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Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn

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Arbeitssicherheit und Umweltmanagement<br />

Arbeitssicherheit und Umweltmanagement<br />

Unterweisungsunterlagen für Hochschulangehörige<br />

Furtwangen und Villingen-Schwenningen, September 2006/wint<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der Rektor als Leiter der Hochschule Furtwangen trägt die Gesamtverantwortung und die Aufsichtspflicht<br />

für den Vollzug der Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes<br />

in allen Funktionsbereichen und Einrichtungen. Nach dem baden-württembergischen Hochschulrecht<br />

tragen daneben die Inhaber von Leitungsfunktionen Verantwortung für die<br />

Einhaltung der Rechtsvorschriften im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion. Im Einzelnen sind dies:<br />

� die Prorektoren<br />

� die Professoren<br />

� die Leiter von wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

� die Leiter von Betriebseinheiten<br />

� Dienststellenleiter (VwV über den Arbeitsschutz in öffentl. Einrichtungen BW)<br />

� die Lehrbeauftragten<br />

Aus der somit unmittelbar durch Rechtsvorschrift oder durch besondere Übertragung begründeten<br />

Leitungsfunktion hinsichtlich eines Teilbereiches der Hochschule Furtwangen ergibt sich die<br />

bereichsspezifische Verantwortung für die Durchführung des Arbeits- und Umweltschutzes. Insoweit<br />

werden mit der Leitung eines fachhochschulinternen Teilbereiches auch Arbeitgeber-,<br />

Unternehmer-, Betreiberpflichten im Sinne des Arbeits- und Umweltschutzes gegenüber Beschäftigten,<br />

Studierenden etc. übernommen. Die Leitungsfunktion ist im Wesentlichen durch<br />

Verfügungsbefugnis über Ressourcen und durch Weisungsrechte gegenüber dem zugeordneten<br />

Personal gegeben. Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Delegation von Verantwortung seitens<br />

der Hochschulleitung!<br />

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 26. August<br />

1991 umfasst die Verantwortung insbesondere:<br />

� den sicherheitstechnischen Zustand der betrieblichen Einrichtungen (Geräte, Experimentiereinrichtungen<br />

etc.)<br />

� die sicherheitsgerechte Anwendung der Materialien (gefährliche Stoffe, brennbare Flüssigkeiten,<br />

Druckgase etc.)<br />

� die vorschriftsmäßige Nutzung überlassener Räume und Einrichtungen (Fluchtwege, Brandabschnitte<br />

etc.)<br />

� die Beseitigung erkannter Unfallgefahren im eigenen Verantwortungsbereich<br />

� die sicherheits- und umweltgerechte Organisation der Betriebsabläufe in Forschung und<br />

Lehre entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Umwelt- und Arbeitsschutzes<br />

� die Unterweisung der Mitarbeiter.<br />

Zur Wahrnehmung der Verantwortung gehört es, sich mit den für den eigenen Leitungsbereich<br />

maßgebenden Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen, die Mitarbeiter und<br />

483<br />

Allgemeiner<br />

Teil<br />

Grund-<br />

Studium<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

PEB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

MVB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

SMB<br />

Master-<br />

Studium<br />

SEM<br />

Praxisbezug<br />

Ausland<br />

SPO<br />

PE-<br />

Team<br />

Fragen &<br />

Antworten<br />

PE-Leitsätze<br />

Verzeichnisse

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