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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 3/2023

Erscheinungsdatum: 08.02.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 3/2023 | 8. Februar 2023

Die gegenwärtige Situation in Sachsen bezüglich der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) rechtfertigt derzeitig keine

allgemeine Pflicht zur Absonderung von infizierten Personen im Wege einer Allgemeinverfügung mehr. Mit dieser Verfügung

setzt der Landkreis auch die Weisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

vom 01. Februar 2023 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung um.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt

Görlitz, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz erhoben werden.

Dr. Stephan Meyer Görlitz, den 02.02.2023

Landrat

Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Sächsischen

Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

Kartierung von Bibervorkommen im Landkreis Görlitz in den Jahren 2023 und 2024

Der eurasische Biber (Castor fiber) ist eine nach dem BNatSchG i.V.m. Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie streng

geschützte Tierart und längst wieder heimisch in der Oberlausitz. Mehr als 200 Jahre war das bis zu 30 kg schwere Nagetier

aus unserer Region verschwunden. Aktuell sind ca. 175 Reviere mit Biberaktivität an den Gewässern des Landkreises Görlitz

und im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bekannt.

Der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. führt in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises

Görlitz das Projekt „Bibermanagement im Landkreis Görlitz“ zur Dokumentation von Bibervorkommen aus. Das Projekt ist aus

Mitteln der Richtlinie „Natürliches Erbe“ finanziert und hat eine Laufzeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2024.

Die Bibermanager des Landschaftspflegeverbandes „Oberlausitz“ e.V. und ehrenamtliche Biberbetreuer suchen im Rahmen des

Förderprojektes die Gewässer im Landkreis auf, um Fraßspuren und Anzeichen von Biberaktivität zu erfassen. Bekannte

Reviere werden regelmäßig kontrolliert und Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen. Die Kartierung entlang der

Gewässer dient zur Dokumentation der Verbreitung der streng geschützten Art. Darüber hinaus können Flächeneigentümer

durch die Bibermanager des Landkreises über die Anwesenheit der Nager informiert werden. Deuten Spuren auf frische

Biberaktivität hin, können rechtzeitig Maßnahmen umgesetzt werden, um beispielsweise wertvolle Gehölze vor Fraßschäden

schützen. Im Falle problematischer Reviere ist der Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. beratend tätig und vermittelt

zu den entsprechenden Behörden.

Die Bibermanager des Landschaftspflegeverbandes „Oberlausitz“ e.V. führen ihre Tätigkeit als Beauftragte der Unteren

Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz durch und können sich als solche ausweisen. Sie sind daher auf Grund von § 65

BNatSchG und § 37 Abs. 2 SächsNatSchG ermächtigt, in der freien Landschaft liegende Grundstücke an Gewässern des

Landkreises zu betreten und die auftragsgemäßen Erhebungen, naturschutzfachlichen Beobachtungen und Vermessungen und

ähnliche Untersuchungen vorzunehmen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden hiermit über diese Tätigkeiten

informiert.

Im Einzelfall ist das Betreten umfriedeter Grundstücke erforderlich. Der jeweilige Eigentümer oder Nutzungsberechtigte wird

rechtzeitig vorher kontaktiert.

Da der Biber eine streng geschützt Art ist, bedürfen Eingriffe in die Reviere der behördlichen Absprache oder Genehmigung.

Haben Sie Fragen zum Thema Biber oder Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Biberbetreuer, dann melden Sie sich

gern beim Landschaftspflegeverband „Oberlausitz“ e.V. per Telefon 035828/70414 bzw. per E-Mail: lpv.biber@gmail.com.

Weiterführende Informationen finden sie auch auf der Webseite des Landschaftspflegeverbandes: https://www.lpvoberlausitz.de.

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