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KVWL kompakt + praxis intern Oktober 2023

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ABRECHNUNG<br />

Vergütung für stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und<br />

Vestibularisschwannomen ab 1. <strong>Oktober</strong> <strong>2023</strong> geregelt<br />

Im Juli 2022 hatte der G-BA die stereotaktische Radiochirurgie<br />

(SRS) zur einzeitigen Behandlung von Patienten<br />

mit Vestibularisschwannomen, einem gutartigen<br />

Hirntumor, in den Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung aufgenommen. Mit den Hirnmetastasen<br />

kam im <strong>Oktober</strong> vergangenen Jahres ein weiterer<br />

Anwendungsbereich hinzu.<br />

Seit Mai <strong>2023</strong> konnten Vertragsärzte die Hochpräzisionsbestrahlung<br />

bei Vestibularisschwannomen<br />

übergangsweise per Kostenerstattung abrechnen, da<br />

eine abschließende Abstimmung zwischen KBV und<br />

GKV-Spitzenverband zur Abbildung der Leistung im EBM<br />

noch ausstand. Nun hat der BA diese Regelungslücke<br />

mit einem Beschluss der 675. Sitzung geschlossen, über<br />

dessen Details wir Sie im Folgenden informieren.<br />

Die einzeitige SRS ist ein Verfahren der perkutanen<br />

Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen<br />

präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels<br />

Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen<br />

in einer Sitzung behandelt wird. Ziel ist<br />

das Erreichen einer langdauernden Tumorkontrolle bei<br />

minimalen Nebenwirkungen. Zur Abbildung dieser Methode<br />

werden drei neue GOP in das Kapitel 25 (Strahlentherapie)<br />

des EBM aufgenommen, deren Vergütung<br />

extrabudgetär erfolgt:<br />

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung<br />

25322 Einzeitige SRS für das erste Zielvolumen; einmal im Krankheitsfall<br />

Hinweise: Die radiochirurgische Behandlung von Lokalrezidiven innerhalb desselben Krankheitsfalls ist<br />

fakultativ enthalten. Bei Auftreten neuer Hirnmetastasen oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome<br />

ist die GOP erneut für das erste Zielvolumen im Krankheitsfall berechnungsfähig. Eine<br />

Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen setzt eine ausführliche<br />

Begründung der medizinischen Notwendigkeit voraus.<br />

10.894<br />

Punkte /<br />

1.251,88<br />

25323 Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen; je weiterem Zielvolumen 2.723<br />

25348 Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die SRS; einmal im Krankheitsfall<br />

Hinweise: Analog zur GOP 25322 ist die Bestrahlungsplanung für die Behandlung von Lokalrezidiven<br />

innerhalb desselben Krankheitsfalls fakultativ enthalten. Ebenso ist die GOP bei Auftreten neuer Hirnmetastasen<br />

oder interventionsbedürftiger Vestibularisschwannome erneut im Krankheitsfall berechnungsfähig.<br />

Die Berechnung der GOP 25348 setzt das Vorliegen eines Bestrahlungsplanungs-CT und/<br />

oder -MRT voraus.<br />

Euro<br />

Punkte /<br />

312,91 Euro<br />

31.773<br />

Punkte /<br />

3.651,19<br />

Euro<br />

Die neuen GOP 25322, 25323 und 25348 EBM werden außerdem in die Präambel des Abschnitts 16.1 EBM aufgenommen<br />

und sind demnach nicht nur für Strahlentherapeuten, sondern auch für Neurochirurgen berechnungsfähig.<br />

Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA unter<br />

https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html oder über den nebenstehenden QR-Code.<br />

10.<strong>2023</strong> | 7

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