25.10.2023 Aufrufe

Walraven Brandschutz Planungsratgeber

Übersichtlich alle wichtigen Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen sowie brandgeprüfter Befestigungstechnik bietet der Walraven-Brandschutz Planungsratgeber.

Übersichtlich alle wichtigen Informationen zu Rohr-, Kabel- und Kombiabschottungen sowie brandgeprüfter Befestigungstechnik bietet der Walraven-Brandschutz Planungsratgeber.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Musterbauordnung

Grundsatzanforderungen

Die folgenden Auszüge beschreiben den heute gültigen und für den

Brandschutz relevanten Teil der Musterbauordnung 2016. Sie sollen

die Randbedingungen in Bezug auf den vorbeugenden baulichen

Brandschutz verdeutlichen und als Entscheidungsgrundlage zur Planung

für Architekten, Fachplaner sowie Fachhandwerker dienen.

Auch wenn die Musterbauordnung (MBO) in der Fassung November

2016 noch nicht in allen Bundesländern in das jeweilige Landesrecht

als Landesbauordnung baurechtlich eingeführt wurde, ist sie dennoch

aufgrund des Paragraphen § 1 Abs. 1 auf alle Leitungsanlagen innerhalb

von Gebäuden anzuwenden, da diese und deren Komponenten

sowohl bauliche Anlagen als auch Bauprodukte darstellen.

MBO 2016, § 1 Abs. 1 - Anwendungsbereich:

„Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt

auch für Grundstücke sowie andere Anlagen und Einrichtungen, an

die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes

Anforderungen gestellt werden.“

Als wesentliche Schutzziele werden in der MBO 2016 die § 3 und

§ 14 herausgezogen:

MBO 2016, § 3 Abs. 1: Allgemeine Anforderungen

„Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand

zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere

Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht

gefährdet werden.“

Absatz 1 des § 3 der MBO 2016 nimmt alle Personengruppen, die bei

der Errichtung und Instandhaltung eines Gebäudes beteiligt sind, in

die Pflicht. Diese allgemeinen Anforderungen, die im Rahmen der

Verkehrssicherungspflicht gelten, werden im § 14 an den Brandschutz

konkretisiert:

MBO 2016, § 14: Brandschutz

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und

instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung

von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird

und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie

wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Aus dem Vorgenannten ergeben sich somit folgende Schutzziele, die

unbedingt von allen am Bau beteiligten Personen (z. B. Architekten,

Fachplaner, Fachhandwerker, Gebäudebesitzer und –betreiber)

einzuhalten sind:

Die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer

und Rauch gilt es zu verhindern.

Die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand

muss ermöglicht werden.

Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.

Wir raten daher, dass Fachhandwerker, Fachplaner und Architekten

die Anforderungen an den Brandschutz in der Planung, Ausschreibung

und natürlich auch in der Ausführung mit berücksichtigen

und einfließen lassen.

Auch die VOB-C 2002-12 schreibt in den „Allgemeinen Technischen

Vertragsbedingungen“ (ATV) der Gewerke die detaillierte Ausschreibung

aller Maßnahmen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz

in Menge und Beschaffenheit als eigenständige Leistungsposition (=

besondere Leistung) vor. Eine Ausschreibung der Abschottungsmaßnahmen

im Rahmen der Vorbemerkungen ist somit nicht mehr der

VOB-C entsprechend!

Gebäudeklassen nach MBO

In der MBO 2016 werden im Paragraph § 2 Gebäude aller Art, wie

z. B. Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie industrielle

Bauwerke, Gebäudekomplexe und Sonderbauten beschrieben

und in verschiedene Gebäudeklassen unterteilt.

Die Anforderungen an die Bauteile dieser Gebäude, wie z. B. an

Wänden oder Decken in Kellergeschossen oder in Obergeschossen

sowie an Wänden von Flucht- und Rettungswegen, sind hierin

festgelegt. Diese Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung,

d. h. an Decken- und Wanddurchführungen mit Rohrleitungen

oder Kabelanlagen, sind in der nachfolgenden Tabelle

aufgeführt und dargestellt:

09|2023 - Änderungen vorbehalten

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!