28.12.2012 Aufrufe

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§. 18.<br />

Die Holzhauer müssen zu Unterstützung des Forstpersonals und zur Sicherung desselben in<br />

seiner dienstlichen Stellung gegen Gefahr jeder Art zu jeder Zeit, bei Tag und bei Nacht, bereit<br />

sein und einer deshalb an sie gelangen<strong>den</strong> Aufforderung unweigerlich Folge leisten.<br />

Nimmt im Laufe eines Jahres die diesfallige Dienstleistung keinen größeren als einen dreitägigen<br />

Aufwand in Anspruch, so wird eine Entschädigung dafür nicht gewährt.<br />

§. 19.<br />

Dem <strong>Aus</strong>zeichnen, Jahnmachen, Nummerieren, Nutzholzmessen, Abposten und dergleichen<br />

Geschäften müssen die Holzhauer theilweise, oder auf Verlangen insgesammt beiwohnen, ohne<br />

eine Vergütung dafür in Anspruch nehmen zu können.<br />

§. 20.<br />

So lange die Waldarbeit dauert, dürfen die Holzhauer bei Einem Thaler Ordnungsstrafe keine<br />

andere Arbeit ohne Erlaubniß des Revierförsters übernehmen.<br />

§. 21.<br />

Das Handwerkszeug, einschließlich der Sägen, haben die Holzhauer auf eigene Kosten anzuschaffen<br />

und in brauchbarem Stande zu erhalten. Insbesondere hat jeder Holzhauer bei der Arbeit<br />

einen nach Leipziger Maaße vier Fuß langen Stock bei sich zu führen, welcher in 4 Fuß, und bei<br />

einem Fuß in Zolle richtig und deutlich eingetheilt sein muß.<br />

§. 22.<br />

Die Uebertretung von Vorschriften dieser Instruction, für welche keine besondere Strafe angedroht<br />

ist, wird mit einer Ordnungsstrafe von 2 - 10 Sgr. geahndet.<br />

____________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!