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Wohnen<br />
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION<br />
<strong>10</strong>‘23<br />
SCHRITT-FÜR SCHRITT-<br />
ANLEITUNG<br />
Gasanbieter. Da dies lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen<br />
jedoch verhindern können, ist es ratsam von<br />
vornerein auf Preisgarantien während der Laufzeit zu achten.<br />
TIPPS DER VERBRAUCHERZENTRALE<br />
• Keine zu lange Laufzeit wählen<br />
• Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als<br />
einen Monat betragen<br />
• Angebote mit extrem niedrigen Preisen<br />
vermeiden, da diese womöglich nicht<br />
kostendeckend kalkuliert sind<br />
• Vorsicht bei Festpreisangeboten<br />
• Keine Vorauszahlungen leisten,<br />
für den Fall einer Insolvenz des Anbieters<br />
DER RICHTIGE ZEITPUNKT<br />
Wer genug vom Strom- oder Gasanbieter oder die steigenden<br />
Kosten satt hat, der kann jederzeit unter Einhaltung der<br />
vertraglichen Kündigungsfrist einen neuen Anbieter suchen<br />
oder zurück zum alten Stromversorger wechseln. Erhöht der<br />
Stromanbieter seine Preise, könnt ihr auch vom Sonderkündigungsrecht<br />
Gebrauch machen. Und wer noch nie<br />
den Anbieter gewechselt hat und sich in der Grundversorgung<br />
befindet, kann sogar mit einer Frist von zwei Wochen<br />
die Energieanbieter wechseln. Dafür reicht ein einfaches<br />
Schreiben zur Kündigung aus. Während ältere Verträge für<br />
gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben,<br />
können gar Stromverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen<br />
wurden, nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit<br />
gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal<br />
einen Monat. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den<br />
Strom- und oder Gasanbieter jedes Jahr zu wechseln – auch<br />
um regelmäßig von einem Neukundenbonus zu profitieren.<br />
Einen neuen, günstigen Stromund<br />
oder Gaslieferanten suchen<br />
Vergleicht euren Jahresverbrauch und den alten Preis von<br />
der letzten Stromrechnung mit den Angeboten anderer<br />
Anbieter. Wichtig ist dabei, die Bruttopreise zu vergleichen.<br />
Auch die Herkunft und Zusammensetzung der Strom- und<br />
Gasprodukte unterscheiden sich. Bei jedem Wechsel ist die<br />
vertragliche Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist des<br />
aktuellen Energielieferanten zu beachten. Daher ist es ratsam,<br />
sich frühzeitig zu erkundigen.<br />
Vertrag anfordern<br />
Wie bei jedem Vertrag solltet ihr auch hier das Kleingedruckte<br />
lesen. Am besten schießt ihr diesen nur für ein Jahr ab und<br />
achtet danach auf eine möglichst kurze Kündigungsfrist von<br />
einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.<br />
Vertrag ausfüllen und wegschicken<br />
Für den Vertragsabschluss benötigt ihr den Namen des bisherigen<br />
Strom- und oder Gaslieferanten und des Netzbetreibers,<br />
die Zählernummer, die vorherige Kundennummer<br />
sowie den letzten Jahresverbrauch. Viele Energieanbieter<br />
fordern eine Einzugsermächtigung für die monatlichen<br />
Abschlagszahlungen. Wer dies nicht möchte, kann sich<br />
auch nach anderen Zahlungsweisen erkundigen.<br />
Vollmacht zur Kündigung des alten Liefervertrages<br />
Neben dem Vertrag bevollmächtigt ihr auch den neuen<br />
Stromanbieter, den alten Liefervertrag unter Beachtung<br />
der vertraglich geltenden Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen<br />
zu kündigen. Der neue Anbieter kümmert<br />
sich dann bequem um alles Weitere.<br />
Bestätigung des Vertragsabschlusses<br />
Der neue Strom- und oder Gasanbieter bestätigt den Vertragsabschluss<br />
mit dem genauen Liefertermin. Vom alten<br />
Anbieter erhaltet ihr dann noch die Bestätigung der Vertragskündigung<br />
sowie die Abschlussrechnung. Wie lang<br />
der Wechsel des Anbieters schlussendlich dauert, hängt<br />
ganz von der Kündigungsfrist ab.<br />
Foto: electriceye– stock.adobe.com<br />
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