Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn
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Notenbildung Master Berechnungsbeispiel Berechnung der Endnote � Modulleistungen werden mit ihren Gewichtungen multipliziert � Summe der Modulleistungen / Summe der Gewichtungen = Endnote Endnote = 161,2/ 90 = 1,7 360 Modul Note Gewichtung Modulleistung Business Administration 2,3 7 16,1 General Management 1 1,8 10 18,0 Sales & Marketing 1 1,3 6 9,1 Service & IT Management 1 2,0 7 14,0 General Management 2 1,7 10 17,0 International Management 1 2,5 6 15,0 Sales & Marketing 2 2,1 6 12,6 Service & IT Management 2 2,1 8 16,8 International Management 2 2,0 6 12,0 Service & IT Management 3 1,8 6 10,8 Thesis 1,1 18 19,8 Summe 90 161,2
SPO Bachelor (PEB, MVB = Version 12, SMB = Version 10) Allgemeiner Teil SPO Bachelor (PEB, MVB = Version 12, SMB = Version 10) Allgemeiner Teil Version 02.02.2005, Stand: 26.01.2011 I. Abschnitt: Allgemeines § 2 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang 1. Die Regelstudienzeit in den Studiengängen nach § 1 Abs. 1 ist im Besonderen Teil angegeben. Sie umfasst die theoretischen Lehrplansemester, das integrierte Praktische Studiensemester und die Prüfungen einschließlich der Bachelor-Thesis. 2. Das Studium in den Studiengängen nach § 1 Abs. 1 gliedert sich in das Grundstudium, das nach zwei Lehrplansemestern abschließt, und das Hauptstudium, das nach weiteren fünf Semestern abschließt. 3. Das Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von einer oder mehreren thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten verbunden sind. Die Maßstäbe für die Zuordnung von Leistungspunkten entsprechen dem ECTS (European Credit Transfer System). 4. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen insgesamt 210 Leistungspunkte erworben werden. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sind für den jeweiligen Studiengang im Besonderen Teil festgelegt. Der Pflichtbereich umfasst diejenigen Module, auf die sich das Studium in den einzelnen Lehrplansemestern erstrecken muss; der Wahlpflichtbereich umfasst diejenigen Module, die Studierende aus dem Lehrangebot in der vorgeschriebenen Weise in den einzelnen Lehrplansemestern gemäß den Vorgaben im Besonderen Teil auswählen müssen. 5. Durch Beschluss des Fakultätsrates kann die im Besonderen Teil festgelegte Reihenfolge und Art der Module aus zwingenden Gründen im Einzelfall für ein Semester abgeändert werden. § 3 Praktisches Studiensemester 1. In die Studiengänge nach § 1 Abs. 1 ist ein Praktisches Studiensemester (PSS) integriert. 2. Im Praktischen Studiensemester sind in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle) mindestens 95 Präsenztage abzuleisten (Praxisteil). Während des Praktischen Studiensemesters werden Studierende von einem Professor im Umfang von vier Stunden betreut. 361 Allgemeiner Teil Grund- Studium Haupt- Studium PEB Haupt- Studium MVB Haupt- Studium SMB Master- Studium SEM Praxisbezug Ausland SPO PE- Team Fragen & Antworten PE-Leitsätze Verzeichnisse
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Allgemeiner Teil<br />
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Version 10)<br />
Allgemeiner Teil<br />
Version 02.02.2005, Stand: 26.01.2011<br />
I. Abschnitt:<br />
Allgemeines<br />
§ 2 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Stundenumfang<br />
1. Die Regelstudienzeit in den Studiengängen nach § 1 Abs. 1 ist im Besonderen Teil angegeben.<br />
Sie umfasst die theoretischen Lehrplansemester, das integrierte Praktische Studiensemester<br />
und die Prüfungen einschließlich der Bachelor-Thesis.<br />
2. Das Studium in den Studiengängen nach § 1 Abs. 1 gliedert sich in das Grundstudium, das<br />
nach zwei Lehrplansemestern abschließt, und das Hauptstudium, das nach weiteren fünf<br />
Semestern abschließt.<br />
3. Das Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul bezeichnet einen Verbund von einer oder<br />
mehreren thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die entsprechend<br />
dem für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten<br />
Zahl von Leistungspunkten verbunden sind. Die Maßstäbe für die Zuordnung von<br />
Leistungspunkten entsprechen dem ECTS (European Credit Transfer System).<br />
4. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen insgesamt 210 Leistungspunkte erworben<br />
werden. Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module im<br />
Pflicht- und Wahlpflichtbereich sind für den jeweiligen Studiengang im Besonderen Teil<br />
festgelegt. Der Pflichtbereich umfasst diejenigen Module, auf die sich das Studium in den<br />
einzelnen Lehrplansemestern erstrecken muss; der Wahlpflichtbereich umfasst diejenigen<br />
Module, die Studierende aus dem Lehrangebot in der vorgeschriebenen Weise in den einzelnen<br />
Lehrplansemestern gemäß den Vorgaben im Besonderen Teil auswählen müssen.<br />
5. Durch Beschluss des Fakultätsrates kann die im Besonderen Teil festgelegte Reihenfolge<br />
und Art der Module aus zwingenden Gründen im Einzelfall für ein Semester abgeändert<br />
werden.<br />
§ 3 Praktisches Studiensemester<br />
1. In die Studiengänge nach § 1 Abs. 1 ist ein Praktisches Studiensemester (PSS) integriert.<br />
2. Im Praktischen Studiensemester sind in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der<br />
Berufspraxis (Praxisstelle) mindestens 95 Präsenztage abzuleisten (Praxisteil). Während<br />
des Praktischen Studiensemesters werden Studierende von einem Professor im Umfang<br />
von vier Stunden betreut.<br />
361<br />
Allgemeiner<br />
Teil<br />
Grund-<br />
Studium<br />
Haupt-<br />
Studium<br />
PEB<br />
Haupt-<br />
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