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Finanzierung und Stipendien<br />

BAföG im Ausland<br />

Finanzierung und Stipendien<br />

BAföG im Ausland<br />

Im europäischen Ausland bei Nachweis der Förderlichkeit des Auslandspraktikums (z. B. in Form<br />

eines Gutachtens des Dekans oder der Studiendekane, in dem bestätigt wird, dass das Praktikum<br />

aufgrund der bisherigen Spezialisierung im Studiengang förderlich ist).<br />

� Im außereuropäischen Ausland nur bei Nachweis besonderer Förderlichkeit.<br />

� Es kann sein, dass Studierende während des Auslandsaufenthalts anspruchsberechtigt<br />

sind, auch wenn bisher in Deutschland kein Bafög möglich war.<br />

� Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU-Länder) und Reisekosten müssen nicht zurückgezahlt<br />

werden.<br />

� Antrag 6 Monate vorher beim zuständigen BAföG-Amt stellen; dies ist keine Ausschlussfrist,<br />

d.h. auch z. B. 3 Monate vorher ist Antragsstellung möglich.<br />

� Weitere Informationen unter www.bafoeg.bmbf.de.<br />

Bewerbungsvoraussetzung<br />

� Bereits mindestens zwei Semester Studium.<br />

� Unabhängigkeit von inländischer Ausbildungsphase.<br />

� Die Anerkennung der Studienleistungen und der Nachweis über gute Beherrschung der<br />

Landessprache des Ziellandes.<br />

Stipendienhöhe und Stipendiendauer:<br />

� Die Auslandsausbildung wird generell ein Jahr gefördert.<br />

� Die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro).<br />

� Reisekosten (einmalig Hin- und Rückreise).<br />

� Ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse.<br />

� Für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag<br />

(zwischen 60,00 Euro und 450,00 Euro monatlich).<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

� Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung<br />

(Auslandsämtern) einzureichen.<br />

� Liste aller zuständigen Ämter finden Sie unter: http://www.auslandsbafoeg.de/ Schulischer<br />

und beruflicher Werdegang.<br />

� Letzten BAföG-Bescheid beilegen.<br />

Bewerbungstermin:<br />

� Mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes.<br />

343<br />

Allgemeiner<br />

Teil<br />

Grund-<br />

Studium<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

PEB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

MVB<br />

Haupt-<br />

Studium<br />

SMB<br />

Master-<br />

Studium<br />

SEM<br />

Praxisbezug<br />

Ausland<br />

SPO<br />

PE-<br />

Team<br />

Fragen &<br />

Antworten<br />

PE-Leitsätze<br />

Verzeichnisse

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