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Kompass DER FaKULTÄT WiRTschaFTsingEniEURWEsEn

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Praxissemester<br />

Seite 5: Arbeitszeugnis des Arbeitsgebers, aus dem die Beschäftigung als Praktikant<br />

(und nicht als Ferienbeschäftigter) hervorgehen muss. Weiterhin Angaben<br />

über Eintritts-/Austrittsdatum, Fehlzeiten, Urlaub und Beurteilung des Verhaltens.<br />

ab Seite 6: Praxisbericht mit konkreter Beschreibung der Tätigkeiten, mind. 10 Seiten,<br />

Schrift 12 p, ohne Marginalien, ggf. mit Anlagen (z. B. Zeichnungen)<br />

Der Bericht muss spätestens Ende der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters<br />

abgegeben werden. Papierform mit Spiralheftung, dünnem Hefter oder Klemmhefter sind<br />

zugelassen, nicht aber dicke Ordner, E-Mails, Disketten oder CDs.<br />

6. Betreuung Praktisches Studiensemester<br />

Während des Praktischen Studiensemesters erfolgt die Betreuung durch die Hochschule.<br />

Dazu gehört das „Seminar Praktisches Studiensemester“ und in einigen Fällen der Besuch<br />

eines Professors an der Praxisstelle.<br />

Hinweis: Bei Schwierigkeiten im Rahmen des Praktischen Studiensemesters ist umgehend<br />

der betreuende Professor zu informieren (Kontakt über das Prüfungsamt).<br />

7. Seminar Praktisches Studiensemester<br />

Termine, notwendige Vorbereitungen und zu erbringende Leistungen werden rechtzeitig<br />

bekannt gegeben (siehe Aushang bzw. Intranet/Infos/Veranstaltung).<br />

8. Beschaffung einer Stelle für das Praktische Studiensemester<br />

Die Beschaffung einer geeigneten Stelle obliegt den Studierenden. Eine Liste möglicher Firmen<br />

steht im PE-Intranet (unter Lehre -> Materialien). Soweit vorhanden, stehen zusätzlich<br />

studiengangspezifische Listen geeigneter Firmen und Ansprechpartner im Intranet zu Verfügung.<br />

Falls die Firma keine eigenen Praxissemesterverträge hat, gibt es entsprechende<br />

Vertragsvordrucke im Prüfungsamt. Die Verträge sind in 3-facher Ausfertigung (1 Original,<br />

2 Kopien) dem Prüfungsamt zur Unterschrift vorzulegen.<br />

9. Zuständigkeiten<br />

Ansprechpartner für Fragen, die mit dem Praktischen Studiensemester zusammenhängen,<br />

ist der jeweilige Studiendekan.<br />

10. Anmerkung<br />

Mündliche Absprachen bezüglich Anerkennung oder Abweichungen von den allgemeinen<br />

Bestimmungen sind nicht ausreichend. Die Absprachen sind schriftlich vom zuständigen<br />

Studiendekan zu bestätigen und dem Abschlussbericht beizulegen.<br />

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