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Kinder- und Jugendreisen für junge Menschen mit Behinderung

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung

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Allgemeine Geschäfts- <strong>und</strong> Reisebedingungen der YAT<br />

Reisen GmbH<br />

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen YAT Reisen <strong>und</strong> deren Vertragspartnern<br />

– hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend<br />

zu den §§ 651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen).<br />

1. Abschluss des Reisevertrages I Verpflichtung des K<strong>und</strong>en<br />

1.1. Für alle Buchungswege gilt:<br />

a) Gr<strong>und</strong>lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung<br />

<strong>und</strong> die ergänzenden Informationen des<br />

Reiseveranstalters <strong>für</strong> die jeweilige Reise soweit diese<br />

dem K<strong>und</strong>en bei der Buchung vorliegen.<br />

b) Der K<strong>und</strong>e hat <strong>für</strong> alle Vertragsverpflichtungen von<br />

Mitreisenden, <strong>für</strong> die er die Buchung vornimmt,<br />

wie <strong>für</strong> seine eigenen einzustehen, soweit er diese<br />

Verpflichtung durch ausdrückliche <strong>und</strong> gesonderte<br />

Erklärung übernommen hat.<br />

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters<br />

vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein<br />

neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />

<strong>für</strong> die Dauer von zehn Tagen geb<strong>und</strong>en ist. Der Vertrag<br />

kommt auf der Gr<strong>und</strong>lage dieses neuen Angebots<br />

zustande, wenn der K<strong>und</strong>e innerhalb der Bindungsfrist<br />

dem Reiseveranstalter die Annahme durch<br />

ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,<br />

per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der K<strong>und</strong>e<br />

dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages<br />

verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung<br />

von dem oder den Erziehungsberechtigten<br />

zu unterschreiben. Ist <strong>für</strong> den Teilnehmer eine gesetzliche<br />

Betreuung eingerichtet, so ist die Anmeldung<br />

von dieser zu unterschreiben.<br />

b) Der Vertrag kommt <strong>mit</strong> dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />

(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter<br />

zustande. Sie bedarf keiner bestimmten<br />

Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss<br />

wird der Reiseveranstalter dem K<strong>und</strong>en eine Reisebestätigung<br />

schriftlich oder in Textform über<strong>mit</strong>teln.<br />

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />

(z.B. Internet) gilt <strong>für</strong> den Vertragsabschluss:<br />

a) Dem K<strong>und</strong>en wird der Ablauf der Onlinebuchung im<br />

entsprechenden Internetauftritt erläutert.<br />

b) Dem K<strong>und</strong>en steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />

zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />

Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />

zur Verfügung, deren Nutzung<br />

erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen<br />

Vertragssprachen sind angegeben.<br />

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert<br />

wird, wird der K<strong>und</strong>e darüber <strong>und</strong> über<br />

die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />

unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig<br />

buchen“ bietet der K<strong>und</strong>e dem Reiseveranstalter<br />

den Abschluss des Reisevertrages<br />

verbindlich an.<br />

f) Dem K<strong>und</strong>en wird der Eingang seiner Buchung<br />

(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem<br />

Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)<br />

g) Die Über<strong>mit</strong>tlung der Buchung (Reiseanmeldung)<br />

durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig<br />

buchen“ begründet keinen Anspruch des K<strong>und</strong>en<br />

auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend<br />

seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der<br />

Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung<br />

des Reiseveranstalters beim K<strong>und</strong>en zu<br />

Stande, die keiner besonderen Form bedarf <strong>und</strong> telefonisch,<br />

per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 Reiseveranstalter <strong>und</strong> Reisever<strong>mit</strong>tler dürfen Zahlungen<br />

auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />

Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem K<strong>und</strong>en<br />

der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach<br />

Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des<br />

Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25<br />

% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung<br />

wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern<br />

der Sicherungsschein übergeben ist <strong>und</strong> die Reise<br />

nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Gr<strong>und</strong><br />

abgesagt werden kann.<br />

2.2 Leistet der K<strong>und</strong>e die Anzahlung <strong>und</strong>/oder die<br />

Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />

Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter<br />

berechtigt, nach Mahnung <strong>mit</strong> Fristsetzung vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten <strong>und</strong> den K<strong>und</strong>en <strong>mit</strong><br />

Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu<br />

belasten.<br />

3. Leistungsänderungen<br />

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach<br />

Vertragsabschluss notwendig werden <strong>und</strong> vom<br />

Reiseveranstalter nicht wider Treu <strong>und</strong> Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die<br />

Änderungen nicht erheblich sind <strong>und</strong> den Gesamtzuschnitt<br />

der Reise nicht beeinträchtigen.<br />

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,<br />

soweit die geänderten Leistungen <strong>mit</strong> Mängeln<br />

behaftet sind.<br />

3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den K<strong>und</strong>en<br />

über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Änderungsgr<strong>und</strong> zu informieren.<br />

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung ist der K<strong>und</strong>e berechtigt, unentgeltlich<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten oder<br />

die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in<br />

der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong><br />

den K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten. Der<br />

K<strong>und</strong>e hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung<br />

des Reiseveranstalters über die Änderung<br />

der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem<br />

gegenüber geltend zu machen.<br />

4. Preiserhöhung<br />

4.1 Der Reiseveranstalter kann, sofern zwischen Vertragsabschluss<br />

<strong>und</strong> dem vereinbarten Reisetermin<br />

mehr als 4 Monate liegen, Preiserhöhungen bis zu<br />

5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach<br />

Vertragsabschluss nachweisbar <strong>und</strong> unvorhergesehen<br />

die Preise der Leistungsträger, insbesondere<br />

die Beförderungskosten, die Abgabe <strong>für</strong> bestimmte<br />

Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren<br />

erhöht haben, oder <strong>für</strong> die betreffende Reise<br />

geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.<br />

4.2 Der Reiseveranstalter kann bei einer auf den Sitzplatz<br />

bezogenen Erhöhung vom K<strong>und</strong>en den Erhöhungsbetrag<br />

verlangen, andernfalls den anteiligen<br />

Betrag der zusätzlichen Beförderungskosten pro<br />

Sitzplatz <strong>und</strong> Beförderungs<strong>mit</strong>tel. Werden Abgaben<br />

wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Abschluss<br />

des Reisevertrages erhöht, kann der Reisepreis<br />

um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt<br />

<strong>und</strong> vom K<strong>und</strong>en die Differenz verlangt<br />

werden. Tritt nach Abschluss des Reisevertrages<br />

eine Änderung der Wechselkurse ein, kann der Reisepreis<br />

in dem Umfang erhöht werden, in dem sich<br />

die Reise <strong>für</strong> den Reiseveranstalter verteuert hat.<br />

4.3 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor<br />

dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.<br />

Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung hat der Reiseveranstalter unverzüglich<br />

nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgr<strong>und</strong><br />

zu erklären.<br />

4.4 Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um<br />

mehr als 5% des Gesamtpreises kann der K<strong>und</strong>e<br />

kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme<br />

an einer mindestens gleichwertigen anderen<br />

Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den<br />

K<strong>und</strong>en aus seinem Angebot anzubieten.<br />

4.5 Die Rechte nach 4.4) hat der K<strong>und</strong>e unverzüglich<br />

nach der Erklärung des Reiseveranstalters zur Preiserhöhung<br />

geltend zu machen.<br />

5. Rücktritt durch den K<strong>und</strong>en vor Reisebeginn /<br />

Stornokosten<br />

5.1 Der K<strong>und</strong>e kann jederzeit vor Reisebeginn von der<br />

Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem<br />

Reiseveranstalter unter der in diesen Bedingungen<br />

angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise<br />

über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt<br />

auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem<br />

K<strong>und</strong>en wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu<br />

erklären.<br />

5.2 Tritt der K<strong>und</strong>e vor Reisebeginn zurück oder tritt er<br />

die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter<br />

den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann<br />

der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von<br />

ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />

eine angemessene Entschädigung <strong>für</strong> die bis<br />

zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen <strong>und</strong><br />

seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen<br />

Reisepreis verlangen.<br />

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach<br />

dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom<br />

Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie<br />

abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung<br />

der Reiseleistungen erwirbt, welche auf<br />

Verlangen des K<strong>und</strong>en durch den Reiseveranstalter<br />

zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die<br />

nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter<br />

Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der<br />

Rücktrittserklärung <strong>und</strong> dem Reisebeginn sowie unter<br />

Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von<br />

Aufwendungen <strong>und</strong> des erwarteten Erwerbs durch<br />

anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen<br />

festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt<br />

des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt<br />

<strong>mit</strong> der jeweiligen Stornostaffel berechnet:<br />

• Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 25%<br />

• Rücktritt 29.-15. Tage vor Reiseantritt 50%<br />

• Rücktritt 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70%<br />

• Rücktritt ab 6 Tage vor Reiseantritt 80%<br />

• Rücktritt am Reiseantrittstag 90%<br />

5.4 Dem K<strong>und</strong>en bleibt es in jedem Fall unbenommen,<br />

dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem<br />

überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer<br />

Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte<br />

Entschädigungspauschale.<br />

5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden<br />

Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung<br />

zu fordern, soweit der Reiseveranstalter<br />

nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen<br />

als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden<br />

sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter<br />

verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter<br />

Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen <strong>und</strong><br />

einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen<br />

konkret zu beziffern <strong>und</strong> zu belegen.<br />

5.6 Das gesetzliche Recht des K<strong>und</strong>en, gemäß § 651 b<br />

BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch<br />

die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />

6. Umbuchungen<br />

6.1 Ein Anspruch des K<strong>und</strong>en nach Vertragsabschluss<br />

auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />

Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />

oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht<br />

nicht. Wird auf Wunsch des K<strong>und</strong>en dennoch eine<br />

Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn<br />

vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein<br />

Umbuchungsentgelt von 50 € pro Reisenden erheben.<br />

6.2 Umbuchungswünsche des K<strong>und</strong>en, die nach Ablauf<br />

der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />

gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />

werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />

die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die<br />

ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in<br />

Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind<br />

(z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen<br />

zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch<br />

auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter<br />

wird sich um Erstattung der ersparten<br />

Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.<br />

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />

unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer<br />

Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl,<br />

fehlendem Betreuer oder passender<br />

Unterkunft<br />

8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />

der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag<br />

zurücktreten, wenn er:<br />

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl<br />

beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu<br />

welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn<br />

dem K<strong>und</strong>en spätestens die Erklärung zugegangen<br />

sein muss, angegeben hat <strong>und</strong><br />

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl<br />

<strong>und</strong> die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort<br />

auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung<br />

verweist.<br />

8.2 Kann aufgr<strong>und</strong> der komplexen Betreuungs- <strong>und</strong><br />

Pflegesituation des Teilnehmers kein passender Betreuer<br />

gestellt werden, so ist der Reiseveranstalter<br />

ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

8.3 Kann die Reise aus sonstigen, vom Reiseveranstalter<br />

nicht zu vertretenen Gründen, nicht durchgeführt<br />

werden (z.B. Überbuchung oder Untergang<br />

der Unterkunft, Ausfall der betreuenden Person<br />

durch Krankheit, Tod o.ä.), ist der Reiseveranstalter<br />

ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

8.4 Ein Rücktritt aus den vorgenannten Gründen ist<br />

spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt<br />

dem K<strong>und</strong>en gegenüber zu erklären.<br />

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