FidAR Bedarfsanalyse - öffentliche Unternehmen 2023
Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe
Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen
FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe
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Kapitel 2<br />
FüPoG I und II<br />
als Grundlage des<br />
Leitfadens<br />
FüPoG I und II<br />
als Grundlagen des Leitfadens<br />
Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen<br />
in der Privatwirtschaft und im <strong>öffentliche</strong>n Dienst“ (kurz: FüPoG I) wurde im Jahr 2015 erlassen.<br />
Damit wurden erstmals verpflichtende Regelungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit gesetzlich<br />
eingeführt und deshalb gilt es als der zentrale „Meilenstein“ für mehr gleichberechtigte Teilhabe auf<br />
den Führungsebenen. Das Gesetz gestand den meisten <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> und Anteilseignern<br />
noch einen großen Spielraum bei der Besetzung von Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen<br />
trotz Quotenvorgaben zu. Nachdem sich in der <strong>Unternehmen</strong>spraxis daraufhin nur<br />
wenig änderte, wurde es im Jahr 2021 mit dem FüPoG II nachgeschärft.<br />
FüPoG I und II basieren auf drei Säulen, die direkte Auswirkungen auf <strong>Unternehmen</strong> der Privatwirtschaft<br />
und <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> haben. Die erste Säule umfasst feste Frauenquoten für<br />
Aufsichtsgremien und die zweite Säule umfasst die Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im<br />
Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan sowie der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb<br />
der Top-Managementebene festzulegen. Mit dem FüPoG II kam als dritte Säule das Mindestbeteiligungsgebot<br />
von Frauen in Top-Managementorganen hinzu. Konkret bedeutet dies: Der Bund nimmt<br />
auch hier seine Vorbildfunktion sehr ernst und setzt seinen <strong>Unternehmen</strong> strenge Vorgaben. Die<br />
feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten ist auf <strong>Unternehmen</strong> mit Mehrheitsbeteiligung<br />
des Bundes ausgeweitet worden. Für diese aktuell 94 <strong>Unternehmen</strong> wurde außerdem<br />
eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen eingeführt, die mehr als zwei Mitglieder haben.<br />
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