Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein
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E Vom Sortiren und Aufmaltern<br />
§. 70.<br />
Das Feuerholz wird nach Maßgabe seiner Beschaffenheit<br />
1) in Scheitholz<br />
2) „ Mittelholz<br />
3) „ Reitel<br />
4) „ Stämme<br />
5) „ Erdklötze<br />
6) „ Späne und<br />
7) „ Wellholz<br />
aufgesetzt und aufgeschockt.<br />
Zu Scheitholz kommen alle spaltigen, 6 bis 10 Zoll auf der Rin<strong>den</strong>seite starken und gesun<strong>den</strong>,<br />
oder doch nur mit einem geringen Grade der Rothfäule befallenen und nicht auffällig ästigen Scheite.<br />
In Mittelholz die zwar spaltigen, aber mehr ästigen und mit der Rothfäule über die Kernlage<br />
hinaus befallenen 6 – 10 Zoll starken Scheite. Auf beide Sortimente wer<strong>den</strong>, wenn möglich,<br />
zwei Reihen 3 – 6 Zoll starke Reitel zur <strong>Aus</strong>gleichung des Maßes gelegt.<br />
Zu Reitelholz wer<strong>den</strong> alle übrigen 3 – 6 Zoll starken Schaft- und Ast-, sowie unspaltige<br />
oder mit einem geringen Grade der Weißfäule befallenen Hölzer aufgesetzt.<br />
Zu Stämmen wer<strong>den</strong> diejenigen Hölzer gemaltert, welche aus <strong>den</strong> Baumstrumpfen und <strong>den</strong><br />
im Bo<strong>den</strong> zurückgebliebenen Baumtheilen entweder ausgespalten oder ausge-graben wer<strong>den</strong>. Die<br />
gesun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> ebenso, wie die schadhaften und angefaulten Hölzer, besonders aufgemaltert.<br />
Zu Erdklotzmaltern wer<strong>den</strong> die in <strong>den</strong> älteren Hauungen oder von Bruchhölzen unbenutzt<br />
gebliebenen Stämme verwendet. Ebenso sind die in <strong>den</strong> Mittel- und Nieder-waldschlägen auf besondere<br />
Anweisung des Revierförsters gewonnenen abgestorbenen <strong>Aus</strong>schlagstöcke als Erdklotzmalter<br />
aufzusetzen.<br />
Die Spänemalter wer<strong>den</strong> aus <strong>den</strong> beim Fällen der Bäume gewonnenen kleinen Holzstükken,<br />
die jedoch nicht über zwei Fuß lang und über drei Zoll stark sein dürfen, aufgesetzt. Diese<br />
Malter müssen zur Hälfte wenigstens aus Lesespänen bestehen.<br />
Die Wellen wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> nicht über drei Zoll starken Astholze und Baum- oder <strong>Aus</strong>schlagreisige<br />
ausgebun<strong>den</strong> (§ 62) und in halbe Schocke, und wenn ein solches nicht mehr voll wer<strong>den</strong><br />
sollte, in ¼ Schocke aufgesetzt.<br />
Das Einlegen von Reiteln, die nicht eingebun<strong>den</strong> sind, ist unstatthaft.