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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 13/2023

Erscheinungsdatum: 28.06.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz

Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Beschlüsse der 17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 14. Juni 2023

Beschluss-Nr. 222/2023

1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stimmt der Abberufung des Geschäftsführers der Kultur- und

Weiterbildungsgesellschaft mbH Herrn Peter Hesse zum 31. Dezember 2023, 24.00 Uhr und der

Berufung von Herrn Stefan Möbus als Geschäftsführer Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH

zum 1. Januar 2024 zu.

2. Der Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Görlitz mbH wird angewiesen, auf

eine entsprechende Umsetzung des Kreistagsbeschlusses hinzuwirken.

Beschluss-Nr. 223/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Eintragung einer sofort vollstreckbaren Grundschuld

ohne Brief in Höhe von 1.600.000,00 Euro zugunsten des Freistaates Sachsen, vertreten durch das

Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, in das Grundbuch von Weißwasser

Blatt 5547 und 423.

Beschluss-Nr. 224/2023

1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt die Verschmelzung der Beteiligungs-gesellschaft der

Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft

Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in Form einer Aufnahme der

Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH in die

Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH rückwirkend zum

1. Januar 2023.

2. Der Kreistag stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Beteiligungs-gesellschaft der

Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH Frau Martina Weber, zum Zeitpunkt der Eintragung

der Verschmelzung zwischen der Beteiligungs-gesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises

Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in

das Handelsregister als Geschäftsführerin der Beteiligungsgesellschaft der Gesundheits-zentren des

Landkreises Görlitz mbH abberuft.

3. Zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung zwischen der Beteiligungsgesellschaft der

Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH mit der Managementgesellschaft

Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH in das Handelsregister wird der Aufsichtsrat der

Beteiligungsgesellschaft der Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz mbH abberufen.

Beschluss-Nr. 225/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den

Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Görlitz: Matthias Urban, Annegret Oberndorfer, Thorben Fritz,

Hajo Exner, Lutz Jankus, Thomas Knack, Enrico Deege.

1


Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Beschluss-Nr. 226/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den

Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Zittau: Günter Vallentin, Markus Kranich, Cornelia Donath,

Benjamin Oehme, Andrea Binder, Matthias Ressel, Matthias Böhm.

Beschluss-Nr. 227/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt folgende sieben Vertrauenspersonen für den

Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Weißwasser: Dirk Beck, Matthias Jainsch, Mandy Köhler,

Helmut-Andreas Spengler, Kati Struck, Felix Hundt, Horst Brückner.

Beschluss-Nr. 228/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz legt die Anzahl der Beisitzer für den Kreiswahlausschuss des

Landkreises Görlitz zur Kreistagswahl 2024 mit sechs fest.

Beschluss-Nr. 229/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt Herrn Karl Ilg zum Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses

für die Kreistagswahl 2024.

Beschluss-Nr. 230/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt Frau Barbara Liedtke zur Stellvertreterin des Vorsitzenden

des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2024.

Beschluss-Nr. 231/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als Beisitzer und Stellvertreter im Kreiswahlausschuss für die

Kreistagswahl 2024:

Beisitzer

Zippel, Kathrin

Urban, Matthias

Tews, Frank

Püschel, Gunter

Dr. Linke, Christian

Kreutziger, Gerhild

Stellvertreter

Holtzsch, Ulrike

Hiltscher, Michael

Brocksch, Helmar

Brocksch, Monika

Hollain, Anke

Stoffers, Jörn

Beschluss-Nr. 232/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt:

1. Die Zahl der Wahlkreise für die Kreistagswahl 2024 wird auf neun festgelegt.

2. Die Wahlkreise werden wie folgt abgegrenzt:

Wahlkreis Nr.

Der Wahlkreis umfasst das Gebiet der

1 Gemeinden Groß Düben, Schleife, Trebendorf, Gablenz und Weißkeißel, Stadt Bad

Muskau und Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.

2 Gemeinden Krauschwitz i.d.O.L., Boxberg/O.L., Rietschen, Kreba-Neudorf und

Hähnichen, Stadt Rothenburg/O.L. und Große Kreisstadt Niesky

2


Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

3 Gemeinden Mücka, Hohendubrau, Quitzdorf am See, Waldhufen, Horka,

Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal, Vierkirchen, Königshain, Markersdorf und Stadt

Reichenbach/O.L.

4 Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Ludwigsdorf, Ober-

Neundorf, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Historische Altstadt und

Innenstadt

5 Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Rauschwalde, Biesnitz,

Südstadt, Weinhübel, Deutsch Ossig, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Klein

Neundorf und Kunnerwitz

6 Gemeinden Oppach, Beiersdorf, Lawalde, Großschweidnitz, Schönau-Berzdorf

a.d.Eigen und Rosenbach, Große Kreisstadt Löbau und Städte Bernstadt a.d.Eigen

und Ostritz

7 Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Kottmar, Stadt Neusalza-Spremberg,

Herrnhut und Stadt Ebersbach-Neugersdorf

8 Gemeinden Leutersdorf, Hainewalde, Großschönau, Oderwitz, Bertsdorf-Hörnitz,

Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin, Stadt Seifhennersdorf

9 Gemeinde Mittelherwigsdorf und Große Kreisstadt Zittau

Beschluss-Nr. 233/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Personen zur

Aufnahme in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Dresden. (Die

Tabelle kann im Kreistagsbüro eingesehen werden.)

Beschluss-Nr. 234/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt, die Landkreisverwaltung mit der Prüfung des Für und

Widers einer Re-Kommunalisierung des nicht schienengebundenen ÖPNV im Landkreis Görlitz zu

beauftragen. Hierbei sollen die vergebenen Leistungslose einzeln wie auch gesamt betrachtet werden.

Der Kreistag bzw. die zuständigen Ausschüsse sind über Zwischenergebnisse regelmäßig zu unterrichten.

Nachfolgende Vorteile sollen sich aus der Re-Kommunalisierung ergeben:

− Einsparung von Kosten durch geringere Verwaltungskosten und Gewinne. Dabei muss die

Effizienz des Betreibers beachtet werden.

− Mehr Kontrolle über den Betrieb und die Qualität des Dienstes, wenn diese über das

− Maß der Verkehrsverträge hinaus erforderlich ist.

− Möglichkeit für regionale Unternehmen zur flexiblen Übernahme von kleinen

− Leistungslosen

− Möglichkeit zur umfassenden Angebotsgestaltung rund um das Thema Mobilität. Dabei kann

der Fokus bei Bedarf stärker auf Nachhaltigkeit gerichtet werden, wenn dies über die

Regelungen der Verkehrsverträge hinaus geboten ist.

In einer möglichen Re-Kommunalisierungsstrategie ist auf eine auskömmliche Finanzierung des

öffentlichen Personennahverkehrs zu achten. Weiterhin sollte auf eine flexible Verbundlösung, welche

sich über den gesamten Freistaat Sachsen erstrecken könnte, abgestellt werden.

Dr. Stephan Meyer

Landrat

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Veröffentlichung von Informationen gem. § 36b SächsGemO der Verbandsversammlung

am 21. November 2022

Die Zweckverbandsversammlung Flugplatz Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien hat in der Sitzung

am 21. November 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

Mit Beschluss ZV08/2022 hat die Verbandsversammlung den Vorsitzenden Herrn Landrat Dr. Stephan

Meyer gewählt.

Mit Beschuss ZV09/2022 hat die Verbandsversammlung zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn

Bürgermeister Philipp Eichler gewählt.

Mit Beschluss ZV10/2022 hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass die Prüfung der

Jahresabschlüsse und die Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt

Görlitz bis auf Widerruf erfolgen.

Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss ZV11/2022 beschlossen, dass sie auf den Abschluss eines

Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2020/2021 und 2022/2023 verzichtet.

Weitere Beschlüsse zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 ZV 12/2022, 2019 ZV 13/2022 und

2020 ZV 14/2022 wurden in der Sitzung gefasst.

Hinweis: Die Beschlüsse sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter Amtliche

Bekanntmachungen veröffentlicht.

Bekanntmachung Zweckverband

„Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-

Niederschlesien“ stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, der aus der Ergebnis- und

Finanzrechnung sowie der Vermögensrechnung (Bilanz) und dem Anhang besteht mit

- dem ordentlichen Ergebnis von 154.258,95 EUR

- dem Sonderergebnis von 0,00 EUR

- dem Gesamtergebnis von 154.258,95 EUR

- der Bilanzsumme von 1.840.095,92 EUR

- der Veränderung des Finanzmittelbestandes von 81.177,47 EUR

- dem Endbestand an Zahlungsmitteln von 206.144,70 EUR

fest.

Der entstandene Überschuss in Höhe von 154.258,95 EUR vermindert den nicht durch Eigenkapital

gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 152.307,03 EUR auf 0,00 EUR. Der Rest in Höhe von 1.951,92 EUR

wird in die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

Dr. Stephan Meyer

Verbandsvorsitzender

Jahresabschluss des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“

zum 31. Dezember 2021 (pfd)

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Bekanntmachung Zweckverband

„Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-

Niederschlesien“ stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022, der aus der Ergebnis- und

Finanzrechnung sowie der Vermögensrechnung (Bilanz) und dem Anhang besteht mit

- dem ordentlichen Ergebnis von 122.260,77 EUR

- dem Sonderergebnis von 75,00 EUR

- dem Gesamtergebnis von 122.335,77 EUR

- der Bilanzsumme von 1.947.944,85 EUR

- der Veränderung des Finanzmittelbestandes von 113.834,15 EUR

- dem Endbestand an Zahlungsmitteln von 319.978,85 EUR

fest.

Der entstandene Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 122.335,77 EUR wird in die

Rücklage des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

Dr. Stephan Meyer

Verbandsvorsitzender

Jahresabschluss des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“

zum 31. Dezember 2022 (pfd)

Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz

über die beabsichtigte Rücknahme von Reitwegen im Wald (Anhörung)

Das Landratsamt Görlitz als zuständige untere Forstbehörde beabsichtigt, Reitwege im Wald in den

Gemeinden Trebendorf und Schleife gemäß § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen

(SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes

vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (Sächsische Reitwegeverordnung–

SächsRwVO) vom 19. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 59) zurückzunehmen.

Auf den nachfolgend näher bezeichneten Flurstücken verlaufen die zur Rücknahme beabsichtigten

Reitwege:

Wege - Nr. Gemeinde Gemarkung Flurstücke Wegelänge

T 01

Trebendorf Trebendorf, Flur 1 44/1 60 m

Trebendorf Trebendorf, Flur 4 3, 19/1 570 m

T 02 Schleife Mulkwitz, Flur 12

34/1, 75/5, 90/1, 90/2,

91, 103, 198, 204, 205,

210, 121

2 km

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Gründe für die Rücknahme:

Die Rücknahme ist wegen der fortschreitenden Waldinanspruchnahme durch den Tagebau Nochten

erforderlich. Die Wege sind nicht mehr für das Reiten geeignet.

Der Verlauf der betroffenen Reitwege im Wald ist in der folgenden Übersichtskarte rot markiert:

Flurstückskarte (M 1:25.000)

rot = geplante Reitwegerücknahme

Kartenquelle: webatlas

Einwendungen, Bedenken und Hinweise zu der geplanten Reitwegerücknahme im Wald können bis zum

27. Juli 2023 an das Landratsamt Görlitz, Kreisforstamt, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz oder

forstamt@kreis-gr.de erhoben werden.

Niesky, 14.06.2023

i. A. Knote

Leiterin Kreisforstamt

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 13/2023 | 28. Juni 2023

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im

Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar

2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021

(SächsGVBl. S. 517)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des

Liegenschaftskatasters geändert:

I. Änderung auf Grund einer Katastervermessung und Abmarkung

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf, Gemarkung Neugersdorf: 922, 924, 926, 927, 929, 932, 933

Art der Änderung

1. Änderung des Gebäudebestandes

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 28. Juni 2023 bis zum 27. Juli 2023 im Landratsamt Görlitz, Amt

für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und

411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr zur

Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der

genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. 663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie

haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren

Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung

des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die

Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die

Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.

Birgit Trenkler

Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Durch den Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, sollen in der Gemeinde

Großschönau, Gemarkung Waltersdorf die Grenzen der Flurstücke 139/18, 260/6, 482, 482/a, 494/4,

495/f, 495/10, 495/12, 495/24, 495/25, 495/28, 495/31, 495/32, 495/34, 495/35, 495/37, 495/44,

495/45, 495/46, 495/48, 495/49, 495/50, 495/51, 495/54, 495/55, 495/56, 495/57, 495/58, 495/59,

495/60, 495/61, 495/63, 495/64, 495/66, 495/67, 495/68, 495/69, 495/71, 495/72, 495/74, 495/75,

495/76, 495/92, 495/93, 495/97, 495/102, 495/103, 495/104, 495/105, 495/107, 495/108, 495/109,

495/110, 495/113, 495/114, 495/115, 495/117, 495/119, 495/121, 495/124, 495/126, 495/128,

495/131, 495/136, 495/137, 495/138, 495/142, 495/145, 496, 496c, 496/1, 511/8, 511/10, 512/3,

984/10 durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes

(siehe Hinweise) bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des

Verwaltungsverfahrensgesetzes.

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Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben genannten Flurstücke sind Beteiligte des

Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der

ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im

Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)

Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine Katastervermessung zur Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten

des Liegenschaftskatasters von Amts wegen (§ 14 Abs. 3 SächsVermKatG). Mit der Katastervermessung

sollen die festgelegten Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen

werden.

Der Grenztermin findet

statt.

am Dienstag, den 15. August 2023, in Waltersdorf

Wegen der Vielzahl der Beteiligten bitten wir diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen möchten, um

telefonische Rücksprache unter der Telefonnummer 03581 663-3565, um Treffpunkt und Uhrzeit

flurstücksbezogen vereinbaren zu können. Bitte bringen Sie zum Grenztermin Ihr Personaldokument mit.

Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument

und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von

Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Hinweise:

Auszug aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat

Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008

(SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021

(SächsGVBl. S. 517), in der jeweils geltenden Fassung.

§ 16

Grenzbestimmung

(1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer

Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur

Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit

(Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermessungen auf Antrag vorgenommen.

Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben.

(3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein Grenztermin durchzuführen. Den

Beteiligten sind Zeitpunkt und Ort rechtzeitig anzukündigen und die für die Grenzbestimmung

maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre

Anwesenheit Grenzen bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Niederschrift zu fertigen.

Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer

Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich.

(4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskataster nicht wiederherstellen, erfolgt die

Grenzbestimmung auf der Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigentümer

aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über den Grenzverlauf ist von dem die

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Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im Übrigen

vom Leiter der zuständigen Vermessungsbehörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter

der Behörde.

(5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzverlauf mit den beteiligten

Grundstückseigentümern, ist die Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen.

(6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung und Abmarkung beantragt wurde, sind von Amts

wegen alle im Liegenschaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt.

Impressum

Herausgeber: Landratsamt Görlitz | Pressestelle | Bahnhofstraße 24 | 02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9005 | presse@kreis-gr.de | www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 23. Juni 2023

Amtsblatt online: amtsblatt.landkreis.gr

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