Walraven Brandschutz Planungsratgeber
Übersichtlich alle wichtigen Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen sowie brandgeprüfter Befestigungstechnik bietet der Walraven-Brandschutz Planungsratgeber.
Übersichtlich alle wichtigen Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen sowie brandgeprüfter Befestigungstechnik bietet der Walraven-Brandschutz Planungsratgeber.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Musterbauordnung
Grundsatzanforderungen
Die folgenden Auszüge beschreiben den heute gültigen und für den
Brandschutz relevanten Teil der Musterbauordnung 2016. Sie sollen
die Randbedingungen in Bezug auf den vorbeugenden baulichen
Brandschutz verdeutlichen und als Entscheidungsgrundlage zur Planung
für Architekten, Fachplaner sowie Fachhandwerker dienen.
Auch wenn die Musterbauordnung (MBO) in der Fassung November
2016 noch nicht in allen Bundesländern in das jeweilige Landesrecht
als Landesbauordnung baurechtlich eingeführt wurde, ist sie dennoch
aufgrund des Paragraphen § 1 Abs. 1 auf alle Leitungsanlagen innerhalb
von Gebäuden anzuwenden, da diese und deren Komponenten
sowohl bauliche Anlagen als auch Bauprodukte darstellen.
MBO 2016, § 1 Abs. 1 - Anwendungsbereich:
„Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt
auch für Grundstücke sowie andere Anlagen und Einrichtungen, an
die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes
Anforderungen gestellt werden.“
Als wesentliche Schutzziele werden in der MBO 2016 die § 3 und
§ 14 herausgezogen:
MBO 2016, § 3 Abs. 1: Allgemeine Anforderungen
„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand
zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht
gefährdet werden.“
Absatz 1 des § 3 der MBO 2016 nimmt alle Personengruppen, die bei
der Errichtung und Instandhaltung eines Gebäudes beteiligt sind, in
die Pflicht. Diese allgemeinen Anforderungen, die im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht gelten, werden im § 14 an den Brandschutz
konkretisiert:
MBO 2016, § 14: Brandschutz
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und
instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird
und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie
wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Aus dem Vorgenannten ergeben sich somit folgende Schutzziele, die
unbedingt von allen am Bau beteiligten Personen (z. B. Architekten,
Fachplaner, Fachhandwerker, Gebäudebesitzer und –betreiber)
einzuhalten sind:
Die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer
und Rauch gilt es zu verhindern.
Die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand
muss ermöglicht werden.
Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.
Wir raten daher, dass Fachhandwerker, Fachplaner und Architekten
die Anforderungen an den Brandschutz in der Planung, Ausschreibung
und natürlich auch in der Ausführung mit berücksichtigen
und einfließen lassen.
Auch die VOB-C 2002-12 schreibt in den „Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen“ (ATV) der Gewerke die detaillierte Ausschreibung
aller Maßnahmen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz
in Menge und Beschaffenheit als eigenständige Leistungsposition (=
besondere Leistung) vor. Eine Ausschreibung der Abschottungsmaßnahmen
im Rahmen der Vorbemerkungen ist somit nicht mehr der
VOB-C entsprechend!
Gebäudeklassen nach MBO
In der MBO 2016 werden im Paragraph § 2 Gebäude aller Art, wie
z. B. Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie industrielle
Bauwerke, Gebäudekomplexe und Sonderbauten beschrieben
und in verschiedene Gebäudeklassen unterteilt.
Die Anforderungen an die Bauteile dieser Gebäude, wie z. B. an
Wänden oder Decken in Kellergeschossen oder in Obergeschossen
sowie an Wänden von Flucht- und Rettungswegen, sind hierin
festgelegt. Diese Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung,
d. h. an Decken- und Wanddurchführungen mit Rohrleitungen
oder Kabelanlagen, sind in der nachfolgenden Tabelle
aufgeführt und dargestellt:
09|2023 - Änderungen vorbehalten
7