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DasMöbelhaus dergroßenMöbelmarken ...und der kleinenPreise ...

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Rechtstipp (22)<br />

Wenn ein Unfallwagen<br />

in die Werkstatt muss<br />

Gerade zu dieser Jahreszeit steigt die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Unfälle bedingt durch<br />

Schnee <strong>und</strong> Glatteis. Umso ärgerlicher<br />

ist es, wenn sich die gegnerische<br />

Versicherung weigert, geltend gemachte<br />

Schäden zu kürzen. Hinsichtlich des<br />

Umfangs geltend zu machen<strong>der</strong> Schäden,<br />

wurde diesseits bereits berichtet. Im Folgenden<br />

soll die <strong>der</strong>zeitige Rechtslage bei<br />

einer „fiktiven“ Schadensabrechnung auf<br />

Gutachterbasis dargelegt werden.<br />

Eine „fiktive“ Abrechnung liegt dann<br />

vor, wenn <strong>der</strong> Geschädigte die Wie<strong>der</strong>herstellungskosten<br />

geltend macht <strong>und</strong> hierbei<br />

von einer Reparatur absieht. In diesem<br />

Fall ist zu beachten, dass <strong>der</strong> Geschädigte<br />

nur die Netto-Reparaturkosten geltend<br />

machen kann, da die Mehrwertsteuer nur<br />

dann ersetzt wird, wenn diese tatsächlich<br />

anfällt.<br />

Nicht selten kommt es vor, dass bei<br />

Vorlage eines entsprechenden Gutachtens<br />

die gegnerische Versicherung die St<strong>und</strong>enverrechnungssätze<br />

einer markengeb<strong>und</strong>enen<br />

Fachwerkstatt nicht akzeptiert,<br />

stattdessen den Geschädigten auf eine<br />

günstigere „freie Werkstatt“ verweist mit<br />

<strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> Kürzung des St<strong>und</strong>ensatzes.<br />

Im Ergebnis erhält dann <strong>der</strong> Geschädigte<br />

nicht den vollen geltend gemachten Reparaturbetrag,<br />

den er durch Vorlage des eingereichten<br />

Gutachtens begehrt hatte.<br />

Ob die gegnerische Versicherung den<br />

Geschädigten auf eine günstigere „freie<br />

Werkstatt“ verweisen<br />

darf, ist in <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

kontrovers<br />

diskutiert worden. Im<br />

sog. „Porsche-Urteil“<br />

Dennis Contino ist<br />

Rechtsanwalt in<br />

Groß-Gerau;<br />

ra@d-contino.de<br />

hat <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esgerichtshof bereits im Jahre<br />

2003 entschieden, dass <strong>der</strong> Geschädigte bei<br />

einer „fiktiven“ Abrechnung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

die üblichen St<strong>und</strong>enverrechnungssätze<br />

einer markengeb<strong>und</strong>enen Fachwerkstatt<br />

zu Gr<strong>und</strong>e legen darf, die ein von ihm eingeschalteter<br />

Sachverständiger auf dem allgemeinen<br />

regionalen Markt ermittelt hat.<br />

Soweit die gegnerische Versicherung den<br />

Geschädigten unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> Schadensmin<strong>der</strong>ungspflicht auf eine<br />

günstigere Reparaturmöglichkeit in einer<br />

mühelos <strong>und</strong> ohne Weiteres zugänglichen<br />

„freien Werkstatt“ verweisen möchte, so<br />

muss diese darlegen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

beweisen, dass eine Reparatur in dieser<br />

Werkstatt vom Qualitätsstandard her <strong>der</strong><br />

Reparatur in einer markengeb<strong>und</strong>enen<br />

Fachwerkstatt entspricht.<br />

Zusätzlich zu diesem Erfor<strong>der</strong>nis<br />

muss <strong>der</strong> Verweis auf eine nicht markengeb<strong>und</strong>enen<br />

Fachwerkstatt für den Geschädigten<br />

zumutbar sein. Diesbezüglich<br />

hat <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esgerichtshof in letzter Zeit<br />

mehrere Entscheidungen getroffen, die<br />

die Voraussetzungen <strong>und</strong> Grenzen des<br />

Verweises auf eine „freie Werkstatt“ näher<br />

bestimmen. Steht die technische Gleichwertigkeit<br />

<strong>der</strong> Reparatur zu einem gün-<br />

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