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Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

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E Vom Sortiren und Aufmaltern<br />

§. 70.<br />

Das Feuerholz wird nach Maßgabe seiner Beschaffenheit<br />

1) in Scheitholz<br />

2) „ Mittelholz<br />

3) „ Reitel<br />

4) „ Stämme<br />

5) „ Erdklötze<br />

6) „ Späne und<br />

7) „ Wellholz<br />

aufgesetzt und aufgeschockt.<br />

Zu Scheitholz kommen alle spaltigen, 6 bis 10 Zoll auf der Rin<strong>den</strong>seite starken und gesun<strong>den</strong>,<br />

oder doch nur mit einem geringen Grade der Rothfäule befallenen und nicht auffällig ästigen Scheite.<br />

In Mittelholz die zwar spaltigen, aber mehr ästigen und mit der Rothfäule über die Kernlage<br />

hinaus befallenen 6 – 10 Zoll starken Scheite. Auf beide Sortimente wer<strong>den</strong>, wenn möglich,<br />

zwei Reihen 3 – 6 Zoll starke Reitel zur <strong>Aus</strong>gleichung des Maßes gelegt.<br />

Zu Reitelholz wer<strong>den</strong> alle übrigen 3 – 6 Zoll starken Schaft- und Ast-, sowie unspaltige<br />

oder mit einem geringen Grade der Weißfäule befallenen Hölzer aufgesetzt.<br />

Zu Stämmen wer<strong>den</strong> diejenigen Hölzer gemaltert, welche aus <strong>den</strong> Baumstrumpfen und <strong>den</strong><br />

im Bo<strong>den</strong> zurückgebliebenen Baumtheilen entweder ausgespalten oder ausge-graben wer<strong>den</strong>. Die<br />

gesun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> ebenso, wie die schadhaften und angefaulten Hölzer, besonders aufgemaltert.<br />

Zu Erdklotzmaltern wer<strong>den</strong> die in <strong>den</strong> älteren Hauungen oder von Bruchhölzen unbenutzt<br />

gebliebenen Stämme verwendet. Ebenso sind die in <strong>den</strong> Mittel- und Nieder-waldschlägen auf besondere<br />

Anweisung des Revierförsters gewonnenen abgestorbenen <strong>Aus</strong>schlagstöcke als Erdklotzmalter<br />

aufzusetzen.<br />

Die Spänemalter wer<strong>den</strong> aus <strong>den</strong> beim Fällen der Bäume gewonnenen kleinen Holzstükken,<br />

die jedoch nicht über zwei Fuß lang und über drei Zoll stark sein dürfen, aufgesetzt. Diese<br />

Malter müssen zur Hälfte wenigstens aus Lesespänen bestehen.<br />

Die Wellen wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> nicht über drei Zoll starken Astholze und Baum- oder <strong>Aus</strong>schlagreisige<br />

ausgebun<strong>den</strong> (§ 62) und in halbe Schocke, und wenn ein solches nicht mehr voll wer<strong>den</strong><br />

sollte, in ¼ Schocke aufgesetzt.<br />

Das Einlegen von Reiteln, die nicht eingebun<strong>den</strong> sind, ist unstatthaft.

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