RSV-Festschrift
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Der Bau des ersten Schulhauses 1806<br />
Der Platz für das neue Schulhaus wurde mit Bedacht ausgewählt.<br />
Etwa in der Mitte zwischen Ober- und Untertal wurde<br />
das Schulhaus auf einem Grundstück errichtet, das vom<br />
Birkjörglehof erworben wurde. Das Haus war einstöckig, rechts<br />
neben dem Eingang befand sich die Lehrerwohnung, links der<br />
Schulraum. Neben dem Schulgebäude, zum Hang hin, wurde<br />
ein Ökonomiegebäude für den Lehrer gebaut, in dem auch der<br />
Schulabort (Toilette) war. Die Kosten waren in folgender Weise<br />
aufgeteilt: das Großpriorat von Heitersheim übernahm als<br />
Patron und Zehntherr die Löhne für die Handwerker, die Grundherrschaft<br />
v. Kageneck musste die Baumaterialien stellen und<br />
die Gemeinde die Spann- und Frondienste leisten.<br />
Durch den Bau des Schulhauses wurden die schulischen Verhältnisse<br />
im Ibental wesentlich verbessert. Joseph Heizler zog<br />
mit seiner Familie aus dem Schuhmacherhäusle aus und bezog<br />
die neue Lehrerwohnung.<br />
Das Schulwesen um 1810<br />
Nach der Bildung des badischen Staates 1803 übernahm der<br />
Staat die Oberaufsicht über das gesamte Schulwesen. Die<br />
kirchlichen und städtischen Schulen wurden dem Staat unterstellt,<br />
die Besetzung von Schulstellen durch Gemeinden war<br />
nicht mehr möglich. In einem Gesetz über die gemeinen<br />
und wissenschaftlichen Schulen wurde die Schulpflicht erneut<br />
festgelegt. Die Knaben vom 7. bis 14. und die Mädchen vom<br />
7. bis 13. Lebensjahr wurden zum Besuch der gemeinen oder<br />
Trivialschule verpflichtet.<br />
„Die Trivialschulen sollten den Stadtbürger und den Landmann<br />
in Kenntnis all desjenigen setzen, was ihm für den Lebensberuf<br />
als Christ und Staatsbürger zu wissen notwendig ist“.<br />
Für die Schulentlassenen gab es die Fortbildungsschule, die<br />
drei Jahre dauerte und am Sonntag gehalten wurde. Daher<br />
wurde sie auch Sonntagsschule genannt. Die Christenlehre<br />
war ebenfalls Pflicht. Wer fehlte, musste ein Bußgeld bezahlen.<br />
In der Pfarrei Buchenbach war die Christenlehre im Winter<br />
im Anschluss an den Vormittagsgottesdienst, im Sommer von<br />
13 bis 14 Uhr, da, wie Pfarrer Franz schreibt, „im Sommer der<br />
größte Teil der Christenlehrjugend zum Hüten gebraucht wird“.<br />
Er versicherte auch, dass zum Besuch der Christenlehre und<br />
der Sonntagsschule die Jugend beiderlei Geschlechts, auch<br />
fremde Lehrlinge und Dienstboten ohne Ausnahme, bis nach<br />
zurückgelegtem 18. Lebensjahr angehalten wurden.<br />
Unterrichtsgegenstände<br />
Das Ziel des Schulunterrichtes war es, im Wesentlichen in<br />
den Volksschulen den Kindern Lesen, Rechnen und Schreiben<br />
beizubringen. Während im 18. Jahrhundert der Religionsunterricht<br />
im Vordergrund stand, wurde er jetzt ein Unterrichtsfach<br />
neben den drei anderen.<br />
Der Pfarrer erteilte den Religionsunterricht in den Schulen.<br />
Da die Pfarrei Buchenbach eine heimische Pfarrschule und drei<br />
Filialschulen umfasste, musste der Pfarrer jede Woche einmal<br />
zu Fuß nach Ibental, Wagensteig und Falkensteig, um an den<br />
dortigen Filialschulen Religionsunterricht zu geben.<br />
Ein besonderes Fach für die Mädchen war über den Winter die<br />
„Industrieschule“. Hier sollten die 11 bis 14-jährigen Mädchen<br />
Nähen, Stricken und Flechten lernen.<br />
1838 wurde in einem Vertrag zwischen der Gemeinde Unteribental<br />
und dem Schullehrer Lienert vereinbart, dass die<br />
Gemeinde der „Industrie-Lehrerin“, vermutlich die Frau des<br />
Lehrers Lienert, für die Abhaltung dieser Schule und Erteilung<br />
des dabei gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichts mit Einschluss<br />
des Flechtens von Allerheiligen bis Ostern, also jeweils<br />
für den Winterkurs, 20 fl. bzw. Gulden zu bezahlen hatte.<br />
Die „notorisch armen Kinder, die die Schreibmaterialien aus<br />
dem Schulfond beziehen“, sollten den Stoff unentgeltlich vom<br />
Schullehrer bekommen. Dafür jedoch blieben die gefertigten<br />
Arbeiten Eigentum des Schullehrers. „Nur was die Kinder<br />
selbst zur Arbeit von zu Haus mitbringen, nehmen sie wieder<br />
als eigentümlich zurück“.<br />
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