Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
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Zum Ge<strong>den</strong>ken an Dr. habil. Eckehard Schwarz<br />
(* 5.4. 1926 = Altenburg † 07.09.2005 = Eberswalde)<br />
Träger des Lorenz-Wappes-Preises 2005 des Deutschen <strong>Forstverein</strong>s e.V.<br />
Gottlob König,<br />
ein Leben für <strong>den</strong> Wald und die Landschaft<br />
"Es ist kein Zweifel, geheime Bande der Natur<br />
knüpfen das Schicksal der Sterblichen an das der<br />
Bäume." G. König 1840<br />
In Thüringen waren viele Persönlichkeiten beheimatet, die weit über ihren engeren<br />
Wirkungskreis hinaus für <strong>den</strong> Wald und die Forstwirtschaft Bedeutung erlangten.<br />
Forstliche Praktiker und Verwaltungsbeamte, Forscher und Lehrer machten durch<br />
ihr Wirken im 18. und 19. Jahrhundert auf ihrem Fachgebiet dem Ruf des klassischen<br />
Weimar, dem gerade in diesem Jahr so viel Aufmerksamkeit und Anerkennung<br />
gezollt wird, alle Ehre.<br />
Anzuführen sind hier der Oberlandjägermeister von Göchhausen, die Wildmeister<br />
Sckell und Käpler, insbesondere aber der Kameralist Friedrich Ulrich Stisser, der<br />
bereits 1735 forstliche Vorlesungen an der Universität Jena hielt und der Verfasser<br />
des ersten Buches über deutsche Forstgeschichte war. Die forstliche Gutachtertätigkeit<br />
des Oberforstmeisters von Lengefeld, Schillers Schwiegervater, wurde<br />
selbst von Goethe gerühmt. Forstmeister Oettelt gehört zu <strong>den</strong> Begründern der<br />
mathematischen Richtung im Forstwesen. Dr. Matthäus Bechstein errichtete<br />
Forstlehranstalten in Waltershausen und Dreißigacker sowie die erste länder- und<br />
berufeübergreifende forstlich ausgerichtete Gelehrtengesellschaft. Oberforstrat<br />
Heinrich Cotta, einer der Forstleute von europäischer Geltung, begründete mit seinem<br />
Vater eine Forstschule im weimarischen Zillbach bevor er nach Tharandt, der<br />
heute noch bestehen<strong>den</strong> forstlichen Lehrstätte, übersiedelte. Sie alle, bis auf<br />
Bechstein, wirkten in <strong>den</strong> Herzogtümern Weimar und Eisenach, bzw. nach 1815 im<br />
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.