14.09.2023 Aufrufe

Kübler Sport® Schule & Kommune 2022

Auszug aus dem aktuellen Sortiment für den Schulsport und kommunalen Sport von Kübler Sport.

Auszug aus dem aktuellen Sortiment für den Schulsport und kommunalen Sport von Kübler Sport.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sicherheit von Sportstätten<br />

Hinweise zur Instandhaltung<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Abwehr von Gefahrenquellen<br />

Träger von Sportstätten müssen die Erfüllung der<br />

Verkehrssicherungspflicht gewährleisten. Das heißt,<br />

es müssen zumutbare Vorkehrungen getroffen werden,<br />

um Schäden anderer zu verhindern. Aus der<br />

Nichtbeachtung dieser Verpflichtung können Schadensersatzansprüche<br />

aus §§ 823 ff. BGB entstehen.<br />

Sportstätten werden täglich von einer Vielzahl<br />

an Sportlern genutzt: Tagsüber im Schulsport<br />

oder von Kita-Gruppen, am Abend und am Wochenende<br />

nutzen besonders Sportvereine die<br />

Sportanlagen. All diese Nutzer brauchen sichere<br />

Rahmenbedingungen, um möglichst gefahrenlos<br />

Sport treiben zu können. Denn Bewegung, Spiel<br />

und Sport sind per se schon mit einem erhöhten<br />

Unfallrisiko verbunden. Entsprechend müssen<br />

alle Bestandteile einer Sportstätte, egal ob bewegliche<br />

Sportgeräte, Einbaugeräte, aber auch<br />

die äußeren Gegebenheiten wie bspw. Böden<br />

und Ballfanganlagen regelmäßig geprüft und<br />

gewartet werden.<br />

Hinweis: Sportstätten sind Einrichtungen, in oder<br />

auf denen Sport in verschiedenen Formen ausgeübt<br />

wird. Dazu zählen sowohl Sporthallen als auch<br />

Sportplätze und weitere Außensportanlagen. Aus<br />

verkehrssicherungstechnischer Sicht bestehen kaum<br />

Unterschiede.<br />

Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht<br />

Die Vorkehrungen um Gefahrenquellen abzuwehren,<br />

werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

e.V. (DGUV) festgelegt. Nach der<br />

DGUV Information 202-044 sind „Sportstätten und<br />

Sportgeräte […] vor der ersten Inbetriebnahme, in<br />

regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen<br />

auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich<br />

erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen.“<br />

Auch aus der DIN, DIN EN sowie FLL ergeben sich<br />

weitere Regelungen, was die Sicherheit anbelangt.<br />

Prüfungsarten und Zuständigkeiten<br />

Die folgende Übersicht zeigt, was die regelmäßigen<br />

Prüfungen von Sportstätten und Sportgeräten jeweils<br />

abdecken müssen und wer zur Prüfung zugelassen<br />

ist.<br />

Sichtprüfung<br />

Funktionsprüfung<br />

Sachkundigenprüfung<br />

Wie wird geprüft?<br />

Prüfung auf äußerlich<br />

erkennbare Mängel inkl.<br />

Dokumentation<br />

Prüfung auf sichere Funktionsfähigkeit<br />

inkl. Dokumentation<br />

Umfassende und detaillierte<br />

Prüfung mit Prüfbefund<br />

Wer prüft wann?<br />

Sportlehrer, Trainer oder<br />

Übungsleiter vor jeder Benutzung<br />

und Hausmeister/<br />

in bei Kontrollgängen<br />

Sportlehrer, Trainer oder<br />

Übungsleiter vor jeder<br />

Benutzung<br />

Sachkundiges Fachpersonal<br />

(befähigte Personen)<br />

einmal jährlich<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!