11.08.2023 Aufrufe

Bildungswegweiser Landeshauptstadt Magdeburg 2024/25

Diese Broschüre ist ein wertvoller Leitfaden und eine gute Orientierungshilfe für schulische und berufliche Bildungsangebote in Magdeburg. Stöbern Sie durch den Bildungswegweiser und entdecken Sie die vielen Möglichkeiten, die unsere Stadt für Ihre Bildung und berufliche Weiterentwicklung bereithält. Viel Spaß und bleiben Sie offen für Neues!

Diese Broschüre ist ein wertvoller Leitfaden und eine gute Orientierungshilfe für schulische und berufliche Bildungsangebote in Magdeburg. Stöbern Sie durch den Bildungswegweiser und entdecken Sie die vielen Möglichkeiten, die unsere Stadt für Ihre Bildung und berufliche Weiterentwicklung bereithält. Viel Spaß und bleiben Sie offen für Neues!

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Steuern und Abgaben<br />

Steuerklassen<br />

Die Höhe der individuellen Steuerschuld wird<br />

durch die verschiedenen Steuerklassen festgelegt.<br />

Die Höhe der zu zahlenden Steuern unterscheidet<br />

sich beispielsweise für ledige und verheiratete<br />

Menschen, auch alleinerziehende werden<br />

steuerlich anders behandelt. Für die meisten<br />

Auszubildenden, die ledig sind und keine Kinder<br />

haben, gilt die Steuerklasse I.<br />

106<br />

Der richtige Ausbildungsplatz ist<br />

endlich gefunden und der Arbeitsvertrag<br />

unterschrieben – fehlt nur noch das erste<br />

eigene Geld. Von dem müssen jedoch zuerst<br />

Steuern bezahlt und Sozialabgaben entrichtet<br />

werden. Was vom Brutto-Betrag, also der Ausbildungsvergütung<br />

die vertraglich festgehalten<br />

wurde, übrigbleibt und auf dem Konto landet, ist<br />

das Netto-Gehalt.<br />

Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag<br />

In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer dazu<br />

verpflichtet, Steuern und Abgaben an den Staat<br />

zu zahlen. Ob das auch auf Auszubildende<br />

zutrifft, ist von der Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

und der Lohnsteuerklasse abhängig.<br />

Wer im Jahr weniger als 9.168 Euro (Grundfreibetrag<br />

Stand 2019) verdient, muss keine<br />

Steuern zahlen.<br />

© Zerbor - stock.adobe.com<br />

Liegt das jährliche Einkommen darüber, fal len<br />

Lohn- und Kirchensteuer an. Die Höhe der Lohnsteuer<br />

wird durch die jeweilige Lohnsteuerklasse<br />

ge regelt. Wer einer Kirche angehört, muss zudem<br />

Kirchensteuer zahlen, die je nach Bundesland<br />

ca. 8 – 9 Prozent der Lohnsteuer beträgt. Einen<br />

Solidaritäts zuschlag müssen Auszubildende<br />

in der Regel nicht zahlen, da dieser erst erhoben<br />

wird, wenn die monatliche Lohnsteuer mehr als<br />

81 Euro beträgt.<br />

Wenn Lohn- und Kirchensteuer<br />

anfallen, werden diese direkt vom Ausbildungsbetrieb<br />

an das Finanzamt überwiesen.<br />

Sozialabgaben<br />

Zusätzlich zu den Steuern müssen Arbeitnehmer<br />

verschiedene Sozialabgaben zahlen. Dazu zählen<br />

Beiträge für Rentenversicherung, Kranken-, Pflege-<br />

und Arbeitslosen- versicherung. Die Rentenversicherung<br />

dient als Absicherung, um im Alter<br />

auch ohne Arbeit ein geregeltes Einkommen zu<br />

haben. Auch Beiträge in die Pflegeversicherung<br />

sorgen für Sicherheit. Die Sozialabgaben betragen<br />

insgesamt 40 Prozent der Ausbildungsvergütung.<br />

20 Prozent davon werden vom Ausbildungsbetrieb<br />

übernommen. Liegt das monatliche<br />

Gehalt unter 3<strong>25</strong> Euro brutto, übernimmt der<br />

Arbeitgeber die Kosten komplett.<br />

Sind alle Steuern und Sozialabgaben gezahlt, erhalten<br />

Auszubildende den Rest als Netto-Betrag,<br />

der ihnen voll zur Verfügung steht.<br />

https://www.ausbildung.de/ratgeber/steuernabgaben-azubi/

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