Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn

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28.12.2012 Aufrufe

Bonus-/Malus-Regelung Bonus-/Malus-Regelung Für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden werden für die erbrachten Leistungen Bonuspunktekonten und für die erbrachten Fehlleistungen Maluspunktekonten separat jeweils für das Grundstudium und das Hauptstudium in den Akten des Prüfungsamtes eingerichtet. Dort werden im Falle des Bestehens eines Moduls dessen Leistungspunkte dem jeweiligen Bonuspunktekonto gutgeschrieben. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungs- oder Studienleistung werden deren Leistungspunkte als Maluspunkte dem jeweiligen Maluspunktekonto zugerechnet. Das Bonuspunktekonto entspricht dem Studienfortschritt, während das Maluspunktekonto die nicht geschafften Prüfungsleistungen widerspiegelt. Was bewirkt die Bonus-/Malus-Regelung? � Bei mehr als 48 erreichten Maluspunkten im Grundstudium erfolgt die Exmatrikulation. � Bei mehr als 96 erreichten Maluspunkten im Hauptstudium erfolgt die Exmatrikulation. � Es gibt keine Härtefälle mehr. � Ab 54 erreichten Bonuspunkte im Grundstudium können die Studierenden direkt in das Hauptstudium wechseln. � Bei 44 erreichten Bonuspunkten kann der Dekan: • die Zulassung zum Hauptstudium genehmigen. • das Vorziehen von Fächern mit 12 ECTS-Punkten aus dem Hauptstudium genehmigen. � Bei 36 erreichten Maluspunkten im Grundstudium werden die Studierenden zu einem Gespräch mit dem Studiendekan gebeten. Bonus- und Maluspunkte werden generell nicht miteinander verrechnet. 466

Fristüberschreitung Was ist die Überschreitung der Studienzeit? Fristüberschreitung Die Prüfungsleistungen zum Grundstudium (60 Leistungspunkte) sollen bis zum Ende des zweiten Semesters, die Prüfungsleistungen zum Hauptstudium (150 Leistungspunkte) bis zum Ende des siebten Semesters abgelegt sein. Der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungs- und Studienleistungen für das Grundstudium nicht spätestens am Ende des vierten oder die Prüfungs- und Studienleistungen für das Hauptstudium nicht spätestens am Ende des zehnten Studiensemesters erbracht sind. Es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Zeichnet sich eine Fristüberschreitung ab, bekommt man Nachricht vom Prüfungsamt. Man kann dann ggf. eine Begründung eingeben, warum man die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hat. Schwarze Bretter Wo finde ich was an den schwarzen Brettern im Gebäude G? � im EG rechts: • Stellenausschreibungen für Praxissemester • Themen der aktuellen Bachelor-Thesis • Protokolle der Fakultätsratsitzungen � im EG links: • Infobretter der jeweiligen Studiensemester • Klausurpläne • Infos zu Wahlpflichtveranstaltungen • Infos zum Auslandsstudium � im OG: • Stellenausschreibungen für Bachelor- / Master-Thesis 467 Allgemeiner Teil Grund- Studium Haupt- Studium PEB Haupt- Studium MVB Haupt- Studium SMB Master- Studium SEM Praxisbezug Ausland SPO PE- Team Fragen & Antworten PE-Leitsätze Verzeichnisse

Bonus-/Malus-Regelung<br />

Bonus-/Malus-Regelung<br />

Für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden werden für die erbrachten Leistungen Bonuspunktekonten<br />

und für die erbrachten Fehlleistungen Maluspunktekonten separat jeweils für das<br />

Grundstudium und das Hauptstudium in den Akten des Prüfungsamtes eingerichtet. Dort werden<br />

im Falle des Bestehens eines Moduls dessen Leistungspunkte dem jeweiligen Bonuspunktekonto<br />

gutgeschrieben. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungs- oder Studienleistung<br />

werden deren Leistungspunkte als Maluspunkte dem jeweiligen<br />

Maluspunktekonto zugerechnet. Das Bonuspunktekonto entspricht dem Studienfortschritt,<br />

während das Maluspunktekonto die nicht geschafften Prüfungsleistungen widerspiegelt.<br />

Was bewirkt die Bonus-/Malus-Regelung?<br />

� Bei mehr als 48 erreichten Maluspunkten im Grundstudium erfolgt die Exmatrikulation.<br />

� Bei mehr als 96 erreichten Maluspunkten im Hauptstudium erfolgt die Exmatrikulation.<br />

� Es gibt keine Härtefälle mehr.<br />

� Ab 54 erreichten Bonuspunkte im Grundstudium können die Studierenden direkt in<br />

das Hauptstudium wechseln.<br />

� Bei 44 erreichten Bonuspunkten kann der Dekan:<br />

• die Zulassung zum Hauptstudium genehmigen.<br />

• das Vorziehen von Fächern mit 12 ECTS-Punkten aus dem Hauptstudium genehmigen.<br />

� Bei 36 erreichten Maluspunkten im Grundstudium werden die Studierenden zu einem Gespräch<br />

mit dem Studiendekan gebeten.<br />

Bonus- und Maluspunkte werden generell nicht miteinander verrechnet.<br />

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