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procontra Ausgabe 05/2023

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70 | SO IST , S RECHT <br />

So ist , s Recht<br />

Relevante Urteile für Ihre Beratung<br />

AW ANNE MAREILE WALTER<br />

Hausrat<br />

Pflicht zur Auskunft<br />

Versicherte müssen ihrem Versicherer<br />

jede Auskunft erteilen, die zur Prüfung<br />

und Höhe des Schadens sowie zum Umfang<br />

einer Entschädigungspflicht dienlich<br />

ist. Dies entschied das Landgericht<br />

Hamburg. Geklagt hatte eine selbstständige<br />

Immobilienkauffrau, die Opfer<br />

eines Einbruchs geworden war, bei dem<br />

64 Gegenstände im Wert von 109.000<br />

Euro gestohlen wurden. Der Forderung<br />

ihres Versicherers, Einkommensnachweise<br />

vorzulegen, kam die Frau nicht<br />

nach. Daraufhin verweigerte dieser die<br />

Leistung – zu Recht.<br />

LG Hamburg, AZ: 306 O 151/22<br />

Unfall<br />

Streit nach Baumfällen<br />

Arbeitsunfall oder privates Pech? Über<br />

diese Frage hatte das Münchner Sozialgericht<br />

zu entscheiden. Geklagt hatte<br />

ein Forstwirt, der sich beim Baumfällen<br />

eine Fußverletzung zugezogen hatte.<br />

Da der Baum einen Schuppen beschädigt<br />

hatte, wollte der Mann einen<br />

neuen errichten. Die Berufsgenossenschaft<br />

sah hier keinen Arbeitsunfall, der<br />

Baum habe außerhalb der versicherten<br />

Waldfläche gestanden. Das Urteil: Der<br />

Schuppen gehörte zum Forstbetrieb des<br />

Mannes, das Fällen habe daher berufliche<br />

Gründe gehabt.<br />

SG München, AZ: S1 U 5011/23<br />

Leben<br />

Ewiges Widerspruchsrecht zur Rückabwicklung?<br />

Die Grenzen des ewigen Widerspruchsrechts zeigt ein aktuelles Urteil des<br />

BGH auf. Darin ging es um die Klage einer Frau, die von dem Recht hatte<br />

Gebrauch machen wollen und von ihrer Lebensversicherung die 113.816,74<br />

Euro an eingezahlten Beiträgen zurückforderte. Der Versicherer lehnte das<br />

Ansinnen ab. Wie die Karlsruher Richter entschieden, zu Recht. Zwar sei die<br />

Widerrufsbelehrung des Versicherers fehlerhaft gewesen – da die Kundin<br />

aber angegeben hatte, mit der Police den Kauf einer selbst genutzten Immobilie<br />

absichern zu wollen, habe die Lebensversicherung nur bei Bestehen<br />

ihren Zweck erfüllt. Daher blieb der Frau der Widerruf verwehrt.<br />

Bundesgerichtshof, AZ: IV ZR 268/21<br />

»Der zeitliche Zusammenhang zwischen<br />

Vertragsabschluss und dessen Einsatz<br />

zur Kreditsicherung begründet ein<br />

schutz würdiges Vertrauen in den<br />

Bestand des Vertrages.«<br />

Auszug aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

<strong>procontra</strong> 5 | <strong>2023</strong>

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