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MBN Bau GmbH - Bescheinigung in Steuersachen

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112/5760/3239<br />

<strong>MBN</strong> <strong>Bau</strong> <strong>GmbH</strong><br />

B. (Fortsetzung:) Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen<br />

4. Steuererklärungen wurden <strong>in</strong> den letzten 24 Monaten<br />

[] immer oder überwiegend pünktlich e<strong>in</strong>gereicht.<br />

[] überwiegend oder immer verspätet oder pflichtwidrig nicht e<strong>in</strong>gereicht.<br />

5. In den letzten 36 Monaten wurden Strafen wegen Steuerstraftaten oder Geldbußen wegen Steuerordnungswidrigkeiten<br />

rechtskräftig festgesetzt: ne<strong>in</strong><br />

6. In den letzten 36 Monaten wurden Verfahren wegen Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten e<strong>in</strong>geleitet und<br />

der Antragsteller<strong>in</strong> mitgeteilt: ne<strong>in</strong><br />

Soweit es sich bei der Antragsteller<strong>in</strong> nicht um e<strong>in</strong>e natürliche Person handelt, trifft diese <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong> ke<strong>in</strong>e Aussage<br />

über potentielle Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten von Organen der Antragsteller<strong>in</strong>.<br />

7. Das F<strong>in</strong>anzamt hat<br />

O h<strong>in</strong>sichtlich der Antragsteller<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren beantragt oder von entsprechenden Anträgen Dritter Kenntnis<br />

erlangt:<br />

O die Antragsteller<strong>in</strong> zur Abgabe e<strong>in</strong>er Vermögensauskunft aufgefordert.<br />

8. Sonstiges<br />

O Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Neugründung, dem F<strong>in</strong>anzamt liegen daher noch ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse über das steuerliche<br />

Verhalten der Antragsteller<strong>in</strong> vor.<br />

[] Es liegen folgende abweichende Zuständigkeiten vor:<br />

O gesonderte Feststellung nach§ 180 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b AO<br />

[] umsatzsteuerliche Organschaft<br />

9. Weitere Angaben<br />

Die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG wird mit dieser <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong> nicht bestätigt.<br />

.I<br />

Die <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong> berücksichtigt lediglich die Fakten zum Zeitpunkt der Ausstellung der <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong>.<br />

löse er<br />

Datenschutzh<strong>in</strong>weis:<br />

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten <strong>in</strong> der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der<br />

Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner <strong>in</strong> Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem<br />

allgeme<strong>in</strong>en Informationsschreiben der F<strong>in</strong>anzverwaltung. Dieses Informationsschreiben f<strong>in</strong>den Sie unter www.f<strong>in</strong>anzamt.de<br />

(unter der Rubrik ,,Datenschutz") oder erhalten Sie bei Ihrem F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Bediensteten der nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Steuerverwaltung (Namen ­<br />

auch <strong>in</strong> Form von Unterschriften-, Telefonnummern, Dienstzimmer-Nm., bearbeiterbezogene E-Mail-Adressen usw.) ohne<br />

die ausdrückliche E<strong>in</strong>willigung der betroffenen Person verstößt gegen das Datenschutzrecht und kann rechtlich geahndet<br />

werden. Bitte beachten Sie daher, dass e<strong>in</strong>e Veröffentlichung dieser <strong>Besche<strong>in</strong>igung</strong>- z.B. im Internet - ausdrücklich nur<br />

dann erlaubt ist, wenn derartige Beschäftigtendaten <strong>in</strong> der Veröffentlichung nicht enthalten bzw. unkenntlich gemacht s<strong>in</strong>d.<br />

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