28.12.2012 Aufrufe

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

Aus den thüringischen Wäldern - Deutscher Forstverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§. 67.<br />

Beim Rücken ist gehörig Bedacht auf das Sortiren der Feuerhölzer zu nehmen, so daß die zu<br />

einem Sortimente gehörigen Stücke auf besondere Haufen und ebenfalls auf Unterlager aufgeschränkt<br />

wer<strong>den</strong>. Gleiches gilt auch von <strong>den</strong> geringeren Nutz- und Werthölzern.<br />

§. 68.<br />

Alles Holz wird an die, dem Schlage zunächst liegen<strong>den</strong> Gestelle, oder solche vertre-tende Wege,<br />

oder Waldsäume und Leh<strong>den</strong> gerückt. Wo infolge besonderer örtlicher Verhältnisse außer <strong>den</strong><br />

Gestellen noch Holzabfuhrwege zu verwilligen sind, hat die Anweisung derselben durch <strong>den</strong> Vorstand<br />

des Forstamtes zu erfolgen.<br />

§. 69.<br />

Ueber die Grenzen seines Jahnes hinaus darf kein Holzhauer ohne besondere Erlaubniß des<br />

Revierförsters Holz rücken.<br />

Die erforderlichen Malterpfähle und Streben hat derselbe zu fertigen und an die Anrückungsplätze<br />

zu schaffen. Die Hölzer wer<strong>den</strong> mit der nach § 23 der Rotte ertheilten Nummer so bezeichnet,<br />

daß die an <strong>den</strong> äußeren Grenzen des Haufens liegen<strong>den</strong> Holzstücke und Wellen solche eingeschlagen<br />

erhalten.<br />

Da, wo dem Holzhauer die Aufmalterung übertragen wird, ist in jedem Malter dem von<br />

oben herab in der dritten Reihe rechts am Malterpfahle liegen<strong>den</strong> Scheite die Nummer zu geben.<br />

In <strong>den</strong> Wellhaufen erhält solche der hervorragende Reitel - § 63. – Contraventionen gegen<br />

diese Bestimmung wie gegen die der bei<strong>den</strong> vorhergehen<strong>den</strong> Paragraphen wer<strong>den</strong> mit einer Strafe<br />

von 5 – 10 Sgr. belegt und es muß das Holz auf Verlangen außerdem an einen andern Platz geschafft<br />

wer<strong>den</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!