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Goldene Hochzeit - Gemeinde Wolpertswende

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Vorstellung der Tagesordnungspunkte<br />

einer <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

am Montag, 21. November 2011 findet wieder eine <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

statt. In der öffentlichen Sitzung werden wir folgende Themen<br />

beraten:<br />

TOP 6 – Erschließung Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“:<br />

Beratung und Beschluss über die Wegeanlegung im<br />

Baugebiet<br />

Das Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“ wird derzeit von der<br />

Landsiedlung erschlossen. Im Rahmen der Erschließung ist zu entscheiden,<br />

ob wir den geplanten Fußweg von der Vorseer Straße zum<br />

Kindergarten „St. Josef“ realisieren oder entnehmen können.<br />

TOP 7 – Neufassung der Hundesteuersatzung<br />

Redaktionelle Änderungen machen es erforderlich, dass die Hundesteuersatzung<br />

neugefasst wird. Dabei sollen die Regelungen zu<br />

„Kampfhunden“ aktualisiert und ergänzt werden.<br />

TOP 8 – Übersicht über die kommunalen Abgaben der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wolpertswende</strong><br />

Die Überprüfung unserer Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte<br />

soll einmal im Jahr zu einem festen Bestandteil unserer <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />

werden. Dabei wird aufgezeigt, in welchen Bereichen<br />

Änderungen (wie Gebührenanpassungen) notwendig sind. Die Übersicht<br />

soll Grundlage für die anstehende Haushaltsplanung sein.<br />

Ihr<br />

Daniel Steiner<br />

Nikolausmarkt auf dem Kirch- und Dorfplatz<br />

in Mochenwangen<br />

Der Nikolausmarkt findet in diesem Jahr am Donnerstag, 08. Dezember<br />

2011 statt. Alle, die sich mit einem Stand daran beteiligen<br />

wollen, können sich bis 22. November 2011 auf dem Rathaus bei<br />

Frau Kruspel, Tel. 94030, melden. Bei der Anmeldung bitte genau angeben,<br />

welche und wie viele elektrische Geräte am Stand verwendet<br />

werden.<br />

Daniel Steiner<br />

Bürgermeister<br />

E-Mail: <strong>Gemeinde</strong>@<strong>Wolpertswende</strong>.de / Homepage: www.wolpertswende.de<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> 88284 <strong>Wolpertswende</strong>. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt ist Bürgermeister Steiner<br />

oder sein Vertreter im Amt. Für den übrigen Inhalt: A. Stähle, Primo - Verlag Stockach,<br />

Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel.: 07771/93 17 - 11, Telefax: 07771/93 17 40<br />

44. Jahrgang FREITAG, den 18. November 2011 Nummer 46<br />

Straßenbeleuchtung<br />

Die nächste Turnusfahrt der EnBW zur Behebung der defekten Straßenbeleuchtung<br />

findet in der Kalenderwoche 48 statt (28.11.2011 –<br />

02.12.2011).<br />

Wir bitten Sie, defekte Straßenlaternen unter Tel.: 07502 9403-20<br />

(Fr. Korbély) zu melden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />

Stimmkreis Landkreis Ravensburg<br />

Abstimmungsbekanntmachung zur<br />

Volksabstimmung am 27. November 2011<br />

1. Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach §5des<br />

Volksabstimmungsgesetzes in der Fassung vom 27. Februar 1984<br />

(GBl. 178) den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die<br />

Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt.<br />

Gegenstand der Volksabstimmung ist die Abstimmung über die vom<br />

Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung „Gesetz<br />

über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen<br />

Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz).“<br />

Der Stimmzettel hat folgenden Inhalt:<br />

Der Stimmzettel trägt die Überschrift „Amtlicher Stimmzettel für die<br />

Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes<br />

am 27. November 2011 im Stimmkreis Landkreis Ravensburg<br />

Die durch Ankreuzen eines jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ bezeichneten<br />

Kreises beantwortbare Fragestellung lautet:<br />

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von<br />

Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das<br />

Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?“<br />

Es erfolgen drei Hinweise:<br />

„Mit „Ja“ stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte<br />

zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit<br />

Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts<br />

Stuttgart 21 auszuüben.<br />

Mit „Nein“ stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung,<br />

Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen<br />

mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts<br />

Stuttgart 21 auszuüben.<br />

Sie haben 1 Stimme. Bitte in nur einen Kreis ein Kreuz (X) einsetzen.<br />

Den Stimmzettel dann bitte in den Abstimmungsumschlag einlegen.“<br />

Die Gesetzesvorlage der Landesregierung hat folgenden Wortlaut:<br />

„Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den<br />

vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21<br />

(S 21-Kündigungsgesetz)


Freitag, den 18. November 2011 Seite 2<br />

§ 1 Kündigung der Vereinbarungen<br />

Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen<br />

Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes<br />

Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.“<br />

Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist in 3 Allgemeine Stimmbezirke eingeteilt<br />

In den Stimmbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis<br />

zum 6. November 2011 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk<br />

und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der/die Stimmberechtigte<br />

abstimmen kann.<br />

Der Briefabstimmungsvorstand tritt zusammen am 27.11.2011 um<br />

17.00 Uhr im Feuerwehrlehrraum der Panoramahalle in <strong>Wolpertswende</strong><br />

(UG)<br />

3. Jede/r Stimmberechtigte kann nur in dem Abstimmungsraum des<br />

Stimmbezirks abstimmen, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Stimmschein<br />

hat (siehe Nr. 4).<br />

Die Abstimmenden haben die Stimmbenachrichtigung und ihren<br />

Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.<br />

Die Stimmbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben<br />

werden.<br />

Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Abstimmende<br />

erhält beim Betreten des Abstimmungsraums einen amtlichen<br />

Stimmzettel und einen amtlichen Abstimmungsumschlag ausgehändigt.<br />

Jede/r Abstimmende hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme<br />

in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einem der bei<br />

den Worten Ja und Nein befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder<br />

durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig<br />

zu erkennen gibt, ob er die gestellte Frage bejahen oder verneinen<br />

will. Der so gekennzeichnete Stimmzettel ist in den Abstimmungsumschlag<br />

zu legen.<br />

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig<br />

ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder<br />

einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden<br />

Zusatz enthält. Dies gilt außerdem, wenn sich im Abstimmungsumschlag<br />

eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder<br />

sonstigen Kennzeichnung des Abstimmungsumschlags.<br />

Der Stimmzettel muss von dem/der Abstimmenden in einer Abstimmungszelle<br />

des Abstimmungsraumes gekennzeichnet und in den<br />

Abstimmungsumschlag eingelegt werden.<br />

4. Abstimmende, die einen Stimmschein haben, können entweder<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Abstimmungsgebiets<br />

Baden-Württemberg<br />

oder<br />

b) durch Briefabstimmung<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich vom Bürgermeisteramt<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Abstimmungsumschlag<br />

sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im<br />

verschlossenen blauen Abstimmungsumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Stimmschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbrief-umschlag<br />

angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />

am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief<br />

kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

5. Der/Die Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal<br />

und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer<br />

körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,<br />

kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die<br />

Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei der Hilfestellung von der Abstimmung eines/einer anderen erlangt<br />

hat.<br />

Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung<br />

herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§<br />

107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).<br />

Der Versuch ist strafbar.<br />

6. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />

Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann<br />

hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, 18.11.2011<br />

Bürgermeisteramt<br />

Bürgermeister<br />

Abfräsen<br />

von Straßenränder im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

In der Zeit vom 21.11. bis 25.11.2011 werden an verschiedenen Straßen<br />

die überhöhten Bankette abgefräst. Hierbei kann es zu Einschränkungen<br />

und Behinderungen kommen. Vorgesehen sind Maßnahmen<br />

im Bereich Steinhausener Weg, Riedweg und der Weg zur<br />

Ziegelhütte.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am<br />

17.10.2011 folgende Satzungen beschlossen,<br />

die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:<br />

Feuerwehrsatzung<br />

Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1<br />

Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz<br />

1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes<br />

(FwG) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />

am 17.10.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§1<br />

Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

(1) Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong>, in dieser Satzung Feuerwehr<br />

genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende<br />

Einrichtung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> ohne eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

(2) Die Feuerwehr besteht als <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus<br />

1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

in <strong>Wolpertswende</strong> und<br />

in Mochenwangen<br />

2. der Altersabteilung (§ 6)<br />

3. der Jugendfeuerwehr (§ 7)<br />

§2<br />

Aufgaben<br />

(1) Die Feuerwehr hat<br />

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu<br />

leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden<br />

Gefahren zu schützen und<br />

2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen<br />

technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch<br />

ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes<br />

Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehen-


Freitag, den 18. November 2011 Seite 3<br />

den Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und<br />

Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die<br />

Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl<br />

von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der<br />

Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen<br />

beseitigt oder verhindert werden kann.<br />

(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 8 Abs. 2<br />

Ziffer 2.13 der Hauptsatzung)<br />

1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen,<br />

Tiere und Schiffe und<br />

2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung<br />

und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.<br />

§3<br />

Aufnahme in die Feuerwehr<br />

(1) In die Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr können auf<br />

Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen<br />

werden, die<br />

1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,<br />

2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen<br />

sind,<br />

3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,<br />

4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären (die Dienstzeit soll<br />

mindestens 10 Jahre betragen),<br />

5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />

(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,<br />

6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB<br />

mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />

sind und<br />

7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />

wurden.<br />

(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit<br />

soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang<br />

teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die<br />

Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder<br />

sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr<br />

in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die<br />

bereits einer anderen <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr<br />

angehört oder angehört hat.<br />

(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11<br />

Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme<br />

abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der<br />

Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1<br />

Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen.<br />

(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten<br />

zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche<br />

Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme<br />

auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit<br />

und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />

Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören<br />

soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

werden vom Feuerwehrkommandanten durch<br />

Handschlag verpflichtet. Der Kommandant kann ein polizeiliches<br />

Führungszeugnis verlangen.<br />

(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung<br />

ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.<br />

(6) Jeder Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr erhält einen vom Bürgermeister<br />

ausgestellten Dienstausweis.<br />

(7) Mitglieder der Jugendfeuerwehr können nach Vollendung des 17.<br />

Lebensjahres am Übungsdienst der Einsatzabteilung teilnehmen.<br />

Der Abteilungskommandant entscheidet im Einvernehmen mit dem<br />

Jugendfeuerwehrwart über eine Teilnahme. Eine schriftliche Zustimmung<br />

der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Abs. (1) 2-3 gelten<br />

entsprechend.<br />

§4<br />

Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />

(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der<br />

Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

1. die Probezeit nicht besteht,<br />

2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,<br />

3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,<br />

4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes<br />

nicht mehr gewachsen ist,<br />

5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,<br />

6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren hat,<br />

7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme<br />

der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen<br />

wird oder<br />

8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde.<br />

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag<br />

vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />

zu entlassen, wenn<br />

1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln<br />

möchte,<br />

2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder beruflichen<br />

Gründen nicht mehr möglich ist,<br />

3. er seine Wohnung in eine andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt oder<br />

4. er nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine<br />

andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt.<br />

In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige<br />

nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag<br />

entlassen werden. Der Betroffene ist vorher anzuhören.<br />

(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich<br />

über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten<br />

einzureichen.<br />

(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung<br />

in eine andere <strong>Gemeinde</strong> verlegt, hat dies binnen einer Woche<br />

dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn<br />

er nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere<br />

<strong>Gemeinde</strong> verlegt.<br />

(5) Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen<br />

aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere<br />

1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,<br />

2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,<br />

3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr<br />

oder<br />

4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des<br />

Zusammenlebens in der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr verursacht hat oder<br />

befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister<br />

hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes<br />

durch schriftlichen Bescheid festzustellen.<br />

(6) Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten<br />

auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur<br />

Feuerwehr.<br />

§5<br />

Rechte und Pflichten der Angehörigen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich<br />

tätigen Feuerwehrkommandanten, seine Stellvertreter und die Mitglieder<br />

des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem<br />

das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seine Stellvertreter und<br />

die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen.<br />

(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über<br />

die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

eine Entschädigung.<br />

(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes<br />

erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.<br />

(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und<br />

Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder<br />

Dienstleistung freigestellt.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 4<br />

(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

sind verpflichtet (§ 14 Abs. 1 FwG)<br />

1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig<br />

und pünktlich teilzunehmen,<br />

2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,<br />

3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,<br />

4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen<br />

Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu<br />

verhalten,<br />

5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst<br />

zu beachten,<br />

6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen<br />

gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu<br />

benutzen, und<br />

7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen<br />

sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren<br />

Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet<br />

oder ihrer Natur nach erforderlich ist.<br />

(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger<br />

als zwei Wochen dem Feuer-wehrkommandanten oder dem von ihm<br />

Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung<br />

bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens<br />

jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen.<br />

(7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann<br />

ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr auf<br />

Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen<br />

Dienstpflichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden.<br />

(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr<br />

oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus<br />

ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 5<br />

Nr. 1 und 2.<br />

(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der<br />

Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße<br />

kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten<br />

mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant<br />

kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich<br />

tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes<br />

entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen<br />

beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung<br />

nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören.<br />

§6<br />

Altersabteilung<br />

(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung<br />

übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4<br />

aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung<br />

ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt.<br />

(2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der<br />

Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung<br />

der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung<br />

übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).<br />

(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von<br />

den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer<br />

Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses<br />

zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt.<br />

Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen<br />

Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen.<br />

Sie können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

abberufen werden<br />

(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den<br />

Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der<br />

Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen<br />

Rechten und Pflichten vertreten.<br />

(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen<br />

gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können<br />

vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der<br />

Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden.<br />

§7<br />

Jugendfeuerwehr<br />

(1) Die Jugendfeuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> ist eine gemeinsame Jugendabteilung<br />

der Abteilungen <strong>Wolpertswende</strong> und Mochenwangen.<br />

(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten<br />

17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie<br />

1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen<br />

sind,<br />

2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,<br />

3. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs<br />

(StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,<br />

4. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes<br />

(JGG) mit Ausnahme der Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis unterworfen sind und<br />

5. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt<br />

wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten<br />

beantragt werden. Über die Aufnahme und das<br />

dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.<br />

(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr<br />

endet, wenn<br />

1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,<br />

2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,<br />

3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,<br />

4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,<br />

5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder<br />

6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus<br />

wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />

(4) Der Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart) und sein<br />

Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die<br />

Dauer von zwei Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung<br />

des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten<br />

bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer<br />

Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum<br />

Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant<br />

kann geeignet erscheinende Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

mit der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen.<br />

Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart<br />

besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter<br />

können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

abberufen werden.<br />

(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten.<br />

Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr<br />

unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen<br />

Rechten und Pflichten vertreten.<br />

(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend.<br />

(7) Die Jugendfeuerwehr stellt eine Jugendordnung auf. Sie ist vom<br />

Feuerwehrausschuss zu beschließen.<br />

§8<br />

Ehrenmitglieder<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses<br />

1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere<br />

Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich<br />

beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und<br />

2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung<br />

ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant<br />

verleihen.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 5<br />

§9<br />

Organe der Feuerwehr<br />

Organe der Feuerwehr sind<br />

1. der Feuerwehrkommandant,<br />

2. die Abteilungskommandanten,<br />

3. der Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr,<br />

4. der Feuerwehrausschuss,<br />

5. die Abteilungsausschüsse,<br />

6. die Hauptversammlung,<br />

7. die Abteilungsversammlungen.<br />

§10<br />

Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant<br />

und Stellvertreter<br />

(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.<br />

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />

werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Bei<br />

der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung<br />

bestimmt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.<br />

(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />

und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt.<br />

(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinem<br />

Stellvertreter kann nur gewählt werden, wer<br />

1. einer Einsatzabteilung der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr angehört,<br />

2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

verfügt und<br />

3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen<br />

persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />

(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />

werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vom Bürgermeister bestellt.<br />

(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter<br />

haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres<br />

vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers<br />

weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der<br />

Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande,<br />

bestellt der Bürgermeister den vom <strong>Gemeinde</strong>rat gewählten Feuerwehrangehörigen<br />

zum Feuerwehrkommandanten oder seinem<br />

Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der<br />

Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.<br />

(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten,<br />

der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann<br />

binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist<br />

können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend<br />

gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können<br />

der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch<br />

die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungsoder<br />

Verpflichtungsklage erheben.<br />

(8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten<br />

oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten<br />

ist der Feuerwehrausschuss zu hören.<br />

(9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr<br />

verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch<br />

Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere<br />

1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach §2aufzustellen<br />

und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,<br />

2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,<br />

3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

und<br />

4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen<br />

zu sorgen,<br />

5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen<br />

zu regeln,<br />

6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung<br />

und der Jugendfeuerwehr, des Kassenverwalters und des<br />

Gerätewarts zu überwachen,<br />

7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,<br />

8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister<br />

mitzuteilen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen<br />

zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).<br />

(10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten.<br />

Er soll zu den Beratungen der <strong>Gemeinde</strong>organe über Angelegenheiten<br />

der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.<br />

(11) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten<br />

zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit<br />

mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.<br />

(12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter<br />

können vom <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).<br />

(13) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 10 Nr. 2)<br />

und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen<br />

Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr aus deren Mitte in geheimer<br />

Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen finden<br />

in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen<br />

Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend.<br />

Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft<br />

ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den<br />

Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für<br />

den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze<br />

4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend.<br />

§11<br />

Zug- und Gruppenführer<br />

(1) Die Zug- und Gruppenführer dürfen nur bestellt werden, wenn sie<br />

1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,<br />

2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen<br />

und<br />

3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen<br />

persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

(2) Die Zug- und Gruppenführer werden vom Abteilungskommandanten<br />

im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag<br />

des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.<br />

Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung<br />

des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Zug- und Gruppenführer<br />

haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im<br />

Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers<br />

wahrzunehmen.<br />

(3) Die Zug- und Gruppenführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen<br />

der Vorgesetzten aus.<br />

§12<br />

Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart<br />

(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss<br />

auf fünf Jahre gewählt. Der Gerätewart wird vom<br />

Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses<br />

im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen.<br />

Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrgerätewarts<br />

oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts<br />

auf einen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten ist der Feuerwehrausschuss<br />

zu hören.<br />

(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen<br />

und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.<br />

(3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 16) zu verwalten<br />

und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung<br />

des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund<br />

von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten<br />

annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens<br />

sind ab einem Wert von 500,00 Euro in einem Bestandsverzeichnis<br />

nachzuweisen.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 6<br />

(4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung<br />

zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind unverzüglich dem<br />

Feuerwehrkommandanten zu melden.<br />

(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen<br />

gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.<br />

§13<br />

Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse<br />

(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten<br />

als dem Vorsitzenden und aus 8 den auf fünf Jahre in der<br />

Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilung <strong>Wolpertswende</strong><br />

4 Mitglieder und die Abteilung Mochenwangen 4 Mitglieder.<br />

(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an<br />

- die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten),<br />

mit Stimme<br />

- der Leiter der Altersabteilung, ohne Stimme<br />

- der Jugendfeuerwehrwart, mit Stimme<br />

- der Schriftführer und<br />

- der Kassenverwalter.<br />

Sofern Schriftführer und Kassenverwalter nicht nach Satz 1 in den<br />

Feuerwehrausschuss gewählt werden, gehören sie diesem ohne<br />

Stimmberechtigung an.<br />

(3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder<br />

verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern<br />

spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der<br />

stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.<br />

(4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses<br />

durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung<br />

rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit<br />

teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen.<br />

(5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />

(6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.<br />

Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister<br />

sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften<br />

sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen<br />

zur Einsicht vorzulegen.<br />

(7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere<br />

Angehörige der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr beratend zuziehen.<br />

(8) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden<br />

Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten<br />

als den Vorsitzenden und bei der<br />

- Einsatzabteilung in <strong>Wolpertswende</strong> aus 4 gewählten Mitgliedern,<br />

- Einsatzabteilung in Mochenwangen aus 4 gewählten Mitgliedern.<br />

Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer<br />

von fünf Jahren gewählt.<br />

Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der<br />

Stellvertreter des Abteilungskommandanten mit Stimme, der Schriftführer<br />

und der Kassenverwalter jeweils ohne Stimme an.<br />

Die Absätze 4 bis 7 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend.<br />

Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen;<br />

er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift<br />

über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten<br />

zuzustellen.<br />

§14<br />

Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen<br />

(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jährlich<br />

mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen<br />

Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung<br />

nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung<br />

vorzulegen.<br />

(2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen<br />

Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen<br />

Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die<br />

Kameradschaftspflege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung<br />

beschließt über den Rechnungsabschluss.<br />

(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen.<br />

Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens<br />

ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt<br />

und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern<br />

so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung<br />

bekannt zu geben.<br />

(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die<br />

Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite<br />

Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr<br />

beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag<br />

ist geheim abzustimmen.<br />

(5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt.<br />

Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.<br />

(6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />

Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen<br />

und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5<br />

entsprechend.<br />

§15<br />

Wahlen<br />

(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden<br />

Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet.<br />

Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter.<br />

(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt.<br />

(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreters<br />

ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden<br />

Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht,<br />

findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den<br />

meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur<br />

Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit<br />

nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber<br />

mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten<br />

erhalten muss.<br />

(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als<br />

Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder<br />

zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen<br />

erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die<br />

nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen<br />

Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus,<br />

so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei<br />

der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.<br />

(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />

und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl<br />

dem Bürgermeister zur Vorlage an den <strong>Gemeinde</strong>rat zu übergeben.<br />

Stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat der Wahl nicht zu, findet innerhalb eines Monats<br />

eine Neuwahl statt.<br />

(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />

oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem<br />

Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen,<br />

die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst<br />

zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3<br />

FwG) eignen.<br />

(7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

und den Abteilungen bei den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr<br />

gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 7<br />

§16<br />

Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse)<br />

(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege<br />

und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.<br />

(2) Das Sondervermögen besteht aus<br />

1. Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong> und Dritter,<br />

2. Erträgen aus Veranstaltungen,<br />

3. sonstigen Einnahmen,<br />

4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.<br />

(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters<br />

einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung<br />

der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden<br />

Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können<br />

für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden.<br />

Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden,<br />

wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben<br />

bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verpflichtungen zur<br />

Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen<br />

werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.<br />

(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss.<br />

Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten<br />

ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten<br />

Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden.<br />

Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans<br />

den Bürgermeister.<br />

(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)<br />

ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern,<br />

die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt<br />

werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister<br />

vorzulegen.<br />

(6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr<br />

werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes<br />

1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die<br />

Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses<br />

und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der<br />

Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung.<br />

§17<br />

Versicherung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> versichert die Angehörigen der Feuerwehr über die<br />

gesetzliche Unfallversicherung hinaus für den Todes- und Invaliditätsfall.<br />

§18<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 03. September 1990<br />

mit allen Änderungen außer Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §<br />

4 Abs. 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind.<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, den 18.10. 2011<br />

Daniel Steiner<br />

Bürgermeister<br />

Satzung über die Entschädigung der<br />

ehrenamtlich tätigen Angehörigen der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />

(Feuerwehr-Entschädigungssatzung)<br />

§ 1 Entschädigung für Einsätze<br />

§ 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst<br />

§ 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />

§ 4 Zusätzliche Entschädigung<br />

§ 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen<br />

§ 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen<br />

§ 7 In-Kraft-Treten<br />

Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in<br />

Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> am 17.10.2011<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Entschädigung für Einsätze<br />

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />

erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall<br />

als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen<br />

Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt für jede volle Stunde 10,00<br />

Euro<br />

(2) Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten abweichend von<br />

Abs. 1 - wenn der Einsatz in die Arbeitszeit fällt - lediglich Auslagenersatz.<br />

Die Auslagen werden durch eine Pauschale pro Einsatz in Höhe<br />

von 10,00 Euro abgegolten.<br />

(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung<br />

bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene<br />

Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />

(4) Bei Einsätzen, bei denen der Körper oder die Kleidung des Angehörigen<br />

der Feuerwehr außergewöhnlich verschmutzt wird, erhöht<br />

sich der Durchschnittssatz um 1,00 Euro je zu entschädigende Stunde.<br />

(5) Bei Einsätzen über 4 Stunden wird pro Feuerwehrangehörigen für<br />

je 4 volle Stunden ein Erfrischungszuschuss in Höhe von 5,00 Euro<br />

gewährt.<br />

(6) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden<br />

Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen<br />

Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).<br />

§ 2 Entschädigung für Feuersicherheitsdienst<br />

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong><br />

erhalten für ihre Tätigkeit im Sicherheitswachdienst auf Antrag<br />

ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung<br />

nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser beträgt<br />

für jede volle Stunde 6,00 Euro.<br />

(2) Bei der Berechnung der Zeit gilt die Dauer der Anforderung. Angefangene<br />

Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />

§ 3 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />

(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer<br />

Dauer von bis zu 2 aufeinander folgenden Tagen erhalten die ehrenamtlich<br />

tätigen Angehörigen der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> auf Antrag<br />

als Aufwandsentschädigung<br />

a) für Auslagen einen Durchschnittssatz von 5,00 Euro pro Stunde,<br />

höchstens jedoch 40,00 Euro pro Tag oder<br />

b) für Verdienstausfall einen Durchschnittssatz von 10,00 Euro pro<br />

Stunde Verdienstausfall gewährt.<br />

(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Aus- und Fortbildungslehrgangs<br />

vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrundezulegen. Angefangene<br />

Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.<br />

(3) Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr<br />

<strong>Wolpertswende</strong> neben der Entschädigung nach Abs. 1 eine Erstattung<br />

der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstreckenund<br />

Mitnahmeentschädigung in entsprechender Anwendung des<br />

Landesreisekostengesetzes in seiner jeweiligen Fassung.<br />

(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als<br />

zwei aufeinander folgenden Tagen werden der entstehende Ver-


Freitag, den 18. November 2011 Seite 8<br />

dienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt<br />

(§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz).<br />

(5) Ausbilder der Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong>, die Aus- und Fortbildungslehrgänge<br />

für die Feuerwehr <strong>Wolpertswende</strong> durchführen, erhalten<br />

eine Entschädigung gemäß § 3 Abs. 1 dieser Satzung.<br />

(6) Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten erhalten abweichend von<br />

Abs. 1 bis 4 – wenn die Aus- und Fortbildung in die Arbeitszeit fällt –<br />

lediglich Auslagenersatz. Die Auslagen werden durch eine Pauschale<br />

in Höhe von 10,00 Euro abgegolten.<br />

§ 4 Zusätzliche Entschädigung<br />

(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen<br />

die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung<br />

über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten<br />

eine zusätzliche jährliche Entschädigung (Funktionszulage) im Sinne<br />

des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz als Aufwandsentschädigung:<br />

Feuerwehrkommandant 300,00 Euro<br />

Abt.-Kommandanten (je) 150,00 Euro<br />

Gerätewarte (je) 150,00 Euro<br />

(2) Die in Absatz 1 genannten Funktionsträger erhalten bei Dienstreisen<br />

außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes eine Reisekostenvergütung<br />

nach dem Landesreisekostengesetzes in der jeweiligen Fassung.<br />

§ 5 Entschädigung für haushaltsführende Personen<br />

Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen<br />

(§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) sind die §§ 1, 2 und 3 mit der<br />

Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene<br />

Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen<br />

mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen<br />

wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als<br />

Verdienstausfall 10,00 Euro/Stunde gewährt.<br />

§ 6 Entschädigung aus öffentlichen Kassen<br />

Die Entschädigungen und zusätzliche Entschädigungen gemäß dieser<br />

Satzung sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen<br />

im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.<br />

§ 7 In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />

der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.<br />

4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />

seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend<br />

gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen<br />

soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind.<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, den 18.10.2011<br />

Daniel Steiner<br />

Bürgermeister<br />

Amtsgericht Ravensburg<br />

2 K 114/10<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am<br />

Donnerstag, den 12. Januar 2012, vorm. 8:00 Uhr,<br />

im Amtsgericht 88212 Ravensburg, Außenstelle, Kirchstr. 23, I. OG,<br />

Sitzungssaal, folgender Grundbesitz versteigert werden:<br />

Wohnungsgrundbuch von <strong>Wolpertswende</strong>, Blatt 1067, BV Nr. 1:<br />

653/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück<br />

Flst. 1511, Fabrikstraße 16, Gebäude- und Freifläche, 45a 03m²<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nr. 6 bezeichneten Wohneinheit (im II. Obergeschoss mit einem<br />

Kellerraum in Untergeschoss)<br />

Objektbeschreibung It. Gutachten:<br />

3-Zimmer-Wohnung mit Schlafzimmer, Wohnzimmer, einem weiteren<br />

Zimmer, Flur, Küche, Bad und WC sowie Balkon, ca. 80m² Wohnfläche<br />

- Fabrikstraße 16, 88284 <strong>Wolpertswende</strong>-Mochenwangen<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 16.11.2010 in das Grundbuch<br />

eingetragen.<br />

Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 16. Juni 2011<br />

wurde der Wert des Wohnungseigentumsrechts gem. § 74a Abs. 5<br />

ZVG auf 56.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Es ergehen folgende Aufforderungen:<br />

1. Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks<br />

aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens<br />

im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur<br />

Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn die Gläubiger widersprechen,<br />

glaubhaft zu machen, da sonst die Rechte bei der<br />

Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei<br />

der Verteilung des Erlöses dem Anspruch der Gläubiger und den<br />

übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

2. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Wohnungseigentumsrechts<br />

oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

wird aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlags die<br />

Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu<br />

erwirken, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an<br />

die Stelle des versteigerten Gegenstands tritt.<br />

Bundeswehrübung<br />

Die Bundeswehr aus Pfullendorf – Fernspählehrkompanie 200 - führt<br />

in der Zeit vom 24. November 2011 bis 08. Dezember 2011 eine<br />

Übung „Nachrichtengewinnung und Aufklärung“ durch. An der Übung<br />

nehmen mind. 30 Soldaten, 6 Fahrzeuge und 3 Rad-Fahrzeuge teil.<br />

Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht<br />

gebeten.<br />

Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Abschluss der Übung beim Bürgermeisteramt geltend zu machen.<br />

Übungsraum<br />

Calw - Böhmenkirch – Argenbühl - Diessenhofen.<br />

Zweckverband Breitbandversorgung<br />

im Landkreis Ravensburg<br />

EINLADUNG<br />

zu der am<br />

Mittwoch, 23. November 2011 im Rathaus Königseggwald<br />

stattfindenden öffentlichen Sitzung des Zweckverbands Breitbandversorgung<br />

im Landkreis Ravensburg.<br />

Die öffentliche Sitzung beginnt um 11:15 Uhr.<br />

Tagesordnung<br />

1. Bekanntgaben und Informationen<br />

2. Ausschreibung Netzbetrieb<br />

Vergabe<br />

3. Änderung der Verbandssatzung<br />

- Vorberatung<br />

4. Rechnungsabschluss 2010<br />

- Feststellung<br />

5.Haushaltsplan 2012<br />

- Beschlussfassung<br />

6.Verschiedenes<br />

Es grüßt Sie freundlich<br />

Oliver Spieß<br />

Verbandsvorsitzender


Freitag, den 18. November 2011 Seite 9


Freitag, den 18. November 2011 Seite 10<br />

Technische Ausschusssitzung<br />

Am Montag, den 21. November 2011 findet um 17.30 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses in <strong>Wolpertswende</strong> eine öffentliche Sitzung<br />

des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:<br />

1.) Bekanntgaben<br />

2.) Bausachen<br />

a) Umbau und Erweiterung einer Hütte in <strong>Wolpertswende</strong>,<br />

Dornacher Felder, Flst. 2018<br />

3.) Verschiedenes<br />

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Am Montag, den 21. November 2011 findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses in <strong>Wolpertswende</strong> eine öffentliche Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates mit folgender Tagesordnung statt:<br />

1.) Bekanntgaben<br />

2.) Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung<br />

3.) Berichte aus den Ausschüssen und Verbänden<br />

4.) Fragestunde für Einwohner<br />

5.) Anfragen der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

6.) Erschließung Baugebiet „Auf der Platte – 2. Bauabschnitt“:<br />

Beratung und Beschluss über die Wegeanlegung im Baugebiet<br />

7.) Neufassung der Hundesteuersatzung<br />

8.) Übersicht über die kommunalen Abgaben in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong><br />

9.) Verschiedenes<br />

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.<br />

Expertentipp des Landesfeuerwehrverbandes<br />

Baden-Württemberg<br />

„Bescherung" ist erst Heiligabend!<br />

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg rät mit Beginn<br />

der Adventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen<br />

und Adventskränzen. Er bittet dringend um Beachtung des folgenden<br />

Expertentipps:<br />

- Keinen trockenen Adventskranz verwenden.<br />

- Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stellen und<br />

Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.<br />

- Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen brennbaren<br />

Materialien aufstellen und entzünden.<br />

- Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim kurzfristigen<br />

Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen immer von<br />

„hinten nach vorne" anbrennen, von „vorne nach hinten" löschen<br />

und nie über brennende Kerzen greifen.<br />

- Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.<br />

- Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren<br />

Ort aufbewahren.<br />

- Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz<br />

und Feuerzeug umgehen.<br />

- Achten Sie darauf, dass die Kerzen bei Verlassen des Raumes<br />

wirklich gelöscht sind.<br />

Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über Notruf<br />

112!<br />

Grüngutannahmestelle in <strong>Wolpertswende</strong><br />

Die Grüngutannahmestelle ist letztmals in diesem Jahr am Samstag,<br />

den 19.11.2011 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

19.11.1934<br />

Frau Ingeborg Neher<br />

<strong>Wolpertswende</strong>, Niedersweiler Str. 12<br />

Zum 77. Geburtstag<br />

<strong>Goldene</strong> <strong>Hochzeit</strong><br />

Die Eheleute Josef und Renate Lehner,<br />

wohnhaft in <strong>Wolpertswende</strong>, Mochenwangen,<br />

Weydenstraße 4, konnten am 03. November<br />

2011 das Fest der <strong>Goldene</strong>n <strong>Hochzeit</strong><br />

feiern. Zu diesem schönen Jubiläum gratuliert<br />

die ganze <strong>Gemeinde</strong> recht herzlich.<br />

Herr Bürgermeister Daniel Steiner überreichte dem Jubelpaar ein Erinnerungsgeschenk<br />

sowie die Ehrenurkunde des Herrn Ministerpräsidenten.<br />

Wir wünschen den Eheleuten Lehner noch viele gemeinsame<br />

Jahre, Gesundheit und Gottes Segen.<br />

am 11.11.2011<br />

Natalia Berziminskij und Waldemar Sommerfeld in <strong>Wolpertswende</strong><br />

wohnhaft in Mochenwangen, Hauptstraße 14<br />

am 11.11.2011<br />

Martina Wiggenhauser und Kai Stephan Richter in <strong>Wolpertswende</strong><br />

wohnhaft in Mochenwangen, Robert-Stolz-Straße 28<br />

- eine versenkbare SINGER-Nähmaschine zu verschenken<br />

Tel. 921952<br />

- 1 Aquarium (80 x 40 cm) mit Unterschrank und Zubehör<br />

- 1 Kellerfenster mit Lüftung (85 x 55 cm), weiß, neu<br />

- 1 Kellerfenster (100 x 60 cm), weiß, neu<br />

- 2 Eimer Strukturputz „INSOLIT“, grob<br />

- 1 große Rolle Abdeckfolie, stark<br />

Tel. 3988<br />

Interessenten können sich direkt an die Schenker, nicht nach 20.00<br />

Uhr und nicht am Sonntag, wenden. Wer etwas zu verschenken hat,<br />

kann dies der <strong>Gemeinde</strong> mitteilen.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 11<br />

St. Martinsumzug in Mochenwangen<br />

am<br />

Freitag, den 11.11.2011<br />

Durch die Straßen auf und nieder, leuchten die<br />

Laternen wieder!<br />

Laternen aller Arten und Farben sah man auf dem diesjährigen Martinsumzug<br />

in Mochenwangen.<br />

Der Katholische Kindergarten und der <strong>Gemeinde</strong>kindergarten zogen<br />

angeführt von St. Martin über die Schulstraße zum Kirchplatz.<br />

Dort erlebten große und kleine Zuschauer das Spiel der Mantelteilung<br />

begleitet von der Jugendmusikkapelle Mochenwangen. Anschließend<br />

erhielten alle Kinder die traditionelle Martinsbrezel. Einen gemütlichen<br />

Ausklang fand der alljährliche St. Martinsumzug bei Glühwein<br />

und Punsch und Saitenwurst.<br />

Wir möchten allen, die zum Gelingen des Abends beigetragen haben<br />

sehr herzlich danken. Insbesondere bei: der <strong>Gemeinde</strong>, der Kirchengemeinde<br />

Mochenwangen und Herr Steiner und Frau E. Büg, Bauhof,<br />

Fam. Würstle, K. Nafz, Feuerwehr Mochenwangen, DRK Bereitschaft<br />

Mochenwangen, Jugendmusikkapelle Mochenwangen, R.<br />

Lohmann, Jugendfeuerwehr Mochenwangen und den mithelfenden<br />

Eltern.<br />

Die Erzieherinnen<br />

Weihnachtsbasar<br />

Wir laden herzlich ein zum Basar, am<br />

Donnerstag 24. November 2011 im<br />

Kath. Kindergarten Haydnstr.21 von<br />

14.00 bis 16.00 Uhr.<br />

Freuen Sie sich auf eine Auswahl aktueller Advents- und Weihnachtsdekorationen<br />

sowie verschiedene Kränze und Gestecke.<br />

Wir bewirten Sie mit Kaffee und Kuchen.<br />

Der Verkaufserlös kommt den Kindern zugute!<br />

Die Erzieherinnen und Eltern<br />

ANKÜNDIGUNG<br />

Konzert mit dem<br />

Gospel-Chor OPUS „C“<br />

Sonntag, 27. November (1.Advent) 17.00 Uhr<br />

Nach dem eindrucksvollen Erstauftritt im Sommer<br />

2010, hat der aus dem kath. Kirchenchor<br />

von St. Columban in Bavendorf hervorgegangene gemischte Chor<br />

mit seiner bunten Sängerschar von der Schülerin bis zur mehrfachen<br />

Oma ein auf den Advent ausgerichtetes Konzert einstudiert. Das Repertoire<br />

reicht von mittelalterlichen Chorälen, Volksliedern und skandinavischer<br />

Kirchenmusik bis zu modernen amerikanischen Gospels<br />

und modernen Songs.<br />

Leitung: Franz Fuchs<br />

Eintritt frei – Kollekte am Konzertende<br />

Es lohnt sich also, diesen Termin vorzumerken<br />

www.alte-kirche-mochenwangen.de<br />

DIE ZWEITE PRINZESSIN<br />

Ein freches Stück, nicht nur für<br />

Mädchen,<br />

von Gertrud Pigor frei nach dem<br />

Bilderbuch von Tony Ross und Hiawyn<br />

Oram.<br />

Es ist nicht leicht die Zweitgeborene<br />

zu sein, selbst für eine Prinzessin<br />

nicht.<br />

Endlich einmal Erster sein. Das<br />

wünscht sich die zweite Prinzessin,<br />

denn ist es nicht ungerecht<br />

und gemein, dass die große<br />

Schwester so viel mehr darf? Auf<br />

dem Balkon dem Volke zuwinken,<br />

mit dem königlichen Pony ausreiten<br />

und jetzt bekommt diese Ziege<br />

auch noch neue Schuhe, während<br />

die Kleine die alten Latschen auftragen<br />

soll. Damit ist das Maß voll<br />

und die Zweitgeborene hat nur<br />

noch einen Gedanken: Wie werde<br />

ich meine Schwester los? Was<br />

sich die zweite Prinzessin jetzt<br />

ausdenkt um endlich mal Erste zu<br />

sein, ist wirklich ein starkes Stück.<br />

Mit großer Heiterkeit, und doch auch mit gebührendem Ernst, wird<br />

hier das Thema Geschwisterneid behandelt.<br />

Spiel u. Figuren: Veronika Degler vom Faro-Theater Bad Waldsee<br />

voiceNet<br />

„Fußnoten“<br />

Samstag, 10. Dezember 2011 um 20 Uhr<br />

Wo: Alte Kirche, Mochenwangen<br />

Wann:<br />

Samstag, 19. November 2011, 15.00 Uhr<br />

Für wen:<br />

Für Familien und Kinder ab 4 Jahren<br />

Dauer: 50 Minuten<br />

Vorverkauf: 4,00 Euro / 5,00 Euro<br />

Schussenapotheke (Mo)<br />

Nahkauf Brauchle (Wo)<br />

Kasse: 5,00 Euro / 6,00 Euro<br />

VoiceNet: Fußnoten - A capella vom Allerfeinsten!<br />

Let the sunshine in, fahren Sie mit Rosana im alten Ford T-Bird zum<br />

Surfen an den Ozean, träumen Sie von ungarischen Tänzerinnen<br />

und trommeln Sie sich mit uns durch Afrika, bis alles vibriert. VoiceNet<br />

lässt Neues von sich hören. Lassen Sie sich doch einfach sehen! VoiceNet<br />

singt so ziemlich alles, was dem geschätzten Publikum bekannt<br />

ist und gefällt. Barbershop, Pop und Blues, gefühlvolle Balladen<br />

und Komisches, Swing und Jazz, Folk und Gospel, und nicht zu<br />

vergessen die Gassenhauer aus den dreißiger Jahren, kurzum: von<br />

Barock bis Rock ist alles drin. Sie werden überrascht sein, was da auf<br />

Ihre Ohren zukommt. Klar, Sie werden auch Stücke hören, die für ein<br />

Vokalensemble fast selbstverständlich sind. Nur verlassen Sie sich<br />

nicht zu sehr darauf, alles schon zu kennen. VoiceNet wärmt nicht auf<br />

- VoiceNet verwandelt selbst bekannte Lieder in völlig neue Hörerlebnisse.<br />

Sie werden aber auch Stilrichtungen hören, die Sie noch nicht<br />

kennen, aber rasch lieben werden. Alles was Sie an einem Abend mit<br />

VoiceNet hören, wird für Sie eine unvergessliche Begegnung mit à<br />

capella Gesang bleiben.<br />

Vorverkauf: 10 Euro Schussenapotheke Mochenwangen + Lebensmittel<br />

Brauchle <strong>Wolpertswende</strong><br />

Abendkasse: 12 Euro


Freitag, den 18. November 2011 Seite 12<br />

Vortrag<br />

Alt? - Verwirrt? - Dement?<br />

Wesentliche Informationen zum Krankheitsbild Demenz<br />

Brigitte Restle, Gerontotherapeutin<br />

Das Krankheitsbild Demenz begegnet uns immer häufiger, da die Anzahl<br />

hoch-altriger Menschen in unserer Gesellschaft zunimmt. Wann<br />

aber ist jemand dement? Habe ich schon eine Demenz, wenn ich öfters<br />

meinen Schlüssel verlege oder häufiger Namen vergesse? Woran<br />

erkenne ich, ob ich schon krank oder aber nur „altersvergesslich"<br />

bin? Brigitte J. Restle ist Bildungsreferentin vom Netzwerk Demenz<br />

der Akademie Südwest in Weißenau. In ihrem Vortrag wird sie Erkennungszeichen,<br />

Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten ansprechen<br />

und wird Anregungen geben, wie man mit an Demenz erkrankten<br />

Menschen verständnisvoll umgeht.<br />

Mittwoch, 23.11.11,19.00 - 20.30 Uhr<br />

Panoramahalle <strong>Wolpertswende</strong>, Jugendraum<br />

5,- EUR (Abendkasse)<br />

Einladung zur Verbandsversammlung<br />

Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder<br />

Baindt, Berg, Fronreute und <strong>Wolpertswende</strong> angehören,<br />

hält am Dienstag, den 29. November 2011 im Verwaltungsgebäude<br />

der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung<br />

ab.<br />

Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.00 Uhr.<br />

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:<br />

öffentliche Sitzung:<br />

1. Verpflichtung von Herrn Rudi Ewert als Verbandsvertreter der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong>/Arctic Paper<br />

2. Bericht des Verbandsvorsitzenden über aktuelle Themen<br />

3. Bericht der technischen Verwaltung<br />

4. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

mit Anlagen für das Jahr 2012.<br />

a) Verwaltungshaushalt<br />

b) Vermögenshaushalt<br />

c) Stellenplan<br />

5. Verschiedenes<br />

6. Verabschiedung von Herrn Wolfgang Kreutle als Verbandsvertreter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Baindt<br />

Hierzu ergeht höfliche Einladung.<br />

Helmut Grieb – Verbandsvorsitzender<br />

Altersvorsorge:<br />

Jetzt abschließen oder später?<br />

Zum 1. Januar 2012 sinkt die Garantieverzinsung für Kapitallebensund<br />

Rentenversicherungen bei Neuverträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent.<br />

Außerdem steigt der frühestmögliche Auszahlungsbeginn bei<br />

ab 2012 neu abgeschlossenen Riester- und Rürup-Verträgen von 60<br />

auf 62 Jahre. Was bedeutet das für die Altersvorsorge? Soll man<br />

noch 2011 einen Vertrag für eine Zusatzrente abschließen? Auf derlei<br />

Fragen wissen die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung<br />

(DRV) Baden-Württemberg Rat.<br />

Die DRV Baden-Württemberg hat im ganzen Land Servicezentren für<br />

Altersvorsorge eingerichtet. Dort erfahren Bürgerinnen und Bürger<br />

individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten alles über die Neuregelungen<br />

zur Altersvorsorge. Das beste an diesem Service der DRV:<br />

Die Beratung erfolgt ohne Verkaufsinteressen, sie ist produktunabhängig,<br />

anbieterneutral und kostenlos.<br />

Ein Servicezentrum für Altersvorsorge in ihrer Nähe und die entsprechenden<br />

Kontaktdaten zur Terminvereinbarung finden Interessierte<br />

unter www.prosa-bw.de.<br />

Aufs Eis mit bodo - Winter Spaß Tag<br />

am 26.11.2011<br />

in der Eissporthalle Ravensburg<br />

Alle Jugendlichen mit gültiger Schülermonatskarte oder aktuellem<br />

JuniorTicket für „November“ haben freien Eintritt in die Eissporthalle<br />

Ravensburg am Samstag, 26. November von 14.30 –<br />

16.30 Uhr.<br />

Auch tagesgültige bodo-Fahrscheine werden akzeptiert.<br />

Schon seit mehreren Jahren bietet der Verkehrsverbund als „Dankeschön-Veranstaltung“<br />

zwei Mal im Jahr diese SpaßTage an. Im vergangenen<br />

Sommer waren die Pfahlbauten in Unteruhldingen das attraktive<br />

Ziel. Nun ist es im Winter - zum wiederholten Male - die Eissporthalle<br />

Ravensburg. Ein buntes Programm erwartet die großen<br />

und kleinen Besucher. „Ein DJ wird tolle Musik auflegen, das bodo-Männchen<br />

seine Runden über das Eis drehen und Tattoo-Schminken<br />

wird angeboten“, so bodo-Mitarbeiterin Irene Schneider,<br />

die sich zusammen mit stadtbus Ravensburg Weingarten ein<br />

schönes Programm ausgedacht hat und auf viele Teilnehmer freut.<br />

Die Eissporthalle ist aufgrund ihrer zentralen Lage gut mit Bus und<br />

Bahn erreichbar und liegt nur wenige Minuten vom Bahnhof Ravensburg<br />

entfernt. Am Samstag greift zudem die ganztägige, netzweite<br />

Freizeitregelung/Gültigkeit der bodo- Schülermonats-karte und des<br />

JuniorTickets ohne Aufpreis in Bus und Bahn (außer im DB Fernverkehr<br />

IC/EC).<br />

Informationen<br />

Telefonische Fahrplan- und Tarifauskünfte:<br />

Ravensburg: 0751 2766<br />

Weingarten: 0751 50922-0<br />

Fahrplanauskünfte im Internet:<br />

www.bahn.de oder www.3-loewen-takt.de<br />

Fahrplanauskünfte für unterwegs direkt aufs Handy:<br />

www.bodo-mobil.de<br />

Telefonische Fahrplanauskunft rund um die Uhr:<br />

Landesweite Fahrplanauskunft: 01805 779966


Freitag, den 18. November 2011 Seite 13<br />

Volkshochschule Fronreute<br />

VORTRAG<br />

Fremde Länder, Menschen und Kulturen<br />

Costa Rica- Reiche Küste - ein Paradies<br />

Freitag, 18. November 2011, 19:30 Uhr<br />

Bürgerhaus Staig<br />

(Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute)<br />

Ein DIA-Vortrag in Überblendtechnik mit Eginhard Wimmer und<br />

Cora Bures.<br />

- ein tropischer Garten zwischen Karibik und Pazifik<br />

- eine Brücke zwischen Nord- und Südamerika<br />

- ein Land ohne Kriege und Kälte<br />

- traumhafte Küsten<br />

- mystische Nebelwälder<br />

- exotische Pflanzen und Früchte<br />

- sagenhafte Tierwelt<br />

5,— EUR (Abendkasse)<br />

Angebote im Wohnpark<br />

St. Martinus Blitzenreute:<br />

„Leben wie in einer Großfamilie“ Wohnpark St. Martinus Blitzenreute,<br />

Kirchstraße 2. Ein Pflegeheim nach dem Hausgemeinschaftsmodell<br />

mit Wohnangeboten für Kurz- und Dauerpflege, Betreuter Wohnanlage<br />

und integrierter Tagespflege. Haben Sie Interesse sich die Wohnanlage<br />

oder das Pflegeheim anzuschauen? Dann vereinbaren Sie einen<br />

unverbindlichen Termin mit der Wohnparkleitung Johanna Walter<br />

unter T. 07584 924-260.<br />

Veranstaltungen im Wohnpark St. Martinus Blitzenreute:<br />

Do., 17.11.11 „Andacht“ im Wohnpark um 16.00 Uhr in der Kapelle.<br />

Wir freuen uns über Besucher bei unseren Veranstaltungen.<br />

Mo., 21.11.11 „Wo man singt, da lass dich nieder“ von 15.30-<br />

16.30 Uhr mit Andrea Denoix in der Cafeteria. Wir freuen uns über Besucher<br />

bei unseren Veranstaltungen.<br />

Umweltfreundlich und effizient Heizen -<br />

dabei Geld sparen<br />

Der GVV (Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz<br />

e.V.) und die TWS (Technische Werke Schussental)<br />

bieten zu diesem Thema am 23.11.2011 ab 18.00 Uhr ein gemeinsames<br />

Podiumsgespräch mit offener Diskussion im Best-Western-Parkhotel<br />

in Weingarten an.<br />

Die Energiepreise befinden sich bereits auf hohem Niveau und der<br />

Trend weiter steigender Kosten ist ungebrochen. Das Beheizen von<br />

Haus und Wohnung wird immer teurer. Es lohnt sich, den eigenen<br />

Umgang mit Energie zu überprüfen. Schon durch geringe Veränderungen<br />

können Verbraucher viel Geld sparen.<br />

Durch die Analyse des Gas-, Öl- und Warmwasserverbrauchs kann<br />

das Sparpaket für den Alltag geschnürt werden. So kann jeder Haushalt<br />

ganz individuelle Einsparmöglichkeiten finden.<br />

Wer zudem eine Heizungsanlage mit hoher Energieeffizienz anschafft,<br />

tut nicht nur etwas für die Umwelt sondern schont auch den<br />

eigenen Geldbeutel. Vielfach gibt es noch zusätzlich finanzielle Unterstützung<br />

zur Anschaffung durch den Energieversorger.<br />

Auch der Wechsel des Energieversorgers bietet Möglichkeiten, die<br />

Ausgaben für den Energiebedarf zu senken. Bei umsichtiger Auswahl<br />

können Verbraucher auch hier viel Geld sparen.<br />

Die Fachleute des GVV erläutern die Empfehlungen der Stiftung Warentest<br />

und informieren über den Wechsel des Energieversorgers.<br />

Darüber hinaus geben die Referenten der TWS Energiespartipps und<br />

stellen Förderprogramme und mögliche Bonuszahlungen vor. In einer<br />

offenen Diskussionsrunde beantworten die Experten die individuellen<br />

Fragestellungen der Teilnehmer.<br />

Das Angebot richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.<br />

Für Mitglieder des Vereins ist die Veranstaltung kostenfrei,<br />

Nicht-Mitglieder zahlen einen Kostenbeitrag in Höhe von 5 EUR.<br />

Es gibt viele Fragen - GVV e.V. - wir helfen weiter!<br />

Ihre Fragestellungen, die im Rahmen der Veranstaltung besprochen<br />

werden sollen, können Sie auch schon im Vorfeld an den Verein richten:<br />

Per E-Mail: gvv.ev.weingarten@googlemail.com<br />

Per Post: GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und<br />

Verbraucherschutz e.V., Eichendorffweg 2, 88250 Weingarten<br />

Telefonische Rückfragen beantwortet auch der Vorsitzende des Vereins,<br />

Herr Thomas Schröbler unter 0175 3200984.<br />

Kreisjugendring Ravensburg<br />

Deine Veranstaltung im Web<br />

Am Mittwoch, den 30. November 2011 von 19 – 22 Uhr<br />

veranstaltet der Kreisjugendring in seiner Geschäftsstelle in Ravensburg<br />

einen Seminarabend zum Thema Veröffentlichung<br />

von eigenen Veranstaltungen im Internet.<br />

Ihr veranstaltet eine Freizeit, ein Zeltlager, ein Konzert oder etwas anderes?<br />

Die Frage der Bewerbung stellt sich immer. Es gibt eine Vielzahl<br />

von Onlinediensten (z.B. Youtube, Flickr, Blogspot, Twitter), die<br />

es ermöglichen, Videos, Fotos und Texte ganz ohne Programmier-Kenntnisse<br />

zu publizieren. So lassen sich eigene Veranstaltungen<br />

im Handumdrehen bewerben oder Berichte<br />

dazu mit passender Galerie veröffentlichen. Wie das funktioniert, welche<br />

Möglichkeiten die verschiedenen kostenlosen Dienste bieten,<br />

wie sie miteinander verknüpft werden können und welchen Nutzen<br />

die eigene Einrichtung davon haben kann, steht im Mittelpunkt dieses<br />

Angebots. Das Seminar ist ein Wahlmodul zum Erwerb der Jugendleitercard.<br />

Anmeldung bis 23.November 2011 beim<br />

Kreisjugendring Ravensburg, Kuppelnaustraße 36, 88212<br />

Ravensburg, 0751 21081, Fax: 21013, Email: info@kjrrv.de . Weitere<br />

Infos unter: www.jukinet.de<br />

Sozialverband VdK<br />

Der Ortsverband informiert:<br />

MdL Raab neuer VdK-Bezirkschef von Nordbaden und Landesvize<br />

Werner Raab heißt der neue Vorsitzende des VdK-Bezirksverbands<br />

Nordbaden. Der CDU-Landtagsabgeordnete von Ettlingen fungiert<br />

zugleich als einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden des VdK<br />

Baden-Württemberg. In Nordbaden schließt der 64-Jährige die große<br />

Lücke, die nach dem Tod des bisherigen Bezirks- und früheren Landesvorsitzenden<br />

Hans-Otto Walter im Januar 2011 entstanden war.<br />

Raab gehört seit 2006 dem Stuttgarter Landtag an. Er wirkt dort als<br />

Mitglied im Sozialausschuss sowie im Umweltausschuss und fungiert<br />

als Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Demografischer Wandel“. Darüber<br />

hinaus gehört er den Arbeitskreisen „Sozialpolitik“ und „Umwelt<br />

und Verkehr“ der CDU-Fraktion an. Zudem ist er im Petitionsausschuss.<br />

Werner Raab kann auch auf viel kommunalpolitische Erfahrung<br />

als langjähriges Kreisratsmitglied sowie als Bürgermeister von<br />

Ettlingen zurückblicken.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 14<br />

SV Weingarten - SV Mochenwangen<br />

Samstag, 19.11.11, 14.30 Uhr<br />

Mit der 2. Niederlage (0:3 gegen Eschach) in Folge beendet die Topalusic<br />

Elf die Vorrunde auf einem enttäuschenden neunten Tabellenplatz.<br />

Jetzt heißt es noch einmal „alles geben“ damit in den letzten<br />

beiden Partien im Jahr 2011 die Position in der Tabelle verbessert<br />

wird. Am ersten Spieltag konnte man zu Hause die Welfenstädter mit<br />

2:0 schlagen. Trotzdem müssen unsere Jungs aufpassen, da der<br />

Aufsteiger aus Weingarten mit gleich vielen Punkten nur wegen dem<br />

schlechteren Torverhältnis auf Platz 10 steht.<br />

TSV Berg II - SV Mochenwangen II<br />

Sonntag 19.11.2011, 12.30 Uhr<br />

Für die zweite Mannschaft ist die Partie gegen den Nachbarn aus<br />

Berg das letzte Spiel vor der Winterpause. Leider konnte das letzte<br />

Spiel gegen Haisterkirch (0:5) nur die ersten 30 Minuten ausgeglichen<br />

gestaltet werden. Danach zeigte die Spitzenmannschaft aus<br />

Haisterkirch wie effektiv Fußball spielen sein kann. Aber noch immer<br />

trennen die Jungs von Sedat Eroglu lediglich 2 Punkte auf einen<br />

Nichtabstiegsplatz.<br />

Weitere Informationen finden Sie in der Tagespresse und auf der Homepage<br />

www.svmochenwangen.de<br />

Beide Teams würden sich auf Ihre Unterstützung freuen.<br />

SVW lässt sich den Schneid abkaufen<br />

SV Baindt I–SV<strong>Wolpertswende</strong>Ergebnis: 3:0<br />

Torfolge:<br />

08. Min. 1:0 Oliver Broszeit<br />

25. Min. 2:0 Markus Dreher<br />

59. Min. 3:0 Oliver Broszeit<br />

Die Zuschauer waren sich einig. Der SV Baindt war die aggressivere<br />

und zielstrebigere Mannschaft. Allerdings machten es unsere Jungs<br />

dem Konkurrenten relativ einfach. Jede Menge Abspielfehler, vor allem<br />

im Mittelfeld, nutzen die Gastgeber immer wieder zu schnellen<br />

Kontern.<br />

Allerdings war unser Team auch relativ glücklos und man kann der<br />

Mannschaft nicht das nötige Engagement absprechen. Aber mit körperlosem<br />

Spiel mancher unserer Akteure lässt sich in dieser Liga keinen<br />

Pfifferling gewinnen.<br />

Das 1:0 entstand nach einem Abspielfehler in der Defensive, die<br />

Gastgeber fackelten nicht lange, suchten zielstrebig den Weg zum<br />

Tor und Oliver Broszeit hämmerte den Ball ist Tor.<br />

Das 2. Tor war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Abseitstor.<br />

Beim 3. Tor wieder ein Abspielfehler im Mittelfeld, ein Lupfer auf Oliver<br />

Broszeit, der unbedrängt sein Tor vorbereiten kann und noch die<br />

Zeit hat, das Eck auszusuchen. Es gibt solche Spiele, manche Spieler<br />

aus unserer Mannschaft fanden überhaupt nicht ins Spiel, verloren<br />

die Zweikämpfe und spielten miserable Pässe.<br />

Mund abwischen, weiter geht’s.<br />

SV Baindt II – SV <strong>Wolpertswende</strong> II Ergebnis: 3:1<br />

Torfolge:<br />

38. Min. 1:0 Unbekannt<br />

55. Min. 1:1 Sebastijan Belosevic<br />

76. Min. 2:1 Unbekannt<br />

90. Min. 3:1 Unbekannt<br />

Unser Team hatte eigentlich das Spiel bis zum 1. Tor im Griff. Einige<br />

Chancen wurden teilweise fahrlässig versemmelt. Und dann kam das<br />

1:0, was wiederum dazu führte, dass der Gastgeber besser ins Spiel<br />

kam.<br />

Das 1:1 durch Belosevic war dann eher ein glückliches Tor, das durch<br />

einen Platzfehler begünstigt wurde. Unser Team versuchte danach<br />

das Spiel in den Griff zu bekommen. Das 2:1 war so etwas wie ein<br />

Knackpunkt. Nach einem Eckball verfehlte Torhüter Franz Roth den<br />

Ball, hinten passte die Abwehr nicht auf und schon führte der SV<br />

Baindt wieder.<br />

Trainer Frank Steinhauser reagierte mit taktischen Veränderungen<br />

aber es gelang kein Tor mehr. Mit dem Schlusspfiff erhöhte Baindt<br />

zum 3:0.<br />

Vorschau:<br />

Samstag, 19.11.11<br />

12.45 / 14.30 Uhr SV <strong>Wolpertswende</strong> - TSB Ravensburg<br />

Bericht: Jürgen Matt<br />

JSG Mochenwangen/<strong>Wolpertswende</strong><br />

Jugendabteilung<br />

FC Leutkirch - SV Mochenwangen1:4 (0:2)<br />

Vor dem Tor eiskalt<br />

Beim Auswärtsspiel in Leutkirch landete die A-Jugend einen “Big<br />

Point”. Nachdem in den vergangenen Spielen noch die mangelhafte<br />

Chancenverwertung kritisiert wurde, agierte der SVM dieses Mal äußerst<br />

effizient. Bereits nach 15 Minuten stand Florian Schuster nach<br />

einem langen Pass von Alex Turza alleine vor dem gegnerischen Torwart<br />

und überwand diesen schließlich zur 1:0 Führung. In der 30. Minute<br />

legten die Gäste aus dem Schussental nach. Leutkirch gelang<br />

es nicht den Ball aus dem eigenen Strafraum zu klären, Kopfballungeheuer<br />

Sebastian Marks war prompt zur Stelle und erhöhte den<br />

Spielstand auf 2:0 aus Sicht des SVM. Nach der Führung schalteten<br />

unsere Jungs einen Gang zurück. Das Heimteam kam nun immer<br />

besser ins Spiel und konnte in der 50. Spielminute den Spielstand auf<br />

1:2 verkürzen. Auch im weiteren Verlauf der zweiten Halbzeit drängte<br />

der FC Leutkirch auf den Ausgleich und die Zuschauer erlebten ein<br />

spannendes Spiel. Die Entscheidung fiel jedoch zu Gunsten des SV<br />

Mochenwangen. Ausgehend von einer Standardsituation durch Patrick<br />

Noack, erzielte Florian Schuster fünf Minuten vor dem Ende seinen<br />

zweiten Treffer zum 1:3. Die Entscheidung war damit gefallen.<br />

Nach erledigter Pflicht folgte die Kür. In der Nachspielzeit bewies Matthias<br />

Frorath Jokerqualitäten. Alleine vor dem gegnerischen Torwart<br />

stehend ließ er diesem keine Chance und schraubte den Spielstand<br />

auf ein beeindruckendes 1:4 Endergebnis nach oben. Damit schließt<br />

die A-Jugend die Hinrunde mit dem 5. Tabellenplatz ab. Die Winterpause<br />

lässt jedoch noch auf sich warten. In den nächsten Wochen folgen<br />

die ersten beiden Rückrundenspiele, ehe am 4. Dezember im<br />

Nachholspiel gegen den TSV Eschach der Rückstand auf Tabellenplatz<br />

4 weiter verkürzt werden soll.<br />

Tore: Florian Schuster (2), Sebastian Marks, Matthias Frorath<br />

SVM: D. Hartnegg, A. Turza, T. Schneider, P. Noack, P. Nüssle, S.<br />

Marks, S. Stocker, F. Schuster (S. Schneider), D. Stephan (A. Shala),<br />

J. Ludwig (M. Frorath), P. Ludwig<br />

F1-Jugend:<br />

Bei der WFV Junior Hallenrunde schlugen sich unsere Jungs hervorragend.<br />

Im 1 Spiel gegen den FV Bad Waldsee kamen wir zu einem<br />

verdienten 1:1. Das Tor zum Ausgleich gelang uns zwar erst 20 Sekunden<br />

vor Schluß, doch durch die vielen herausgespielten Torchancen<br />

war der Ausgleich mehr als verdient. Bei den folgenden 4 Spielen<br />

waren wir überlegen und gewannen gegen Haisterkirch mit 2:1, Bergatreute<br />

1:0, Michelwinnaden 3:1, Baienfurt 4:1 und waren somit mit<br />

13 Punkten verdienter Gesamtsieger des Turniers. Nicht nur durch<br />

die vielen Tore, sondern durch unseren hervorragenden Torwart und<br />

die sehr gute Abwehr war es ein so gelungenes Turnier. Weiter so<br />

Jungs!<br />

Mannschaft: N. Kärcher, S. Maier, N. Kaplan, J. Guter, J. Windmüller,<br />

L. Kollrich, Tore: N. Kaplan 7, S. Maier 4


Freitag, den 18. November 2011 Seite 15<br />

Fußball Hallenrunde für FII u. FII-Junioren-Mannschaften<br />

2011/2012<br />

Der erste Spieltag für die F II u. F III Junioren fand am Sonntag in der<br />

neuen Sporthalle in Aulendorf statt. Das erste Spiel mußten unsere<br />

Junioren und Juniorinnen gegeneinander austragen und war hart<br />

umkämpft. Am Ende siegten die F II-Junioren mit 2:0. Alle Spiele waren<br />

sehr eng mit Ausnahme das Spiel der F III Junioren gegen Aulendorf.<br />

Dieses wurde deutlich mit 0:4 Toren verloren.<br />

Die einzelnen Spiele:<br />

SGM Wolpertsw./Mochenw. II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 2:0<br />

FV-Bad Waldsee II – SGM Wolperts./Mochenw. II: 1:0<br />

SGM Wolpertsw./Mochenw. III - SG Aulendorf III: 0:4<br />

SGM Wolpertsw./Mochenw. II - SG Aulendorf III: 0:1<br />

TSV Berg II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 1:0<br />

SGM Wolpertsw./Mochenw. II – FG 2010 Wilh/Ried/Zuss II: 2:1<br />

SGM Wolpertsw./Mochenw. III – FV Bad Waldsee: 0:1<br />

TSV Berg II – SGM Wolpertsw./Mochenw. II: 2:0<br />

FG 2010 Wilh/Ried/Zuss II – SGM Wolpertsw./Mochenw. III: 1:0<br />

Torschützen: L. Schick(3), T. Heydt (1)<br />

FII-Junioren: Niklas Böning, Thomas Heydt, Niklas Mazzini, Leon<br />

Schick, Till Schwegler, Benedikt Roth, Steffen Wöllhaf<br />

FIII-Junioren: Luise Büchelmaier, Max Friesen, Hannah Pfeifer, Nils<br />

Pisch, Leandro Rassmann, Hany Said, Luca Stravs<br />

Die FII-Junioren haben sich für die nächste Runde qualifiziert, die<br />

FIII-Juniorinnen und Junioren sind leider ausgeschieden.<br />

Nächste Spiele der JSG:<br />

Samstag, den 19.11.2011<br />

14:30 Uhr A-Junioren Bezirksstaffel<br />

SG Kisslegg - SV Mochenwangen<br />

Tischtennisverein<br />

<strong>Wolpertswende</strong>-Mochenwangen<br />

Spielvorschau:<br />

Samstag, 19.11.2011 – 09.45 Uhr: TSV Reute – Jungen II<br />

Samstag, 19.11.2011 – 11.15 Uhr: JungenI–SVAmtzell (Turnhalle<br />

Mochenwangen)<br />

Samstag, 19.11.2011 – 19.00 Uhr: Herren I – TSG Ailingen<br />

(Turnhalle Mochenwangen)<br />

Mittwoch, 23.11.2011 – 20.00 Uhr: TSB Ravensburg – Herren II<br />

Terminankündigung:<br />

Weihnachtsfeier Tischtennisverein am Samstag, 10. Dezember<br />

2011!<br />

Schützengilde<br />

<strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />

Die Schützengilde <strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />

veranstaltet vom<br />

14. November – 20. November 2011<br />

die 31. Ortsmeisterschaft im Luftgewehrschießen.<br />

Alle sportlichen und kulturellen Vereine, sowie Ortsteile,<br />

Firmen und Familien der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wolpertswende</strong> sind eingeladen,<br />

Mannschaften zu stellen.<br />

Eine Mannschaft besteht aus 4 Schützen, von denen jeder<br />

10 Schuss abzugeben hat. Die drei besten Schützen werden<br />

gewertet. Geschossen wird nach der Sportordnung des Deutschen<br />

Schützenbundes. Jede Mannschaft sollte möglichst geschlossen<br />

zum Start antreten. Luftgewehre, Kugeln und Scheiben werden zur<br />

Verfügung gestellt. Personen in mehreren Vereinen oder Gruppen<br />

dürfen höchstens für 3 Mannschaften und nur für verschiedene<br />

Gruppen starten.<br />

Die Startgebühr beträgt pro Mannschaft EUR 8,00<br />

(auch bei Verzicht auf den 4. Schützen!).<br />

Alle Schützen dürfen stehend aufgelegt schießen!<br />

Jugendwettbewerb<br />

Kinder und Jugendliche im Alter von 12- 16 Jahren werden in<br />

einer eigenen Wertung erfasst.<br />

Es kommen attraktive Sachpreise zur Verlosung.<br />

Mannschaftswettbewerb<br />

1. – 5. Preis Einkaufsgutscheine ortsansässiger Firmen<br />

(50,- Euro; 40,- Euro; 30,- Euro; 20,- Euro; 10,- Euro)<br />

Es kommen weitere attraktive Sachpreise zur Verlosung.<br />

Einzelwettbewerb Blattlschießen<br />

Wem gelingt der beste Zehnerschuss ? 5 Schuss für Euro 1,00<br />

1. – 3. Preis Verzehrgutscheine Hotel Rist (40,- Euro ;<br />

25,- Euro ;15,- Euro )<br />

Bei Teilergleichheit entscheidet der nächstbeste Schuss.<br />

Nachkauf unbeschränkt möglich.<br />

Schießzeiten: 15. –20. November jeweils von 19.00 – 22.00 Uhr<br />

21. November von 10.00 – 12.00 Uhr<br />

Die Siegerehrung findet am 20. November 2011<br />

um 19.00 Uhr im Schützenkeller statt.<br />

* Als aktive Schützen gelten alle, die in den vergangenen zwei Jahren<br />

an Meisterschaften oder Rundenwettkämpfen des Deutschen Schützenbundes<br />

oder anderer Schützenverbände teilgenommen haben.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme<br />

Schützengilde <strong>Wolpertswende</strong> e.V.<br />

1. Vorsitzender Armin Eisele Vorsee 27, 88284 <strong>Wolpertswende</strong>,<br />

Tel. 07502 913628<br />

**************<br />

Der letzte Luftgewehr - Rundenwettkampf gegen den Schützenverein<br />

Blitzenreute wurde knapp mit 1405 zu 1404 Ringen gewonnen.<br />

Herausragender Schütze dieses Wettkampfes war Reinhardt Philemon<br />

vom SV Blitzenreute mit 378 Ringen.<br />

Die Luftpistolenmannschaft hat ihren Wettkampf gegen die Gilde Ravensburg<br />

2 klar mit 1405 zu 1442 Ringen verloren. Hier konnte jedoch<br />

Bruno Sontheimer mit 367 Ringen sein bestes Wettkampf-Ergebnis<br />

verbuchen.<br />

Der nächste Wettkampf für beide Mannschaften findet am<br />

24.11.2011 statt. Die Luftgewehr-Mannschaft tritt in Zogenweiler (<br />

Treffpunkt um 18.30 Uhr am Schützenheim)und die Luftpistolenmannschaft<br />

zu Hause gegen Mochenwangen an.<br />

Gut Schuss<br />

Sportleiter Richard Pfaff<br />

- Bereitschaft Mochenwangen<br />

Auch in diesem Jahr ist<br />

der DRK-Nikolaus wieder<br />

unterwegs. Wenn Sie diesen<br />

wunderschönen<br />

Brauch Ihren Kindern näher<br />

bringen möchten, vereinbaren<br />

Sie einen Termin<br />

unter der Tel.-Nr.<br />

07502 9448689,<br />

Sabine Graf.


Freitag, den 18. November 2011 Seite 16<br />

Pfarrerin Ursula Bredau, Mochenwangen, Tel. 91066<br />

Pfarrbüro Haydnstr. 20 Mochenwangen, Tel. 91066, Fax 91067<br />

Öffnungszeiten: Di./Fr. 10:00 - 12:00 Uhr und tel. Absprache<br />

Homepage: www.evkirche-mochenwangen.de<br />

E-mail: mochenwangen@evkirche-rv.de<br />

Kirchenpflege: Verena Hillmayr, Tel. 911278<br />

Wochenspruch: Christus spricht: Lasset eure Lenden umgürtet<br />

sein und eure Lichter brennen.<br />

(Lukas 12,35)<br />

Ewigkeitssonntag<br />

Sonntag, 20.11.<br />

10:30 Uhr Gottesdienst in Mochenwangen, Ev. Kirche (Pfrin. Bredau)<br />

In diesem Gottesdienst werden wir der Verstorbenen gedenken und<br />

den Gefühlen der Trauer und der Hoffnung Raum geben.<br />

Montag, 21.11.<br />

19:30 Uhr Posaunenchorprobe<br />

Mittwoch, 23.11.<br />

16:15 Uhr Konfirmandenunterricht, Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus,<br />

Mochenwangen<br />

19:30 Uhr Taizé-Abend, Kath. Kirche Blitzenreute (mehr dazu unter<br />

„ökumene”)<br />

Freitag, 25.11.<br />

17:00 Uhr Jungschar “Die Superstrolche” Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

1. Advent<br />

Sonntag, 27.11.<br />

10:30 Uhr Gottesdienst in Mochenwangen, Ev. Kirche<br />

Einladung zum Taizé-Abend in der Kath. Kirche Blitzenreute unter<br />

der Rubrik „Ökumene“.<br />

Die aktuellen Termine finden Sie auch auf der Homepage der Ev. Kirchengemeinde<br />

Mochenwangen:<br />

www.evkirche-mochenwangen.de<br />

Taizé-Abend<br />

am 23.11.2011 um 19:30 Uhr in der katholischen Kirche Blitzenreute<br />

„Taizé“ - Was ist das? Zum einen ein Ort in Frankreich, zum anderen<br />

Synonym für eine ökumenische Ordensgemeinschaft, die sich vor allem<br />

durch eine internationale Jugendarbeit für die Versöhnung unter<br />

den Christen einsetzt. Einfachheit, Schlichtheit, Konzentration auf<br />

das Wesentliche sind die Kennzeichen des Lebens in Taizé, aber<br />

auch der Gesänge, der Gebete.<br />

Das Ehepaar Portele wird Sie mit Bildern und eigenen Erlebnissen informieren.<br />

Anschließend feiern wir ein Taizé-Gebet. Das „Mochenwanger<br />

Kirchenchörle“ wird den Abend musikalisch bereichern.<br />

Herzliche Einladung an alle Interessierten!


Freitag, den 18. November 2011 Seite 17<br />

Pfarrer Stefan Pappelau Tel. 1337 Pfarrbüro Mochenwangen Tel. 1337 Büro <strong>Wolpertswende</strong> Tel. 1345<br />

Pfarrer Herbert Distel Tel. 921985 Fax 7638 Fax 9124494<br />

Diakon Kath. Pfarramt-<strong>Wolpertswende</strong>@t-online.de Kirchenpflege Reinhold Michelberger<br />

Gerhard Marquard Tel. 0751 51504 Öffnungszeiten Di.9-12u.16-18Uhr Öffnungszeiten Di./Mi. 9-11Uhr<br />

GemRef Manuela Gerster Tel. 0751 44948 Mi. 9-11Uhr<br />

GemRef Fr. 9-12Uhr Nachbarschaftshilfe<br />

Sr. Franziska Bachmann Tel. 3192 Esther Knörle Tel. 3587<br />

Mochenwangen<br />

Samstag, 19.11. – Elisabeth v. Thüringen<br />

17:45 Uhr Beichtgelegenheit (Pfr. Distel)<br />

18:00 Uhr Rosenkranz<br />

18:30 Uhr Vorabendmesse<br />

(� Veronika u. Michael Wilhelm; � Angela Guzzo u. � Dell’ Angelo<br />

Gerardo; � Balthasar Ebner; � Rita Baur; � Anke Glauber, � Fritz,<br />

Thomas u. Gerhard Nüssle; � Hermann Scham; � Josef Bärenweiler;<br />

� Ang. d. Fam. Reinhold Heilig;)<br />

- Jugendkollekte<br />

Sonntag, 20.11. - CHRISTKÖNIG<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Montag, 21.11. – Gedenktag Uns. Lb. Frau in Jerusalem<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Dienstag, 22.11. - Cäcilia<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Mittwoch, 23.11. - Kolumban<br />

18:00 Uhr Rosenkranz<br />

18:30 Uhr Eucharistiefeier<br />

(� Erika Müller, Adolf Müller; � Maria und Georg Brandiser, Ilse Härle;<br />

� Johann und Johanna Müller; � Fritz und Agathe Hermanutz; � Fritz<br />

Lochmaier, Anna und Josef Kesenheimer; � Georg Hagel, Barbara<br />

Kohnle;)<br />

Donnerstag, 24.11. – Andreas Dung Lac u. Gefährt.<br />

08:15 Uhr Schülermesse<br />

16:00 Uhr Eucharistische Anbetung<br />

18:30 Uhr Gemeinschaftsaktion EK „Kirche bei Nacht“<br />

Freitag, 25.11. – Elisabeth v. Reute<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Samstag, 26.11. - Konrad<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />

09:00 Uhr Eucharistiefeier<br />

- Diaspora-Kollekte<br />

- Segnung der Adventskränze<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

17:30 Uhr Adventsandacht<br />

<strong>Wolpertswende</strong><br />

Samstag, 19.11. – Elisabeth v. Thüringen<br />

16.30 Uhr Deutsch-Finnische Gesellschaft<br />

Sonntag, 20.11. – CHRISTKÖNIG<br />

09:00 Uhr Eucharistiefeier<br />

- Neue Deutsche Messe<br />

Mitwirkung Schulchor Albert-Einstein-Gymnasium<br />

- Jugendkollekte<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

Dienstag, 22.11. - Cäcilia<br />

18:00 Uhr Rosenkranz<br />

18:30 Uhr Eucharistiefeier<br />

(� Rosa Rist; � Franziska und Georg Steinhauser; � Verst. Ang. d.<br />

Fam. Eisele;)<br />

Freitag, 25.11. – Elisabeth v. Reute<br />

18:30 Uhr Gemeinschaftsaktion EK „Kirche bei Nacht“<br />

Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />

10:30 Uhr Eucharistiefeier<br />

- Familiengottesdienst<br />

- Diaspora-Kollekte<br />

- Segnung der Adventskränze<br />

17:00 Uhr Rosenkranz<br />

17:30 Uhr Adventsandacht<br />

GOTTESDIENSTE SE<br />

„WESTL. SCHUSSENTAL“<br />

Sonntag, 20.11. – Christkönig<br />

09:00 Uhr Eucharistiefeier, Blitzenreute<br />

10:30 Uhr Eucharistiefeier (Fago), Berg<br />

10:45 Uhr Eucharistiefeier (Patrozinium), Fronhofen<br />

18:30 Uhr Vesper, Fronhofen<br />

Sonntag, 27.11. – 1. ADVENT<br />

18:30 Uhr Vorabendmesse, Blitzenreute<br />

09:00 Uhr Eucharistiefeier, Berg<br />

09:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Blitzenreute<br />

10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier, Staig<br />

10:30 Uhr Eucharistiefeier (Fago), Fronhofen<br />

Beichtgelegenheit:<br />

Samstag, 26.11., 17:45 Uhr, Blitzenreute (Pfr. Pappelau)<br />

Besuchen Sie auch unsere Homepage<br />

www.westliches-schussental.d


Freitag, den 18. November 2011 Seite 18<br />

Erstkommunion 2012 - Mochenwangen<br />

„Kirche bei Nacht“<br />

Für die Kinder, die sich bald auf die Erstkommunion vorbereiten, findet<br />

am Donnerstag, den 24.11.2011 die Gemeinschaftsaktion „Kirche<br />

bei Nacht“ statt. Gemeinsamer Beginn ist um 18:30 Uhr in der<br />

Kirche Mariä Geburt in Mochenwangen. Zur Kirchenführung sind die<br />

Erstkommunionkinder und alle interessierten Eltern eingeladen. Warme<br />

Kleidung ist zu empfehlen. Taschenlampe und Stifte sollen mitgebracht<br />

werden. Die Aktion dauert ca. eine Stunde. Auf die nächtlichen<br />

Kirchenbesucher freut sich das Pastoralteam.<br />

Erstkommunion 2012 - <strong>Wolpertswende</strong><br />

„Kirche bei Nacht“<br />

Für die Kinder, die sich bald auf die Erstkommunion vorbereiten, findet<br />

am Freitag, den 25.11.2011 die Gemeinschaftsaktion „Kirche bei<br />

Nacht“ statt. Gemeinsamer Beginn ist um 18:30 Uhr in der Kirche St.<br />

Gangolf in <strong>Wolpertswende</strong>. Zur Kirchenführung sind die Erstkommunionkinder<br />

und alle interessierten Eltern eingeladen. Warme Kleidung<br />

ist zu empfehlen. Taschenlampe und Stifte sollen mitgebracht<br />

werden. Die Aktion dauert ca. eine Stunde. Auf die nächtlichen Kirchenbesucher<br />

freut sich das Pastoralteam.<br />

Erstkommunion 2012 – <strong>Wolpertswende</strong><br />

„Elternabend“<br />

Liebe Erstkommunionkinder von <strong>Wolpertswende</strong>,<br />

wir möchten Sie auf den ersten Elternabend aufmerksam machen.<br />

Dieser findet am Dienstag, den 29. November 2011 um 20:00 Uhr<br />

im Pfarrsaal statt. Diese Veranstaltung ist verpflichtend. Auf ihr Kommen<br />

freuen sich <strong>Gemeinde</strong>referentin Sr. Franziska Bachmann und<br />

das EK-Team.<br />

Erstkommunion 2012 - Mochenwangen<br />

„Elternabend“<br />

Liebe Erstkommunionkinder von Mochenwangen,<br />

wir möchten Sie auf den ersten Elternabend aufmerksam machen.<br />

Dieser findet am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 20:00 Uhr im<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus St. Lukas statt. Diese Veranstaltung ist verpflichtend.<br />

Auf ihr Kommen freuen sich <strong>Gemeinde</strong>referentin Sr. Franziska Bachmann<br />

und das EK-Team.<br />

Krankenkommunion<br />

Im Advent werden alle Kranken, welche regelmäßig die Krankenkommunion<br />

erhalten, von Herrn Pfarrer Distel besucht. Wer neu die Krankenkommunion<br />

erhalten möchte, möge sich bitte im Pfarrbüro Mochenwangen<br />

Tel. 07502 1337 melden.<br />

Martinssingen 2011<br />

Liebe Kinder und Eltern,<br />

herzlichen Dank, dass Ihr liebe Kinder und Eltern bei unserem diesjährigen<br />

Martinssingen mitmacht. Es wird sicher wie jedes Jahr ein<br />

wunderschönes Erlebnis für uns alle.<br />

Treffpunkt für die Martinssänger<br />

in Vorsee:<br />

Freitag, 18.11.2011 um 16:00 Uhr in der Kapelle in Vorsee.<br />

in Mochenwangen:<br />

Samstag, 19.11.2011 um 16:30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>haus St. Lukas<br />

in Mochenwangen.<br />

in <strong>Wolpertswende</strong>:<br />

Freitag, 18.11.2011 um 16:00 Uhr in der Kirche.<br />

in Hatzenturm:<br />

nach Absprache.<br />

Nachdem wir das Martinslicht in die Häuser getragen haben, treffen<br />

wir uns wie immer (in Mochenwangen im Haus St. Lukas, <strong>Wolpertswende</strong><br />

im Jugendraum und für Vorsee gibt Frau Hausmann noch Bescheid)<br />

zum gemütlichen Ausklang bei Butterbrezeln und Punsch.<br />

Also, die Laternen nicht vergessen und wenn möglich,<br />

bringt bitte einen Sicherheitskragen mit. Und vor allem<br />

„ZIEHT EUCH WARM AN!!“<br />

Die Kinder, die noch nicht alleine nach Hause dürfen können ca. ab<br />

19:00 Uhr abgeholt werden.<br />

Vielen Dank Euch allen!!!<br />

Der Eine Welt Kreis<br />

Mochenwangen – <strong>Wolpertswende</strong><br />

Solltet Ihr noch Fragen haben, dann ruft doch einfach an:<br />

Sabine Hausmann 921427<br />

Fr. Gasser 2712<br />

Ulrike Marks 1266<br />

Jacqueline Windmüller 943194<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung Mochenwangen<br />

Was noch zu Beginn des Jahres absolut undenkbar erschien, ist mittlerweile<br />

Wirklichkeit geworden: Die Spendensumme für die Anschaffung<br />

eines neuen Geläuts für unsere Pfarrkirche nähert sich der Marke<br />

von 70.000 Euro, und zwar allein aus Spenden von Privatleuten!<br />

75.000 Euro sind die Untergrenze, ab der wir von Seiten der Diözese<br />

die Glocken in Auftrag geben dürfen, d.h. es wird höchste Zeit, dass<br />

wir uns auch inhaltlich mit unserem neuen Geläut beschäftigen! Der<br />

Kirchengemeinderat hat deshalb in seiner letzten Sitzung einen Vorschlag<br />

erarbeitet, wie unsere neuen Glocken heißen sollen, d.h. welchen<br />

Namenspatronen sie geweiht werden, und welche passenden<br />

Spruchbänder und Verzierungen auf die Glocken aufgebracht werden<br />

könnten. Dem Kirchengemeinderat ist es dabei ein großes Anliegen,<br />

dass die Glocken wirklich die Glocken der ganzen <strong>Gemeinde</strong><br />

werden. Deshalb möchten wir Ihnen in einer <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

den erarbeiteten Vorschlag darlegen, mit Ihnen ins Gespräch kommen<br />

und am Schluss das Einverständnis der anwesenden <strong>Gemeinde</strong><br />

abfragen. Wir laden deshalb herzlich ein zur <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

am 3. Adventssonntag, den 11. Dezember 2011 im Anschluss an den<br />

Gottesdienst um ca. 11:30 Uhr in der Kirche. Dabei bekommen Sie<br />

auch Informationen über den Zeitplan, wie es nun weitergeht, und wir<br />

beantworten gerne Ihre Fragen. Wir freuen uns auf reges Interesse!<br />

Pfr. Stefan Pappelau und der Kirchengemeinderat<br />

Adventsmarkt <strong>Wolpertswende</strong><br />

Wir kranzen und schmücken im Gemeinschaftsraum der Feuerwehr<br />

im Untergeschoss der Panoramahalle von Montag, 21. bis Donnerstag,<br />

24. November von 8 bis 18 Uhr.<br />

Wer mithelfen möchte (auch stundenweise) ist herzlich eingeladen.<br />

Kontakt: Maria Gebauer, Tel. 3009<br />

Ministranten nähern sich 300<br />

Nach den diesjährigen Mini-Aufnahmen hat sich die Gesamtzahl der<br />

Ministranten in den fünf <strong>Gemeinde</strong>n gegenüber 2010 noch einmal um<br />

16 erhöht. Insgesamt nähern sich die Minis nun der Marke von 300!<br />

Auffallend ist, dass derzeit sehr wenige Jugendliche bei den Ministranten<br />

aufhören, was auf einen guten Zusammenhalt in der Gruppe<br />

schließen lässt. Platz eins belegt derzeit Berg mit 83 Minis (+ 7), gefolgt<br />

von <strong>Wolpertswende</strong> mit 69 Minis (+ 7). Auf Platz drei liegt Fronhofen<br />

mit 58 Minis (- 3), dicht gefolgt von Blitzenreute mit 55 Minis (+<br />

12 Minis). Schlusslicht ist zur Zeit Mochenwangen mit 24 Minis (- 7).<br />

Das ergibt eine Gesamtzahl von 289 Minis! Ein großes Lob und ein<br />

herzliches Dankeschön allen, die sich um unsere Minis kümmern und<br />

denen diese Form der kirchlichen Jugendarbeit ein großes Anliegen<br />

ist.<br />

Pfr. Stefan Pappelau<br />

Uraufführung „Neue Deutsche Messe“<br />

Wie schon im Katholischen Sonntagsblatt angekündigt, findet am<br />

Sonntag, 20. November 2011 die Welturaufführung der von Hans<br />

Georg Hinderberger komponierten „Neuen Deutschen Messe –<br />

Schubi Two“ in <strong>Wolpertswende</strong> und Fronhofen statt. Wir freuen uns,<br />

dass wir den Schülerchor des Albert-Einstein-Gymnasiums zu Gast<br />

haben. Neben einem ganz klassischen Eingangschoral und einem an<br />

einen irischen Segen erinnernden Schlusslied erklingt das rockig ver-


Freitag, den 18. November 2011 Seite 19<br />

tonte Mess-Ordinarium aus Kyrie, Gloria, Sanctus und Agnus Die. Zu<br />

diesem besonderen Ereignis laden wir alle Musikbegeisterten herzlich<br />

ein. Die Gottesdienste sind um 09:00 Uhr in <strong>Wolpertswende</strong> und<br />

um 10:45 Uhr in Fronhofen (Patrozinium).<br />

Pfr. Stefan Pappelau<br />

Gospelmusik mit Chor und Band<br />

Konzert „Ruhe im Sturm“<br />

unter diesem Motto findet ein Gospelkonzert am Sonntag, 20. November,<br />

um 19:30 Uhr im Immanuel Zentrum in Ravensburg (Schubertstr.<br />

28) statt. Rund 20 Sängerinnen und Sänger des im Frühjahr<br />

gegründeten Projektchores „PraiseVoice“ unter der Leitung von<br />

Eckart Spägele präsentieren modernen Gospelgesang, u.a. Stücke<br />

des bekannten „Oslo Gospel Choir“. Begleitet wird der Chor von<br />

Bandmitgliedern und Solisten der Immanuel-Lobpreiswerkstatt. Der<br />

Eintritt ist frei (Kollekte). Nähere Infos unter www.immanuel-online.de<br />

oder Tel. 0751 363630.<br />

Spruch<br />

Das Beste an der Zukunft ist, dass sie sich<br />

immer nur Tag für Tag ereignet.<br />

ABRAHAM LINCOLN<br />

Redaktions- und Anzeigenschluss für das<br />

Mitteilungsblatt<br />

Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr,<br />

Manuskripte auf dem Rathaus, Zimmer 1,<br />

E-Mail: mitteilungsblatt@wolpertswende.de<br />

Anzeigenschluss: Dienstags 11.00 Uhr,<br />

Privatanzeigen bitte direkt an den Verlag senden!<br />

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