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Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn

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Auslandssemester<br />

Voraussetzungen<br />

Auslandssemester<br />

Die internationale Ausrichtung ist ein wichtiges Merkmal der Fakultät Product Engineering und<br />

ihrer Ausbildung. Daher hat jeder Studierende der Fakultät PE die Möglichkeit ins Ausland zu<br />

gehen. Vorgesehen ist dafür das 7. Semester, das Praxissemester oder die Bachelor-Thesis. Allerdings<br />

müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist zu beachten, dass bei der Antragstellung<br />

eine festgeschriebene Vorgehensweise einzuhalten ist und es feste Regeln für die<br />

Anerkennung von Leistungen gibt.<br />

Ein besonderes Angebot ist die Teilnahme an einem einjährigen Austauschstudium mit der Hanzehoogeschool<br />

in Groningen, Niederlande oder mit der Edinburgh Napier University, Schottland.<br />

Hierbei kann ein sogenannter Doppelabschluss erworben werden.<br />

Voraussetzungen<br />

� Nur ein Fach nicht bestanden oder noch offen.<br />

� Die Anzahl freier Plätze an den ausländischen Hochschulen ist beschränkt.<br />

� Bei Hochschulen mit und ohne Studiengebühren erfolgt die Vergabe der freien Plätze nach<br />

der Durchschnittsnote des Grundstudiums.<br />

� Einige Hochschulen im Ausland verlangen Studiengebühren, u.a. England, USA, Niederlande<br />

Vorgehensweise<br />

Zuerst sollten Sie sich überlegen, an welcher Hochschule Sie studieren möchten. Dabei helfen<br />

Ihnen gern der Auslandsbeauftragte bzw. das International Center (IC). Hierbei ist darauf zu achten,<br />

dass je nach Hochschule ein bis zwei Semester Vorlauf benötigt werden.<br />

Unter Berücksichtigung von Informationsbeschaffung und Vorgesprächen sollten Sie sich somit<br />

bereits zwei bis drei Semester im Voraus um geeignete Programme, Plätze sowie die Finanzierung<br />

kümmern.<br />

� Anmeldeformular beim IC holen, ausfüllen, und mit Unterschrift des Auslandsbeauftragten<br />

und einem Lichtbild im IC abgeben. Anschließend Rückmeldung der Hochschule abwarten.<br />

� Antrag auf Auslandssemester vom und vom Auslandsbeauftragten unterschreiben lassen<br />

und beim Prüfungsamt einreichen.<br />

� Vor dem Auslandssemester wie gewohnt rückmelden.<br />

� An der Gasthochschule im Ausland muss aus versicherungs- und prüfungsrechtlichen Gründen<br />

eine Immatrikulation erfolgen.<br />

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