17.07.2023 Aufrufe

FidAR Bedarfsanalyse - öffentliche Unternehmen 2023

Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe

Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen
FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel 2<br />

FüPoG I und II<br />

als Grundlage des<br />

Leitfadens<br />

FüPoG I und II<br />

als Grundlagen des Leitfadens<br />

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen<br />

in der Privatwirtschaft und im <strong>öffentliche</strong>n Dienst“ (kurz: FüPoG I) wurde im Jahr 2015 erlassen.<br />

Damit wurden erstmals verpflichtende Regelungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit gesetzlich<br />

eingeführt und deshalb gilt es als der zentrale „Meilenstein“ für mehr gleichberechtigte Teilhabe auf<br />

den Führungsebenen. Das Gesetz gestand den meisten <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> und Anteilseignern<br />

noch einen großen Spielraum bei der Besetzung von Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen<br />

trotz Quotenvorgaben zu. Nachdem sich in der <strong>Unternehmen</strong>spraxis daraufhin nur<br />

wenig änderte, wurde es im Jahr 2021 mit dem FüPoG II nachgeschärft.<br />

FüPoG I und II basieren auf drei Säulen, die direkte Auswirkungen auf <strong>Unternehmen</strong> der Privatwirtschaft<br />

und <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> haben. Die erste Säule umfasst feste Frauenquoten für<br />

Aufsichtsgremien und die zweite Säule umfasst die Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im<br />

Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan sowie der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb<br />

der Top-Managementebene festzulegen. Mit dem FüPoG II kam als dritte Säule das Mindestbeteiligungsgebot<br />

von Frauen in Top-Managementorganen hinzu. Konkret bedeutet dies: Der Bund nimmt<br />

auch hier seine Vorbildfunktion sehr ernst und setzt seinen <strong>Unternehmen</strong> strenge Vorgaben. Die<br />

feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten ist auf <strong>Unternehmen</strong> mit Mehrheitsbeteiligung<br />

des Bundes ausgeweitet worden. Für diese aktuell 94 <strong>Unternehmen</strong> wurde außerdem<br />

eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen eingeführt, die mehr als zwei Mitglieder haben.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!