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14 Zeitung Oktober <strong>2023</strong><br />

Rheinland-Pfalz<br />

Stein auf Stein zur Barrierefreiheit<br />

<strong>VdK</strong>-Aktion: Schüler bauen Lego-Rampe<br />

„Kein normaler Büro-Job“<br />

Jana Golov macht Karriere im Kreisverband Zweibrücken<br />

Hält was aus: Die Lego-Rampe.<br />

Foto: <strong>VdK</strong><br />

Warum der <strong>VdK</strong> als Arbeitgeber<br />

auch für junge Menschen attraktiv<br />

ist, erzählt Jana Golov. Der<br />

21-Jährigen hat die Ausbildungszeit<br />

in der <strong>VdK</strong>-Kreisgeschäftsstelle<br />

in Zweibrücken so gut gefallen,<br />

dass sie geblieben ist und nun als<br />

Expertin <strong>VdK</strong>-Mitglieder im<br />

Schwerbehindertenrecht berät.<br />

Wann haben Sie Ihre Ausbildung<br />

begonnen, und warum haben Sie<br />

sich für den <strong>VdK</strong> entschieden?<br />

Meine Ausbildung beim <strong>VdK</strong> begann<br />

am 21. September 2020. Das<br />

war leider während der Corona-Zeit.<br />

Ich habe mich für eine<br />

Ausbildung beim Sozialverband<br />

<strong>VdK</strong> entschieden, da mich das<br />

Themengebiet interessiert und<br />

man die Arbeit beim <strong>VdK</strong> nicht mit<br />

einem normalen Bürojob vergleichen<br />

kann.<br />

es meine tägliche Aufgabe ist,<br />

Schwerbehindertenanträge zu stellen,<br />

erfahre ich sehr viel über unsere<br />

Mitglieder. Vor allem welche<br />

Erkrankungen ihnen besonders zu<br />

schaffen machen.<br />

Während der Ausbildungszeit habe<br />

ich unsere Mitglieder nur telefonisch<br />

kennengelernt, da wir die<br />

Corona-Vorschriften beachten<br />

mussten. Seit dem dritten Lehrjahr<br />

ist die Arbeit interessanter geworden,<br />

da ich mit den Beratungen<br />

beginnen durfte und persönlich<br />

mit den Mitgliedern sprechen<br />

kann.<br />

Was würden Sie Menschen sagen,<br />

die sich für einen Job beim <strong>VdK</strong><br />

interessieren?<br />

Wer beim <strong>VdK</strong> arbeiten möchte,<br />

sollte auf jeden Fall kommunikationsfähig<br />

sein und mit Menschen<br />

umgehen können, da man mit vielen<br />

verschiedenen <strong>VdK</strong>-Mitgliedern<br />

zusammenarbeitet. Das Schöne<br />

an der Arbeit ist, dass es nie<br />

langweilig wird, da jeder Fall anders<br />

ist.<br />

Hatten Sie einen Fall, der Ihnen<br />

besonders nah gegangen ist?<br />

Nein. Jeder Fall ist sehr individuell<br />

und man freut sich einfach, wenn<br />

die Mitglieder einem für die Arbeit<br />

und Beratung sehr dankbar sind.<br />

Das Interview führte Meliha<br />

Dölen.<br />

Wie sensibilisiert man junge Menschen<br />

für das Thema Barrierefreiheit?<br />

„Mit Legosteinen!“, lautet die<br />

Antwort von drei ehrenamtlich<br />

engagierten <strong>VdK</strong>-Mitgliedern aus<br />

dem Rhein-Lahn-Kreis.<br />

Das <strong>VdK</strong>-Projekt „Barrieren im<br />

Alltag“ brachte die Siebtklässler<br />

der Taunusschule (Förderschule)<br />

in Nastätten ganz schön ins<br />

Schwitzen, Staunen und Nachdenken.<br />

Unter der Anleitung von Peter<br />

Groß, Beauftragter für Barrierefreiheit<br />

des <strong>VdK</strong>-Kreisverbands<br />

Rhein-Lahn, Kreisfrauenvertreterin<br />

Jutta Sütfels und Tobias Lotz,<br />

Vertreter der jüngeren im<br />

<strong>VdK</strong>-Landesverband, testeten die<br />

Jugendlichen ihre Schule auf Barrierefreiheit.<br />

Ihr ernüchtertes Fazit:<br />

„Ohne Hilfe kommt man im<br />

Rollstuhl nicht weit.“ Als Zeichen<br />

für mehr Inklusion bauten sie anschließend<br />

eine belastbare Rampe<br />

aus 6000 Legosteinen, die vor Ort<br />

sofort getestet wurde.<br />

Auch nächstes Jahr möchte Tobias<br />

Lotz das Thema Barrierefreiheit<br />

öffentlichkeitswirksam ins<br />

Rampenlicht rücken – mit einem<br />

Rollstuhlparcours und weiteren<br />

Lego-Rampen. „Wir brauchen Tausende<br />

von Legosteinen und freuen<br />

uns sehr über Spenden. So kommen<br />

wir Stein für Stein zu mehr<br />

Barrierefreiheit!“ KSG<br />

LEGO-Spenden an:<br />

Sozialverband <strong>VdK</strong><br />

Schlesierstr. 7<br />

65582 Diez<br />

Warum sind Sie dem <strong>VdK</strong> auch<br />

nach Ihrer Ausbildung treu geblieben?<br />

Mir hat die Ausbildungszeit gut<br />

gefallen. Die Kolleginnen und Kollegen<br />

waren immer freundlich und<br />

hilfsbereit. Außerdem hatte ich<br />

immer einen festen Ansprechpartner.<br />

Das hat mir sehr geholfen.<br />

Was macht Ihnen bei Ihrer Arbeit<br />

am meisten Spaß?<br />

An meiner Arbeit gefällt mir besonders<br />

gut, dass ich viel mit Menschen<br />

zusammenarbeite und man<br />

diese auf eine ganz besondere Art<br />

und Weise kennenlernt. Dadurch,<br />

dass mein Schwerpunkt im<br />

Schwerbehindertenrecht liegt und<br />

Man sieht ihr die Freude an der Arbeit an: Jana Golov an ihrem Schreibtisch<br />

im Kreisverband Zweibrücken.<br />

Foto: privat<br />

<strong>VdK</strong>-TIPP<br />

Barrierefreiheit oder Datenschutz?<br />

Wegweisende Einzelfallentscheidung: Mann mit Sehbehinderung klagt gegen datenschutzrechtliche Vorgaben<br />

Datenschutz hat in unserer Gesellschaft<br />

einen hohen Stellenwert:<br />

Bei Verstößen drohen teils hohe<br />

Bußgelder. Doch was ist, wenn<br />

datenschutzrechtliche Vorgaben<br />

mit dem Anspruch auf Barrierefreiheit<br />

kollidieren? Damit musste sich<br />

das Hamburger Sozialgericht beschäftigten<br />

– und hat eine Entscheidung<br />

getroffen, die für viele<br />

Menschen mit Behinderung interessant<br />

sein dürfte.<br />

Menschen mit Sehbehinderung<br />

sind auf barrierefreie Kommunikation<br />

angewiesen. Denn die Betroffenen<br />

können Dokumente in Papierform<br />

nicht oder nur schwer<br />

lesen; sie benötigen PDF-Dokumente,<br />

die von einem speziellen<br />

Computerprogramm vorgelesen<br />

werden können.<br />

Nun hat das Hamburger Sozialgericht<br />

im Juni <strong>2023</strong> eine wichtige<br />

Einzelfallentscheidung getroffen.<br />

Dem sehbehinderten Kläger müssen<br />

wichtige Bescheide auch als<br />

unverschlüsselte E-Mail geschickt<br />

werden, wenn er das wünscht. Das<br />

hatte das Jobcenter zuvor aus datenschutzrechtlichen<br />

Bedenken<br />

abgelehnt.<br />

Sehbehinderte können mit speziellen Computer-Programmen Dokumente lesen.<br />

Der sehbehinderte Kläger hatte<br />

gegenüber dem Jobcenter seinen<br />

Anspruch geltend gemacht auf<br />

elektronische Übersendung wichtiger<br />

Dokumente wie Anträge,<br />

Hinweisblätter, Verwaltungsakte<br />

und Widerspruchsbescheide.<br />

Das Jobcenter bestand aber darauf,<br />

ihm die PDF-Dokumente<br />

nur in einer verschlüsselten<br />

E-Mail zu schicken, um den Datenschutz<br />

zu wahren. Da der<br />

Foto: Michel Ariens/ /www.michelariens.de<br />

Empfänger kein entsprechendes<br />

Computerprogramm zur Entschlüsselung<br />

installiert hatte,<br />

gab er dem Jobcenter seine Einwilligung,<br />

ihm die Schriftstücke<br />

unverschlüsselt zu mailen. Das<br />

Jobcenter weigerte sich, und der<br />

Fall ging vor Gericht. Der Kläger<br />

argumentierte, dass nicht vorausgesetzt<br />

werden kann, dass jeder<br />

über ein solches Programm verfügt<br />

und auch in der Lage ist, es zu<br />

bedienen. Barrierefreie Kommunikation<br />

sei ihm wichtiger als die<br />

Risiken einer unverschlüsselten<br />

Übertragung seiner Daten. Dieser<br />

Argumentation ist schließlich auch<br />

das Gericht gefolgt.<br />

Ob auch andere Behörden aufgrund<br />

dieser Einzelfallentscheidung<br />

ihre datenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben für sehbehinderte Menschen<br />

lockern, bleibt abzuwarten.<br />

Wer aber auf barrierefreie Kommunikation<br />

angewiesen ist und das<br />

Risiko der unverschlüsselten Übermittlung<br />

bewusst in Kauf nehmen<br />

möchte, kann sich nun gegenüber<br />

Behörden und Leistungsträgern<br />

auf das Hamburger Urteil berufen.<br />

Übrigens: Auf einen Papierversand<br />

müssen Betroffene nicht<br />

verzichten, selbst wenn sie alle<br />

Schriftstücke per E-Mail erhalten.<br />

Ida Schneider<br />

SG Hamburg, Urteil vom<br />

30.06.<strong>2023</strong> - S 39 AS 517/23

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