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Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

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Das Reisig von Roth- und Hainbuchen und Ahornen wird allein und unter sich gemischt,<br />

als buchene Wellen aufgebun<strong>den</strong>, während das Reisig von Eichen Eschen, Ulmen, Elsbeeren, Lin<strong>den</strong>,<br />

Aspen u.s.w. ebenfalls rein oder gemischt, als eichene Wellen, aufgewellt und aufgesetzt wird.<br />

Baum und <strong>Aus</strong>schlagreisig darf nicht untereinander gemischt oder gelegt wer<strong>den</strong>. Von dem<br />

Unterholze müssen die Dornen für sich aufgewellt und aufgesetzt wer<strong>den</strong>, während das <strong>Aus</strong>schlagreisig<br />

aller anderen Holzarten gemischt aufgearbeitet wird.<br />

§. 71.<br />

Die Malter müssen entweder von einerlei Holzart oder im Gemisch nur mit solchen Holzarten<br />

aufgesetzt wer<strong>den</strong>, die im Preise gleichstehen. Bezüglich hierauf hat das Ahornfeuerholz mit <strong>den</strong><br />

Roth- und Weißbuchenholze <strong>den</strong> gleichen Taxpreis.<br />

Das Elsbeeren-, Eschen-, und Ulmenholz wird aber so berechnet, daß von diesem das Scheitholz<br />

dem Buchenmittelholze, das Mittelholz dem Buchen-reitelholze und das Reitelholz endlich dem<br />

Eichenmittelholze gleich erachtet wird.<br />

Alle übrigen Holzsorten haben aber, insofern dies in der Holztaxe von 1840 nicht ausdrücklich<br />

anders bestimmt wor<strong>den</strong> ist, mit dem Eichenholz einen gleichen Taxwerth.<br />

Contraventionen gegen diese und im vorigen Paragraph gegebenen Vorschriften wer<strong>den</strong> mit 2 –<br />

10 Sgr. Strafe, je nach dem Umfange des Vergehens, geahndet.<br />

§. 72.<br />

Die im § 70 unter 1 bis 6 aufgeführten Feuerhölzer wer<strong>den</strong> in einzelne Malter aufgesetzt, wovon<br />

mehrere eines Sortiments an einer Reihe zur Ersparung des Raumes liegen können. Jedes Malter<br />

muß 4 Fuß 2 Zoll hoch, 4 Fuß weit und 4 Fuß lang sein. Ein solches erhält zwei 4 oder 5 Fuß<br />

lange Staken, welche in die Erde eingetrieben wer<strong>den</strong>. Bei Stämmen ist es nachgelassen, 4 und bei<br />

Spänen 6 Staken an jedes Malter zu schlagen. Die einzelnen Malter, oder die bei<strong>den</strong> äußern eines<br />

Malterstoßes wer<strong>den</strong> mit Streben versehen, welche in die Staken eingekimmt wer<strong>den</strong>.

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