Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn
Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn
Bonus-/Malus-Regelung Bonus-/Malus-Regelung Für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden werden für die erbrachten Leistungen Bonuspunktekonten und für die erbrachten Fehlleistungen Maluspunktekonten separat jeweils für das Grundstudium und das Hauptstudium in den Akten des Prüfungsamtes eingerichtet. Dort werden im Falle des Bestehens eines Moduls dessen Leistungspunkte dem jeweiligen Bonuspunktekonto gutgeschrieben. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungs- oder Studienleistung werden deren Leistungspunkte als Maluspunkte dem jeweiligen Maluspunktekonto zugerechnet. Das Bonuspunktekonto entspricht dem Studienfortschritt, während das Maluspunktekonto die nicht geschafften Prüfungsleistungen widerspiegelt. Was bewirkt die Bonus-/Malus-Regelung? � Bei mehr als 48 erreichten Maluspunkten im Grundstudium erfolgt die Exmatrikulation. � Bei mehr als 96 erreichten Maluspunkten im Hauptstudium erfolgt die Exmatrikulation. � Es gibt keine Härtefälle mehr. � Ab 54 erreichten Bonuspunkte im Grundstudium können die Studierenden direkt in das Hauptstudium wechseln. � Bei 44 erreichten Bonuspunkten kann der Dekan: • die Zulassung zum Hauptstudium genehmigen. • das Vorziehen von Fächern mit 12 ECTS-Punkten aus dem Hauptstudium genehmigen. � Bei 36 erreichten Maluspunkten im Grundstudium werden die Studierenden zu einem Gespräch mit dem Studiendekan gebeten. Bonus- und Maluspunkte werden generell nicht miteinander verrechnet. 466
Fristüberschreitung Was ist die Überschreitung der Studienzeit? Fristüberschreitung Die Prüfungsleistungen zum Grundstudium (60 Leistungspunkte) sollen bis zum Ende des zweiten Semesters, die Prüfungsleistungen zum Hauptstudium (150 Leistungspunkte) bis zum Ende des siebten Semesters abgelegt sein. Der Prüfungsanspruch und die Zulassung für den Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungs- und Studienleistungen für das Grundstudium nicht spätestens am Ende des vierten oder die Prüfungs- und Studienleistungen für das Hauptstudium nicht spätestens am Ende des zehnten Studiensemesters erbracht sind. Es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten. Zeichnet sich eine Fristüberschreitung ab, bekommt man Nachricht vom Prüfungsamt. Man kann dann ggf. eine Begründung eingeben, warum man die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten hat. Schwarze Bretter Wo finde ich was an den schwarzen Brettern im Gebäude G? � im EG rechts: • Stellenausschreibungen für Praxissemester • Themen der aktuellen Bachelor-Thesis • Protokolle der Fakultätsratsitzungen � im EG links: • Infobretter der jeweiligen Studiensemester • Klausurpläne • Infos zu Wahlpflichtveranstaltungen • Infos zum Auslandsstudium � im OG: • Stellenausschreibungen für Bachelor- / Master-Thesis 467 Allgemeiner Teil Grund- Studium Haupt- Studium PEB Haupt- Studium MVB Haupt- Studium SMB Master- Studium SEM Praxisbezug Ausland SPO PE- Team Fragen & Antworten PE-Leitsätze Verzeichnisse
- Seite 417 und 418: Abkürzungstabelle P S Ü V W (VL S
- Seite 419 und 420: SPO Master-/Aufbaustudiengänge Mas
- Seite 421 und 422: SPO Master-/Aufbaustudiengänge Mas
- Seite 423 und 424: SPO Master-/Aufbaustudiengänge Mas
- Seite 425 und 426: Kapitel J PE-Team PE-Team Professor
- Seite 427 und 428: Querschnittfunktionen in der Fakult
- Seite 429 und 430: Diemar, Ute, Prof. Dr.-Ing.habil. K
- Seite 431 und 432: Gehrer, Michael, Prof. Dr. rer. pol
- Seite 433 und 434: Studiengang- bzw. Fakultäts-überg
- Seite 435 und 436: Querschnittfunktionen in der Fakult
- Seite 437 und 438: � Studiendekan Marketing und Vert
- Seite 439 und 440: Katz, Hartmut, Prof. Dr.-Ing. Konta
- Seite 441 und 442: Kopp, Harald, Prof. Dipl.-Volkswirt
- Seite 443 und 444: Leuendorf, Lutz, Prof. Kontakt: E-M
- Seite 445 und 446: Möser, Thomas, Prof. Dr.-Ing. Kont
- Seite 447 und 448: Plum, Bernhard, Prof. Dr. jur. Kont
- Seite 449 und 450: Querschnittfunktionen in der Fakult
- Seite 451 und 452: Querschnittfunktionen in der Fakult
- Seite 453 und 454: Uhrhan, Christoph, Prof. Dr. sc. te
- Seite 455 und 456: Mitarbeiter Ute Beitlich Funktion:
- Seite 457 und 458: Dipl.-Inf. Axel Heinzmann Funktion:
- Seite 459 und 460: Christa Kullakowski Funktion: Studi
- Seite 461 und 462: Susan Sieche Funktion: E-Learning-K
- Seite 463 und 464: Kapitel K Fragen & Antworten / Tipp
- Seite 465 und 466: Wahlpflichtfächer Was sind Wahlpfl
- Seite 467: Notenabfrage Notenabfrage Wann und
- Seite 471 und 472: Versicherungen Krankenversicherung
- Seite 473 und 474: Was tun wenn, ... ... ich das Praxi
- Seite 475 und 476: oten. � Mit auslandsbeauftragten
- Seite 477 und 478: Kapitel L PE-Leitsätze, PE-Laboror
- Seite 479 und 480: PE-Leitsätze ermöglicht. Wir ersc
- Seite 481 und 482: PE-Laborordnung PE-Laborordnung Die
- Seite 483 und 484: Software: PE-Laborordnung Die auf d
- Seite 485 und 486: Arbeitssicherheit und Umweltmanagem
- Seite 487 und 488: Arbeitssicherheit und Umweltmanagem
- Seite 489 und 490: Der Betrieb von Anlagen Arbeitssich
- Seite 491 und 492: Ihre Ansprechpartner Arbeitssicherh
- Seite 493 und 494: Kapitel M Verzeichnisse Verzeichnis
- Seite 495 und 496: Vorlesungsverzeichnis — Studienga
- Seite 497 und 498: Vorlesungsverzeichnis — Studienga
- Seite 499 und 500: Stichwortverzeichnis A Abkürzungst
- Seite 501 und 502: Sprachtests 468 Stipendien 343 Stud
Bonus-/Malus-Regelung<br />
Bonus-/Malus-Regelung<br />
Für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden werden für die erbrachten Leistungen Bonuspunktekonten<br />
und für die erbrachten Fehlleistungen Maluspunktekonten separat jeweils für das<br />
Grundstudium und das Hauptstudium in den Akten des Prüfungsamtes eingerichtet. Dort werden<br />
im Falle des Bestehens eines Moduls dessen Leistungspunkte dem jeweiligen Bonuspunktekonto<br />
gutgeschrieben. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungs- oder Studienleistung<br />
werden deren Leistungspunkte als Maluspunkte dem jeweiligen<br />
Maluspunktekonto zugerechnet. Das Bonuspunktekonto entspricht dem Studienfortschritt,<br />
während das Maluspunktekonto die nicht geschafften Prüfungsleistungen widerspiegelt.<br />
Was bewirkt die Bonus-/Malus-Regelung?<br />
� Bei mehr als 48 erreichten Maluspunkten im Grundstudium erfolgt die Exmatrikulation.<br />
� Bei mehr als 96 erreichten Maluspunkten im Hauptstudium erfolgt die Exmatrikulation.<br />
� Es gibt keine Härtefälle mehr.<br />
� Ab 54 erreichten Bonuspunkte im Grundstudium können die Studierenden direkt in<br />
das Hauptstudium wechseln.<br />
� Bei 44 erreichten Bonuspunkten kann der Dekan:<br />
• die Zulassung zum Hauptstudium genehmigen.<br />
• das Vorziehen von Fächern mit 12 ECTS-Punkten aus dem Hauptstudium genehmigen.<br />
� Bei 36 erreichten Maluspunkten im Grundstudium werden die Studierenden zu einem Gespräch<br />
mit dem Studiendekan gebeten.<br />
Bonus- und Maluspunkte werden generell nicht miteinander verrechnet.<br />
466