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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - AK - Tirol

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allgEMEinES<br />

Die <strong>Entgeltfortzahlung</strong> <strong>im</strong> <strong>Krankheitsfall</strong> zählt zu<br />

den sozialpolitisch wichtigsten Fällen der lohnzahlungspflicht<br />

des arbeitgebers bei unterbleiben<br />

der arbeitsleistung. Denn diese soll eine ausreichende<br />

Versorgung des arbeitnehmers und seiner<br />

Familie gewährleisten, falls die arbeit aufgrund einer<br />

Erkrankung oder eines unfalls nicht erbracht<br />

werden kann.<br />

gerade bei einem längeren <strong>Krankheitsfall</strong> spielen<br />

zur Sicherstellung des lebensunterhalts das arbeitsrecht<br />

und das Sozialrecht zusammen. Denn<br />

zunächst hat der arbeitgeber das Entgelt weiter<br />

zu bezahlen, ab einer best<strong>im</strong>mten zeitdauer erhält<br />

der arbeitnehmer das Krankengeld von der zuständigen<br />

gebietskrankenkasse.<br />

FÄllE DEr<br />

EntgEltFortzahlung<br />

Dem arbeitnehmer gebührt eine lohnfortzahlung<br />

in folgenden Fällen:<br />

a) <strong>im</strong> <strong>Krankheitsfall</strong><br />

als „Krankheit“ gilt grundsätzlich jeder regelwidrige<br />

Körper- oder geisteszustand.<br />

b) <strong>im</strong> Unglücksfall<br />

Ein „unglücksfall“ ist jedes plötzliche, von außen<br />

einwirkende Ereignis, das die gesundheit schädigt.<br />

Dazu gehören auch arbeitsunfälle.<br />

c) bei Kur- und Erholungsaufenthalten<br />

Kur- und Erholungsaufenthalte sowie aufenthalte<br />

in rehabilitationszentren dienen der Wiederherstellung,<br />

Besserung oder Erhaltung der<br />

arbeitsfähigkeit. Diese bewirken nur dann eine<br />

1<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice

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