Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2023-4

26.10.2023 Aufrufe

Aus der Gemeindeverwaltung Verloren Mountainbike „Ghost“, dunkelblau vermisst seit 23.06.2023 Freie EOF-Wohnung im Haus der Begegnung Barrierefreie 2-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss im Haus der Begegnung mit ca. 52 m 2 Barrierefrei über einen Aufzug erreichbar Einzug möglich ab Oktober / November Stellplatz für PKW möglich Wohnfläche Wohnung: ca. 42 m 2 Wohn- / Esszimmer mit Küchenzeile Schlafzimmer Bad mit Dusche (Waschmaschinenanschluss im Bad) Diele Anteilige Gemeinschaftsfläche: ca. 10 m2 großer Gemeinschaftsraum mit Küche Wohlfühlbad Abstellraum großer Gemeinschaftsbalkon Die genannten Gemeinschaftsräume stehen allen Mietern der Einheiten 11-19 gemeinsam zur Verfügung. EOF - „Einkommensorientierte Förderung“ Für den Einzug in eine EOF-Wohnung muss ein Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt beantragt werden. Die Berechtigung wird nach Einkommen bzw. Vermögen geprüft. Wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, erhält der Mieter einen Mietzuschuss, je nach Höhe seines Gesamteinkommens Seite 20

Aus der Gemeindeverwaltung © JenkoAtaman / Adobe Stock © reddish / Adobe Stock Seite 21

Aus der Gemeindeverwaltung<br />

Verloren<br />

Mountainbike „Ghost“, dunkelblau<br />

vermisst seit 23.06.<strong>2023</strong><br />

Freie EOF-Wohnung im Haus der Begegnung<br />

Barrierefreie 2-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss im<br />

Haus der Begegnung mit ca. 52 m 2<br />

Barrierefrei über einen Aufzug erreichbar<br />

Einzug möglich ab Oktober / November<br />

Stellplatz für PKW möglich<br />

Wohnfläche Wohnung: ca. 42 m 2<br />

Wohn- / Esszimmer mit Küchenzeile<br />

Schlafzimmer<br />

Bad mit Dusche (Waschmaschinenanschluss im Bad)<br />

Diele<br />

Anteilige Gemeinschaftsfläche: ca. 10 m2<br />

großer Gemeinschaftsraum mit Küche<br />

Wohlfühlbad<br />

Abstellraum<br />

großer Gemeinschaftsbalkon<br />

Die genannten Gemeinschaftsräume stehen allen Mietern<br />

der Einheiten 11-19 gemeinsam zur Verfügung.<br />

EOF - „Einkommensorientierte Förderung“<br />

Für den Einzug in eine EOF-Wohnung muss ein Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt beantragt<br />

werden. Die Berechtigung wird nach Einkommen bzw. Vermögen geprüft. Wird ein Berechtigungsschein<br />

ausgestellt, erhält der Mieter einen Mietzuschuss, je nach Höhe seines Gesamteinkommens<br />

Seite 20

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