Bürgerinformation 07/2023
GEMEINDENr. 07/2023STRASSENPOLIZEILICHE BEWILLIGUNGENAnsuchen um straßenpolizeiliche Bewilligungim Rahmen von baulichen Arbeiten AUF und NEBEN der StraßeImmer wieder kommt es zu Arbeiten auf oder neben den Straßen,für die nicht oder nicht rechtzeitig eine hierfür erforderliche Bewilligungder Behörde eingeholt wurde. Dazu ist anzumerken, dass esbei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu Haftungsansprüchengegenüber der Baufirma kommen kann.Wichtig für Arbeiten auf oder neben der Straße, durch die der Straßenverkehrbeeinträchtigt wird, ist gem. § 90 der StVO 1960 i.d.g.F.eine Bewilligung der Behörde erforderlich.Wenn keine wesentliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrsentsteht bzw. die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrsin anderer Weise gewährleistet werden kann, wird eineBewilligung erteilt. Diese darf NUR DIE BAUFIRMA beantragen.Der Antrag wird je nach Straßenkategorie entweder bei der Gemeinde(Gemeindestraße) oder bei der Bezirkshauptmannschaft(Landes- und Bundesstraßen) eingereicht. Der erforderliche Antragzur Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung gem. § 90 StVO1960 ist rechtzeitig (mind. aber 14 Tage vor Baubeginn) bei der zuständigenBehörde einzubringen.HinweisFür die Verkehrsregelung sowie für das Aufstellen undEntfernen der entsprechenden Verkehrszeichen ist derBewilligungsinhaber verantwortlich.Die Mitarbeiterin aus der Abteilung Infrastruktur derGemeinde Henndorf stehen Ihnen gerne für weitereAuskünfte zur Verfügung.Stefanie Gascho, 06214 8204 23, gascho@henndorf.atStellen Sie denAntrag online:DIENSTJUBILÄEN35252010Wir gratulieren zu den nachstehenden Dienstjubiläen:Gabriela Ahammer35-jähriges Dienstjubiläum am 1. August 2023Personalagenden, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Aufgabenund Sekretariat Bürgermeister/AmtsleiterBettina Hohenauer35-jähriges Dienstjubiläum am 1. September 2023Kindergartenpädagogin im Haus der KinderbetreuungChristoph Kriechhammer25-jähriges Dienstjubiläum am 1. September 2023Leiter der FinanzverwaltungGernot Wendlinger20-jähriges Dienstjubiläum am 1. September 2023als Teil des Teams der Objektbetreuung für die Wallerseehalle,die Kinderbetreuung und die SchuleBrigitte Wels20-jähriges Dienstjubiläum am 1. September 2023Kindergartenpädagogin im Haus der KinderbetreuungDaniela Sporn10-jähriges Dienstjubiläum am 2. September 2023Kindergartenhelferin im Haus der KinderbetreuungAnja Six10-jähriges Dienstjubiläum am 16. September 2023Kindergartenpädagogin im Haus der KinderbetreuungGordana Martic10-jähriges Dienstjubiläum am 1. November 2023Reinigungskraft im Haus der Kinderbetreuung35252010Herzlichen Dank für die langjährige hervorragende Zusammenarbeit!4
Nr. 07/2023GEMEINDESPERRMÜLLABFUHRDie Sperrmüllabfuhr kann grundsätzlich über den Recyclinghof derGemeinde erfolgen. Neben der direkten Abgabe beim Recyclinghof,schreibt die Salzburger Abfuhrordnung mindestens einmaljährlich die Möglichkeit einer Abholung unmittelbar vorm Haus vor.Der Termin für die Abholung ab Haus ist, ausgehend von derBundesstraße:Seeseitig - Montag, 2. Oktober 2023Bergseitig - Dienstag, 3. Oktober 2023Eine Abholung erfolgt nur gegen Voranmeldung mittels unten angeschlossenemAbschnitt und gegen einen Selbstbehalt von € 36,-für den Abtransport. Der entsprechende Sperrmüll muss bereits amjeweiligen Tag in der Früh verkehrsmäßig zugänglich bereitgestelltwerden.Zu beachten ist, dass Metall und sonstiger Sperrmüll getrenntvoneinander hergerichtet werden müssen.„Problemstoffe werden nicht mitgenommen!“Sollten Sie Altreifen zur Entsorgung bereitstellen, so sind diedafür anfallenden Kosten für Altreifen pro Stück € 2,20 ohneFelge bzw. € 4,30 mit Felge.Gleichzeitig mit der Entrichtung des Selbstbehaltes für die Abholungbeim Gemeindeamt zu bezahlen!Die Voranmeldung kann bis spätestens Mittwoch, den 27.09.2023beim Gemeindeamt im Bürgerservice, abgegeben werden!Name: …………………………………………………Anschrift: ………………………………………………Ich bitte um Abholung meines Sperrmülls bei der o.a. Liegenschaft gegen den Selbstbehalt von € 36,-.Gesonderte Verrechnung von …… Stück Altreifen zu € ………Anzahl der abzugebenden Kühlgeräte ……… (hierfür ist die Entsorgung kostenlos)Unterschrift: ………………………………………………ALTAUTOAKTIONALTAUTOAKTION HERBST 2023ANMELDUNG NUR IN DER 41. KALENDERWOCHE (11., 13. und 14. Oktober 2023)Direkt beim Recyclinghof während der Öffnungszeiten.Abholung nach Vereinbarung.Für die Entsorgung des Altautos istunbedingt ein Typenschein notwendig.Geben Sie bitte bei der Anmeldung folgende Daten bekannt: Name,Anschrift, Telefonnummer, Typenschein oder Zulassung, Marke desPKW, Type und Farbe, erstmalige Zulassung, Motornummer, FahrgestellnummerDer Letztbesitzer erhält einen sogenannten „Altfahrzeuge-Verwertungsnachweis“,welcher bei der Anmeldung im Recyclinghofunterschrieben werden muss. Telefonische Anmeldungen sinddaher nicht möglich!Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist es notwendig,dass das Altauto auf Ihrem Grundstück so zur Abholungbereitsteht, dass eine LKW Zufahrt möglich ist und dasFahrzeug mit einem Kranwagen aufgeladen werden kann!Kosten: Es fallen keine Kosten an, sowohl bei Selbstanlieferung alsauch bei der Abholung.Altautos müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.Sie verunstalten nicht nur die Landschaft, sie sind auch grundsätzlichals gefährlicher Abfall anzusehen.Entsorgen Sie daher Ihr Altauto bei dieser Altautoaktion!5
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Nr. 07/2023
GEMEINDE
SPERRMÜLLABFUHR
Die Sperrmüllabfuhr kann grundsätzlich über den Recyclinghof der
Gemeinde erfolgen. Neben der direkten Abgabe beim Recyclinghof,
schreibt die Salzburger Abfuhrordnung mindestens einmal
jährlich die Möglichkeit einer Abholung unmittelbar vorm Haus vor.
Der Termin für die Abholung ab Haus ist, ausgehend von der
Bundesstraße:
Seeseitig - Montag, 2. Oktober 2023
Bergseitig - Dienstag, 3. Oktober 2023
Eine Abholung erfolgt nur gegen Voranmeldung mittels unten angeschlossenem
Abschnitt und gegen einen Selbstbehalt von € 36,-
für den Abtransport. Der entsprechende Sperrmüll muss bereits am
jeweiligen Tag in der Früh verkehrsmäßig zugänglich bereitgestellt
werden.
Zu beachten ist, dass Metall und sonstiger Sperrmüll getrennt
voneinander hergerichtet werden müssen.
„Problemstoffe werden nicht mitgenommen!“
Sollten Sie Altreifen zur Entsorgung bereitstellen, so sind die
dafür anfallenden Kosten für Altreifen pro Stück € 2,20 ohne
Felge bzw. € 4,30 mit Felge.
Gleichzeitig mit der Entrichtung des Selbstbehaltes für die Abholung
beim Gemeindeamt zu bezahlen!
Die Voranmeldung kann bis spätestens Mittwoch, den 27.09.2023
beim Gemeindeamt im Bürgerservice, abgegeben werden!
Name: …………………………………………………
Anschrift: ………………………………………………
Ich bitte um Abholung meines Sperrmülls bei der o.a. Liegenschaft gegen den Selbstbehalt von € 36,-.
Gesonderte Verrechnung von …… Stück Altreifen zu € ………
Anzahl der abzugebenden Kühlgeräte ……… (hierfür ist die Entsorgung kostenlos)
Unterschrift: ………………………………………………
ALTAUTOAKTION
ALTAUTOAKTION HERBST 2023
ANMELDUNG NUR IN DER 41. KALENDERWOCHE (11., 13. und 14. Oktober 2023)
Direkt beim Recyclinghof während der Öffnungszeiten.
Abholung nach Vereinbarung.
Für die Entsorgung des Altautos ist
unbedingt ein Typenschein notwendig.
Geben Sie bitte bei der Anmeldung folgende Daten bekannt: Name,
Anschrift, Telefonnummer, Typenschein oder Zulassung, Marke des
PKW, Type und Farbe, erstmalige Zulassung, Motornummer, Fahrgestellnummer
Der Letztbesitzer erhält einen sogenannten „Altfahrzeuge-Verwertungsnachweis“,
welcher bei der Anmeldung im Recyclinghof
unterschrieben werden muss. Telefonische Anmeldungen sind
daher nicht möglich!
Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist es notwendig,
dass das Altauto auf Ihrem Grundstück so zur Abholung
bereitsteht, dass eine LKW Zufahrt möglich ist und das
Fahrzeug mit einem Kranwagen aufgeladen werden kann!
Kosten: Es fallen keine Kosten an, sowohl bei Selbstanlieferung als
auch bei der Abholung.
Altautos müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Sie verunstalten nicht nur die Landschaft, sie sind auch grundsätzlich
als gefährlicher Abfall anzusehen.
Entsorgen Sie daher Ihr Altauto bei dieser Altautoaktion!
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