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RSV-Festschrift

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Dieser Vertrag verschafft uns nebenbei einen Einblick in die<br />

Essgewohnheiten der Ibentäler: Morgens ein Hafermus oder<br />

eine Brotsuppe, zum Vesper Brot, selten Speck dazu, denn<br />

bei 40 Pfund pro Jahr blieben nur 50 g pro Tag, mittags süßes<br />

Kraut (frisches Weißkraut), Sauerkraut oder ein anderes Gemüse<br />

mit Kartoffeln, häufig mit Butter „abgeschmälzte* Mehlspeisen<br />

wie Mehlnocken, Nudeln oder Knöpfli dazu Dörrobst<br />

oder „Epfelbabbe“ (Apfelmus). Um vier Uhr Brot und Milch<br />

oder Apfelmost, abends wieder Suppe mit grobem Brot. Nur an<br />

hohen Festtagen kamen Schinken und Würste auf den Tisch.<br />

Steuern und Abgaben<br />

Der sagenumwobene Birkjörglehof in der Talmitte war der<br />

frühere Fronhof, auf dem die Naturalabgaben (Hafer, Korn und<br />

anderes) der übrigen Höfe angeliefert und gesammelt wurden.<br />

Zuvor scheint der Gallihof als Ding- oder Maierhof der politische<br />

und wirtschaftliche Mittelpunkt gewesen zu sein, dessen<br />

Inhaber eine leitende Stellung einnahm. Auf dem Ding- oder<br />

Maierhof mussten die Bauern ihre Abgaben abliefern und auf<br />

ihm kamen sie jährlich mindestens zwei Mal zu Gerichtsversammlungen<br />

zusammen.<br />

Vom untersten bis zum obersten Hof umfasste Unteribental<br />

früher 19 Bauernhöfe mit insgesamt 44 ½ Lehen. Die gewichtigsten<br />

Abgaben bezog naturgemäß die Herrschaft Weiler.<br />

Sie bestanden in der Bezahlung des jährlichen Boden- oder<br />

Lehenzinses, eine Art Grundsteuer, in Naturalleistungen, in<br />

Frondiensten, auch in Bußen und Geldstrafen und in der<br />

Entrichtung des Besthauptes im Stall bei Tod des Bauern. Da<br />

dem Grundherrn nach dem Tod des Bauern eine Arbeitskraft<br />

verloren ging, wurde den Hinterbliebenen das beste Stück<br />

Vieh aus dem Stall geholt. Eine unregelmäßige, aber auf den<br />

bäuerlichen Besitz besonders hart drückende Verpflichtung war<br />

die sogenannte Dritt-Teiligkeit, das heißt bei Tod des Bauern<br />

oder bei Veräußerung des Hofes musste eine Abgabe im Werte<br />

eines Drittels vom Grundeigentum an die Grundherrschaft entrichtet<br />

werden. Diese oft umstrittene Belastung bestand sogar<br />

bis ins 19. Jahrhundert. Erst im Jahre 1867 wurde der „Lehensverband“<br />

der Ibentäler Höfe mit der Grundherrschaft durch<br />

einen großherzoglichen Erlass aufgelöst. Der Zehnten, eine<br />

Art Kirchensteuer, musste an die Pfarrei Kirchzarten geleistet<br />

werden. Geringer waren die Abgaben nach St. Peter, mit dem<br />

Unteribental durch den Allmendwald verbunden blieb. Die<br />

Bauern zahlten zum Beispiel auf Martini 1571 10 Pfund Steuer<br />

und 6 Schilling Holzgeld, auf Martini 1702 an Steuer zusammen<br />

19 Gulden und 10 Batzen. Zudem lieferten sie um 1600 – 1702<br />

jährlich zu Weihnachten und Fasnacht je ein Huhn, also jährlich<br />

36 Hühner und zusammen 51 Eier. Der Vogt zog die Abgaben<br />

ein und brachte sie gegen eine kleine Vergütung ins Kloster.<br />

Obwohl Unteribental stets 19 Höfe umfasste, hieß der Allmendwald<br />

im Obertal auf der Gemarkung St. Peter der 18-Bauernwald,<br />

denn der Leistmacherhof hatte keinen Anteil an der<br />

Allmend („was allen gemein ist“). Nach der Klosteraufhebung<br />

1806 mussten sich die Unteribentäler arg wehren, bis ihnen<br />

der Staat den Allmendwald als Eigentum abtrat. Im Jahre 1838<br />

erfolgte die Aufteilung des 50 Juchert großen Waldes, wobei<br />

jeder der 18 Teilhaber etwa 2 ½ Juchert Waldgelände erhielt.<br />

Heute sind von den einstigen Teilhabern nur noch sechs Ausmärker<br />

übriggeblieben.<br />

Der drittunterste Hof, der Leistmacherhof, hatte wie schon<br />

erwähnt, keinen Anteil an der Allmend und war deswegen<br />

steuerfrei. Ein Zinsrodel (Lagerbuch, Dokument über Rechtsverhältnisse)<br />

aus der Zeit um 1550 berichtet von diesem Hof: „Gibt<br />

keine Stür, gibt aber der Herrschaft von Freiburg einen Krom<br />

dafür“. Dazu bemerkt um 1600 der Klostersekretär Strobel:<br />

„Dieser Krom ist ein ledern Tesch mit gewüssen Thaten und<br />

Spangen darob, darin gehört, wenn man sie jährlich liefert, ein<br />

abgebrochen messerlin und ain roter nestel. Und empfangen<br />

sollichen Krom die Grafen von Fürstenberg“. Und eine spätere<br />

Hand fügt hinzu: „Obiger Krom wird annoch jährlich einem<br />

Obervogt zu Neustadt als Fürstenbergischen Beamten geliefert“.<br />

Offensichtlich ging es um die symbolhafte Anerkennung<br />

einer Schuldhaftigkeit, deren Hintergründe nicht mehr sichtbar<br />

sind.<br />

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