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Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

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§. 42.<br />

Alle zu Nutzholz untauglichen, nicht unter zwanzig Zoll starken Stämme müssen ohne <strong>Aus</strong>nahme<br />

3 ½ Fuß hoch über der Erde umgeschnitten wer<strong>den</strong> und das sogenann-te Einkimmen dabei ist<br />

nur insoweit gestattet, daß die Einkimme lediglich auf der dem Schnitte entgegengesetzten Seite gemacht<br />

und nicht über einen Viertheil der Baum-stärke betragen darf. Die Bäume von geringerer<br />

Stärke wer<strong>den</strong> entweder ganz tief, und zwar so knapp als möglich am Bo<strong>den</strong>, abgehauen oder höchstens<br />

6 Zoll hoch über der Erde abgesägt.<br />

An Bergwän<strong>den</strong> wird die Schnitthöhe von der Seite, also nicht von der unteren oder oberen<br />

Bergseite gemessen.<br />

Die zu Nutzholz tauglichen Stämme müssen in der Regel nach <strong>den</strong> so eben gegebenen Bestimmungen<br />

ganz tief abgehauen oder abgesägt wer<strong>den</strong>. Auch sind solche auf besondere Anweisung<br />

auszugraben. Bei <strong>den</strong> Bäumen über 20 Zoll Stammdurchmesser soll es jedoch nachgelassen sein,<br />

daß dieselben ebenfalls 3 ½ Fuß hoch über der Erde abgeschnitten wer<strong>den</strong> können, sobald der Revierförster<br />

specielle Anweisung im einzelnen Falle ertheilt hat und wenn beim Einkimmen, statt <strong>den</strong><br />

Hieb von oben zu führen, zuerst eingeschnitten und derselbe dann von unten geführt wird.<br />

Jede Nichtbeachtung dieser Vorschriften zieht eine Strafe von 5 bis 15 Sgr. nach sich. Etwaige<br />

<strong>Aus</strong>re<strong>den</strong> wegen kranken und anbrüchigen <strong>Aus</strong>sehens des Baumes schützen nicht gegen Bestrafung.<br />

§. 43.<br />

Sobald ein Kältegrad eintritt, bei welchem die Jungwüchse brüchig wer<strong>den</strong>, müssen sofort alle<br />

Fällungen in <strong>den</strong> Verjüngungshieben aufhören.<br />

§. 44.<br />

Das Abräumen des Unterwuchses in <strong>den</strong> Verjüngungshieben, sowie der Kernreiser in <strong>den</strong><br />

Mittelwaldschlägen zur bequemeren Fällung der Bäume ist streng untersagt.<br />

Es müssen daher junge Hölzer, welche bisweilen dicht an <strong>den</strong> gefällt wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Stämmen stehen,<br />

durch Pflöcke oder Anbin<strong>den</strong> an andere Stämme zurückgehalten, und nach bewirkter Fällung des<br />

Stammes wieder aufgerichtet wer<strong>den</strong>.

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