Goldene Hochzeit - Gemeinde Wolpertswende
Goldene Hochzeit - Gemeinde Wolpertswende
Goldene Hochzeit - Gemeinde Wolpertswende
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Vorstellung der Tagesordnungspunkte<br />
einer <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
am Montag, 21. November 2011 findet wieder eine <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
statt. In der öffentlichen Sitzung werden wir folgende Themen<br />
beraten:<br />
TOP 6 – Erschließung Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“:<br />
Beratung und Beschluss über die Wegeanlegung im<br />
Baugebiet<br />
Das Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“ wird derzeit von der<br />
Landsiedlung erschlossen. Im Rahmen der Erschließung ist zu entscheiden,<br />
ob wir den geplanten Fußweg von der Vorseer Straße zum<br />
Kindergarten „St. Josef“ realisieren oder entnehmen können.<br />
TOP 7 – Neufassung der Hundesteuersatzung<br />
Redaktionelle Änderungen machen es erforderlich, dass die Hundesteuersatzung<br />
neugefasst wird. Dabei sollen die Regelungen zu<br />
„Kampfhunden“ aktualisiert und ergänzt werden.<br />
TOP 8 – Übersicht über die kommunalen Abgaben der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wolpertswende</strong><br />
Die Überprüfung unserer Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte<br />
soll einmal im Jahr zu einem festen Bestandteil unserer <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />
werden. Dabei wird aufgezeigt, in welchen Bereichen<br />
Änderungen (wie Gebührenanpassungen) notwendig sind. Die Übersicht<br />
soll Grundlage für die anstehende Haushaltsplanung sein.<br />
Ihr<br />
Daniel Steiner<br />
Nikolausmarkt auf dem Kirch- und Dorfplatz<br />
in Mochenwangen<br />
Der Nikolausmarkt findet in diesem Jahr am Donnerstag, 08. Dezember<br />
2011 statt. Alle, die sich mit einem Stand daran beteiligen<br />
wollen, können sich bis 22. November 2011 auf dem Rathaus bei<br />
Frau Kruspel, Tel. 94030, melden. Bei der Anmeldung bitte genau angeben,<br />
welche und wie viele elektrische Geräte am Stand verwendet<br />
werden.<br />
Daniel Steiner<br />
Bürgermeister<br />
E-Mail: <strong>Gemeinde</strong>@<strong>Wolpertswende</strong>.de / Homepage: www.wolpertswende.de<br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> 88284 <strong>Wolpertswende</strong>. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt ist Bürgermeister Steiner<br />
oder sein Vertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt: A. Stähle, Primo - Verlag Stockach,<br />
Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel.: 07771/93 17 - 11, Telefax: 07771/93 17 40<br />
44. Jahrgang FREITAG, den 18. November 2011 Nummer 46<br />
Straßenbeleuchtung<br />
Die nächste Turnusfahrt der EnBW zur Behebung der defekten Straßenbeleuchtung<br />
findet in der Kalenderwoche 48 statt (28.11.2011 –<br />
02.12.2011).<br />
Wir bitten Sie, defekte Straßenlaternen unter Tel.: 07502 9403-20<br />
(Fr. Korbély) zu melden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />
Stimmkreis Landkreis Ravensburg<br />
Abstimmungsbekanntmachung zur<br />
Volksabstimmung am 27. November 2011<br />
1. Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach §5des<br />
Volksabstimmungsgesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1984<br />
(GBl. 178) den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die<br />
Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt.<br />
Gegenstand der Volksabstimmung ist die Abstimmung über die vom<br />
Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung „Gesetz<br />
über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen<br />
Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz).“<br />
Der Stimmzettel hat folgenden Inhalt:<br />
Der Stimmzettel trägt die Überschrift „Amtlicher Stimmzettel für die<br />
Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes<br />
am 27. November 2011 im Stimmkreis Landkreis Ravensburg<br />
Die durch Ankreuzen eines jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ bezeichneten<br />
Kreises beantwortbare Fragestellung lautet:<br />
„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von<br />
Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das<br />
Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?“<br />
Es erfolgen drei Hinweise:<br />
„Mit „Ja“ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte<br />
zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit<br />
Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts<br />
Stuttgart 21 auszuüben.<br />
Mit „Nein“ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung,<br />
Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen<br />
mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts<br />
Stuttgart 21 auszuüben.<br />
Sie haben 1 Stimme. Bitte in nur einen Kreis ein Kreuz (X) einsetzen.<br />
Den Stimmzettel dann bitte in den Abstimmungsumschlag einlegen.“<br />
Die Gesetzesvorlage der Landesregierung hat folgenden Wortlaut:<br />
„Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den<br />
vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21<br />
(S 21-Kündigungsgesetz)
Freitag, den 18. November 2011 Seite 2<br />
§ 1 Kündigung der Vereinbarungen<br />
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen<br />
Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes<br />
Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“<br />
Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ist in 3 Allgemeine Stimmbezirke eingeteilt<br />
In den Stimmbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis<br />
zum 6. November 2011 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk<br />
und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der/die Stimmberechtigte<br />
abstimmen kann.<br />
Der Briefabstimmungsvorstand tritt zusammen am 27.11.2011 um<br />
17.00 Uhr im Feuerwehrlehrraum der Panoramahalle in <strong>Wolpertswende</strong><br />
(UG)<br />
3. Jede/r Stimmberechtigte kann nur in dem Abstimmungsraum des<br />
Stimmbezirks abstimmen, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis<br />
er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Stimmschein<br />
hat (siehe Nr. 4).<br />
Die Abstimmenden haben die Stimmbenachrichtigung und ihren<br />
Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.<br />
Die Stimmbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben<br />
werden.<br />
Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Abstimmende<br />
erhält beim Betreten des Abstimmungsraums einen amtlichen<br />
Stimmzettel und einen amtlichen Abstimmungsumschlag ausgehändigt.<br />
Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme<br />
in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einem der bei<br />
den Worten Ja und Nein befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder<br />
durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig<br />
zu erkennen gibt, ob er die gestellte Frage bejahen oder verneinen<br />
will. Der so gekennzeichnete Stimmzettel ist in den Abstimmungsumschlag<br />
zu legen.<br />
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig<br />
ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder<br />
einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden<br />
Zusatz enthält. Dies gilt außerdem, wenn sich im Abstimmungsumschlag<br />
eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder<br />
sonstigen Kennzeichnung des Abstimmungsumschlags.<br />
Der Stimmzettel muss von dem/der Abstimmenden in einer Abstimmungszelle<br />
des Abstimmungsraumes gekennzeichnet und in den<br />
Abstimmungsumschlag eingelegt werden.<br />
4. Abstimmende, die einen Stimmschein haben, können entweder<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Abstimmungsgebiets<br />
Baden-Württemberg<br />
oder<br />
b) durch Briefabstimmung<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich vom Bürgermeisteramt<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Abstimmungsumschlag<br />
sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag<br />
beschaffen und seinen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im<br />
verschlossenen blauen Abstimmungsumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Stimmschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbrief-umschlag<br />
angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />
am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief<br />
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
5. Der/Die Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal<br />
und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer<br />
körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,<br />
kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die<br />
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei der Hilfestellung von der Abstimmung eines/einer anderen erlangt<br />
hat.<br />
Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung<br />
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§<br />
107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />
Der Versuch ist strafbar.<br />
6. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />
Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann<br />
hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts<br />
möglich ist.<br />
<strong>Wolpertswende</strong>, 18.11.2011<br />
Bürgermeisteramt<br />
Bürgermeister<br />
Abfräsen<br />
von Straßenränder im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
In der Zeit vom 21.11. bis 25.11.2011 werden an verschiedenen Straßen<br />
die überhöhten Bankette abgefräst. Hierbei kann es zu Einschränkungen<br />
und Behinderungen kommen. Vorgesehen sind Maßnahmen<br />
im Bereich Steinhausener Weg, Riedweg und der Weg zur<br />
Ziegelhütte.<br />
Wir bitten um Verständnis.<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am<br />
17.10.2011 folgende Satzungen beschlossen,<br />
die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:<br />
Feuerwehrsatzung<br />
Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1<br />
Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz<br />
1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes<br />
(FwG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />
am 17.10.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />
§1<br />
Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />
(1) Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong>, in dieser Satzung Feuerwehr<br />
genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende<br />
Einrichtung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> ohne eigene Rechtspersönlichkeit.<br />
(2) Die Feuerwehr besteht als <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus<br />
1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
in <strong>Wolpertswende</strong> und<br />
in Mochenwangen<br />
2. der Altersabteilung (§ 6)<br />
3. der Jugendfeuerwehr (§ 7)<br />
§2<br />
Aufgaben<br />
(1) Die Feuerwehr hat<br />
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu<br />
leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden<br />
Gefahren zu schützen und<br />
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen<br />
technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch<br />
ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes<br />
Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehen-
Freitag, den 18. November 2011 Seite 3<br />
den Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und<br />
Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die<br />
Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl<br />
von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der<br />
Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen<br />
beseitigt oder verhindert werden kann.<br />
(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 8 Abs. 2<br />
Ziffer 2.13 der Hauptsatzung)<br />
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen,<br />
Tiere und Schiffe und<br />
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung<br />
und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.<br />
§3<br />
Aufnahme in die Feuerwehr<br />
(1) In die Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr können auf<br />
Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen<br />
werden, die<br />
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,<br />
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen<br />
sind,<br />
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,<br />
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären (die Dienstzeit soll<br />
mindestens 10 Jahre betragen),<br />
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,<br />
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB<br />
mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />
sind und<br />
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />
wurden.<br />
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit<br />
soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang<br />
teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die<br />
Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder<br />
sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr<br />
in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die<br />
bereits einer anderen <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr<br />
angehört oder angehört hat.<br />
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11<br />
Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme<br />
abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der<br />
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1<br />
Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.<br />
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten<br />
zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche<br />
Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme<br />
auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit<br />
und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />
Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören<br />
soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
werden vom Feuerwehrkommandanten durch<br />
Handschlag verpflichtet. Der Kommandant kann ein polizeiliches<br />
Führungszeugnis verlangen.<br />
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung<br />
ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.<br />
(6) Jeder Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr erhält einen vom Bürgermeister<br />
ausgestellten Dienstausweis.<br />
(7) Mitglieder der Jugendfeuerwehr können nach Vollendung des 17.<br />
Lebensjahres am Übungsdienst der Einsatzabteilung teilnehmen.<br />
Der Abteilungskommandant entscheidet im Einvernehmen mit dem<br />
Jugendfeuerwehrwart über eine Teilnahme. Eine schriftliche Zustimmung<br />
der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Abs. (1) 2-3 gelten<br />
entsprechend.<br />
§4<br />
Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der<br />
Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
1. die Probezeit nicht besteht,<br />
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,<br />
3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,<br />
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />
nicht mehr gewachsen ist,<br />
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,<br />
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren hat,<br />
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme<br />
der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />
wird oder<br />
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde.<br />
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag<br />
vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />
zu entlassen, wenn<br />
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln<br />
möchte,<br />
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen<br />
Gründen nicht mehr möglich ist,<br />
3. er seine Wohnung in eine andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt oder<br />
4. er nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine<br />
andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt.<br />
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige<br />
nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag<br />
entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.<br />
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich<br />
über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten<br />
einzureichen.<br />
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung<br />
in eine andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt, hat dies binnen einer Woche<br />
dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn<br />
er nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere<br />
<strong>Gemeinde</strong> verlegt.<br />
(5) Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen<br />
aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere<br />
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,<br />
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,<br />
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr<br />
oder<br />
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des<br />
Zusammenlebens in der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr verursacht hat oder<br />
befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister<br />
hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />
durch schriftlichen Bescheid festzustellen.<br />
(6) Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten<br />
auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur<br />
Feuerwehr.<br />
§5<br />
Rechte und Pflichten der Angehörigen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich<br />
tätigen Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder<br />
des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem<br />
das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seine Stellvertreter und<br />
die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen.<br />
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über<br />
die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
eine Entschädigung.<br />
(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes<br />
erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.<br />
(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und<br />
Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder<br />
Dienstleistung freigestellt.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 4<br />
(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)<br />
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig<br />
und pünktlich teilzunehmen,<br />
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,<br />
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen<br />
Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu<br />
verhalten,<br />
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst<br />
zu beachten,<br />
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen<br />
gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu<br />
benutzen, und<br />
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen<br />
sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren<br />
Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet<br />
oder ihrer Natur nach erforderlich ist.<br />
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger<br />
als zwei Wochen dem Feuer-wehrkommandanten oder dem von ihm<br />
Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung<br />
bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens<br />
jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen.<br />
(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann<br />
ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr auf<br />
Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen<br />
Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden.<br />
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr<br />
oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus<br />
ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5<br />
Nr. 1 und 2.<br />
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der<br />
Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße<br />
kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten<br />
mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant<br />
kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich<br />
tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes<br />
entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen<br />
beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung<br />
nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören.<br />
§6<br />
Altersabteilung<br />
(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung<br />
übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4<br />
aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />
ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.<br />
(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der<br />
Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung<br />
der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung<br />
übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).<br />
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von<br />
den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer<br />
Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses<br />
zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt.<br />
Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen<br />
Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />
Sie können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
abberufen werden<br />
(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den<br />
Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der<br />
Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen<br />
Rechten und Pflichten vertreten.<br />
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen<br />
gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können<br />
vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der<br />
Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden.<br />
§7<br />
Jugendfeuerwehr<br />
(1) Die Jugendfeuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> ist eine gemeinsame Jugendabteilung<br />
der Abteilungen <strong>Wolpertswende</strong> und Mochenwangen.<br />
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten<br />
17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie<br />
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen<br />
sind,<br />
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,<br />
3. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />
(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,<br />
4. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes<br />
(JGG) mit Ausnahme der Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis unterworfen sind und<br />
5. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />
wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />
beantragt werden. Über die Aufnahme und das<br />
dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />
(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr<br />
endet, wenn<br />
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,<br />
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,<br />
4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,<br />
5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder<br />
6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus<br />
wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />
(4) Der Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart) und sein<br />
Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die<br />
Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung<br />
des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten<br />
bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer<br />
Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum<br />
Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant<br />
kann geeignet erscheinende Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen.<br />
Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart<br />
besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter<br />
können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
abberufen werden.<br />
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten.<br />
Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr<br />
unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen<br />
Rechten und Pflichten vertreten.<br />
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend.<br />
(7) Die Jugendfeuerwehr stellt eine Jugendordnung auf. Sie ist vom<br />
Feuerwehrausschuss zu beschließen.<br />
§8<br />
Ehrenmitglieder<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere<br />
Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich<br />
beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und<br />
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung<br />
ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant<br />
verleihen.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 5<br />
§9<br />
Organe der Feuerwehr<br />
Organe der Feuerwehr sind<br />
1. der Feuerwehrkommandant,<br />
2. die Abteilungskommandanten,<br />
3. der Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr,<br />
4. der Feuerwehrausschuss,<br />
5. die Abteilungsausschüsse,<br />
6. die Hauptversammlung,<br />
7. die Abteilungsversammlungen.<br />
§10<br />
Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant<br />
und Stellvertreter<br />
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.<br />
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />
werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Bei<br />
der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung<br />
bestimmt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.<br />
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />
und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt.<br />
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem<br />
Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer<br />
1. einer Einsatzabteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr angehört,<br />
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
verfügt und<br />
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen<br />
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />
werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vom Bürgermeister bestellt.<br />
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />
haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres<br />
vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers<br />
weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der<br />
Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande,<br />
bestellt der Bürgermeister den vom <strong>Gemeinde</strong>rat gewählten Feuerwehrangehörigen<br />
zum Feuerwehrkommandanten oder seinem<br />
Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der<br />
Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.<br />
(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten,<br />
der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann<br />
binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist<br />
können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend<br />
gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können<br />
der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch<br />
die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungsoder<br />
Verpflichtungsklage erheben.<br />
(8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />
oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten<br />
ist der Feuerwehrausschuss zu hören.<br />
(9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr<br />
verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch<br />
Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere<br />
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach §2aufzustellen<br />
und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,<br />
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,<br />
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
und<br />
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen<br />
zu sorgen,<br />
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen<br />
zu regeln,<br />
6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung<br />
und der Jugendfeuerwehr, des Kassenverwalters und des<br />
Gerätewarts zu überwachen,<br />
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,<br />
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister<br />
mitzuteilen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen<br />
zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).<br />
(10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten.<br />
Er soll zu den Beratungen der <strong>Gemeinde</strong>organe über Angelegenheiten<br />
der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.<br />
(11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten<br />
zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit<br />
mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />
(12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter<br />
können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).<br />
(13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 10 Nr. 2)<br />
und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen<br />
Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus deren Mitte in geheimer<br />
Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden<br />
in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen<br />
Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend.<br />
Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft<br />
ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den<br />
Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für<br />
den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze<br />
4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend.<br />
§11<br />
Zug- und Gruppenführer<br />
(1) Die Zug- und Gruppenführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie<br />
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,<br />
2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen<br />
und<br />
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen<br />
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
(2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom Abteilungskommandanten<br />
im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag<br />
des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.<br />
Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung<br />
des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer<br />
haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers<br />
wahrzunehmen.<br />
(3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen<br />
der Vorgesetzten aus.<br />
§12<br />
Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart<br />
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss<br />
auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom<br />
Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />
im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen.<br />
Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts<br />
oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts<br />
auf einen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten ist der Feuerwehrausschuss<br />
zu hören.<br />
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen<br />
und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.<br />
(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu verwalten<br />
und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung<br />
des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund<br />
von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten<br />
annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens<br />
sind ab einem Wert von 500,00 Euro in einem Bestandsverzeichnis<br />
nachzuweisen.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 6<br />
(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung<br />
zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem<br />
Feuerwehrkommandanten zu melden.<br />
(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen<br />
gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.<br />
§13<br />
Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse<br />
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten<br />
als dem Vorsitzenden und aus 8 den auf fünf Jahre in der<br />
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilung <strong>Wolpertswende</strong><br />
4 Mitglieder und die Abteilung Mochenwangen 4 Mitglieder.<br />
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an<br />
- die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten),<br />
mit Stimme<br />
- der Leiter der Altersabteilung, ohne Stimme<br />
- der Jugendfeuerwehrwart, mit Stimme<br />
- der Schriftführer und<br />
- der Kassenverwalter.<br />
Sofern Schriftführer und Kassenverwalter nicht nach Satz 1 in den<br />
Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne<br />
Stimmberechtigung an.<br />
(3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder<br />
verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern<br />
spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der<br />
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.<br />
(4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />
durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung<br />
rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit<br />
teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.<br />
(5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />
(6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />
Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister<br />
sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften<br />
sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen<br />
zur Einsicht vorzulegen.<br />
(7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere<br />
Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beratend zuziehen.<br />
(8) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden<br />
Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten<br />
als den Vorsitzenden und bei der<br />
- Einsatzabteilung in <strong>Wolpertswende</strong> aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />
- Einsatzabteilung in Mochenwangen aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer<br />
von fünf Jahren gewählt.<br />
Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der<br />
Stellvertreter des Abteilungskommandanten mit Stimme, der Schriftführer<br />
und der Kassenverwalter jeweils ohne Stimme an.<br />
Die Absätze 4 bis 7 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend.<br />
Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen;<br />
er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift<br />
über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten<br />
zuzustellen.<br />
§14<br />
Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen<br />
(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich<br />
mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen<br />
Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung<br />
nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung<br />
vorzulegen.<br />
(2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen<br />
Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen<br />
Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die<br />
Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung<br />
beschließt über den Rechnungsabschluss.<br />
(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen.<br />
Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens<br />
ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt<br />
und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern<br />
so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung<br />
bekannt zu geben.<br />
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die<br />
Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite<br />
Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die<br />
Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />
beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung<br />
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag<br />
ist geheim abzustimmen.<br />
(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.<br />
Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.<br />
(6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />
Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen<br />
und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5<br />
entsprechend.<br />
§15<br />
Wahlen<br />
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden<br />
Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet.<br />
Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter.<br />
(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.<br />
(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreters<br />
ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden<br />
Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht,<br />
findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den<br />
meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei<br />
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur<br />
Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit<br />
nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber<br />
mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten<br />
erhalten muss.<br />
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als<br />
Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.<br />
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />
zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen<br />
erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die<br />
nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen<br />
Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus,<br />
so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei<br />
der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.<br />
(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />
und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl<br />
dem Bürgermeister zur Vorlage an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu übergeben.<br />
Stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat der Wahl nicht zu, findet innerhalb eines Monats<br />
eine Neuwahl statt.<br />
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />
oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem<br />
Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen,<br />
die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst<br />
zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3<br />
FwG) eignen.<br />
(7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
und den Abteilungen bei den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr<br />
gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 7<br />
§16<br />
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse)<br />
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />
und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.<br />
(2) Das Sondervermögen besteht aus<br />
1. Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong> und Dritter,<br />
2. Erträgen aus Veranstaltungen,<br />
3. sonstigen Einnahmen,<br />
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.<br />
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters<br />
einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung<br />
der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden<br />
Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können<br />
für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />
Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden,<br />
wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben<br />
bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur<br />
Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen<br />
werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.<br />
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss.<br />
Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten<br />
ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten<br />
Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden.<br />
Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans<br />
den Bürgermeister.<br />
(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)<br />
ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern,<br />
die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt<br />
werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister<br />
vorzulegen.<br />
(6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr<br />
werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes<br />
1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die<br />
Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses<br />
und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der<br />
Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung.<br />
§17<br />
Versicherung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> versichert die Angehörigen der Feuerwehr über die<br />
gesetzliche Unfallversicherung hinaus für den Todes- und Invaliditätsfall.<br />
§18<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 03. September 1990<br />
mit allen Änderungen außer Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §<br />
4 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />
gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind.<br />
<strong>Wolpertswende</strong>, den 18.10. 2011<br />
Daniel Steiner<br />
Bürgermeister<br />
Satzung über die Entschädigung der<br />
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />
(Feuerwehr-Entschädigungssatzung)<br />
§ 1 Entschädigung für Einsätze<br />
§ 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst<br />
§ 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />
§ 4 Zusätzliche Entschädigung<br />
§ 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen<br />
§ 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen<br />
§ 7 In-Kraft-Treten<br />
Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in<br />
Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> am 17.10.2011<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Entschädigung für Einsätze<br />
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />
erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall<br />
als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen<br />
Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 10,00<br />
Euro<br />
(2) Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten abweichend von<br />
Abs. 1 - wenn der Einsatz in die Arbeitszeit fällt - lediglich Auslagenersatz.<br />
Die Auslagen werden durch eine Pauschale pro Einsatz in Höhe<br />
von 10,00 Euro abgegolten.<br />
(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung<br />
bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene<br />
Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />
(4) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen<br />
der Feuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht<br />
sich der Durchschnittssatz um 1,00 Euro je zu entschädigende Stunde.<br />
(5) Bei Einsätzen über 4 Stunden wird pro Feuerwehrangehörigen für<br />
je 4 volle Stunden ein Erfrischungszuschuss in Höhe von 5,00 Euro<br />
gewährt.<br />
(6) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden<br />
Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen<br />
Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).<br />
§ 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst<br />
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />
erhalten für ihre Tätigkeit im Sicherheitswachdienst auf Antrag<br />
ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung<br />
nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt<br />
für jede volle Stunde 6,00 Euro.<br />
(2) Bei der Berechnung der Zeit gilt die Dauer der Anforderung. Angefangene<br />
Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />
§ 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />
(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer<br />
Dauer von bis zu 2 aufeinander folgenden Tagen erhalten die ehrenamtlich<br />
tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> auf Antrag<br />
als Aufwandsentschädigung<br />
a) für Auslagen einen Durchschnittssatz von 5,00 Euro pro Stunde,<br />
höchstens jedoch 40,00 Euro pro Tag oder<br />
b) für Verdienstausfall einen Durchschnittssatz von 10,00 Euro pro<br />
Stunde Verdienstausfall gewährt.<br />
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs<br />
vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrundezulegen. Angefangene<br />
Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />
(3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />
erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr<br />
<strong>Wolpertswende</strong> neben der Entschädigung nach Abs. 1 eine Erstattung<br />
der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstreckenund<br />
Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des<br />
Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung.<br />
(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als<br />
zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Ver-
Freitag, den 18. November 2011 Seite 8<br />
dienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt<br />
(§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).<br />
(5) Ausbilder der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong>, die Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />
für die Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> durchführen, erhalten<br />
eine Entschädigung gemäß § 3 Abs. 1 dieser Satzung.<br />
(6) Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten abweichend von<br />
Abs. 1 bis 4 – wenn die Aus- und Fortbildung in die Arbeitszeit fällt –<br />
lediglich Auslagenersatz. Die Auslagen werden durch eine Pauschale<br />
in Höhe von 10,00 Euro abgegolten.<br />
§ 4 Zusätzliche Entschädigung<br />
(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen<br />
die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung<br />
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten<br />
eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne<br />
des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz als Aufwandsentschädigung:<br />
Feuerwehrkommandant 300,00 Euro<br />
Abt.-Kommandanten (je) 150,00 Euro<br />
Gerätewarte (je) 150,00 Euro<br />
(2) Die in Absatz 1 genannten Funktionsträger erhalten bei Dienstreisen<br />
außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes eine Reisekostenvergütung<br />
nach dem Landesreisekostengesetzes in der jeweiligen Fassung.<br />
§ 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen<br />
Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen<br />
(§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1, 2 und 3 mit der<br />
Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene<br />
Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen<br />
mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen<br />
wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als<br />
Verdienstausfall 10,00 Euro/Stunde gewährt.<br />
§ 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen<br />
Die Entschädigungen und zusätzliche Entschädigungen gemäß dieser<br />
Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen<br />
im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.<br />
§ 7 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.<br />
4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />
seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend<br />
gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen<br />
soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind.<br />
<strong>Wolpertswende</strong>, den 18.10.2011<br />
Daniel Steiner<br />
Bürgermeister<br />
Amtsgericht Ravensburg<br />
2 K 114/10<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am<br />
Donnerstag, den 12. Januar 2012, vorm. 8:00 Uhr,<br />
im Amtsgericht 88212 Ravensburg, Außenstelle, Kirchstr. 23, I. OG,<br />
Sitzungssaal, folgender Grundbesitz versteigert werden:<br />
Wohnungsgrundbuch von <strong>Wolpertswende</strong>, Blatt 1067, BV Nr. 1:<br />
653/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />
Flst. 1511, Fabrikstraße 16, Gebäude- und Freifläche, 45a 03m²<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nr. 6 bezeichneten Wohneinheit (im II. Obergeschoss mit einem<br />
Kellerraum in Untergeschoss)<br />
Objektbeschreibung It. Gutachten:<br />
3-Zimmer-Wohnung mit Schlafzimmer, Wohnzimmer, einem weiteren<br />
Zimmer, Flur, Küche, Bad und WC sowie Balkon, ca. 80m² Wohnfläche<br />
- Fabrikstraße 16, 88284 <strong>Wolpertswende</strong>-Mochenwangen<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 16.11.2010 in das Grundbuch<br />
eingetragen.<br />
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 16. Juni 2011<br />
wurde der Wert des Wohnungseigentumsrechts gem. § 74a Abs. 5<br />
ZVG auf 56.000,00 Euro festgesetzt.<br />
Es ergehen folgende Aufforderungen:<br />
1. Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens<br />
im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur<br />
Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn die Gläubiger widersprechen,<br />
glaubhaft zu machen, da sonst die Rechte bei der<br />
Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei<br />
der Verteilung des Erlöses dem Anspruch der Gläubiger und den<br />
übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
2. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Wohnungseigentumsrechts<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
wird aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlags die<br />
Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu<br />
erwirken, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />
die Stelle des versteigerten Gegenstands tritt.<br />
Bundeswehrübung<br />
Die Bundeswehr aus Pfullendorf – Fernspählehrkompanie 200 - führt<br />
in der Zeit vom 24. November 2011 bis 08. Dezember 2011 eine<br />
Übung „Nachrichtengewinnung und Aufklärung“ durch. An der Übung<br />
nehmen mind. 30 Soldaten, 6 Fahrzeuge und 3 Rad-Fahrzeuge teil.<br />
Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht<br />
gebeten.<br />
Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Abschluss der Übung beim Bürgermeisteramt geltend zu machen.<br />
Übungsraum<br />
Calw - Böhmenkirch – Argenbühl - Diessenhofen.<br />
Zweckverband Breitbandversorgung<br />
im Landkreis Ravensburg<br />
EINLADUNG<br />
zu der am<br />
Mittwoch, 23. November 2011 im Rathaus Königseggwald<br />
stattfindenden öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Breitbandversorgung<br />
im Landkreis Ravensburg.<br />
Die öffentliche Sitzung beginnt um 11:15 Uhr.<br />
Tagesordnung<br />
1. Bekanntgaben und Informationen<br />
2. Ausschreibung Netzbetrieb<br />
Vergabe<br />
3. Änderung der Verbandssatzung<br />
- Vorberatung<br />
4. Rechnungsabschluss 2010<br />
- Feststellung<br />
5.Haushaltsplan 2012<br />
- Beschlussfassung<br />
6.Verschiedenes<br />
Es grüßt Sie freundlich<br />
Oliver Spieß<br />
Verbandsvorsitzender
Freitag, den 18. November 2011 Seite 9
Freitag, den 18. November 2011 Seite 10<br />
Technische Ausschusssitzung<br />
Am Montag, den 21. November 2011 findet um 17.30 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses in <strong>Wolpertswende</strong> eine öffentliche Sitzung<br />
des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:<br />
1.) Bekanntgaben<br />
2.) Bausachen<br />
a) Umbau und Erweiterung einer Hütte in <strong>Wolpertswende</strong>,<br />
Dornacher Felder, Flst. 2018<br />
3.) Verschiedenes<br />
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Am Montag, den 21. November 2011 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal<br />
des Rathauses in <strong>Wolpertswende</strong> eine öffentliche Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates mit folgender Tagesordnung statt:<br />
1.) Bekanntgaben<br />
2.) Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung<br />
3.) Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden<br />
4.) Fragestunde für Einwohner<br />
5.) Anfragen der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
6.) Erschließung Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“:<br />
Beratung und Beschluss über die Wegeanlegung im Baugebiet<br />
7.) Neufassung der Hundesteuersatzung<br />
8.) Übersicht über die kommunalen Abgaben in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />
9.) Verschiedenes<br />
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />
Expertentipp des Landesfeuerwehrverbandes<br />
Baden-Württemberg<br />
„Bescherung" ist erst Heiligabend!<br />
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg rät mit Beginn<br />
der Adventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen<br />
und Adventskränzen. Er bittet dringend um Beachtung des folgenden<br />
Expertentipps:<br />
- Keinen trockenen Adventskranz verwenden.<br />
- Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stellen und<br />
Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.<br />
- Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren<br />
Materialien aufstellen und entzünden.<br />
- Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim kurzfristigen<br />
Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen immer von<br />
„hinten nach vorne" anbrennen, von „vorne nach hinten" löschen<br />
und nie über brennende Kerzen greifen.<br />
- Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.<br />
- Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren<br />
Ort aufbewahren.<br />
- Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz<br />
und Feuerzeug umgehen.<br />
- Achten Sie darauf, dass die Kerzen bei Verlassen des Raumes<br />
wirklich gelöscht sind.<br />
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über Notruf<br />
112!<br />
Grüngutannahmestelle in <strong>Wolpertswende</strong><br />
Die Grüngutannahmestelle ist letztmals in diesem Jahr am Samstag,<br />
den 19.11.2011 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
19.11.1934<br />
Frau Ingeborg Neher<br />
<strong>Wolpertswende</strong>, Niedersweiler Str. 12<br />
Zum 77. Geburtstag<br />
<strong>Goldene</strong> <strong>Hochzeit</strong><br />
Die Eheleute Josef und Renate Lehner,<br />
wohnhaft in <strong>Wolpertswende</strong>, Mochenwangen,<br />
Weydenstraße 4, konnten am 03. November<br />
2011 das Fest der <strong>Goldene</strong>n <strong>Hochzeit</strong><br />
feiern. Zu diesem schönen Jubiläum gratuliert<br />
die ganze <strong>Gemeinde</strong> recht herzlich.<br />
Herr Bürgermeister Daniel Steiner überreichte dem Jubelpaar ein Erinnerungsgeschenk<br />
sowie die Ehrenurkunde des Herrn Ministerpräsidenten.<br />
Wir wünschen den Eheleuten Lehner noch viele gemeinsame<br />
Jahre, Gesundheit und Gottes Segen.<br />
am 11.11.2011<br />
Natalia Berziminskij und Waldemar Sommerfeld in <strong>Wolpertswende</strong><br />
wohnhaft in Mochenwangen, Hauptstraße 14<br />
am 11.11.2011<br />
Martina Wiggenhauser und Kai Stephan Richter in <strong>Wolpertswende</strong><br />
wohnhaft in Mochenwangen, Robert-Stolz-Straße 28<br />
- eine versenkbare SINGER-Nähmaschine zu verschenken<br />
Tel. 921952<br />
- 1 Aquarium (80 x 40 cm) mit Unterschrank und Zubehör<br />
- 1 Kellerfenster mit Lüftung (85 x 55 cm), weiß, neu<br />
- 1 Kellerfenster (100 x 60 cm), weiß, neu<br />
- 2 Eimer Strukturputz „INSOLIT“, grob<br />
- 1 große Rolle Abdeckfolie, stark<br />
Tel. 3988<br />
Interessenten können sich direkt an die Schenker, nicht nach 20.00<br />
Uhr und nicht am Sonntag, wenden. Wer etwas zu verschenken hat,<br />
kann dies der <strong>Gemeinde</strong> mitteilen.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 11<br />
St. Martinsumzug in Mochenwangen<br />
am<br />
Freitag, den 11.11.2011<br />
Durch die Straßen auf und nieder, leuchten die<br />
Laternen wieder!<br />
Laternen aller Arten und Farben sah man auf dem diesjährigen Martinsumzug<br />
in Mochenwangen.<br />
Der Katholische Kindergarten und der <strong>Gemeinde</strong>kindergarten zogen<br />
angeführt von St. Martin über die Schulstraße zum Kirchplatz.<br />
Dort erlebten große und kleine Zuschauer das Spiel der Mantelteilung<br />
begleitet von der Jugendmusikkapelle Mochenwangen. Anschließend<br />
erhielten alle Kinder die traditionelle Martinsbrezel. Einen gemütlichen<br />
Ausklang fand der alljährliche St. Martinsumzug bei Glühwein<br />
und Punsch und Saitenwurst.<br />
Wir möchten allen, die zum Gelingen des Abends beigetragen haben<br />
sehr herzlich danken. Insbesondere bei: der <strong>Gemeinde</strong>, der Kirchengemeinde<br />
Mochenwangen und Herr Steiner und Frau E. Büg, Bauhof,<br />
Fam. Würstle, K. Nafz, Feuerwehr Mochenwangen, DRK Bereitschaft<br />
Mochenwangen, Jugendmusikkapelle Mochenwangen, R.<br />
Lohmann, Jugendfeuerwehr Mochenwangen und den mithelfenden<br />
Eltern.<br />
Die Erzieherinnen<br />
Weihnachtsbasar<br />
Wir laden herzlich ein zum Basar, am<br />
Donnerstag 24. November 2011 im<br />
Kath. Kindergarten Haydnstr.21 von<br />
14.00 bis 16.00 Uhr.<br />
Freuen Sie sich auf eine Auswahl aktueller Advents- und Weihnachtsdekorationen<br />
sowie verschiedene Kränze und Gestecke.<br />
Wir bewirten Sie mit Kaffee und Kuchen.<br />
Der Verkaufserlös kommt den Kindern zugute!<br />
Die Erzieherinnen und Eltern<br />
ANKÜNDIGUNG<br />
Konzert mit dem<br />
Gospel-Chor OPUS „C“<br />
Sonntag, 27. November (1.Advent) 17.00 Uhr<br />
Nach dem eindrucksvollen Erstauftritt im Sommer<br />
2010, hat der aus dem kath. Kirchenchor<br />
von St. Columban in Bavendorf hervorgegangene gemischte Chor<br />
mit seiner bunten Sängerschar von der Schülerin bis zur mehrfachen<br />
Oma ein auf den Advent ausgerichtetes Konzert einstudiert. Das Repertoire<br />
reicht von mittelalterlichen Chorälen, Volksliedern und skandinavischer<br />
Kirchenmusik bis zu modernen amerikanischen Gospels<br />
und modernen Songs.<br />
Leitung: Franz Fuchs<br />
Eintritt frei – Kollekte am Konzertende<br />
Es lohnt sich also, diesen Termin vorzumerken<br />
www.alte-kirche-mochenwangen.de<br />
DIE ZWEITE PRINZESSIN<br />
Ein freches Stück, nicht nur für<br />
Mädchen,<br />
von Gertrud Pigor frei nach dem<br />
Bilderbuch von Tony Ross und Hiawyn<br />
Oram.<br />
Es ist nicht leicht die Zweitgeborene<br />
zu sein, selbst für eine Prinzessin<br />
nicht.<br />
Endlich einmal Erster sein. Das<br />
wünscht sich die zweite Prinzessin,<br />
denn ist es nicht ungerecht<br />
und gemein, dass die große<br />
Schwester so viel mehr darf? Auf<br />
dem Balkon dem Volke zuwinken,<br />
mit dem königlichen Pony ausreiten<br />
und jetzt bekommt diese Ziege<br />
auch noch neue Schuhe, während<br />
die Kleine die alten Latschen auftragen<br />
soll. Damit ist das Maß voll<br />
und die Zweitgeborene hat nur<br />
noch einen Gedanken: Wie werde<br />
ich meine Schwester los? Was<br />
sich die zweite Prinzessin jetzt<br />
ausdenkt um endlich mal Erste zu<br />
sein, ist wirklich ein starkes Stück.<br />
Mit großer Heiterkeit, und doch auch mit gebührendem Ernst, wird<br />
hier das Thema Geschwisterneid behandelt.<br />
Spiel u. Figuren: Veronika Degler vom Faro-Theater Bad Waldsee<br />
voiceNet<br />
„Fußnoten“<br />
Samstag, 10. Dezember 2011 um 20 Uhr<br />
Wo: Alte Kirche, Mochenwangen<br />
Wann:<br />
Samstag, 19. November 2011, 15.00 Uhr<br />
Für wen:<br />
Für Familien und Kinder ab 4 Jahren<br />
Dauer: 50 Minuten<br />
Vorverkauf: 4,00 Euro / 5,00 Euro<br />
Schussenapotheke (Mo)<br />
Nahkauf Brauchle (Wo)<br />
Kasse: 5,00 Euro / 6,00 Euro<br />
VoiceNet: Fußnoten - A capella vom Allerfeinsten!<br />
Let the sunshine in, fahren Sie mit Rosana im alten Ford T-Bird zum<br />
Surfen an den Ozean, träumen Sie von ungarischen Tänzerinnen<br />
und trommeln Sie sich mit uns durch Afrika, bis alles vibriert. VoiceNet<br />
lässt Neues von sich hören. Lassen Sie sich doch einfach sehen! VoiceNet<br />
singt so ziemlich alles, was dem geschätzten Publikum bekannt<br />
ist und gefällt. Barbershop, Pop und Blues, gefühlvolle Balladen<br />
und Komisches, Swing und Jazz, Folk und Gospel, und nicht zu<br />
vergessen die Gassenhauer aus den dreißiger Jahren, kurzum: von<br />
Barock bis Rock ist alles drin. Sie werden überrascht sein, was da auf<br />
Ihre Ohren zukommt. Klar, Sie werden auch Stücke hören, die für ein<br />
Vokalensemble fast selbstverständlich sind. Nur verlassen Sie sich<br />
nicht zu sehr darauf, alles schon zu kennen. VoiceNet wärmt nicht auf<br />
- VoiceNet verwandelt selbst bekannte Lieder in völlig neue Hörerlebnisse.<br />
Sie werden aber auch Stilrichtungen hören, die Sie noch nicht<br />
kennen, aber rasch lieben werden. Alles was Sie an einem Abend mit<br />
VoiceNet hören, wird für Sie eine unvergessliche Begegnung mit à<br />
capella Gesang bleiben.<br />
Vorverkauf: 10 Euro Schussenapotheke Mochenwangen + Lebensmittel<br />
Brauchle <strong>Wolpertswende</strong><br />
Abendkasse: 12 Euro
Freitag, den 18. November 2011 Seite 12<br />
Vortrag<br />
Alt? - Verwirrt? - Dement?<br />
Wesentliche Informationen zum Krankheitsbild Demenz<br />
Brigitte Restle, Gerontotherapeutin<br />
Das Krankheitsbild Demenz begegnet uns immer häufiger, da die Anzahl<br />
hoch-altriger Menschen in unserer Gesellschaft zunimmt. Wann<br />
aber ist jemand dement? Habe ich schon eine Demenz, wenn ich öfters<br />
meinen Schlüssel verlege oder häufiger Namen vergesse? Woran<br />
erkenne ich, ob ich schon krank oder aber nur „altersvergesslich"<br />
bin? Brigitte J. Restle ist Bildungsreferentin vom Netzwerk Demenz<br />
der Akademie Südwest in Weißenau. In ihrem Vortrag wird sie Erkennungszeichen,<br />
Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten ansprechen<br />
und wird Anregungen geben, wie man mit an Demenz erkrankten<br />
Menschen verständnisvoll umgeht.<br />
Mittwoch, 23.11.11,19.00 - 20.30 Uhr<br />
Panoramahalle <strong>Wolpertswende</strong>, Jugendraum<br />
5,- EUR (Abendkasse)<br />
Einladung zur Verbandsversammlung<br />
Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder<br />
Baindt, Berg, Fronreute und <strong>Wolpertswende</strong> angehören,<br />
hält am Dienstag, den 29. November 2011 im Verwaltungsgebäude<br />
der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung<br />
ab.<br />
Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.00 Uhr.<br />
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:<br />
öffentliche Sitzung:<br />
1. Verpflichtung von Herrn Rudi Ewert als Verbandsvertreter der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong>/Arctic Paper<br />
2. Bericht des Verbandsvorsitzenden über aktuelle Themen<br />
3. Bericht der technischen Verwaltung<br />
4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
mit Anlagen für das Jahr 2012.<br />
a) Verwaltungshaushalt<br />
b) Vermögenshaushalt<br />
c) Stellenplan<br />
5. Verschiedenes<br />
6. Verabschiedung von Herrn Wolfgang Kreutle als Verbandsvertreter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Baindt<br />
Hierzu ergeht höfliche Einladung.<br />
Helmut Grieb – Verbandsvorsitzender<br />
Altersvorsorge:<br />
Jetzt abschließen oder später?<br />
Zum 1. Januar 2012 sinkt die Garantieverzinsung für Kapitallebensund<br />
Rentenversicherungen bei Neuverträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent.<br />
Außerdem steigt der frühestmögliche Auszahlungsbeginn bei<br />
ab 2012 neu abgeschlossenen Riester- und Rürup-Verträgen von 60<br />
auf 62 Jahre. Was bedeutet das für die Altersvorsorge? Soll man<br />
noch 2011 einen Vertrag für eine Zusatzrente abschließen? Auf derlei<br />
Fragen wissen die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung<br />
(DRV) Baden-Württemberg Rat.<br />
Die DRV Baden-Württemberg hat im ganzen Land Servicezentren für<br />
Altersvorsorge eingerichtet. Dort erfahren Bürgerinnen und Bürger<br />
individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten alles über die Neuregelungen<br />
zur Altersvorsorge. Das beste an diesem Service der DRV:<br />
Die Beratung erfolgt ohne Verkaufsinteressen, sie ist produktunabhängig,<br />
anbieterneutral und kostenlos.<br />
Ein Servicezentrum für Altersvorsorge in ihrer Nähe und die entsprechenden<br />
Kontaktdaten zur Terminvereinbarung finden Interessierte<br />
unter www.prosa-bw.de.<br />
Aufs Eis mit bodo - Winter Spaß Tag<br />
am 26.11.2011<br />
in der Eissporthalle Ravensburg<br />
Alle Jugendlichen mit gültiger Schülermonatskarte oder aktuellem<br />
JuniorTicket für „November“ haben freien Eintritt in die Eissporthalle<br />
Ravensburg am Samstag, 26. November von 14.30 –<br />
16.30 Uhr.<br />
Auch tagesgültige bodo-Fahrscheine werden akzeptiert.<br />
Schon seit mehreren Jahren bietet der Verkehrsverbund als „Dankeschön-Veranstaltung“<br />
zwei Mal im Jahr diese SpaßTage an. Im vergangenen<br />
Sommer waren die Pfahlbauten in Unteruhldingen das attraktive<br />
Ziel. Nun ist es im Winter - zum wiederholten Male - die Eissporthalle<br />
Ravensburg. Ein buntes Programm erwartet die großen<br />
und kleinen Besucher. „Ein DJ wird tolle Musik auflegen, das bodo-Männchen<br />
seine Runden über das Eis drehen und Tattoo-Schminken<br />
wird angeboten“, so bodo-Mitarbeiterin Irene Schneider,<br />
die sich zusammen mit stadtbus Ravensburg Weingarten ein<br />
schönes Programm ausgedacht hat und auf viele Teilnehmer freut.<br />
Die Eissporthalle ist aufgrund ihrer zentralen Lage gut mit Bus und<br />
Bahn erreichbar und liegt nur wenige Minuten vom Bahnhof Ravensburg<br />
entfernt. Am Samstag greift zudem die ganztägige, netzweite<br />
Freizeitregelung/Gültigkeit der bodo- Schülermonats-karte und des<br />
JuniorTickets ohne Aufpreis in Bus und Bahn (außer im DB Fernverkehr<br />
IC/EC).<br />
Informationen<br />
Telefonische Fahrplan- und Tarifauskünfte:<br />
Ravensburg: 0751 2766<br />
Weingarten: 0751 50922-0<br />
Fahrplanauskünfte im Internet:<br />
www.bahn.de oder www.3-loewen-takt.de<br />
Fahrplanauskünfte für unterwegs direkt aufs Handy:<br />
www.bodo-mobil.de<br />
Telefonische Fahrplanauskunft rund um die Uhr:<br />
Landesweite Fahrplanauskunft: 01805 779966
Freitag, den 18. November 2011 Seite 13<br />
Volkshochschule Fronreute<br />
VORTRAG<br />
Fremde Länder, Menschen und Kulturen<br />
Costa Rica- Reiche Küste - ein Paradies<br />
Freitag, 18. November 2011, 19:30 Uhr<br />
Bürgerhaus Staig<br />
(Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute)<br />
Ein DIA-Vortrag in Überblendtechnik mit Eginhard Wimmer und<br />
Cora Bures.<br />
- ein tropischer Garten zwischen Karibik und Pazifik<br />
- eine Brücke zwischen Nord- und Südamerika<br />
- ein Land ohne Kriege und Kälte<br />
- traumhafte Küsten<br />
- mystische Nebelwälder<br />
- exotische Pflanzen und Früchte<br />
- sagenhafte Tierwelt<br />
5,— EUR (Abendkasse)<br />
Angebote im Wohnpark<br />
St. Martinus Blitzenreute:<br />
„Leben wie in einer Großfamilie“ Wohnpark St. Martinus Blitzenreute,<br />
Kirchstraße 2. Ein Pflegeheim nach dem Hausgemeinschaftsmodell<br />
mit Wohnangeboten für Kurz- und Dauerpflege, Betreuter Wohnanlage<br />
und integrierter Tagespflege. Haben Sie Interesse sich die Wohnanlage<br />
oder das Pflegeheim anzuschauen? Dann vereinbaren Sie einen<br />
unverbindlichen Termin mit der Wohnparkleitung Johanna Walter<br />
unter T. 07584 924-260.<br />
Veranstaltungen im Wohnpark St. Martinus Blitzenreute:<br />
Do., 17.11.11 „Andacht“ im Wohnpark um 16.00 Uhr in der Kapelle.<br />
Wir freuen uns über Besucher bei unseren Veranstaltungen.<br />
Mo., 21.11.11 „Wo man singt, da lass dich nieder“ von 15.30-<br />
16.30 Uhr mit Andrea Denoix in der Cafeteria. Wir freuen uns über Besucher<br />
bei unseren Veranstaltungen.<br />
Umweltfreundlich und effizient Heizen -<br />
dabei Geld sparen<br />
Der GVV (Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz<br />
e.V.) und die TWS (Technische Werke Schussental)<br />
bieten zu diesem Thema am 23.11.2011 ab 18.00 Uhr ein gemeinsames<br />
Podiumsgespräch mit offener Diskussion im Best-Western-Parkhotel<br />
in Weingarten an.<br />
Die Energiepreise befinden sich bereits auf hohem Niveau und der<br />
Trend weiter steigender Kosten ist ungebrochen. Das Beheizen von<br />
Haus und Wohnung wird immer teurer. Es lohnt sich, den eigenen<br />
Umgang mit Energie zu überprüfen. Schon durch geringe Veränderungen<br />
können Verbraucher viel Geld sparen.<br />
Durch die Analyse des Gas-, Öl- und Warmwasserverbrauchs kann<br />
das Sparpaket für den Alltag geschnürt werden. So kann jeder Haushalt<br />
ganz individuelle Einsparmöglichkeiten finden.<br />
Wer zudem eine Heizungsanlage mit hoher Energieeffizienz anschafft,<br />
tut nicht nur etwas für die Umwelt sondern schont auch den<br />
eigenen Geldbeutel. Vielfach gibt es noch zusätzlich finanzielle Unterstützung<br />
zur Anschaffung durch den Energieversorger.<br />
Auch der Wechsel des Energieversorgers bietet Möglichkeiten, die<br />
Ausgaben für den Energiebedarf zu senken. Bei umsichtiger Auswahl<br />
können Verbraucher auch hier viel Geld sparen.<br />
Die Fachleute des GVV erläutern die Empfehlungen der Stiftung Warentest<br />
und informieren über den Wechsel des Energieversorgers.<br />
Darüber hinaus geben die Referenten der TWS Energiespartipps und<br />
stellen Förderprogramme und mögliche Bonuszahlungen vor. In einer<br />
offenen Diskussionsrunde beantworten die Experten die individuellen<br />
Fragestellungen der Teilnehmer.<br />
Das Angebot richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.<br />
Für Mitglieder des Vereins ist die Veranstaltung kostenfrei,<br />
Nicht-Mitglieder zahlen einen Kostenbeitrag in Höhe von 5 EUR.<br />
Es gibt viele Fragen - GVV e.V. - wir helfen weiter!<br />
Ihre Fragestellungen, die im Rahmen der Veranstaltung besprochen<br />
werden sollen, können Sie auch schon im Vorfeld an den Verein richten:<br />
Per E-Mail: gvv.ev.weingarten@googlemail.com<br />
Per Post: GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und<br />
Verbraucherschutz e.V., Eichendorffweg 2, 88250 Weingarten<br />
Telefonische Rückfragen beantwortet auch der Vorsitzende des Vereins,<br />
Herr Thomas Schröbler unter 0175 3200984.<br />
Kreisjugendring Ravensburg<br />
Deine Veranstaltung im Web<br />
Am Mittwoch, den 30. November 2011 von 19 – 22 Uhr<br />
veranstaltet der Kreisjugendring in seiner Geschäftsstelle in Ravensburg<br />
einen Seminarabend zum Thema Veröffentlichung<br />
von eigenen Veranstaltungen im Internet.<br />
Ihr veranstaltet eine Freizeit, ein Zeltlager, ein Konzert oder etwas anderes?<br />
Die Frage der Bewerbung stellt sich immer. Es gibt eine Vielzahl<br />
von Onlinediensten (z.B. Youtube, Flickr, Blogspot, Twitter), die<br />
es ermöglichen, Videos, Fotos und Texte ganz ohne Programmier-Kenntnisse<br />
zu publizieren. So lassen sich eigene Veranstaltungen<br />
im Handumdrehen bewerben oder Berichte<br />
dazu mit passender Galerie veröffentlichen. Wie das funktioniert, welche<br />
Möglichkeiten die verschiedenen kostenlosen Dienste bieten,<br />
wie sie miteinander verknüpft werden können und welchen Nutzen<br />
die eigene Einrichtung davon haben kann, steht im Mittelpunkt dieses<br />
Angebots. Das Seminar ist ein Wahlmodul zum Erwerb der Jugendleitercard.<br />
Anmeldung bis 23.November 2011 beim<br />
Kreisjugendring Ravensburg, Kuppelnaustraße 36, 88212<br />
Ravensburg, 0751 21081, Fax: 21013, Email: info@kjrrv.de . Weitere<br />
Infos unter: www.jukinet.de<br />
Sozialverband VdK<br />
Der Ortsverband informiert:<br />
MdL Raab neuer VdK-Bezirkschef von Nordbaden und Landesvize<br />
Werner Raab heißt der neue Vorsitzende des VdK-Bezirksverbands<br />
Nordbaden. Der CDU-Landtagsabgeordnete von Ettlingen fungiert<br />
zugleich als einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden des VdK<br />
Baden-Württemberg. In Nordbaden schließt der 64-Jährige die große<br />
Lücke, die nach dem Tod des bisherigen Bezirks- und früheren Landesvorsitzenden<br />
Hans-Otto Walter im Januar 2011 entstanden war.<br />
Raab gehört seit 2006 dem Stuttgarter Landtag an. Er wirkt dort als<br />
Mitglied im Sozialausschuss sowie im Umweltausschuss und fungiert<br />
als Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Demografischer Wandel“. Darüber<br />
hinaus gehört er den Arbeitskreisen „Sozialpolitik“ und „Umwelt<br />
und Verkehr“ der CDU-Fraktion an. Zudem ist er im Petitionsausschuss.<br />
Werner Raab kann auch auf viel kommunalpolitische Erfahrung<br />
als langjähriges Kreisratsmitglied sowie als Bürgermeister von<br />
Ettlingen zurückblicken.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 14<br />
SV Weingarten - SV Mochenwangen<br />
Samstag, 19.11.11, 14.30 Uhr<br />
Mit der 2. Niederlage (0:3 gegen Eschach) in Folge beendet die Topalusic<br />
Elf die Vorrunde auf einem enttäuschenden neunten Tabellenplatz.<br />
Jetzt heißt es noch einmal „alles geben“ damit in den letzten<br />
beiden Partien im Jahr 2011 die Position in der Tabelle verbessert<br />
wird. Am ersten Spieltag konnte man zu Hause die Welfenstädter mit<br />
2:0 schlagen. Trotzdem müssen unsere Jungs aufpassen, da der<br />
Aufsteiger aus Weingarten mit gleich vielen Punkten nur wegen dem<br />
schlechteren Torverhältnis auf Platz 10 steht.<br />
TSV Berg II - SV Mochenwangen II<br />
Sonntag 19.11.2011, 12.30 Uhr<br />
Für die zweite Mannschaft ist die Partie gegen den Nachbarn aus<br />
Berg das letzte Spiel vor der Winterpause. Leider konnte das letzte<br />
Spiel gegen Haisterkirch (0:5) nur die ersten 30 Minuten ausgeglichen<br />
gestaltet werden. Danach zeigte die Spitzenmannschaft aus<br />
Haisterkirch wie effektiv Fußball spielen sein kann. Aber noch immer<br />
trennen die Jungs von Sedat Eroglu lediglich 2 Punkte auf einen<br />
Nichtabstiegsplatz.<br />
Weitere Informationen finden Sie in der Tagespresse und auf der Homepage<br />
www.svmochenwangen.de<br />
Beide Teams würden sich auf Ihre Unterstützung freuen.<br />
SVW lässt sich den Schneid abkaufen<br />
SV Baindt I–SV<strong>Wolpertswende</strong>Ergebnis: 3:0<br />
Torfolge:<br />
08. Min. 1:0 Oliver Broszeit<br />
25. Min. 2:0 Markus Dreher<br />
59. Min. 3:0 Oliver Broszeit<br />
Die Zuschauer waren sich einig. Der SV Baindt war die aggressivere<br />
und zielstrebigere Mannschaft. Allerdings machten es unsere Jungs<br />
dem Konkurrenten relativ einfach. Jede Menge Abspielfehler, vor allem<br />
im Mittelfeld, nutzen die Gastgeber immer wieder zu schnellen<br />
Kontern.<br />
Allerdings war unser Team auch relativ glücklos und man kann der<br />
Mannschaft nicht das nötige Engagement absprechen. Aber mit körperlosem<br />
Spiel mancher unserer Akteure lässt sich in dieser Liga keinen<br />
Pfifferling gewinnen.<br />
Das 1:0 entstand nach einem Abspielfehler in der Defensive, die<br />
Gastgeber fackelten nicht lange, suchten zielstrebig den Weg zum<br />
Tor und Oliver Broszeit hämmerte den Ball ist Tor.<br />
Das 2. Tor war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Abseitstor.<br />
Beim 3. Tor wieder ein Abspielfehler im Mittelfeld, ein Lupfer auf Oliver<br />
Broszeit, der unbedrängt sein Tor vorbereiten kann und noch die<br />
Zeit hat, das Eck auszusuchen. Es gibt solche Spiele, manche Spieler<br />
aus unserer Mannschaft fanden überhaupt nicht ins Spiel, verloren<br />
die Zweikämpfe und spielten miserable Pässe.<br />
Mund abwischen, weiter geht’s.<br />
SV Baindt II – SV <strong>Wolpertswende</strong> II Ergebnis: 3:1<br />
Torfolge:<br />
38. Min. 1:0 Unbekannt<br />
55. Min. 1:1 Sebastijan Belosevic<br />
76. Min. 2:1 Unbekannt<br />
90. Min. 3:1 Unbekannt<br />
Unser Team hatte eigentlich das Spiel bis zum 1. Tor im Griff. Einige<br />
Chancen wurden teilweise fahrlässig versemmelt. Und dann kam das<br />
1:0, was wiederum dazu führte, dass der Gastgeber besser ins Spiel<br />
kam.<br />
Das 1:1 durch Belosevic war dann eher ein glückliches Tor, das durch<br />
einen Platzfehler begünstigt wurde. Unser Team versuchte danach<br />
das Spiel in den Griff zu bekommen. Das 2:1 war so etwas wie ein<br />
Knackpunkt. Nach einem Eckball verfehlte Torhüter Franz Roth den<br />
Ball, hinten passte die Abwehr nicht auf und schon führte der SV<br />
Baindt wieder.<br />
Trainer Frank Steinhauser reagierte mit taktischen Veränderungen<br />
aber es gelang kein Tor mehr. Mit dem Schlusspfiff erhöhte Baindt<br />
zum 3:0.<br />
Vorschau:<br />
Samstag, 19.11.11<br />
12.45 / 14.30 Uhr SV <strong>Wolpertswende</strong> - TSB Ravensburg<br />
Bericht: Jürgen Matt<br />
JSG Mochenwangen/<strong>Wolpertswende</strong><br />
Jugendabteilung<br />
FC Leutkirch - SV Mochenwangen1:4 (0:2)<br />
Vor dem Tor eiskalt<br />
Beim Auswärtsspiel in Leutkirch landete die A-Jugend einen “Big<br />
Point”. Nachdem in den vergangenen Spielen noch die mangelhafte<br />
Chancenverwertung kritisiert wurde, agierte der SVM dieses Mal äußerst<br />
effizient. Bereits nach 15 Minuten stand Florian Schuster nach<br />
einem langen Pass von Alex Turza alleine vor dem gegnerischen Torwart<br />
und überwand diesen schließlich zur 1:0 Führung. In der 30. Minute<br />
legten die Gäste aus dem Schussental nach. Leutkirch gelang<br />
es nicht den Ball aus dem eigenen Strafraum zu klären, Kopfballungeheuer<br />
Sebastian Marks war prompt zur Stelle und erhöhte den<br />
Spielstand auf 2:0 aus Sicht des SVM. Nach der Führung schalteten<br />
unsere Jungs einen Gang zurück. Das Heimteam kam nun immer<br />
besser ins Spiel und konnte in der 50. Spielminute den Spielstand auf<br />
1:2 verkürzen. Auch im weiteren Verlauf der zweiten Halbzeit drängte<br />
der FC Leutkirch auf den Ausgleich und die Zuschauer erlebten ein<br />
spannendes Spiel. Die Entscheidung fiel jedoch zu Gunsten des SV<br />
Mochenwangen. Ausgehend von einer Standardsituation durch Patrick<br />
Noack, erzielte Florian Schuster fünf Minuten vor dem Ende seinen<br />
zweiten Treffer zum 1:3. Die Entscheidung war damit gefallen.<br />
Nach erledigter Pflicht folgte die Kür. In der Nachspielzeit bewies Matthias<br />
Frorath Jokerqualitäten. Alleine vor dem gegnerischen Torwart<br />
stehend ließ er diesem keine Chance und schraubte den Spielstand<br />
auf ein beeindruckendes 1:4 Endergebnis nach oben. Damit schließt<br />
die A-Jugend die Hinrunde mit dem 5. Tabellenplatz ab. Die Winterpause<br />
lässt jedoch noch auf sich warten. In den nächsten Wochen folgen<br />
die ersten beiden Rückrundenspiele, ehe am 4. Dezember im<br />
Nachholspiel gegen den TSV Eschach der Rückstand auf Tabellenplatz<br />
4 weiter verkürzt werden soll.<br />
Tore: Florian Schuster (2), Sebastian Marks, Matthias Frorath<br />
SVM: D. Hartnegg, A. Turza, T. Schneider, P. Noack, P. Nüssle, S.<br />
Marks, S. Stocker, F. Schuster (S. Schneider), D. Stephan (A. Shala),<br />
J. Ludwig (M. Frorath), P. Ludwig<br />
F1-Jugend:<br />
Bei der WFV Junior Hallenrunde schlugen sich unsere Jungs hervorragend.<br />
Im 1 Spiel gegen den FV Bad Waldsee kamen wir zu einem<br />
verdienten 1:1. Das Tor zum Ausgleich gelang uns zwar erst 20 Sekunden<br />
vor Schluß, doch durch die vielen herausgespielten Torchancen<br />
war der Ausgleich mehr als verdient. Bei den folgenden 4 Spielen<br />
waren wir überlegen und gewannen gegen Haisterkirch mit 2:1, Bergatreute<br />
1:0, Michelwinnaden 3:1, Baienfurt 4:1 und waren somit mit<br />
13 Punkten verdienter Gesamtsieger des Turniers. Nicht nur durch<br />
die vielen Tore, sondern durch unseren hervorragenden Torwart und<br />
die sehr gute Abwehr war es ein so gelungenes Turnier. Weiter so<br />
Jungs!<br />
Mannschaft: N. Kärcher, S. Maier, N. Kaplan, J. Guter, J. Windmüller,<br />
L. Kollrich, Tore: N. Kaplan 7, S. Maier 4
Freitag, den 18. November 2011 Seite 15<br />
Fußball Hallenrunde für FII u. FII-Junioren-Mannschaften<br />
2011/2012<br />
Der erste Spieltag für die F II u. F III Junioren fand am Sonntag in der<br />
neuen Sporthalle in Aulendorf statt. Das erste Spiel mußten unsere<br />
Junioren und Juniorinnen gegeneinander austragen und war hart<br />
umkämpft. Am Ende siegten die F II-Junioren mit 2:0. Alle Spiele waren<br />
sehr eng mit Ausnahme das Spiel der F III Junioren gegen Aulendorf.<br />
Dieses wurde deutlich mit 0:4 Toren verloren.<br />
Die einzelnen Spiele:<br />
SGM Wolpertsw./Mochenw. II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 2:0<br />
FV-Bad Waldsee II – SGM Wolperts./Mochenw. II: 1:0<br />
SGM Wolpertsw./Mochenw. III - SG Aulendorf III: 0:4<br />
SGM Wolpertsw./Mochenw. II - SG Aulendorf III: 0:1<br />
TSV Berg II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 1:0<br />
SGM Wolpertsw./Mochenw. II – FG 2010 Wilh/Ried/Zuss II: 2:1<br />
SGM Wolpertsw./Mochenw. III – FV Bad Waldsee: 0:1<br />
TSV Berg II – SGM Wolpertsw./Mochenw. II: 2:0<br />
FG 2010 Wilh/Ried/Zuss II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 1:0<br />
Torschützen: L. Schick(3), T. Heydt (1)<br />
FII-Junioren: Niklas Böning, Thomas Heydt, Niklas Mazzini, Leon<br />
Schick, Till Schwegler, Benedikt Roth, Steffen Wöllhaf<br />
FIII-Junioren: Luise Büchelmaier, Max Friesen, Hannah Pfeifer, Nils<br />
Pisch, Leandro Rassmann, Hany Said, Luca Stravs<br />
Die FII-Junioren haben sich für die nächste Runde qualifiziert, die<br />
FIII-Juniorinnen und Junioren sind leider ausgeschieden.<br />
Nächste Spiele der JSG:<br />
Samstag, den 19.11.2011<br />
14:30 Uhr A-Junioren Bezirksstaffel<br />
SG Kisslegg - SV Mochenwangen<br />
Tischtennisverein<br />
<strong>Wolpertswende</strong>-Mochenwangen<br />
Spielvorschau:<br />
Samstag, 19.11.2011 – 09.45 Uhr: TSV Reute – Jungen II<br />
Samstag, 19.11.2011 – 11.15 Uhr: JungenI–SVAmtzell (Turnhalle<br />
Mochenwangen)<br />
Samstag, 19.11.2011 – 19.00 Uhr: Herren I – TSG Ailingen<br />
(Turnhalle Mochenwangen)<br />
Mittwoch, 23.11.2011 – 20.00 Uhr: TSB Ravensburg – Herren II<br />
Terminankündigung:<br />
Weihnachtsfeier Tischtennisverein am Samstag, 10. Dezember<br />
2011!<br />
Schützengilde<br />
<strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />
Die Schützengilde <strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />
veranstaltet vom<br />
14. November – 20. November 2011<br />
die 31. Ortsmeisterschaft im Luftgewehrschießen.<br />
Alle sportlichen und kulturellen Vereine, sowie Ortsteile,<br />
Firmen und Familien der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> sind eingeladen,<br />
Mannschaften zu stellen.<br />
Eine Mannschaft besteht aus 4 Schützen, von denen jeder<br />
10 Schuss abzugeben hat. Die drei besten Schützen werden<br />
gewertet. Geschossen wird nach der Sportordnung des Deutschen<br />
Schützenbundes. Jede Mannschaft sollte möglichst geschlossen<br />
zum Start antreten. Luftgewehre, Kugeln und Scheiben werden zur<br />
Verfügung gestellt. Personen in mehreren Vereinen oder Gruppen<br />
dürfen höchstens für 3 Mannschaften und nur für verschiedene<br />
Gruppen starten.<br />
Die Startgebühr beträgt pro Mannschaft EUR 8,00<br />
(auch bei Verzicht auf den 4. Schützen!).<br />
Alle Schützen dürfen stehend aufgelegt schießen!<br />
Jugendwettbewerb<br />
Kinder und Jugendliche im Alter von 12- 16 Jahren werden in<br />
einer eigenen Wertung erfasst.<br />
Es kommen attraktive Sachpreise zur Verlosung.<br />
Mannschaftswettbewerb<br />
1. – 5. Preis Einkaufsgutscheine ortsansässiger Firmen<br />
(50,- Euro; 40,- Euro; 30,- Euro; 20,- Euro; 10,- Euro)<br />
Es kommen weitere attraktive Sachpreise zur Verlosung.<br />
Einzelwettbewerb Blattlschießen<br />
Wem gelingt der beste Zehnerschuss ? 5 Schuss für Euro 1,00<br />
1. – 3. Preis Verzehrgutscheine Hotel Rist (40,- Euro ;<br />
25,- Euro ;15,- Euro )<br />
Bei Teilergleichheit entscheidet der nächstbeste Schuss.<br />
Nachkauf unbeschränkt möglich.<br />
Schießzeiten: 15. –20. November jeweils von 19.00 – 22.00 Uhr<br />
21. November von 10.00 – 12.00 Uhr<br />
Die Siegerehrung findet am 20. November 2011<br />
um 19.00 Uhr im Schützenkeller statt.<br />
* Als aktive Schützen gelten alle, die in den vergangenen zwei Jahren<br />
an Meisterschaften oder Rundenwettkämpfen des Deutschen Schützenbundes<br />
oder anderer Schützenverbände teilgenommen haben.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme<br />
Schützengilde <strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />
1. Vorsitzender Armin Eisele Vorsee 27, 88284 <strong>Wolpertswende</strong>,<br />
Tel. 07502 913628<br />
**************<br />
Der letzte Luftgewehr - Rundenwettkampf gegen den Schützenverein<br />
Blitzenreute wurde knapp mit 1405 zu 1404 Ringen gewonnen.<br />
Herausragender Schütze dieses Wettkampfes war Reinhardt Philemon<br />
vom SV Blitzenreute mit 378 Ringen.<br />
Die Luftpistolenmannschaft hat ihren Wettkampf gegen die Gilde Ravensburg<br />
2 klar mit 1405 zu 1442 Ringen verloren. Hier konnte jedoch<br />
Bruno Sontheimer mit 367 Ringen sein bestes Wettkampf-Ergebnis<br />
verbuchen.<br />
Der nächste Wettkampf für beide Mannschaften findet am<br />
24.11.2011 statt. Die Luftgewehr-Mannschaft tritt in Zogenweiler (<br />
Treffpunkt um 18.30 Uhr am Schützenheim)und die Luftpistolenmannschaft<br />
zu Hause gegen Mochenwangen an.<br />
Gut Schuss<br />
Sportleiter Richard Pfaff<br />
- Bereitschaft Mochenwangen<br />
Auch in diesem Jahr ist<br />
der DRK-Nikolaus wieder<br />
unterwegs. Wenn Sie diesen<br />
wunderschönen<br />
Brauch Ihren Kindern näher<br />
bringen möchten, vereinbaren<br />
Sie einen Termin<br />
unter der Tel.-Nr.<br />
07502 9448689,<br />
Sabine Graf.
Freitag, den 18. November 2011 Seite 16<br />
Pfarrerin Ursula Bredau, Mochenwangen, Tel. 91066<br />
Pfarrbüro Haydnstr. 20 Mochenwangen, Tel. 91066, Fax 91067<br />
Öffnungszeiten: Di./Fr. 10:00 - 12:00 Uhr und tel. Absprache<br />
Homepage: www.evkirche-mochenwangen.de<br />
E-mail: mochenwangen@evkirche-rv.de<br />
Kirchenpflege: Verena Hillmayr, Tel. 911278<br />
Wochenspruch: Christus spricht: Lasset eure Lenden umgürtet<br />
sein und eure Lichter brennen.<br />
(Lukas 12,35)<br />
Ewigkeitssonntag<br />
Sonntag, 20.11.<br />
10:30 Uhr Gottesdienst in Mochenwangen, Ev. Kirche (Pfrin. Bredau)<br />
In diesem Gottesdienst werden wir der Verstorbenen gedenken und<br />
den Gefühlen der Trauer und der Hoffnung Raum geben.<br />
Montag, 21.11.<br />
19:30 Uhr Posaunenchorprobe<br />
Mittwoch, 23.11.<br />
16:15 Uhr Konfirmandenunterricht, Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus,<br />
Mochenwangen<br />
19:30 Uhr Taizé-Abend, Kath. Kirche Blitzenreute (mehr dazu unter<br />
„ökumene”)<br />
Freitag, 25.11.<br />
17:00 Uhr Jungschar “Die Superstrolche” Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
1. Advent<br />
Sonntag, 27.11.<br />
10:30 Uhr Gottesdienst in Mochenwangen, Ev. Kirche<br />
Einladung zum Taizé-Abend in der Kath. Kirche Blitzenreute unter<br />
der Rubrik „Ökumene“.<br />
Die aktuellen Termine finden Sie auch auf der Homepage der Ev. Kirchengemeinde<br />
Mochenwangen:<br />
www.evkirche-mochenwangen.de<br />
Taizé-Abend<br />
am 23.11.2011 um 19:30 Uhr in der katholischen Kirche Blitzenreute<br />
„Taizé“ - Was ist das? Zum einen ein Ort in Frankreich, zum anderen<br />
Synonym für eine ökumenische Ordensgemeinschaft, die sich vor allem<br />
durch eine internationale Jugendarbeit für die Versöhnung unter<br />
den Christen einsetzt. Einfachheit, Schlichtheit, Konzentration auf<br />
das Wesentliche sind die Kennzeichen des Lebens in Taizé, aber<br />
auch der Gesänge, der Gebete.<br />
Das Ehepaar Portele wird Sie mit Bildern und eigenen Erlebnissen informieren.<br />
Anschließend feiern wir ein Taizé-Gebet. Das „Mochenwanger<br />
Kirchenchörle“ wird den Abend musikalisch bereichern.<br />
Herzliche Einladung an alle Interessierten!
Freitag, den 18. November 2011 Seite 17<br />
Pfarrer Stefan Pappelau Tel. 1337 Pfarrbüro Mochenwangen Tel. 1337 Büro <strong>Wolpertswende</strong> Tel. 1345<br />
Pfarrer Herbert Distel Tel. 921985 Fax 7638 Fax 9124494<br />
Diakon Kath. Pfarramt-<strong>Wolpertswende</strong>@t-online.de Kirchenpflege Reinhold Michelberger<br />
Gerhard Marquard Tel. 0751 51504 Öffnungszeiten Di.9-12u.16-18Uhr Öffnungszeiten Di./Mi. 9-11Uhr<br />
GemRef Manuela Gerster Tel. 0751 44948 Mi. 9-11Uhr<br />
GemRef Fr. 9-12Uhr Nachbarschaftshilfe<br />
Sr. Franziska Bachmann Tel. 3192 Esther Knörle Tel. 3587<br />
Mochenwangen<br />
Samstag, 19.11. – Elisabeth v. Thüringen<br />
17:45 Uhr Beichtgelegenheit (Pfr. Distel)<br />
18:00 Uhr Rosenkranz<br />
18:30 Uhr Vorabendmesse<br />
(� Veronika u. Michael Wilhelm; � Angela Guzzo u. � Dell’ Angelo<br />
Gerardo; � Balthasar Ebner; � Rita Baur; � Anke Glauber, � Fritz,<br />
Thomas u. Gerhard Nüssle; � Hermann Scham; � Josef Bärenweiler;<br />
� Ang. d. Fam. Reinhold Heilig;)<br />
- Jugendkollekte<br />
Sonntag, 20.11. - CHRISTKÖNIG<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Montag, 21.11. – Gedenktag Uns. Lb. Frau in Jerusalem<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Dienstag, 22.11. - Cäcilia<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Mittwoch, 23.11. - Kolumban<br />
18:00 Uhr Rosenkranz<br />
18:30 Uhr Eucharistiefeier<br />
(� Erika Müller, Adolf Müller; � Maria und Georg Brandiser, Ilse Härle;<br />
� Johann und Johanna Müller; � Fritz und Agathe Hermanutz; � Fritz<br />
Lochmaier, Anna und Josef Kesenheimer; � Georg Hagel, Barbara<br />
Kohnle;)<br />
Donnerstag, 24.11. – Andreas Dung Lac u. Gefährt.<br />
08:15 Uhr Schülermesse<br />
16:00 Uhr Eucharistische Anbetung<br />
18:30 Uhr Gemeinschaftsaktion EK „Kirche bei Nacht“<br />
Freitag, 25.11. – Elisabeth v. Reute<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Samstag, 26.11. - Konrad<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />
09:00 Uhr Eucharistiefeier<br />
- Diaspora-Kollekte<br />
- Segnung der Adventskränze<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
17:30 Uhr Adventsandacht<br />
<strong>Wolpertswende</strong><br />
Samstag, 19.11. – Elisabeth v. Thüringen<br />
16.30 Uhr Deutsch-Finnische Gesellschaft<br />
Sonntag, 20.11. – CHRISTKÖNIG<br />
09:00 Uhr Eucharistiefeier<br />
- Neue Deutsche Messe<br />
Mitwirkung Schulchor Albert-Einstein-Gymnasium<br />
- Jugendkollekte<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
Dienstag, 22.11. - Cäcilia<br />
18:00 Uhr Rosenkranz<br />
18:30 Uhr Eucharistiefeier<br />
(� Rosa Rist; � Franziska und Georg Steinhauser; � Verst. Ang. d.<br />
Fam. Eisele;)<br />
Freitag, 25.11. – Elisabeth v. Reute<br />
18:30 Uhr Gemeinschaftsaktion EK „Kirche bei Nacht“<br />
Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />
10:30 Uhr Eucharistiefeier<br />
- Familiengottesdienst<br />
- Diaspora-Kollekte<br />
- Segnung der Adventskränze<br />
17:00 Uhr Rosenkranz<br />
17:30 Uhr Adventsandacht<br />
GOTTESDIENSTE SE<br />
„WESTL. SCHUSSENTAL“<br />
Sonntag, 20.11. – Christkönig<br />
09:00 Uhr Eucharistiefeier, Blitzenreute<br />
10:30 Uhr Eucharistiefeier (Fago), Berg<br />
10:45 Uhr Eucharistiefeier (Patrozinium), Fronhofen<br />
18:30 Uhr Vesper, Fronhofen<br />
Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />
18:30 Uhr Vorabendmesse, Blitzenreute<br />
09:00 Uhr Eucharistiefeier, Berg<br />
09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Blitzenreute<br />
10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier, Staig<br />
10:30 Uhr Eucharistiefeier (Fago), Fronhofen<br />
Beichtgelegenheit:<br />
Samstag, 26.11., 17:45 Uhr, Blitzenreute (Pfr. Pappelau)<br />
Besuchen Sie auch unsere Homepage<br />
www.westliches-schussental.d
Freitag, den 18. November 2011 Seite 18<br />
Erstkommunion 2012 - Mochenwangen<br />
„Kirche bei Nacht“<br />
Für die Kinder, die sich bald auf die Erstkommunion vorbereiten, findet<br />
am Donnerstag, den 24.11.2011 die Gemeinschaftsaktion „Kirche<br />
bei Nacht“ statt. Gemeinsamer Beginn ist um 18:30 Uhr in der<br />
Kirche Mariä Geburt in Mochenwangen. Zur Kirchenführung sind die<br />
Erstkommunionkinder und alle interessierten Eltern eingeladen. Warme<br />
Kleidung ist zu empfehlen. Taschenlampe und Stifte sollen mitgebracht<br />
werden. Die Aktion dauert ca. eine Stunde. Auf die nächtlichen<br />
Kirchenbesucher freut sich das Pastoralteam.<br />
Erstkommunion 2012 - <strong>Wolpertswende</strong><br />
„Kirche bei Nacht“<br />
Für die Kinder, die sich bald auf die Erstkommunion vorbereiten, findet<br />
am Freitag, den 25.11.2011 die Gemeinschaftsaktion „Kirche bei<br />
Nacht“ statt. Gemeinsamer Beginn ist um 18:30 Uhr in der Kirche St.<br />
Gangolf in <strong>Wolpertswende</strong>. Zur Kirchenführung sind die Erstkommunionkinder<br />
und alle interessierten Eltern eingeladen. Warme Kleidung<br />
ist zu empfehlen. Taschenlampe und Stifte sollen mitgebracht<br />
werden. Die Aktion dauert ca. eine Stunde. Auf die nächtlichen Kirchenbesucher<br />
freut sich das Pastoralteam.<br />
Erstkommunion 2012 – <strong>Wolpertswende</strong><br />
„Elternabend“<br />
Liebe Erstkommunionkinder von <strong>Wolpertswende</strong>,<br />
wir möchten Sie auf den ersten Elternabend aufmerksam machen.<br />
Dieser findet am Dienstag, den 29. November 2011 um 20:00 Uhr<br />
im Pfarrsaal statt. Diese Veranstaltung ist verpflichtend. Auf ihr Kommen<br />
freuen sich <strong>Gemeinde</strong>referentin Sr. Franziska Bachmann und<br />
das EK-Team.<br />
Erstkommunion 2012 - Mochenwangen<br />
„Elternabend“<br />
Liebe Erstkommunionkinder von Mochenwangen,<br />
wir möchten Sie auf den ersten Elternabend aufmerksam machen.<br />
Dieser findet am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 20:00 Uhr im<br />
<strong>Gemeinde</strong>haus St. Lukas statt. Diese Veranstaltung ist verpflichtend.<br />
Auf ihr Kommen freuen sich <strong>Gemeinde</strong>referentin Sr. Franziska Bachmann<br />
und das EK-Team.<br />
Krankenkommunion<br />
Im Advent werden alle Kranken, welche regelmäßig die Krankenkommunion<br />
erhalten, von Herrn Pfarrer Distel besucht. Wer neu die Krankenkommunion<br />
erhalten möchte, möge sich bitte im Pfarrbüro Mochenwangen<br />
Tel. 07502 1337 melden.<br />
Martinssingen 2011<br />
Liebe Kinder und Eltern,<br />
herzlichen Dank, dass Ihr liebe Kinder und Eltern bei unserem diesjährigen<br />
Martinssingen mitmacht. Es wird sicher wie jedes Jahr ein<br />
wunderschönes Erlebnis für uns alle.<br />
Treffpunkt für die Martinssänger<br />
in Vorsee:<br />
Freitag, 18.11.2011 um 16:00 Uhr in der Kapelle in Vorsee.<br />
in Mochenwangen:<br />
Samstag, 19.11.2011 um 16:30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus St. Lukas<br />
in Mochenwangen.<br />
in <strong>Wolpertswende</strong>:<br />
Freitag, 18.11.2011 um 16:00 Uhr in der Kirche.<br />
in Hatzenturm:<br />
nach Absprache.<br />
Nachdem wir das Martinslicht in die Häuser getragen haben, treffen<br />
wir uns wie immer (in Mochenwangen im Haus St. Lukas, <strong>Wolpertswende</strong><br />
im Jugendraum und für Vorsee gibt Frau Hausmann noch Bescheid)<br />
zum gemütlichen Ausklang bei Butterbrezeln und Punsch.<br />
Also, die Laternen nicht vergessen und wenn möglich,<br />
bringt bitte einen Sicherheitskragen mit. Und vor allem<br />
„ZIEHT EUCH WARM AN!!“<br />
Die Kinder, die noch nicht alleine nach Hause dürfen können ca. ab<br />
19:00 Uhr abgeholt werden.<br />
Vielen Dank Euch allen!!!<br />
Der Eine Welt Kreis<br />
Mochenwangen – <strong>Wolpertswende</strong><br />
Solltet Ihr noch Fragen haben, dann ruft doch einfach an:<br />
Sabine Hausmann 921427<br />
Fr. Gasser 2712<br />
Ulrike Marks 1266<br />
Jacqueline Windmüller 943194<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlung Mochenwangen<br />
Was noch zu Beginn des Jahres absolut undenkbar erschien, ist mittlerweile<br />
Wirklichkeit geworden: Die Spendensumme für die Anschaffung<br />
eines neuen Geläuts für unsere Pfarrkirche nähert sich der Marke<br />
von 70.000 Euro, und zwar allein aus Spenden von Privatleuten!<br />
75.000 Euro sind die Untergrenze, ab der wir von Seiten der Diözese<br />
die Glocken in Auftrag geben dürfen, d.h. es wird höchste Zeit, dass<br />
wir uns auch inhaltlich mit unserem neuen Geläut beschäftigen! Der<br />
Kirchengemeinderat hat deshalb in seiner letzten Sitzung einen Vorschlag<br />
erarbeitet, wie unsere neuen Glocken heißen sollen, d.h. welchen<br />
Namenspatronen sie geweiht werden, und welche passenden<br />
Spruchbänder und Verzierungen auf die Glocken aufgebracht werden<br />
könnten. Dem Kirchengemeinderat ist es dabei ein großes Anliegen,<br />
dass die Glocken wirklich die Glocken der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />
werden. Deshalb möchten wir Ihnen in einer <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
den erarbeiteten Vorschlag darlegen, mit Ihnen ins Gespräch kommen<br />
und am Schluss das Einverständnis der anwesenden <strong>Gemeinde</strong><br />
abfragen. Wir laden deshalb herzlich ein zur <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
am 3. Adventssonntag, den 11. Dezember 2011 im Anschluss an den<br />
Gottesdienst um ca. 11:30 Uhr in der Kirche. Dabei bekommen Sie<br />
auch Informationen über den Zeitplan, wie es nun weitergeht, und wir<br />
beantworten gerne Ihre Fragen. Wir freuen uns auf reges Interesse!<br />
Pfr. Stefan Pappelau und der Kirchengemeinderat<br />
Adventsmarkt <strong>Wolpertswende</strong><br />
Wir kranzen und schmücken im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr<br />
im Untergeschoss der Panoramahalle von Montag, 21. bis Donnerstag,<br />
24. November von 8 bis 18 Uhr.<br />
Wer mithelfen möchte (auch stundenweise) ist herzlich eingeladen.<br />
Kontakt: Maria Gebauer, Tel. 3009<br />
Ministranten nähern sich 300<br />
Nach den diesjährigen Mini-Aufnahmen hat sich die Gesamtzahl der<br />
Ministranten in den fünf <strong>Gemeinde</strong>n gegenüber 2010 noch einmal um<br />
16 erhöht. Insgesamt nähern sich die Minis nun der Marke von 300!<br />
Auffallend ist, dass derzeit sehr wenige Jugendliche bei den Ministranten<br />
aufhören, was auf einen guten Zusammenhalt in der Gruppe<br />
schließen lässt. Platz eins belegt derzeit Berg mit 83 Minis (+ 7), gefolgt<br />
von <strong>Wolpertswende</strong> mit 69 Minis (+ 7). Auf Platz drei liegt Fronhofen<br />
mit 58 Minis (- 3), dicht gefolgt von Blitzenreute mit 55 Minis (+<br />
12 Minis). Schlusslicht ist zur Zeit Mochenwangen mit 24 Minis (- 7).<br />
Das ergibt eine Gesamtzahl von 289 Minis! Ein großes Lob und ein<br />
herzliches Dankeschön allen, die sich um unsere Minis kümmern und<br />
denen diese Form der kirchlichen Jugendarbeit ein großes Anliegen<br />
ist.<br />
Pfr. Stefan Pappelau<br />
Uraufführung „Neue Deutsche Messe“<br />
Wie schon im Katholischen Sonntagsblatt angekündigt, findet am<br />
Sonntag, 20. November 2011 die Welturaufführung der von Hans<br />
Georg Hinderberger komponierten „Neuen Deutschen Messe –<br />
Schubi Two“ in <strong>Wolpertswende</strong> und Fronhofen statt. Wir freuen uns,<br />
dass wir den Schülerchor des Albert-Einstein-Gymnasiums zu Gast<br />
haben. Neben einem ganz klassischen Eingangschoral und einem an<br />
einen irischen Segen erinnernden Schlusslied erklingt das rockig ver-
Freitag, den 18. November 2011 Seite 19<br />
tonte Mess-Ordinarium aus Kyrie, Gloria, Sanctus und Agnus Die. Zu<br />
diesem besonderen Ereignis laden wir alle Musikbegeisterten herzlich<br />
ein. Die Gottesdienste sind um 09:00 Uhr in <strong>Wolpertswende</strong> und<br />
um 10:45 Uhr in Fronhofen (Patrozinium).<br />
Pfr. Stefan Pappelau<br />
Gospelmusik mit Chor und Band<br />
Konzert „Ruhe im Sturm“<br />
unter diesem Motto findet ein Gospelkonzert am Sonntag, 20. November,<br />
um 19:30 Uhr im Immanuel Zentrum in Ravensburg (Schubertstr.<br />
28) statt. Rund 20 Sängerinnen und Sänger des im Frühjahr<br />
gegründeten Projektchores „PraiseVoice“ unter der Leitung von<br />
Eckart Spägele präsentieren modernen Gospelgesang, u.a. Stücke<br />
des bekannten „Oslo Gospel Choir“. Begleitet wird der Chor von<br />
Bandmitgliedern und Solisten der Immanuel-Lobpreiswerkstatt. Der<br />
Eintritt ist frei (Kollekte). Nähere Infos unter www.immanuel-online.de<br />
oder Tel. 0751 363630.<br />
Spruch<br />
Das Beste an der Zukunft ist, dass sie sich<br />
immer nur Tag für Tag ereignet.<br />
ABRAHAM LINCOLN<br />
Redaktions- und Anzeigenschluss für das<br />
Mitteilungsblatt<br />
Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr,<br />
Manuskripte auf dem Rathaus, Zimmer 1,<br />
E-Mail: mitteilungsblatt@wolpertswende.de<br />
Anzeigenschluss: Dienstags 11.00 Uhr,<br />
Privatanzeigen bitte direkt an den Verlag senden!<br />
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