Diplomarbeit - E-Beratungsjournal

Diplomarbeit - E-Beratungsjournal Diplomarbeit - E-Beratungsjournal

e.beratungsjournal.net
von e.beratungsjournal.net Mehr von diesem Publisher
28.12.2012 Aufrufe

Beratung und eine nähere Betrachtung von Beratung als Hilfeform, soll im Zusammenhang mit der systemischen Sichtweise an dieser Stelle schon vorgenommen werden. Beratung erscheint nach Ludewig (1999) grundsätzlich erst einmal als eine Form von Hilfe, in dem es idealerweise zu einem Kontrakt oder auch einer Absprache zwischen einem, oder mehreren Hilfesuchenden und einem, oder mehreren Helfern kommt. Dies beinhaltet bereits, dass der oder die Hilfesuchenden auch Auftraggeber und Empfänger der Hilfeleistung sind. Insofern stellt Beratung als Hilfeform eine Reaktion auf eine Bitte dar. Davon abzugrenzen ist die Fürsorge, die in erster Linie mit bevormundenden Mitteln der Kontrolle und des Zwangs arbeitet. Nicht zuletzt deshalb, weil diese oft in der psychosozialen Praxis als Hilfe verpackte und angepriesene Form zumeist durch die Anordnung, bzw. auf Druck eines Dritten zustande kommt (S.9-11). Zusammenfassend lässt sich das Verhältnis von Hilfe und Fürsorge nach dem Konzept von Ludewig (Tab.1) wie folgt darstellen: Tabelle 1 (angelehnt an Ludewig, 1999, S.9) Hilfe Fürsorge 1. Das Problem wird von den Betroffenen selbst festgestellt 2. Diese entwickeln ein Anliegen und suchen nach Hilfe 3. Die Form der Versorgung resultiert aus dem Anliegen 4. Die Hilfestellung richtet sich nach dem mit den Betroffenen frei ausgehandelten “Auftrag” 1. Das Problem wird von Dritten, z.B. sozialen Instanzen ermittelt 2. Ihr Anliegen wird an Fachleute delegiert 3. Die Form der Versorgung resultiert aus dem Anliegen 4. Die Fürsorge wird gewährt nach Maßgabe der sozialen Instanzen, d.h. der “Auftraggeber” Zur weiteren Bestimmung von Beratung ist die Unterscheidung von Beratung und Therapie im vorher beschriebenen Kontext hilfreich. Ludewig (1999) reduziert hierbei Therapie auf eine Verringerung, etwa eines Leidens, also dem Wunsch nach weniger 8

von etwas und Beratung auf die Erweiterung, bzw. dem Wunsch nach mehr von etwas (S.8). Haselmann (2008) erweitert diese verkürzte Differenzierung um das Verständnis der psychoanalytisch geprägten Abgrenzung von Beratung und Therapie. Hierbei kennzeichnet sich Therapie im Bestreben nach der Verringerung des Leidens vor allem durch aufdeckende und deutende Verfahrensweisen mit dem Ziel die angestrebte Verringerung durch Umstrukturierung der Persönlichkeit zu erreichen. Beratung, im Sinne psychoanalytischer Denkweise, dient im Bestreben nach Erweiterung von Kompetenz eher der Erhaltung seelischer Gesundheit, vorwiegend durch stützende Methoden und durch Hilfe zur Mobilisierung vorhandener Kräfte zur Lösung aktueller Probleme (S.265-266). Das systemische Therapieverständnis ist, im Gegensatz zur psychoanalytischen Sicht, in seiner Fokussierung auf Lösungsorientierung und der Suche nach Ressourcen im Klientensystem, die es zu erwecken, zu (re)aktivieren und zu nutzen gilt, eher mit der psychoanalytischen Sichtweise von Beratung in Übereinstimmung zu bringen. Anders ausgedrückt, im systemischen Kontext ist eine Trennung von Beratung und Therapie bezogen auf die Prinzipien, Haltungen und Methoden nicht wirklich trennscharf möglich, im Gegenteil, die Übergänge sind fließend. Die Schnittmenge von Beratung und Therapie ist größer, als das was sie unterscheidet. Insofern sind die entwickelten systemischen Therapiekonzepte auch auf den Beratungskontext übertragbar (Haselmann 2008, S. 266). Eine Unterscheidung ist insbesondere aber im Fall-Feld-Kontext dennoch sinnvoll, da bei Berücksichtigung der Kontextunterschiede, bezogen auf das Anliegen der Klienten, durchaus von unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen im Umgang mit der spezifischen Problemstellung der Klienten ausgegangen werden kann. Dies beinhaltet auch die Fähigkeit des professionellen Helfers, das eigene Wissen, die eigenen Fähigkeiten und die entsprechend notwendige Handlungskompetenz in diesem Kontext einordnen zu können. Darüber hinaus sind auch formale Grenzen sichtbar, beispielsweise durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), oder auch institutionelle Grenzen, beispielsweise durch Auszeichnung als niedergelassener Psychotherapeut oder klinische Bezüge. Beratung erscheint hier im Gegensatz zur Therapie eher als eine Hilfeform in der allgemeinen psychosozialen Versorgung. 9

von etwas und Beratung auf die Erweiterung, bzw. dem Wunsch nach mehr von etwas<br />

(S.8). Haselmann (2008) erweitert diese verkürzte Differenzierung um das Verständnis<br />

der psychoanalytisch geprägten Abgrenzung von Beratung und Therapie. Hierbei<br />

kennzeichnet sich Therapie im Bestreben nach der Verringerung des Leidens vor allem<br />

durch aufdeckende und deutende Verfahrensweisen mit dem Ziel die angestrebte<br />

Verringerung durch Umstrukturierung der Persönlichkeit zu erreichen. Beratung, im<br />

Sinne psychoanalytischer Denkweise, dient im Bestreben nach Erweiterung von<br />

Kompetenz eher der Erhaltung seelischer Gesundheit, vorwiegend durch stützende<br />

Methoden und durch Hilfe zur Mobilisierung vorhandener Kräfte zur Lösung aktueller<br />

Probleme (S.265-266).<br />

Das systemische Therapieverständnis ist, im Gegensatz zur psychoanalytischen Sicht, in<br />

seiner Fokussierung auf Lösungsorientierung und der Suche nach Ressourcen im<br />

Klientensystem, die es zu erwecken, zu (re)aktivieren und zu nutzen gilt, eher mit der<br />

psychoanalytischen Sichtweise von Beratung in Übereinstimmung zu bringen. Anders<br />

ausgedrückt, im systemischen Kontext ist eine Trennung von Beratung und Therapie<br />

bezogen auf die Prinzipien, Haltungen und Methoden nicht wirklich trennscharf<br />

möglich, im Gegenteil, die Übergänge sind fließend. Die Schnittmenge von Beratung<br />

und Therapie ist größer, als das was sie unterscheidet. Insofern sind die entwickelten<br />

systemischen Therapiekonzepte auch auf den Beratungskontext übertragbar (Haselmann<br />

2008, S. 266). Eine Unterscheidung ist insbesondere aber im Fall-Feld-Kontext dennoch<br />

sinnvoll, da bei Berücksichtigung der Kontextunterschiede, bezogen auf das Anliegen<br />

der Klienten, durchaus von unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen im<br />

Umgang mit der spezifischen Problemstellung der Klienten ausgegangen werden kann.<br />

Dies beinhaltet auch die Fähigkeit des professionellen Helfers, das eigene Wissen, die<br />

eigenen Fähigkeiten und die entsprechend notwendige Handlungskompetenz in diesem<br />

Kontext einordnen zu können. Darüber hinaus sind auch formale Grenzen sichtbar,<br />

beispielsweise durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), oder auch<br />

institutionelle Grenzen, beispielsweise durch Auszeichnung als niedergelassener<br />

Psychotherapeut oder klinische Bezüge. Beratung erscheint hier im Gegensatz zur<br />

Therapie eher als eine Hilfeform in der allgemeinen psychosozialen Versorgung.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!