Genehmigung notwendig, wohingegen für die Übertragung des Mietrechtes an<br />

die GIP-GmbH unter Umständen Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde besteht, was<br />

auch im Interesse aller liegt.<br />

Seitens Vbgm. Hafner wird auf die Gemeindeordnung verwiesen, die vorsieht, dass auch die<br />

Haftung für Mietzahlungen gemeindebehördlich genehmigt werden muss.<br />

Hinsichtlich der von der Gemeinde der GIP-GmbH im Jahr 2001 zeitlich befristet gewährten<br />

Ausleihung in der Höhe von 1,5 Mio ATS verweist der Bürgermeister auf eine diesbezügliche<br />

Aussprache mit dem leider frühzeitig am 10.12.2002 verstorbenen damaligen Vizebürgermeister<br />

Kurt Martin.<br />

Weiters verweist der Bürgermeister auf den einstimmigen Beschluss des Gemeindevorstandes <strong>vom</strong><br />

0<strong>3.</strong>05.2001. An Stelle der Ausleihung ist die Erhöhung des Überziehungskreditrahmens, den die<br />

BACA der GIP-GmbH in der Höhe von 4.000.000 ATS eingeräumt hat, damals erstmals angeregt<br />

worden. Die Ausleihung wurde am 15.01.2001 an GIP überwiesen und am 07.12.2001 von dort<br />

wieder an die Gemeinde zurück überwiesen. Auf Grund zeitweise vorhandener Guthaben auf<br />

Girokonten ist der Gemeinde dadurch auch keine wesentliche Zins(mehr)belastung entstanden.<br />

Außerdem ist die Ausleihung <strong>vom</strong> GIP-Beirat in seiner Sitzung am 26.01.2001, <strong>vom</strong> Gemeinderat<br />

am 1<strong>3.</strong>06.2001 und von der GIP-Generalversammlung am 29.06.2001 jeweils einstimmig zur<br />

Kenntnis genommen worden.<br />

Seitens der ÖVP wird festgestellt, dass die Gemeinde und die GIP GesmbH zwei voneinander<br />

unabhängige Körperschaften sind und daher der GIP Beirat nicht über eine Buchung von<br />

1.500 000 ATS entscheiden könne. Weiters sei am 1<strong>3.</strong>06.2001 nur die Rückbuchung der<br />

1.500 000 ATS im Gemeinderat beschlossen worden, nachdem im Prüfungsausschuss die Buchung<br />

aufgefallen ist. Die GIP Generalversammlung sei ebenfalls nicht das befugte Gremium, eine<br />

Überweisung von der Gemeinde an die GIP GmbH zu beschließen.<br />

ÖVP hinterfragt, ob vor der Ausleihung der GR dies beschlossen hat, was der Bürgermeister<br />

verneint und wiederholt auf das vorhin beschriebene Szenario verweist.<br />

Gemeinderat Ing. Werner Medits ersucht, nicht alles nur auf Formalismen aufzuhängen, weil unter<br />

diesen Umständen die derzeit laufenden einstimmig beschlossenen Straßenbaumaßnahmen auch<br />

nicht durchgeführt werden könnten, da für die dazu notwendigen Darlehensaufnahmen bis jetzt auch<br />

noch kein Beschluss des Gemeinderates vorliegt.<br />

Weiters werden von der ÖVP Antworten zu folgenden Fragen urgiert:<br />

- Warum wurde dem Schreiben der Gemeinde an die GIP GmbH <strong>vom</strong> 26.11.2001 mit der<br />

Aufforderung um Rücküberweisung der 1.500 000 ATS eine Originalhaftungserklärung<br />

beigelgt, ohne dass es diese Haftungserklärung gegeben hat?<br />

- Warum wurde diesem Schreiben nicht der Originalgemeinderatsbeschluss beigelegt, sondern<br />

nur Auszüge davon?


Der Bürgermeister stellt weiter fest, dass solche Beschlüsse nicht im Gemeinderat gefasst werden<br />

müssen.<br />

Auf die Frage, warum die Gemeinde auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haftung für den<br />

Girokreditrahmen der GIP-GmbH „verzichtet“ hat, stellt der Bürgermeister wie folgt fest:<br />

Die Marktgemeinde hat mit Beschluss des Gemeinderates <strong>vom</strong> 1<strong>3.</strong>06.2001 die Haftung als Bürge und<br />

Zahlerin für einen von der BACA der GIP Ges.m.b.H. eingeräumten Überziehungskreditrahmen für<br />

einen Betriebsmittelkredit in der Höhe von 4.000.000 ATS (290.691,33 € übernommen. In einem<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 11.07.2001, Zahl: 2-GI-G2333/3-2001, hat die Aufsichtsbehörde dazu festgehalten, dass<br />

Haftungen für einen Betriebsmittelkredit nicht genehmigungsfähig sind, da die GIP Ges.m.b.H. diese<br />

Kredite selbst bedienen muss und sich an der Gemeinde nicht schadlos halten kann.<br />

In weiterer Folge hat es keine weitere Betreibung seitens der Gemeinde gegeben, da die BACA auf eine<br />

Garantie der Gemeinde verzichtet hat, was ja auch von der Aufsichtsbehörde im Schreiben <strong>vom</strong><br />

10.05.<strong>2006</strong> bestätigt wird.<br />

Der für 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> vorgesehene Beschluss des Gemeinderates, diesen Überziehungskredit in einen<br />

Abstattungskredit in der Höhe von 250.000 € umzuwandeln und dafür die Garantie seitens der<br />

Gemeinde abzugeben, wurde <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig von der Tagesordnung genommen, weshalb<br />

auch hier bis jetzt keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt.<br />

Ergänzend dazu begründet Gemeinderat Dr. Alfred Kollar den „Verzicht“ unisono und betont, dass<br />

die BACA die Vereinbarung mit der GIP-GmbH gut geheißen und keine aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung verlangt hat; der Girokreditrahmen ist von BACA auch so an die GIPGmbH<br />

eingeräumt worden.<br />

Auf die Frage der ÖVP, warum der Gemeinderat über diese Vorgänge nicht informiert wurde, stellt<br />

der Bürgermeister, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 18.0<strong>3.</strong><strong>2006</strong> fest, dass er davon nichts<br />

gewusst hatte und daher nicht informiert hat. Laut Bürgermeister Kasper ist in diesem Fall die<br />

Information auf der Strecke geblieben.<br />

Zu Punkt <strong>3.</strong>)<br />

Gemeinderat Dr. Alfred Kollar stellt fest, dass aus der vorliegenden Korrespondenz zwar formale<br />

Versäumnisse hervorgehen, jedoch keine böse Absicht und vor allem kein Schaden weder für die<br />

Gemeinde noch für die GIP-G.m.b.H. dadurch entstanden ist. Es liegt im Interesse aller, die Causa<br />

zu bereinigen, weshalb Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg notwendig ist. Lt. Kollar<br />

kann Zusammenarbeit jedoch nur dann gut sein, wenn Kommunikation gepflegt und<br />

Informationsaustausch vorhanden ist.<br />

Danach beantragt Bürgermeister Kasper, die Bereinigung aller anstehenden Haftungs- und<br />

Bürgschafts-Neuordnungen – wie im Schreiben der Aufsichtsbehörde <strong>vom</strong> 10.05.<strong>2006</strong>, Zahl: 2-GI-<br />

G2333/12-<strong>2006</strong>, angeführt - im Gemeindevorstand und gemeinsam mit dem Amtsleiter zu beraten,<br />

sodass bis spätestens Jahresende <strong>2006</strong> <strong>vom</strong> Gemeinderat eine endgültige Bereinigung erfolgen kann,<br />

was <strong>vom</strong> Gemeinderat einstimmig angenommen wird.<br />

Zu Punkt 4.)<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit hatten, <strong>vom</strong> 21.<br />

<strong>September</strong> bis 30. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in die Bilanz sowie die Bezug nehmenden Unterlagen des<br />

Geschäftsjahres 2005 der GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. Einsicht zu nehmen.<br />

Gem. § 63(2) der Bgld. Gemeindeordnung hat die Gemeinde die GIP-Global Integration Point<br />

Gesellschaft m.b.H. gegründet und somit von der Möglichkeit des Artikels 116 Absatz 2 des B-VG<br />

Gebrauch gemacht, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben.


In der Broschüre „Bgld. Gemeindeordnung“, 4. Auflage, herausgegeben <strong>vom</strong> Verband<br />

Sozialdemokratischer Gemeindevertreter im Burgenland und bearbeitet von Bezirkshauptmann Dr.<br />

Julius Schuszter, wird auf Seite 236 unter RZ 656 in der Judikatur zu § 63 der Bgld.<br />

Gemeindeordnung neben der Feststellung, dass die Bestellung der Organe von wirtschaftlichen<br />

Unternehmungen in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, angemerkt, dass dem Gemeinderat<br />

auch die Kontrolle und die Aufsicht über die Führung von wirtschaftlichen Unternehmungen obliegt.<br />

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde als Alleingesellschafterin in der Generalversammlung der<br />

GIP – Global Integration Point Ges.m.b.H. als Person zwar alleine, da er gem. § 25(1) der Bgld.<br />

Gemeindeordnung die Gemeinde nach außen hin zu vertreten hat. Der Bürgermeister hat jedoch<br />

gem. § 25, Absatz 2, Zif. 2 der Bgld. Gemeindeordnung die <strong>vom</strong> Gemeinderat gefassten Beschlüsse<br />

zu vollziehen.<br />

Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der Bürgermeister zur Vornahme der Entlastung des<br />

Geschäftsführers der GIP-Ges.m.b.H. vorher die Zustimmung des Gemeinderates benötigt, um diese<br />

dann in der Generalversammlung der GIP-Ges.m.b.H. auszusprechen. – Ein gleich lautender<br />

Beschluss ist bereits am 16.09.2005 hinsichtlich des Geschäftsjahres 2004 gefasst worden.<br />

Bürgermeister Kasper verweist auf die positive Entwicklung und dankt dem Geschäftsführer Erich<br />

Schwandl sowie den dort Beschäftigten für die geleistete Arbeit.<br />

Der Gemeinderat ermächtigt daher mit einstimmigen Beschluss, dass der Bürgermeister in der<br />

nächstfolgenden Generalversammlung der GIP Gesellschaft m.b.H. die Entlastung des<br />

Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2005 aussprechen kann.<br />

Zu Punkt 5.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass bis jetzt 15 Kinder für die Lernbetreuung angemeldet wurden, die<br />

während der Hauptferien in Zusammenarbeit mit der Volks- und Hauptschule sowie den<br />

Elternvertretern gänzlich neu konzipiert wurde.<br />

Dabei sind auch die Kosten für Betreuung und Essensverpflegung festgelegt worden.<br />

Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz als Obfrau des Sozial- und Frauenausschuss stellt fest,<br />

dass dieser am 30.08.<strong>2006</strong> in der gegenständlichen Causa nicht beschlussfähig war.<br />

Nach kurzer sachlicher Debatte fasst der Gemeinderat folgenden<br />

einstimmigen Beschluss:<br />

Frau Claudia Kropf, geb. 24.10.1973, <strong>Großpetersdorf</strong>, Josef Haydn-Straße 15, wird mit Wirksamkeit ab<br />

04. <strong>September</strong> <strong>2006</strong> in ein bis zum 30. Juni 2007 befristetes Dienstverhältnis als Lernbetreuerin<br />

übernommen.<br />

Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema II L, Entlohnungsgruppe l 2 a 2 unter<br />

Zugrundelegung einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 29 Wochenstunden nach den<br />

Bestimmungen des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBlNr. 13/1972, in Verbindung<br />

mit dem Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBlNr. 86/1948 und dem Landesvertragslehrergesetz<br />

1966, BGBlNr. 172/1966, jeweils in der geltenden Fassung, auf Basis eines/einer vertraglichen<br />

Volksschullehrers(in). Das Beschäftigungsausmaß wurde auf Grund des angebotenen<br />

Betreuungskonzeptes ermittelt und kann sich während des Verlaufes auf Grund sich ändernder<br />

Voraussetzungen (Zahl der Kinder, Lehrpläne usw.) nach oben oder unten verändert werden.


Betreuungskosten:<br />

Pro Tag, an dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht, sind – je nach Dauer der täglichen<br />

Betreuungszeit (außer der Zeit des Mittagessens) – folgende Tagessätze zu bezahlen (brutto – ohne<br />

Umsatzsteuer, welche nicht zur Anrechnung kommt):<br />

Mindestbeitrag 3 €/Tag<br />

ab der vierten Betreuungs-Stunde 5 €/Tag<br />

Jede angefangene Betreuungs-Stunde zählt als volle Stunde<br />

Mittagessen: Pro Menü 3 € (wird im Sonderklassentrakt verabreicht; Lieferant: Gasthof Landauer,<br />

<strong>Großpetersdorf</strong>, Hauptplatz 5)<br />

Sollte das Kind nur zum Mittagessen (Verabreichung dauert ca. eine Stunde) kommen, so gilt dies<br />

nicht als Betreuung und es ist hierfür auch kein gesonderter Betreuungsbeitrag zu entrichten.<br />

Zu Punkt 6.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass sich auf Grund einer <strong>vom</strong> Gemeindevorstand konzipierten<br />

öffentlichen Ausschreibung vier qualifizierte Bewerberinnen um die Anstellung als Kindergarten-<br />

Helferin in der Kinderkrippe <strong>Großpetersdorf</strong> beworben haben.<br />

Die Abstimmung erfolgt mittels vorbereiteter Stimmzettel; zu Vertrauenspersonen werden Klaudia<br />

Fritz und Stefan Zlatarits bestimmt. Nach Ablauf der Abstimmungsverhandlung verkündet Klaudia<br />

Fritz das Abstimmungsergebnis wie folgt:<br />

ausgegebene Stimmzettel 20<br />

abgegebene Stimmzettel 20<br />

davon ungültig 0<br />

gültig 20<br />

davon lautend auf:<br />

Gober Kerstin 17<br />

Hirschbeck Melanie 0<br />

Kipferling Gabriele 3<br />

Raaba Nicole 0<br />

Somit ist Kerstin Gober, geb. 24. April 1979, wohnhaft in <strong>Großpetersdorf</strong>, Widderweg 2/7, als<br />

Kindergartenhelferin in der Kinderkrippe <strong>Großpetersdorf</strong> mit Wirksamkeit ab 11. <strong>September</strong> <strong>2006</strong><br />

eingestellt zu den Bedingungen wie folgt:<br />

Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet mit dem Ende des Kindergartenjahres <strong>2006</strong>/2007.<br />

Das Beschäftigungsausmaß beläuft sich auf rd. 63 %.<br />

Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes<br />

II. Teil, LGBlNr. 13/1972, i.d.g.Fassung (Entlohnungsschema I,<br />

Entlohnungsgruppe d).<br />

Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig:<br />

Das Dienstverhältnis der Kindergarten-Helferin in der Kinderkrippe, Frau Sabine Veronika Maria<br />

Levonyak, geb. 2<strong>3.</strong>08.1970, <strong>Großpetersdorf</strong>, Lisztgasse 25, wird um ein weiteres Kindergarten-Jahr<br />

verlängert (bis Ende August 2007).<br />

Die Dienstverhältnisse der Kinderkrippe-Kindergärtnerinnen Nicole Treplan und Antje Werderits-<br />

Nika werden jeweils um ein weiteres Kindergarten-Jahr (bis Ende August 2007) verlängert.<br />

Zu Punkt 7.)<br />

Gemeinderat Mag. Werner Kamper ersucht, den Rechen beim Hochwasser-Rückhaltedamm in<br />

Kleinpetersdorf zu reinigen, was <strong>vom</strong> Bürgermeister veranlasst wird.


Gemeinderat Mag. Werner Kamper urgiert die Abhaltung von Bürgerversammlungen, worauf der<br />

Bürgermeister antwortet, dass im Vorjahr eine zum Thema Verkehrskonzept stattgefunden hat. Auf<br />

die Frage, ob die Abhaltung von derlei Veranstaltungen auch in den Ortsteilen geplant ist, stellt<br />

Bürgermeister Winfried Kasper fest, dass man darüber sprechen kann.<br />

Gemeinderat Ortsvorsteher Josef Reicher hinterfragt, ob Reinigungsarbeiten in der Volksschule und<br />

im KIGA Kleinpetersdorf von Gemeinderat Kamper koordiniert werden, was dieser verneint.<br />

Gemeinderätin Ortsvorsteherin Klaudia Fritz stellt wiederholt fest, dass der Sozial- und<br />

Frauenausschuss trotz ordnungsgemäßer Einberufung am 30.08.<strong>2006</strong> nicht abgehalten werden<br />

konnte, da keine Ausschuss-Mitglieder der ÖVP-Fraktion anwesend waren; nur Renate Wagner war<br />

entschuldigt. Die auf Antrag der ÖVP geplante Beratung über die Regelung der Betreuungsbeiträge<br />

konnte deshalb nicht erledigt werden.<br />

Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, dankt der<br />

Bürgermeister und beschließt die heutige Sitzung, an der sämtliche anwesende Mitglieder des<br />

Gemeinderates bis zum Schluss am gesamten Sitzungsverlauf teilgenommen haben.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Günter PHILIPP Winfried KASPER<br />

Die Beglaubiger:<br />

Josef REICHER Stefan ZLATARITS

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