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RSV-Festschrift

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Um 1800 besuchten nur etwa 60% aller Schulpflichtigen den<br />

Unterricht. Jeden Tag fehlten einige Kinder. Um diesem Übel<br />

abzuhelfen, wurden Geldstrafen ausgesprochen. Lehrer und<br />

Pfarrer mussten Listen über die fehlenden Schüler führen.<br />

Das Bürgermeisteramt hatte dann die Schulstrafen für einmaliges,<br />

unentschuldigtes und unbegründetes Fehlen 3 – 6 kr bzw.<br />

Kreuzer einzuziehen.<br />

Pfarrer Franz berichtete im Jahre 1837:<br />

„Die Christenlehr-Versäumnisse wurden auf gleichem Wege und<br />

gleiche Weise wie die Schulversäumnisse nach dem Schulgesetz<br />

betätigt und ohne Nachsicht bestraft, da man die Erfahrung<br />

hinlänglich gemacht, dass alle liebreichen Ermahnungen sich<br />

meist als furchtlos erwiesen. Von 1834 bis 1837 wurden in<br />

der gesamten Pfarrei Christenlehr- und Schulstrafen von 74 fl<br />

bzw. Gulden und 32 kr bzw. Kreuzer beigetrieben und in den<br />

Stiftungsfond der betr. Gemeinde einnehmlich verrechnet. Das<br />

war ein beachtlicher Betrag!“<br />

Johann Lienert wurde Nachfolger von Joseph Heizler<br />

Am 24. Februar 1828 starb Joseph Heizler, der erste Lehrer vom<br />

Ibental. Schon während seiner Krankheit wurde der Unterricht<br />

abwechselnd von den beiden Söhnen des Lehrers Eckmann aus<br />

Buchenbach notdürftig gehalten. Im August 1828 wurde dann<br />

Johann Lienert ins Ibental versetzt. Er war 25 Jahre alt.<br />

Im Sommer 1829 beantragte Lienert die endgültige Anstellung<br />

als Lehrer und die staatliche Genehmigung zur Heirat.<br />

Damals durfte ein Lehrer nur heiraten, wenn die Behörde geprüft<br />

hatte, ob die materiellen und charakterlichen Voraussetzungen<br />

zur Gründung eines Hausstandes und einer Familie gegeben<br />

waren. Pfarrer Weltin von Buchenbach, seines Zeichens<br />

Schulinspektor, schrieb ein Zeugnis über den jungen Lehrer.<br />

Er durfte heiraten.<br />

Das Schulhaus wurde 1833 erweitert<br />

Das 1806 erbaute Schulhaus war reparaturbedürftig geworden.<br />

Die Reparaturarbeiten in Höhe von 189 fl 30 kr, wurden<br />

vom Großherzoglichen Direktorium genehmigt und bis 1828<br />

abgeschlossen. Um die Bezahlung dieser Summe entstand nun<br />

ein Rechtsstreit, der sich bis ins Jahr 1832 hinzog. Die für den<br />

Bau des ersten Schulhauses bestandenen Baupflichtigkeiten<br />

waren nicht mehr bekannt. Die Auseinandersetzungen um die<br />

Baupflicht und damit um die Übernahme der Bau- und Reparaturkosten<br />

ging bis vor das Provincialgericht in Karlsruhe, das<br />

1832 entschied:<br />

„Die Baupflicht ist geteilt:<br />

a. Die Grundherrschaft (v. Kageneck) hat alle Baumaterialien<br />

anzuschaffen.<br />

b. Die Zehntherrschaft (der Badische Staat als Rechtsnachfolger<br />

des Heitersheimer Priorats) hat die Taglöhner und Handwerker<br />

zu bezahlen.<br />

c. Die Schulgemeinde hat alle Hand- und Spannfronen zu<br />

leisten und Grund und Boden anzuschaffen.“<br />

Damit war eine wichtige Klärung erfolgt. Jetzt konnte die Gemeinde<br />

auch beginnen, das zu klein gewordene Schulhaus zu<br />

erweitern:<br />

Das Schulhaus sollte zweistöckig werden, die Lehrerwohnung<br />

sollte in den zweiten Stock kommen.<br />

Im Mai 1832 wurden die Bauarbeiten versteigert. Der Baubeginn<br />

verzögerte sich, sodass das Landamt Freyburg am<br />

31. August 1833 zum „ungesäumten Beginn der Reparation“<br />

auffordern musste. Schule und Lehrersfamilie mussten während<br />

der Bauarbeiten, die sich lange hinzogen, ausquartiert werden.<br />

Beide fanden beim Hirschenwirt Mathias Pfister Unterkunft.<br />

Man darf wohl annehmen, dass während dieser Zeit der Unterricht<br />

in der Wirtsstube abgehalten wurde.<br />

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