Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§. 50.<br />
Die Aeste müssen nach Maßgabe ihrer Stärke am Schafte entweder glatt abgeschnitten oder<br />
abgehauen wer<strong>den</strong> und vollständig mit der Stammfläche eingeebnet wer<strong>den</strong>, so daß nicht etwa durch<br />
Aststummel beim Aufmaltern hohle Zwischenräume entstehen.<br />
§. 51.<br />
Alle nicht unter 3 Zoll starken Spitzen-, Ast- oder Durchforstungshölzer müssen mittelst der<br />
Säge in die vorgeschriebene Länge geschnitten und dürfen nicht mit der Axt durchschrotet wer<strong>den</strong>.<br />
§. 52.<br />
Sollten Fuß- oder Fahrwege beim Hauen verfällt wer<strong>den</strong>, so ist die Passage sofort wieder<br />
herzustellen. Contraventionen gegen die in §§ 49 bis 52 gegebenen Vorschriften wer<strong>den</strong> nach Maßgabe<br />
ihrer Bedeutung mit 1 – 5 Sgr. bestraft.<br />
§. 53.<br />
Die bei Gewinnung der Stämme und Erdklötze (§ 70) entstan<strong>den</strong>en sogenannten Stocklöcher<br />
sind nach beendigten <strong>Aus</strong>spalten bei Vermeidung einer Strafe von 5 Sgr. für je<strong>den</strong> Fall sofort<br />
wieder zu ebenen.<br />
§. 54.<br />
Das <strong>Aus</strong>spalten alter Stämme ist in Districten, die verjüngt sind, durchaus nicht mehr gestattet,<br />
insofern nicht ausnahmsweise eine besondere ausdrückliche Anordnung hierzu gegeben wird.