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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 6/2023

Erscheinungsdatum: 22.03.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 6/2023 | 22. März 2023

16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz

Die 16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz findet am Mittwoch, 29. März 2023, um 14 Uhr, in der Aula des

Beruflichen Schulzentrums, Carl-von-Ossietzky-Str. 13-16, 02826 Görlitz statt.

Tagesordnung:

1 Eröffnung

1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der

Tagesordnung

1.2 Abstimmung über Einwände zur Kreistagsniederschrift vom 14.12.2022

2 Bestellung Beauftragter für sorbische Angelegenheiten

3 Übertragung einer Prüfungsaufgabe auf das Rechnungsprüfungsamt

4 Haushaltssatzung und Budgetplan 2023/2024 des Landkreises Görlitz

5 Haushaltsstrukturkonzept für den Landkreis Görlitz für die Jahre 2023 - 2027

6 Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz

6.1 Sachstandsbericht

6.2 Petition zum Krankenhaus Ebersbach

7 Anerkennung / Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse

für den Straßen- und Brückenbau als Grundlage für das rechtssichere Handeln der

Straßenbauverwaltung für die Kreisstraßen in Straßenbaulast des Landkreises Görlitz

8 Widerruf und Wahl Aufsichtsratsmitglieder der Zittauer Bildungsgesellschaft

gemeinnützige GmbH

9 Widerruf und Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft

Niederschlesische Oberlausitz mbH

10 Hauptsatzung des Landkreises Görlitz

11 Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz

12 1. Satzung zur Änderung der Bekanntmachungssatzung des Landkreises Görlitz

13 Bericht Einführung Taktfahrplan

14 Gemeinsamer Antrag Fraktionen Bündnisgrüne/SPD/KJiK und CDU/FDP: Auswirkungen

der neuen Busfahrpläne im Landkreis

15 Antrag Fraktion CDU/FDP: Berufung sachkundiger Bürger im Ausschuss für Gesundheit

und Soziales

16 Sonstiges

17 Uhr Öffentliche Fragestunde

Dr. Stephan Meyer

Landrat

Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer) werden gebeten, den Eingang Lessingstraße 11 zu nutzen und sich dafür

telefonisch unter 0151 15068068 anzumelden.

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 6/2023 | 22. März 2023

Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.03.2023

Beschluss Nr.: 034/2023

Der Hauptausschuss des Landkreises Görlitz genehmigt im Ergebnishaushalt 2022 überplanmäßige Aufwendungen für die

Aufwendungen zur Umsetzung des Digitalpakt Schulen am BSZ Görlitz in Höhe von 100.000 Euro.

Beschluss Nr.: 035/2023

Der Hauptausschuss des Landkreises Görlitz erklärt die Zustimmung zur Annahme der beim Landkreis Görlitz eingegangenen

Spende der Karg-Stiftung entsprechend beiliegender Anlage (die Anlage kann im Kreistagsbüro eingesehen werden) zur

Verwendung entsprechend des Spenderwillens für eine Geldspende mit einer Gesamtsumme in Höhe von 8.000,00 Euro.

Dr. Stephan Meyer

Landrat

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt

geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

I. Änderung auf Grund einer Gebäude- und Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 2: 1, 2/3, 2/8, 2/10, 3, 4, 5, 38, 41/2, 46/1, 47

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 3: 30, 31, 32/4, 32/6, 95, 96, 97, 98, 104, 105, 106

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 5: 24/4, 27, 29, 30, 31, 41, 42, 51, 52/1, 52/2, 53, 54, 57/2

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 6: 3/1, 4/3, 7, 8/3, 8/4, 8/5, 11/1, 11/4, 12, 13, 14/3, 16/2, 17, 19, 20, 22,

23, 25/1, 25/2, 26, 28/1, 28/2, 29, 30, 31, 35/1, 37/2, 38, 40/2, 48, 50/8, 52, 53/1, 53/4, 53/5, 55, 56, 57/3, 57/6, 57/7,

58/1, 58/2, 60/1, 60/3, 60/10, 76, 77/1, 77/2, 79, 81/1, 82, 93, 94, 97/2, 101/1, 104, 105, 106/2, 109, 110, 113, 114/2,

118, 119, 120, 122/2, 124, 125/2, 127, 129/2, 130/2, 133, 134, 136, 138/1, 140, 143, 149/1, 157, 178/3, 187/1, 192

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 7: 44, 57, 58/1, 58/2

Gemeinde Hähnichen, Gemarkung Spree Flur 11: 14/12, 14/43, 14/47, 14/50, 14/51, 14/53

Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)

1. Veränderung von Gebäudedaten (alle)

2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle, außer Spree Flur 11)

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen

liegen in der Zeit vom 22.03.2023 bis zum 21.04.2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und

Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag

8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle

während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. 663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in

der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen

einzusehen.

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des

Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14

SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7

Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 6/2023 | 22. März 2023

Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die

Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein

Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung

eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die

Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.)

Birgit Trenkler

Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Bekanntmachung zu Terminen der Gewässerschau 2023 im Landkreis Görlitz

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen

Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren

Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der

Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert.

Gewässer

1. Ordnung

Datum Treffpunkt Ansprechpartner / Telefon

Herr Scholze/ Frau Friede

Lausitzer Neiße 28.03.2023

Mobil*: 0151 16172842

9 Uhr Neißeaue/ Zodel -

03581 663-3177

Dorfstraße 38 (Bäcker)

03581 663-3178

Herr Scholze/ Frau Friede

9 Uhr Schöpstal/ Ebersbach -

Weißer Schöps/

03581 663-3177

29.03.2023 Hauptstraße, Abzweig Zum

Neugraben

03581 663-3178

Pfarrgrund

Mobil*: 0151 16172842

* Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet

Gewässer

2. Ordnung

Ruppersdorfer Bach

(Ruppersdorf:

Schmiedegasse,

Staatsstraße)

Datum Treffpunkt Ansprechpartner / Telefon

Herr Neumann

14 Uhr Gemeinschaftshaus

28.03.2023

03581 663-3176

„Mohr“

Mobil*: 0151 16173022

* Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet

Nach § 107 SächsWG sind die behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befugt, zur Durchführung Ihrer Aufgaben die

Grundstücke zu betreten.

Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über

die Erhebung gewässerkundlicher Daten an Gewässern im Landkreis Görlitz

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist gemäß Sächsischer Wasserzuständigkeitsverordnung

(SächsWasser ZuVO) vom 12. Juni 2014, die zuletzt durch die Verordnung vom 10. Dezember 2019 (SächsGVBl. S. 782)

geändert worden ist, zuständig für die Aufgaben nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie die Ermittlung,

Sammlung und Aufbereitung von gewässerkundlichen und wasserwirtschaftlichen Daten nach § 89 Sächsisches Wassergesetz

(SächsWG). Die dafür erforderliche Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in den Wassermessnetzen

erfolgt durch die BfUL im Auftrag des LfULG.

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 6/2023 | 22. März 2023

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten im Jahr 2023 regelmäßig Probenahmen u. a. an folgenden Messstellen des

Messnetzes Oberflächenwasser durch:

- Lausitzer Neiße (Dreiländereck)

- Lausitzer Neiße (Neißetal Hirschfelde/ Marienthal)

- Lausitzer Neiße (oberhalb Kloster Marienthal)

- Lausitzer Neiße (oberhalb Görlitz)

- Lausitzer Neiße (Pechern)

Alle Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Berechtigte, soweit erforderlich, werden gemäß § 101

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten den Zugang zu den Messstellen für die BfUL-Bediensteten zu ermöglichen. Bitte haben

Sie Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine näheren zeitlichen Angaben zu den Arbeiten vor Ort machen

können.

Die BfUL-Bediensteten sind verpflichtet, die Dienstausweise mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die BfUL unter der Tel.-Nr.: 035242 632 5001.

Ankündigung: „Informationen aus dem Landkreis Görlitz / Informacije z wokrjesa Zhorjelc“

Am 5. April 2023 erscheint das neue Informationsblatt „Informationen aus dem Landkreis Görlitz / Informacije z wokrjesa

Zhorjelc“. Es beinhaltet Bekanntmachungen des Kreistages aus den digitalen Amtsblättern Nr. 1 bis 5/2023. Die gedruckte

Ausgabe wird in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, in den Krankenhäusern sowie den Standorten der

Landkreisverwaltung ausliegen.

Impressum

Herausgeber: Landratsamt Görlitz | Pressestelle | Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9006 | presse@kreis-gr.de | www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 17. März 2023

Amtsblatt online: amtsblatt.landkreis.gr

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