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Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn

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PE-Laborordnung<br />

PE-Laborordnung<br />

Die nachstehende allgemeine Laborordnung gilt für alle Labor- und Projekträume der Fakultät<br />

PE. Sie regelt die Benutzung dieser Räume und ihrer Einrichtungen und weist auf wesentliche,<br />

unbedingt zu beachtende Sicherheitsvorschriften hin. Im Interesse aller an Praktika und Projektarbeiten<br />

beteiligten Personen ist im Einzelnen Folgendes zu beachten:<br />

Nutzungsberechtigte:<br />

Nutzungsberechtigt für die Einrichtungen (Hard- und Software) der Labore bzw. Projekträume eines<br />

Fachgebiets sind die Professoren und technischen Angestellten der Fakultät sowie<br />

� Studierende der Fakultät, die die Labore belegt haben, nach Anweisung des zuständigen<br />

Professors,<br />

� Studierende der Fakultät im Rahmen von Projektarbeiten nach Anweisung des Betreuers<br />

� Studierende im Rahmen von Thesisarbeiten nach Anweisung des Betreuers,<br />

� andere Mitglieder und Angehörige der Hochschule Furtwangen mit Erlaubnis eines Professors<br />

oder technischen Angestellten des zuständigen Fachgebietes.<br />

Benutzung:<br />

Die Benutzung der Labore und der darin befindlichen Einrichtungen ist während der entsprechenden<br />

Labortermine und nach Absprache mit den zuständigen Professoren oder technischen<br />

Angestellten allen Nutzungsberechtigten erlaubt.<br />

Die Studierenden haben sich ausschließlich mit der jeweils vorgesehenen Übung, Projektarbeit<br />

oder Diplomarbeit zu beschäftigen. Eine Benutzung oder Betätigung von Geräten, Instrumenten<br />

oder sonstigen Einrichtungen für Zwecke, die nicht zu dieser Übung oder Projekt-/ Diplomarbeit<br />

gehören, ist nur mit Genehmigung des Professors oder technischen Angestellten erlaubt. Darüber<br />

hinaus sind eigenmächtige Arbeiten sonstiger Art im Labor nicht gestattet.<br />

Die Nutzung der Ressourcen darf nur zu Zwecken der Forschung und Lehre erfolgen. Jede Nutzung<br />

zu privaten bzw. kommerziellen Zwecken ist verboten und zieht den dauernden Entzug der<br />

Nutzungsberechtigung nach sich.<br />

Allgemeines:<br />

In den Laborräumen und Projektarbeitsräumen ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten.<br />

Darüber hinaus ist das Rauchen in allen Gebäuden der Fakultät (G-Bau und H-Bau) untersagt.<br />

Es wird vorausgesetzt, dass sich alle Studierenden vor Beginn von Arbeiten im Labor die zur<br />

Durchführung dieser Arbeiten notwendigen theoretischen Kenntnisse angeeignet haben. Im Labor<br />

besteht die Gefahr, spannungsführende Teile zu berühren. Deshalb ist besondere Vorsicht<br />

erforderlich. Grundregeln zum Verhalten in elektrischen Laboratorien sind in der Vorschrift VDE<br />

0100 festgelegt. Ergänzend dazu sind in VDE 0105 (Teil 12) besondere Festlegungen für das Experimentieren<br />

mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen getroffen.<br />

Beim Umgang mit rotierenden Maschinenteilen besteht Unfallgefahr durch: freihängende Kleiderteile,<br />

Krawatten und offene lange Haare. In diesem Fall ist gemäß einschlägiger Unfallver-<br />

479<br />

Allgemeiner<br />

Teil<br />

Grund-<br />

Studium<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

PEB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

MVB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

SMB<br />

Master-<br />

Studium<br />

SEM<br />

Praxisbezug<br />

Ausland<br />

SPO<br />

PE-<br />

Team<br />

Fragen &<br />

Antworten<br />

PE-Leitsätze<br />

Verzeichnisse

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