RSV-Festschrift
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dieser Vertrag verschafft uns nebenbei einen Einblick in die<br />
Essgewohnheiten der Ibentäler: Morgens ein Hafermus oder<br />
eine Brotsuppe, zum Vesper Brot, selten Speck dazu, denn<br />
bei 40 Pfund pro Jahr blieben nur 50 g pro Tag, mittags süßes<br />
Kraut (frisches Weißkraut), Sauerkraut oder ein anderes Gemüse<br />
mit Kartoffeln, häufig mit Butter „abgeschmälzte* Mehlspeisen<br />
wie Mehlnocken, Nudeln oder Knöpfli dazu Dörrobst<br />
oder „Epfelbabbe“ (Apfelmus). Um vier Uhr Brot und Milch<br />
oder Apfelmost, abends wieder Suppe mit grobem Brot. Nur an<br />
hohen Festtagen kamen Schinken und Würste auf den Tisch.<br />
Steuern und Abgaben<br />
Der sagenumwobene Birkjörglehof in der Talmitte war der<br />
frühere Fronhof, auf dem die Naturalabgaben (Hafer, Korn und<br />
anderes) der übrigen Höfe angeliefert und gesammelt wurden.<br />
Zuvor scheint der Gallihof als Ding- oder Maierhof der politische<br />
und wirtschaftliche Mittelpunkt gewesen zu sein, dessen<br />
Inhaber eine leitende Stellung einnahm. Auf dem Ding- oder<br />
Maierhof mussten die Bauern ihre Abgaben abliefern und auf<br />
ihm kamen sie jährlich mindestens zwei Mal zu Gerichtsversammlungen<br />
zusammen.<br />
Vom untersten bis zum obersten Hof umfasste Unteribental<br />
früher 19 Bauernhöfe mit insgesamt 44 ½ Lehen. Die gewichtigsten<br />
Abgaben bezog naturgemäß die Herrschaft Weiler.<br />
Sie bestanden in der Bezahlung des jährlichen Boden- oder<br />
Lehenzinses, eine Art Grundsteuer, in Naturalleistungen, in<br />
Frondiensten, auch in Bußen und Geldstrafen und in der<br />
Entrichtung des Besthauptes im Stall bei Tod des Bauern. Da<br />
dem Grundherrn nach dem Tod des Bauern eine Arbeitskraft<br />
verloren ging, wurde den Hinterbliebenen das beste Stück<br />
Vieh aus dem Stall geholt. Eine unregelmäßige, aber auf den<br />
bäuerlichen Besitz besonders hart drückende Verpflichtung war<br />
die sogenannte Dritt-Teiligkeit, das heißt bei Tod des Bauern<br />
oder bei Veräußerung des Hofes musste eine Abgabe im Werte<br />
eines Drittels vom Grundeigentum an die Grundherrschaft entrichtet<br />
werden. Diese oft umstrittene Belastung bestand sogar<br />
bis ins 19. Jahrhundert. Erst im Jahre 1867 wurde der „Lehensverband“<br />
der Ibentäler Höfe mit der Grundherrschaft durch<br />
einen großherzoglichen Erlass aufgelöst. Der Zehnten, eine<br />
Art Kirchensteuer, musste an die Pfarrei Kirchzarten geleistet<br />
werden. Geringer waren die Abgaben nach St. Peter, mit dem<br />
Unteribental durch den Allmendwald verbunden blieb. Die<br />
Bauern zahlten zum Beispiel auf Martini 1571 10 Pfund Steuer<br />
und 6 Schilling Holzgeld, auf Martini 1702 an Steuer zusammen<br />
19 Gulden und 10 Batzen. Zudem lieferten sie um 1600 – 1702<br />
jährlich zu Weihnachten und Fasnacht je ein Huhn, also jährlich<br />
36 Hühner und zusammen 51 Eier. Der Vogt zog die Abgaben<br />
ein und brachte sie gegen eine kleine Vergütung ins Kloster.<br />
Obwohl Unteribental stets 19 Höfe umfasste, hieß der Allmendwald<br />
im Obertal auf der Gemarkung St. Peter der 18-Bauernwald,<br />
denn der Leistmacherhof hatte keinen Anteil an der<br />
Allmend („was allen gemein ist“). Nach der Klosteraufhebung<br />
1806 mussten sich die Unteribentäler arg wehren, bis ihnen<br />
der Staat den Allmendwald als Eigentum abtrat. Im Jahre 1838<br />
erfolgte die Aufteilung des 50 Juchert großen Waldes, wobei<br />
jeder der 18 Teilhaber etwa 2 ½ Juchert Waldgelände erhielt.<br />
Heute sind von den einstigen Teilhabern nur noch sechs Ausmärker<br />
übriggeblieben.<br />
Der drittunterste Hof, der Leistmacherhof, hatte wie schon<br />
erwähnt, keinen Anteil an der Allmend und war deswegen<br />
steuerfrei. Ein Zinsrodel (Lagerbuch, Dokument über Rechtsverhältnisse)<br />
aus der Zeit um 1550 berichtet von diesem Hof: „Gibt<br />
keine Stür, gibt aber der Herrschaft von Freiburg einen Krom<br />
dafür“. Dazu bemerkt um 1600 der Klostersekretär Strobel:<br />
„Dieser Krom ist ein ledern Tesch mit gewüssen Thaten und<br />
Spangen darob, darin gehört, wenn man sie jährlich liefert, ein<br />
abgebrochen messerlin und ain roter nestel. Und empfangen<br />
sollichen Krom die Grafen von Fürstenberg“. Und eine spätere<br />
Hand fügt hinzu: „Obiger Krom wird annoch jährlich einem<br />
Obervogt zu Neustadt als Fürstenbergischen Beamten geliefert“.<br />
Offensichtlich ging es um die symbolhafte Anerkennung<br />
einer Schuldhaftigkeit, deren Hintergründe nicht mehr sichtbar<br />
sind.<br />
67