Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das Reisig von Roth- und Hainbuchen und Ahornen wird allein und unter sich gemischt,<br />
als buchene Wellen aufgebun<strong>den</strong>, während das Reisig von Eichen Eschen, Ulmen, Elsbeeren, Lin<strong>den</strong>,<br />
Aspen u.s.w. ebenfalls rein oder gemischt, als eichene Wellen, aufgewellt und aufgesetzt wird.<br />
Baum und <strong>Aus</strong>schlagreisig darf nicht untereinander gemischt oder gelegt wer<strong>den</strong>. Von dem<br />
Unterholze müssen die Dornen für sich aufgewellt und aufgesetzt wer<strong>den</strong>, während das <strong>Aus</strong>schlagreisig<br />
aller anderen Holzarten gemischt aufgearbeitet wird.<br />
§. 71.<br />
Die Malter müssen entweder von einerlei Holzart oder im Gemisch nur mit solchen Holzarten<br />
aufgesetzt wer<strong>den</strong>, die im Preise gleichstehen. Bezüglich hierauf hat das Ahornfeuerholz mit <strong>den</strong><br />
Roth- und Weißbuchenholze <strong>den</strong> gleichen Taxpreis.<br />
Das Elsbeeren-, Eschen-, und Ulmenholz wird aber so berechnet, daß von diesem das Scheitholz<br />
dem Buchenmittelholze, das Mittelholz dem Buchen-reitelholze und das Reitelholz endlich dem<br />
Eichenmittelholze gleich erachtet wird.<br />
Alle übrigen Holzsorten haben aber, insofern dies in der Holztaxe von 1840 nicht ausdrücklich<br />
anders bestimmt wor<strong>den</strong> ist, mit dem Eichenholz einen gleichen Taxwerth.<br />
Contraventionen gegen diese und im vorigen Paragraph gegebenen Vorschriften wer<strong>den</strong> mit 2 –<br />
10 Sgr. Strafe, je nach dem Umfange des Vergehens, geahndet.<br />
§. 72.<br />
Die im § 70 unter 1 bis 6 aufgeführten Feuerhölzer wer<strong>den</strong> in einzelne Malter aufgesetzt, wovon<br />
mehrere eines Sortiments an einer Reihe zur Ersparung des Raumes liegen können. Jedes Malter<br />
muß 4 Fuß 2 Zoll hoch, 4 Fuß weit und 4 Fuß lang sein. Ein solches erhält zwei 4 oder 5 Fuß<br />
lange Staken, welche in die Erde eingetrieben wer<strong>den</strong>. Bei Stämmen ist es nachgelassen, 4 und bei<br />
Spänen 6 Staken an jedes Malter zu schlagen. Die einzelnen Malter, oder die bei<strong>den</strong> äußern eines<br />
Malterstoßes wer<strong>den</strong> mit Streben versehen, welche in die Staken eingekimmt wer<strong>den</strong>.