Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2023-4
Aus der Gemeindeverwaltung Problem Hundekot - Gefahr für Kühe Jedes Jahr zu Beginn der Erntezeit wenden sich besorgte Landwirte an das Veterinäramt und beklagen sich über das Unverständnis von Hundebesitzern, die vor allem in der Nähe von Siedlungsgebieten den vierbeinigen Freund sein Geschäft auf ihren Wiesen verrichten lassen. © Astrid Gast / Adobe Stock Die Grundstücksbesitzer sind mit ihren Beschwerden durchaus im Recht, im wahrsten Sinne des Wortes. Sowohl aus abfall- als auch aus naturschutzrechtlichen Gründen ist dieses Verhalten der Hundebesitzer eigentlich nicht erlaubt. Während der Nutzzeit, bei Grünland also der Zeit des Aufwuchses, gilt das ansonsten garantierte Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen nämlich nicht. Hundekot muss außerdem als Abfall unschädlich beseitigt werden. Mit gutem Grund: Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzfl ächen beeinträchtigt nicht nur die Futterqualität, sondern stellt eine konkrete gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier dar. Auf Feldern und Wiesen werden Lebensmittel in Form von Getreide oder Gemüse produziert oder es wird Futter für Nutztiere gewonnen, von denen wiederum die Lebensmittel Milch und Fleisch stammen. Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier und einzellige Parasiten ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen (Echinokokkose, Coenurose oder Toxoplasmose beim Menschen, Aborte bei Rindern). Vor allem der Einzeller Neospora caninum ist inzwischen auch bei uns zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz Ursache von Erkrankungsfällen in Rinderbeständen. Die Erreger werden mit dem Hundekot ausgeschieden und vom Rind mit verunreinigtem Futter aufgenommen. Sie parasitieren zeitlebens im Tierkörper. Bei trächtigen Kühen können die Parasiten in der Gebärmutter bis zum ungeborenen Kalb vordringen. Mögliche Folgen sind Früh- und Totgeburten, die Geburt lebensschwacher Kälber, Nachgeburtsverhalten und Fruchtbarkeitsstörungen. Die betroffenen Kühe geben weniger Milch, eine Weiternutzung ist meist nicht mehr wirtschaftlich und die Schlachtung zwangsläufi g. Der Parasit kann sich über mehrere Generationen in einem Rinderbestand halten und ein beständiges Problem bleiben. Auch für die betroffenen Rinder sollte der Tierschutzgedanke gelten - eine nicht unerhebliche Zahl von erkrankten Rindern, Totgeburten und lebensschwachen Kälbern könnte bei verantwortungsbewusstem Verhalten einiger weniger Hundebesitzer vermutlich vermieden werden. Eine regelmäßige Entwurmung der Hunde bietet in diesem Fall übrigens keinen Schutz, weil einzelllige Parasiten durch die gängigen Wurmmittel nicht abgetötet werden. Den betroffenen Landwirten entsteht zudem erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Erlöseinbußen, Tierarztkosten und nicht mehr verwertbares Futter. Das Veterinäramt appelliert daher aus Gründen des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf dem eigenen Grundstück die Notdurft verrichten zu lassen oder die Häufchen mittels Entsorgungstüte mitzunehmen. Seite 18
Aus der Gemeindeverwaltung Unsere Hundekotbeutel bestehen aus nachwachsenden Rohstoffen (Zuckerrohr). Für die Herstellung wird nur halb so viel Material benötigt wie für konventionelle „Bio“-Beutel. Produktionsabfälle und Restbestände können zu 100 % recycelt werden. Die Gemeinde bittet alle Hundebesitzer, die vorhandenen Hundetoiletten zu nutzen und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner in den dafür vorgesehenen Beuteln verpackt in die Hundetoiletten einzuwerfen. An folgenden Orten sind Hundetoiletten aufgebaut: Hipflhamer Straße (Höhe Hans-Straßer-Halle) Hipflham, Nähe Bolzplatz Bannpointstraße bei Kaitlsteg Blumenstraße (Friedhof, Richtung Spielplatz) Götzinger Straße, Einfahrt Kläranlage Weingartenstraße Wolkersdorf, Richtung Gut Horn Wolkersdorf, Richtung Kronwitt Güßhübel bei Ortsschild Lampoding, Kiesstraße, Richtung Waginger See Lampoding, Ende Eichetweg - Anfang Hausener Str. Kirchenweg, Einfahrt Kirchsteiner Straße (bei Brunnen) Lieslmoosstraße Birkenstraße, Richtung Voglaich Dorfplatz Leobendorfer Straße, Einfahrt Kiesstraße Redl Roth, Richtung Bernreut Lackenbach, Einfahrt Seerosenweg Gefunden Bekleidung / Schmuck 22.07.2023 IM GRÜNEN Uhr „Garmin“ mit braunem Lederband 03.08.2023 Kirche St. Michael Übergangsjacke „Only“ mit Kunstlederkragen, Größe 40, dunkelblau 30.08.2023 Sportplatz Sonnenbrille „Kapten & Son“, braun-marmoriert in grauer Hülle Fahrräder und Co. 03.08.2023 Achenstraße (Ache) Roller „Hornet“, schwarz 11.08.2023 Keitl Steg Roller „New Sports“, grün 05.09.2023 Feuerwehrhaus KA Damenfahrrad „Bavaria“ mit Korb am Lenkrad, silber Sonstiges 19.06.2023 Radweg Gut Horn Iphone 10 od. 11, schwarz, Hülle mit Handyhalterung 20.06.2023 Bank Friedhof Rucksack „adidas“ mit Inhalt, grün 17.07.2023 Kiesweg in der Point Perlenohrring 17.07.2023 Wertstoffhof Schlüsselbund mit vier Schlüsseln, zwei Anhänger „M“ und „Toyota“ 07.09.2023 Nähe Kaitlsteg Angel mit kaputter Spule 26.09.2023 Nähe Physio Schön Motorheckenschere „Stihl“ - verkauft von Landhandel Heidenthaler Seite 19
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Problem Hundekot - Gefahr für Kühe<br />
Jedes Jahr zu Beginn der Erntezeit wenden<br />
sich besorgte Landwirte an das Veterinäramt<br />
und beklagen sich über das Unverständnis<br />
von Hundebesitzern, die vor allem in der<br />
Nähe von Siedlungsgebieten den vierbeinigen<br />
Freund sein Geschäft auf ihren Wiesen<br />
verrichten lassen.<br />
© Astrid Gast / Adobe Stock<br />
Die Grundstücksbesitzer sind mit ihren Beschwerden<br />
durchaus im Recht, im wahrsten<br />
Sinne des Wortes. Sowohl aus abfall- als auch<br />
aus naturschutzrechtlichen Gründen ist dieses<br />
Verhalten der Hundebesitzer eigentlich<br />
nicht erlaubt.<br />
Während der Nutzzeit, bei Grünland also der Zeit des Aufwuchses, gilt das ansonsten garantierte Betretungsrecht<br />
für landwirtschaftliche Flächen nämlich nicht. Hundekot muss außerdem als Abfall unschädlich beseitigt<br />
werden. Mit gutem Grund: Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzfl ächen beeinträchtigt nicht nur die Futterqualität,<br />
sondern stellt eine konkrete gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier dar.<br />
Auf Feldern und Wiesen werden Lebensmittel in Form von Getreide oder Gemüse produziert oder es wird Futter<br />
für Nutztiere gewonnen, von denen wiederum die Lebensmittel Milch und Fleisch stammen.<br />
Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen<br />
Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier und einzellige Parasiten ausgeschieden<br />
werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen<br />
(Echinokokkose, Coenurose oder Toxoplasmose beim Menschen, Aborte bei Rindern). Vor allem der Einzeller<br />
Neospora caninum ist inzwischen auch bei uns zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz Ursache von<br />
Erkrankungsfällen in Rinderbeständen.<br />
Die Erreger werden mit dem Hundekot ausgeschieden und vom Rind mit verunreinigtem Futter aufgenommen.<br />
Sie parasitieren zeitlebens im Tierkörper. Bei trächtigen Kühen können die Parasiten in der Gebärmutter<br />
bis zum ungeborenen Kalb vordringen. Mögliche Folgen sind Früh- und Totgeburten, die Geburt lebensschwacher<br />
Kälber, Nachgeburtsverhalten und Fruchtbarkeitsstörungen. Die betroffenen Kühe geben weniger Milch,<br />
eine Weiternutzung ist meist nicht mehr wirtschaftlich und die Schlachtung zwangsläufi g. Der Parasit kann sich<br />
über mehrere Generationen in einem Rinderbestand halten und ein beständiges Problem bleiben.<br />
Auch für die betroffenen Rinder sollte der Tierschutzgedanke gelten - eine nicht unerhebliche Zahl von erkrankten<br />
Rindern, Totgeburten und lebensschwachen Kälbern könnte bei verantwortungsbewusstem Verhalten<br />
einiger weniger Hundebesitzer vermutlich vermieden werden. Eine regelmäßige Entwurmung der Hunde<br />
bietet in diesem Fall übrigens keinen Schutz, weil einzelllige Parasiten durch die gängigen Wurmmittel nicht<br />
abgetötet werden.<br />
Den betroffenen Landwirten entsteht zudem erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Erlöseinbußen, Tierarztkosten<br />
und nicht mehr verwertbares Futter. Das Veterinäramt appelliert daher aus Gründen des Tierschutzes<br />
und der Lebensmittelhygiene an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf dem eigenen Grundstück die Notdurft<br />
verrichten zu lassen oder die Häufchen mittels Entsorgungstüte mitzunehmen.<br />
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