17.07.2023 Aufrufe

FidAR Bedarfsanalyse - öffentliche Unternehmen 2023

Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe

Männerdominierte Führungskultur hemmt Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen
FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung gleichberechtigter Teilhabe

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Öffentliche<br />

<strong>Unternehmen</strong><br />

auf dem Weg zur<br />

gleichberechtigten<br />

Führung<br />

Praxisleitfaden<br />

im Rahmen des Projektes<br />

„Bedarfsermittlung von Instrumenten zur Förderung<br />

gleichberechtigter Führung in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong>“<br />

<strong>2023</strong>


Öffentliche <strong>Unternehmen</strong><br />

auf dem Weg zur<br />

gleichberechtigten Führung<br />

Praxisleitfaden<br />

im Rahmen des Projektes<br />

„Bedarfsermittlung von Instrumenten zur Förderung<br />

gleichberechtigter Führung in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong>“<br />

<strong>2023</strong><br />

1


RECHTLICHER HINWEIS<br />

Die in diesem Praxisleitfaden enthaltenen Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich<br />

nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Obwohl sich <strong>FidAR</strong> bei der Auswahl des<br />

Informationsangebotes um größtmögliche Sorgfalt bemüht, haftet <strong>FidAR</strong> nicht für dessen Richtigkeit, Aktualität und<br />

Vollständigkeit.<br />

QUELLENNACHWEIS<br />

Bei den abgebildeten Diagrammen/Darstellungen in diesem Leitfaden handelt es sich ausschließlich um veranschaulichte<br />

Darstellungen von <strong>FidAR</strong> e. V., Berlin.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber / Bezug:<br />

<strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.<br />

Office K 61<br />

Kurfürstendamm 61<br />

10707 Berlin, Deutschland<br />

Tel.: +49 (30) 887 14 47 16<br />

Fax +49 (30) 887 14 47 20<br />

geschaeftsstelle@fidar.de<br />

www.fidar.de<br />

PROJEKTLEITUNG UND INHALT<br />

Monika Schulz-Strelow<br />

Projektleitung Studien<br />

Gründungspräsidentin <strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V., Berlin<br />

WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG, DATENERHEBUNG UND –AUSWERTUNG, REDAKTION<br />

Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner<br />

Wissenschaftliches Institut für <strong>Unternehmen</strong>sführung und Corporate Governance [wifucg], Deimern<br />

GESTALTUNG<br />

Walter Dombrowsky<br />

Zech Dombrowsky Design, Berlin<br />

Der Abdruck der Studie oder von Auszügen daraus mit<br />

Quellenangabe ist gestattet. Belegexemplare werden an<br />

die oben angegebene Adresse erbeten.<br />

© <strong>FidAR</strong> e. V., Berlin, <strong>2023</strong><br />

2


Vorwort<br />

Ende 2006 wurde der Verein Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (<strong>FidAR</strong> e.V.) mit dem Ziel gegründet,<br />

den Frauenanteil in deutschen Aufsichtsgremien nachhaltig und signifikant zu erhöhen. Anfang <strong>2023</strong>,<br />

fast zwei Jahrzehnte später, besteht dieses Ziel unverändert, doch es hat sich in der Zwischenzeit viel<br />

getan. Dazu wesentlich beigetragen haben die Führungspositionengesetze aus 2015 und 2021, nach<br />

denen <strong>Unternehmen</strong> Geschlechterquoten im Aufsichtrat, Mindestbeteiligungsgebote im Vorstand und<br />

Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebenen erfüllen müssen. Die gleichberechtigte<br />

Teilhabe in Aufsicht und Führung von <strong>Unternehmen</strong> ist kein Nischenthema mehr, sondern längst<br />

im Zentrum der <strong>öffentliche</strong>n Debatte angekommen und hat nachweislich zu deutlich mehr Frauen in<br />

Führungspositionen in den vom Gesetz betroffenen <strong>Unternehmen</strong> geführt. Eine besondere Vorreiterrolle<br />

kommt dabei <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> zu, deren Hauptgesellschafter, Bundes- oder Länderministerien,<br />

dafür Sorge tragen, dass die Chancengerechtigkeit in den <strong>Unternehmen</strong> umgesetzt wird.<br />

Bislang hat sich im Bereich gleichberechtigte Führung in Aufsichtsrat und Vorstand von Bundes- und<br />

Landesunternehmen vor allem durch die gesetzlichen „Hard Facts“ der verbindlichen Quoten und<br />

Zielgrößen die Besetzung von Führungsgremien geändert. Für eine wirksame Chancengleichheit ist<br />

aber wichtig, dass die angestoßenen Veränderungen auch im <strong>Unternehmen</strong> wirklich gelebt werden<br />

und die <strong>Unternehmen</strong>skultur vom Gedanken der gleichberechtigen Teilhabe geprägt wird. Auch wenn<br />

Quoten am Anfang zum Anstoß von Veränderungen unerlässlich scheinen, ist das, worauf es eigentlich<br />

ankommt, das verbesserte Miteinander im <strong>Unternehmen</strong>. Gleichstellung betrifft nicht nur Frauen,<br />

sondern alle und wirkt sich auf alle Mitarbeitenden eines <strong>Unternehmen</strong>s aus. Dass sich immer noch<br />

fast jede dritte Frau auf ihrem Karrierepfad nach oben von einer autoritären Führungskultur und mehr<br />

als jede zweite von männerdominierten Führungsstrukturen behindert fühlt, zeigt, dass hier der größte<br />

Veränderungsbedarf besteht.<br />

Das sind wesentliche Ergebnisse des vorliegenden Leitfadens, in dem zunächst der Status quo dargestellt<br />

wird, wie Frauen in Führungs- und Aufsichtspositionen gelebte Chancengleichheit in Bundesund<br />

Landesunternehmen wahrnehmen. Hier gilt es, wirksame Maßnahmen und praxisnahe Empfehlungen<br />

zur Verbesserung der gleichberechtigten Führung abzuleiten. Damit bietet der Leitfaden<br />

<strong>Unternehmen</strong> zahlreiche Praxistipps auf dem Weg zu einer gleichberechtigten <strong>Unternehmen</strong>skultur. Er<br />

kann dabei allerdings nur ein möglicher Anstoß zur Veränderung sein, denn so unterschiedlich wie die<br />

<strong>Unternehmen</strong>, sind auch deren Umsetzungen – die gemeinsame Zielsetzung der gleichberechtigten<br />

Teilhabe in Führungspositionen sowie eine auf Chancengerechtigkeit ausgerichtete <strong>Unternehmen</strong>skultur<br />

stehen übergreifend im Fokus.<br />

Prof. Dr. Anja Seng<br />

Monika Schulz-Strelow<br />

Präsidentin<br />

Gründungspräsidentin, Projektleitung Studien<br />

<strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V. <strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.<br />

3


Kapitel 1<br />

Ausgangspunkt und<br />

Ziele des Leitfadens<br />

Seite 6<br />

Die Gesetze für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen<br />

in seiner ursprünglichen Form gelten auch für die <strong>öffentliche</strong>n<br />

<strong>Unternehmen</strong> und führten dort bereits zu mehr Frauen in Top-Management und Aufsichtsgremien.<br />

Gleichberechtigte Führung ist damit aber nicht automatisch umgesetzt.<br />

Dies verdeutlichen die Ergebnisse der vorliegenden Befragung. Wie dies erreicht werden<br />

kann, dazu soll dieser Leitfaden beitragen.<br />

Kapitel 2<br />

FüPoG I und II<br />

als Grundlage des<br />

Leitfadens<br />

Seite 8<br />

Grundlage des vorliegenden Leitfadens ist das „Gesetz für die gleichberechtigte<br />

Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft<br />

und im <strong>öffentliche</strong>n Dienst“ in seinen beiden Versionen (FüPoG I und II). Sie dienen als<br />

Ausgangsbasis für die abzuleitenden Handlungsempfehlungen – aus der Praxis für die<br />

Praxis.<br />

Kapitel 3<br />

Wahrnehmung der<br />

Chancengleichheit<br />

Seite 12<br />

D<br />

er Status quo zur Teilhabe von Frauen an Führungs- und Aufsichtspositionen<br />

in Bundes- und Landesbeteiligungen ergibt sich aus einer Umfrage bei Frauen<br />

in diesen Positionen sowie durch Hintergrundgespräche und einem Roundtable mit<br />

Expertinnen und Experten. Die Ergebnisse zeigen, dass Chancengleichheit in Führung<br />

und Aufsicht noch nicht umgesetzt wurde. Es werden Hemmnisse aufgezeigt, die die<br />

Frauen verspüren und welche Verbesserungen sie sich wünschen.<br />

4


Kapitel 4<br />

Karrierehemmnisse<br />

Seite 16<br />

Als Karrierehemmnisse werden aus Sicht der Befragten insbesondere die folgenden<br />

vier Aspekte benannt:<br />

• Männerdominierte Führungsstrukturen,<br />

• autoritäre Führungskultur,<br />

• geringe Transparenz bei Besetzungsverfahren,<br />

• fehlende Sanktionen bei nicht erreichten Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen.<br />

Diese Hemmnisse abzubauen sind Voraussetzung, um Chancengleichheit in Führung<br />

und Aufsicht zu erreichen.<br />

Kapitel 5<br />

Maßnahmen für<br />

Chancengleichheit<br />

Seite 20<br />

Es werden bereits eine Vielzahl an Instrumenten angeboten, die auch von den Befragten<br />

als wünschenswert beschrieben werden: Es handelt sich dabei um Maßnahmen<br />

zur verbesserten Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible<br />

Arbeitszeiten, Führung aus dem Homeoffice oder die Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten.<br />

Weiterhin benennen die befragten Frauen auch Instrumente, die ihrem<br />

Empowerment dienen.<br />

Kapitel 6<br />

Handlungsempfehlungen<br />

und Praxistipps<br />

Seite 26<br />

B<br />

asierend auf dem Status quo, den Hemmnissen und den Erfahrungen mit etablierten<br />

Instrumenten lassen sich folgende Empfehlungen für die Bundes- und Landesbeteiligungen<br />

zur Erhöhung der Gleichberechtigung aussprechen:<br />

• Etablierung von Role Models,<br />

• mehr Transparenz bei Besetzungsverfahren,<br />

• Einrichtung von (Frauen-) Netzwerken,<br />

• Unterstützung von Frauen.<br />

Das Wichtigste ist aber die Entwicklung einer gleichberechtigten <strong>Unternehmen</strong>skultur,<br />

in der Frauen als Chance begriffen werden.<br />

5


Kapitel 1<br />

Ausgangspunkt und<br />

Ziele des Leitfadens<br />

Ausgangspunkt und Ziele des<br />

Leitfadens<br />

Um als attraktiver Arbeitgeber für alle Geschlechter im Markt zu bestehen und die Potentiale der<br />

Führungskräfte adäquat zu entwickeln, müssen <strong>Unternehmen</strong> die gleichberechtigte Teilhabe<br />

von Frauen an Führungspositionen gezielt verstärken. Für Bundes- und Landesbeteiligungen erscheint<br />

dies von besonderer Bedeutung, weil sie als <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> eine Vorbildfunktion<br />

einnehmen. Doch in Anbetracht des Fachkräftemangels haben sie auch verstärkt Probleme, als<br />

attraktiv für die persönliche (Karriere-) Entwicklung wahrgenommen zu werden. Wie der aktuelle<br />

Status quo in der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führung und Aufsicht in Bundes- und<br />

Landesbeteiligungen ist, wo sie Hemmnisse wahrnehmen und was den Weg nach oben erleichtern<br />

würde, sind Fragen, die der vorliegende Leitfaden beantworten soll. Basis dafür bildet eine<br />

Online-Befragung von Frauen in Führung und Aufsicht in Bundes- und Landesbeteiligungen, die<br />

bereits 2020 schon einmal durchgeführt wurde, sowie qualitative Expert:innengespräche und ein<br />

Roundtable mit gezielt ausgewählten Teilnehmenden. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen<br />

für eine verbesserte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Führungspositionen abgeleitet,<br />

die in dem vorliegenden Leitfaden zusammengefasst sind.<br />

Der zahlenmäßige Status quo gleichberechtigter Teilhabe in Führung und Aufsicht in Bundes- und<br />

Landesunternehmen ergibt sich aus den Rankings des von <strong>FidAR</strong> erhobenen Public Women-on-<br />

Board-Index (PWoB-Index). Hier werden seit 2014 der Frauenanteil in Aufsichtsrat und Top-Managementorgan<br />

der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> des Bundes und ausgewählter Landesunternehmen<br />

erhoben. Die zahlenmäßigen Ergebnisse sagen allerdings wenig über die Änderungen der<br />

<strong>Unternehmen</strong>skultur aus. Dies erfolgt im Rahmen dieser (und der vorherigen) <strong>Bedarfsanalyse</strong>. Die<br />

Ergebnisse zeigen, dass – und vor allem auch weshalb – über sieben Jahre nach dem Inkrafttreten<br />

des ersten Führungspositionengesetzes immer noch keine Chancengleichheit für Frauen in<br />

Führungspositionen erreicht ist. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber der Privatwirtschaft<br />

verbindliche Vorgaben macht, ist der Vorbildcharakter der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> bei der Umsetzung<br />

von gesetzlichen Vorgaben von besonderer Bedeutung, denn hier kann der Gesetzgeber<br />

direkt Einfluss nehmen. Doch zeigen die Zahlen des Public-WoB-Indexes, dass die bisherigen Bemühungen<br />

der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong>, diese Vorgaben umzusetzen, noch nicht zufriedenstellend<br />

sind.<br />

6


7


Kapitel 2<br />

FüPoG I und II<br />

als Grundlage des<br />

Leitfadens<br />

FüPoG I und II<br />

als Grundlagen des Leitfadens<br />

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen<br />

in der Privatwirtschaft und im <strong>öffentliche</strong>n Dienst“ (kurz: FüPoG I) wurde im Jahr 2015 erlassen.<br />

Damit wurden erstmals verpflichtende Regelungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit gesetzlich<br />

eingeführt und deshalb gilt es als der zentrale „Meilenstein“ für mehr gleichberechtigte Teilhabe auf<br />

den Führungsebenen. Das Gesetz gestand den meisten <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> und Anteilseignern<br />

noch einen großen Spielraum bei der Besetzung von Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen<br />

trotz Quotenvorgaben zu. Nachdem sich in der <strong>Unternehmen</strong>spraxis daraufhin nur<br />

wenig änderte, wurde es im Jahr 2021 mit dem FüPoG II nachgeschärft.<br />

FüPoG I und II basieren auf drei Säulen, die direkte Auswirkungen auf <strong>Unternehmen</strong> der Privatwirtschaft<br />

und <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> haben. Die erste Säule umfasst feste Frauenquoten für<br />

Aufsichtsgremien und die zweite Säule umfasst die Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im<br />

Aufsichtsgremium, Top-Managementorgan sowie der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb<br />

der Top-Managementebene festzulegen. Mit dem FüPoG II kam als dritte Säule das Mindestbeteiligungsgebot<br />

von Frauen in Top-Managementorganen hinzu. Konkret bedeutet dies: Der Bund nimmt<br />

auch hier seine Vorbildfunktion sehr ernst und setzt seinen <strong>Unternehmen</strong> strenge Vorgaben. Die<br />

feste Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten ist auf <strong>Unternehmen</strong> mit Mehrheitsbeteiligung<br />

des Bundes ausgeweitet worden. Für diese aktuell 94 <strong>Unternehmen</strong> wurde außerdem<br />

eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen eingeführt, die mehr als zwei Mitglieder haben.<br />

8


Gesetzliche Säulen für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> im FüPoG I und II<br />

1. Säule:<br />

GESCHLECHTERQUOTEN<br />

FÜR AUFSICHTSGREMIEN<br />

2. Säule:<br />

ZIELGRÖSSEN FÜR DEN<br />

FRAUENANTEIL IN<br />

FÜHRUNGSPOSITIONEN<br />

3. Säule:<br />

MINDESTBETEILIGUNGS-<br />

GEBOT FÜR VORSTÄNDE<br />

Es besteht eine Frauenquote<br />

von mindestens 30 Prozent<br />

für die Aufsichtsgremien börsennotierter<br />

und paritätisch<br />

mitbestimmter <strong>Unternehmen</strong>,<br />

sowie für <strong>Unternehmen</strong><br />

mit Mehrheitsbeteiligung des<br />

Bundes (gemäß FüPoG I) und<br />

<strong>Unternehmen</strong> mit Mehrheitsbeteiligung<br />

des Bundes in<br />

der Rechtsform einer GmbH,<br />

einer Europäischen Gesellschaft<br />

(SE) oder Aktiengesellschaft<br />

(gemäß FüPoG II).<br />

Zusätzlich besteht gemäß<br />

Bundesgremienbesetzungsgesetz<br />

die Verpflichtung,<br />

dass 50 Prozent der vom<br />

Bund zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder<br />

Frauen<br />

sein müssen. Das gilt für ab<br />

zwei vom Bund zu besetzenden<br />

Mitgliedern.<br />

Es besteht die Verpflichtung,<br />

individuelle Zielgrößen für<br />

den Frauenanteil im Aufsichtsrat,<br />

Top-Managementorgan<br />

sowie der ersten und<br />

zweiten Führungsebene<br />

unterhalb der Top-Managementebene<br />

festzulegen. Die<br />

Zielgrößen sollen offengelegt<br />

werden – beispielsweise<br />

in Entsprechenserklärungen<br />

zu den Public Corporate<br />

Governance Kodizes oder in<br />

den Geschäftsberichten. Gemäß<br />

des FüPoG II müssen<br />

nun auch die <strong>Unternehmen</strong><br />

die Festlegung einer Zielgröße<br />

„Null“ für Aufsichtsgremium<br />

oder Geschäftsführung<br />

bzw. Vorstand begründen.<br />

Für Bundesunternehmen ist<br />

zudem die Zielgröße einer<br />

paritätischen Besetzung der<br />

vom Bund zu bestimmenden<br />

Gremiensitze zu beachten.<br />

Das Mindestbeteiligungsgebot<br />

gilt für Mehrheitsbeteiligungen<br />

des Bundes in<br />

der Rechtsform einer AG,<br />

SE oder GmbH, unabhängig<br />

von Börsennotierung<br />

und Mitbestimmung. Für<br />

die <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong><br />

sind hier die Regeln<br />

weitreichender als für die<br />

Privatwirtschaft. Schon ab<br />

mehr als zwei Positionen im<br />

Top-Managementorgan ist<br />

mindestens eine Position mit<br />

einer Frau oder einem Mann<br />

zu besetzen.<br />

9


Kapitel 2<br />

FüPoG I und II als Grundlage des Leitfadens<br />

Der vorliegende Leitfaden richtet sich explizit an Bundes- und Landesunternehmen als<br />

Vorreiter für mehr Frauen in Führungspositionen.<br />

Es hat sich gezeigt, dass FüPoG I und II auch in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> zu mehr Frauen in Führungspositionen<br />

geführt haben. Inwiefern aber tatsächlich Gleichberechtigung in Führungspositionen<br />

besteht und wie stark sich die <strong>Unternehmen</strong>skultur verändert hat, hängt vorrangig vom Veränderungswillen<br />

der jeweiligen <strong>Unternehmen</strong>sführung ab. Es stehen den <strong>Unternehmen</strong> verschiedene<br />

Maßnahmen und Instrumente jenseits der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung, mit denen vorhandene<br />

Hemmnisse auf dem Weg zur Chancengleichheit überwunden werden und die zu einer<br />

erheblich verbesserten Gleichberechtigung in Führungs- und Aufsichtspositionen führen können.<br />

Wahrgenommene Hemmnisse und Instrumente werden im vorliegenden Leitfaden aufgezeigt, um<br />

die <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> dabei zu unterstützen, Gleichberechtigung zu realisieren bzw. voranzubringen<br />

und so das teilweise ungenutzte Potential von Frauen für Führungs- und Aufsichtspositionen<br />

adäquat weiterzuentwickeln und diese Potentiale für nachhaltigen <strong>Unternehmen</strong>serfolge zu<br />

nutzen.<br />

Ein Leitfaden aus der Praxis für die Praxis<br />

Der vorliegende Leitfaden - aus der Praxis für die Praxis – unterbreitet Vorschläge für anwendbare<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der gelebten Gleichberechtigung in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong>. Der<br />

darin dargestellte Status quo stammt aus einer Online-Befragung von 316 Frauen in Führungs- und<br />

Aufsichtsratspositionen in Bundes- und Landesunternehmen. Ergänzt wurde die Online-Befragung<br />

durch explorative und möglichst offene Interviews mit einer Dauer von 20 bis 60 Minuten sowie mit<br />

einem 120-minütigen Roundtable, in dem Expert:innen auch auf Basis der Ergebnisse des Fragebogen<br />

diskutiert haben. Damit wurde ein vertiefender Blick in die unternehmerische Praxis hinsichtlich<br />

gelebter Gleichberechtigung in der Führung und Aufsicht <strong>öffentliche</strong>r <strong>Unternehmen</strong> möglich.<br />

10


Wichtigstes Ergebnis ist, dass noch eine erhebliche Wegstrecke zu einer umfassenden Gleichberechtigung<br />

in Führungspositionen in Bundes- und Landesbeteiligungen zurückzulegen ist. Wie die<br />

Verantwortlichen diesen Weg für alle Beteiligten gewinnbringend gestalten können, zeigen auch<br />

die in diesem Leitfaden enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Überwindung der festgestellten<br />

Hemmnisse, die weibliche Mitglieder in Führungs- und Aufsichtspositionen als hinderlich für ihre<br />

Karriere empfinden.<br />

Empfehlungen des Leitfadens<br />

Mit dem vorliegenden Leitfaden entsteht so ein „Werkzeugkasten“ mit Instrumenten, mit deren Hilfe<br />

<strong>Unternehmen</strong> den Weg zu mehr gleichberechtigter Führung und Aufsicht erfolgreicher beschreiten<br />

können. Dabei geht es vor allem darum, einen Rahmen zu schaffen, in dem insbesondere Frauen<br />

ihre Potentiale entfalten und diese gemeinsam mit ihren Kollegen für ihr <strong>Unternehmen</strong> einsetzen<br />

können. Der Leitfaden kann somit als Anregung für weitere Ansätze der Chancengleichheit in<br />

Führung und Aufsicht <strong>öffentliche</strong>r <strong>Unternehmen</strong> dienen und soll keineswegs als ein Endpunkt von<br />

Überlegungen, sondern als ein Anstoß für weitere Schritte einer gelebten Gleichberechtigung verstanden<br />

werden.<br />

Die Empfehlungen des vorliegenden Leitfadens sollen nicht Endpunkt, sondern Ausgangspunkt<br />

für weitere Schritte gelebter Gleichberechtigung sein.<br />

11


Kapitel 3<br />

Wahrnehmung der<br />

Chancengleichheit<br />

Wahrnehmung der Chancengleichheit<br />

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Frauen, die es in Bundes- und Landesunternehmen schon in<br />

Führungs- und Aufsichtspositionen geschafft haben, die Anstrengungen im Bereich der Chancengleichheit<br />

in Führung und Aufsicht wahrnehmen. Die Darstellung erfolgt zunächst für Bundes- und<br />

Landesunternehmen gemeinsam, danach getrennt für Bundesunternehmen und Landesunternehmen.<br />

Wahrnehmung der Anstrengungen im Bereich der Chancengleichheit in<br />

Bundes- und Landesunternehmen<br />

Fragt man die betroffenen Frauen in Bundes- und Landesunternehmen, wurden die Anstrengungen<br />

für mehr Chancengleichheit in Führungspositionen in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> in den vergangenen<br />

Jahren kaum erhöht, wie in Abbildung 1 dargestellt. Die „völlige Zustimmung“ dazu, dass überhaupt<br />

Anstrengungen unternommen werden, hat zwar seit 2020 um zehn Prozentpunkte zugenommen,<br />

die „allgemeine Zustimmung“ dazu hat jedoch zeitgleich um zehn Prozentpunkte abgenommen -<br />

während die neutrale Position und die Ablehnung der Aussage unverändert blieben. So nehmen<br />

nach wie vor knapp 40 Prozent der befragten Frauen keine Anstrengungen für eine Verbesserung<br />

der gleichberechtigten Teilhabe bei der Besetzung von Führungspositionen in ihrem <strong>Unternehmen</strong><br />

wahr. Das macht deutlich, welche Bewusstseinsänderung für Chancengleichheit in Bundes- und<br />

Landesbeteiligungen noch erfolgen muss.<br />

Abbildung 1: Wahrgenommene Anstrengung der Erreichung von Chancengleichheit<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong> werden Anstrengungen für Chancengleichheit in Aufsichtsgremien und<br />

Geschäftsführungen unternommen:“<br />

Stimme völlig zu Stimme zu Stimme weder zu noch nicht zu Stimme nicht zu Stimme überhaupt nicht zu<br />

41,8 %<br />

Gesamt<br />

27,0 %<br />

32,2 %<br />

27,3 % 27,0 %<br />

16,4 %<br />

10,2 % 10,4 %<br />

4,4 % 3,5 %<br />

2020 2022<br />

Stimme völlig zu<br />

2020 2022<br />

Stimme zu<br />

2020 2022<br />

Stimme weder zu noch<br />

nicht zu<br />

2020 2022<br />

Stimme nicht zu<br />

2020 2022<br />

Stimme überhaupt<br />

nicht zu<br />

12


Wahrnehmung der Chancengleichheit in Bundesunternehmen<br />

Um zu erfassen, wie Chancengleichheit in <strong>Unternehmen</strong> gelebt und wahrgenommen wird, wurden<br />

die an der Umfrage teilnehmenden Frauen gebeten, verschiedene Aussagen dazu zu bewerten.<br />

Bei den Bundesbeteiligungen hat insgesamt die Zustimmung zu den verschiedenen Aussagen<br />

zur Chancengleichheit zugenommen (siehe Abbildung 2). Nur in Betriebsräten wird aus Sicht der<br />

Befragten Chancengleichheit weniger thematisiert als früher. Dagegen wird das Thema Chancengleichheit<br />

im Aufsichtsrat häufiger aufgenommen; letzteres mag auch an der Verschärfung durch<br />

das FüPoG II liegen, da der Aufsichtsrat dadurch mehr gefordert ist.<br />

Abbildung 2: Wahrnehmung von Chancengleichheit in Bundesunternehmen<br />

Stimme völlig zu Stimme zu Stimme weder zu noch nicht zu Stimme nicht zu Stimme überhaupt nicht zu<br />

0,0 %<br />

17,1 %<br />

10,5 %<br />

48,7 %<br />

2,5 %<br />

15,1 %<br />

13,4 %<br />

41,2 %<br />

0,0 %<br />

6,6 %<br />

15,8 %<br />

32,9 %<br />

1,7 % 1,4 % 3,4 % 1,7 %<br />

4,2 %<br />

9,7 % 6,0 %<br />

16,4 %<br />

15,1 %<br />

37,5 %<br />

32,5 %<br />

29,4 %<br />

20,5 %<br />

4,3 %<br />

11,3 %<br />

23,5 %<br />

12,0 %<br />

17,3 %<br />

25,3 %<br />

17,9 %<br />

12,0 %<br />

23,1 %<br />

27,4 %<br />

31,5 %<br />

24,3 %<br />

44,7 %<br />

49,6 %<br />

29,2 %<br />

26,7 %<br />

25,6 %<br />

23,7 %<br />

27,7 %<br />

22,2 %<br />

30,8 %<br />

30,1 %<br />

36,5 %<br />

18,7 %<br />

21,4 %<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

haben Frauen die gleichen<br />

Chancen wie Männer, Positionen<br />

in der <strong>Unternehmen</strong>sführung<br />

und im Aufsichtsrat<br />

zu besetzen.“<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

gibt es ein klares Commitment<br />

der Geschäftsführung<br />

für Chancengleichheit.“<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

ist Chancengleichheit in<br />

Führungspositionen Thema<br />

im Aufsichtsrat.“<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

ist Chancengleichheit in<br />

Führungspositionen Thema<br />

im Betriebsrat.“<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

werden für Positionen im<br />

Top-Management und Aufsichtsrat<br />

externe Personalberatungen<br />

eingesetzt.“<br />

13


Kapitel 3<br />

Wahrnehmung der Chancengleichheit<br />

Wahrnehmung der Chancengleichheit in Landesunternehmen<br />

Bei den Landesunternehmen ergibt sich ein anderes Bild, wie aus Abbildung 3 hervorgeht. So ist<br />

im Vergleich zwischen 2020 und 2022 das Commitment zu Chancengleichheit in allen <strong>Unternehmen</strong>sbereichen<br />

gestiegen. Hierbei muss man allerdings beachten, dass die Zustimmung zu den<br />

verschiedenen Aussagen bei der Befragung im Jahr 2020 niedriger lag als in Bundesunternehmen.<br />

In Landesunternehmen sind jedoch mittlerweile drei Viertel der befragten Frauen überzeugt, dass<br />

es ein klares Commitment der Geschäftsführung ihres <strong>Unternehmen</strong>s zu Chancengleichheit gibt.<br />

Wie bei Bundesunternehmen ist hier allerdings ebenfalls ein Rückgang des Themas Chancengleichheit<br />

im Betriebsrat zu verzeichnen.<br />

Abbildung 3: Wahrnehmung von Chancengleichheit in Landesunternehmen<br />

Stimme völlig zu Stimme zu Stimme weder zu noch nicht zu Stimme nicht zu Stimme überhaupt nicht zu<br />

7,0 %<br />

23,3 %<br />

13,3 %<br />

35,4 %<br />

5,1 %<br />

15,2 %<br />

14,6 %<br />

35,4 %<br />

3,0 %<br />

13,3 %<br />

20,0 %<br />

33,3 %<br />

2,5 %<br />

10,8 %<br />

12,0 %<br />

39,2 %<br />

3,4 %<br />

10,3 %<br />

37,6 %<br />

27,4 %<br />

5,2 %<br />

9,6 %<br />

32,1 %<br />

32,1 %<br />

3,4 %<br />

9,5 %<br />

23,6 %<br />

36,5 %<br />

3,2 %<br />

14,1 %<br />

25,0 %<br />

31,4 %<br />

9,9 %<br />

14,5 %<br />

25,5 %<br />

28,5 %<br />

5,8 %<br />

9,7 %<br />

21,4 %<br />

35,7 %<br />

21,0 %<br />

29,7 %<br />

30,4 %<br />

35,4 %<br />

21,3 %<br />

21,2 %<br />

27,0 %<br />

26,3 %<br />

21,7 %<br />

27,3 %<br />

2020 2022<br />

2020 2022<br />

2020 2022<br />

2020 2022<br />

2020 2022<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

haben Frauen die gleichen<br />

Chancen wie Männer, Positionen<br />

in der <strong>Unternehmen</strong>sführung<br />

und im Aufsichtsrat<br />

zu besetzen.“<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

gibt es ein klares Commitment<br />

der Geschäftsführung<br />

für Chancengleichheit.“<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

ist Chancengleichheit in<br />

Führungspositionen Thema<br />

im Aufsichtsrat.“<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

ist Chancengleichheit in<br />

Führungspositionen Thema<br />

im Betriebsrat.“<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong><br />

werden für Positionen im<br />

Top-Management und Aufsichtsrat<br />

externe Personalberatungen<br />

eingesetzt.“<br />

14


15


Kapitel 4<br />

Karrierehemmnisse<br />

Karrierehemmnisse für Frauen<br />

Im Folgenden werden von den Befragten wahrgenommene Hemmnisse aufgeführt, die<br />

es Frauen erschweren, Positionen in der <strong>Unternehmen</strong>sführung oder im Aufsichtsrat zu<br />

besetzen. Wie im Abschnitt zuvor werden jeweils die Hemmnisse in Bundes- und Landesunternehmen<br />

getrennt dargestellt und betrachtet.<br />

Wahrgenommene Hemmnisse in Bundesunternehmen<br />

Wie bei den im Abschnitt zuvor aufgezeigten Ergebnissen, ergibt sich auch bei den<br />

Hemmnissen, die es Frauen erschweren in Aufsichtsgremien oder Führungsebenen<br />

eines <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong>s des Bundes eine Position zu besetzen, ein gemischtes<br />

Bild (siehe Abb. 4). So hat sich beispielsweise die Transparenz bei Besetzungsverfahren<br />

merklich verbessert. Dagegen nimmt weiterhin jede zweite Frau männerdominierte<br />

Führungsstrukturen als Hemmnis für ihre Karriere wahr. Diese stehen nicht nur der<br />

Chancengleichheit im Weg, sondern sind auch inkompatibel mit der Forderung nach<br />

insgesamt kooperativeren und agileren Organisations- und Führungsformen moderner<br />

<strong>Unternehmen</strong>. Ebenso ist es auffällig, dass Frauen Vorurteile ihnen gegenüber stärker<br />

als vor zwei Jahren als Hemmnis für ihre Karriere wahrnehmen. Dies könnte unter anderem<br />

an der gestiegenen Sensitivität dem Thema gegenüber liegen, bleibt aber – wie<br />

auch immer man es interpretiert – ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Ebenso kritisch<br />

zu hinterfragen ist, dass immer mehr Frauen eine autoritären Führungskultur in ihrem<br />

<strong>Unternehmen</strong> feststellen, die sie zunehmend als karrierehinderlich empfinden.<br />

16


Abbildung 4: Hemmnisse für die Besetzung von Führungspositionen in Bundesunternehmen<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong> existieren folgende Hemmnisse, die es Frauen erschweren, Positionen in der<br />

<strong>Unternehmen</strong>sführung/bzw. im Aufsichtsrat zu besetzen:“<br />

Ja Nein Weiß nicht<br />

10,4 % 5,8 %<br />

61,0 %<br />

64,4 %<br />

2,6 % 6,7 % 26,9 % 30,7 % 27,2 % 9,0 % 17,5 % 7,9 % 4,9 % 13,6 %<br />

46,8 %<br />

59,2 %<br />

41,3 %<br />

44,9 %<br />

68,4 %<br />

66,0 %<br />

43,7 %<br />

49,0 %<br />

26,7 %<br />

31,1 %<br />

28,6 %<br />

29,8 %<br />

50,6 % 51,9 %<br />

24,0 %<br />

42,7 %<br />

41,7 %<br />

46,2 %<br />

38,8 %<br />

23,7 %<br />

35,9 %<br />

20,4 %<br />

2020 2022<br />

Autoritäre<br />

Führungskultur<br />

2020 2022<br />

Männerdominierte<br />

Führungsstrukturen<br />

2020 2022<br />

Politisches<br />

Proporzdenken<br />

2020 2022<br />

Fehlende Sanktionen<br />

bei Nichterfüllung<br />

von Quoten/<br />

Zielgrößen<br />

2020 2022<br />

Geringe<br />

Transparenz bei Besetzungsverfahren<br />

2020 2022<br />

Vorurteile<br />

gegenüber Frauen<br />

2020 2022<br />

Keine Rücksichtnahme<br />

auf<br />

Betreuungspflichten<br />

Unverändert bleibt die Wahrnehmung fehlender Sanktionen bei der Nichterfüllung von Quoten oder<br />

Zielgrößen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des FüPoG II zwischen den<br />

beiden Erhebungen auffällig. Damit hat das FüPoG II trotz Nachschärfungen in dem Bereich nach<br />

einem Jahr noch zu keiner spürbaren Veränderung geführt und scheint von vielen Betroffenen noch<br />

nicht in Gänze wahrgenommen zu werden. Dies mag daran liegen, dass die vorhandenen Sanktionen<br />

bisher nicht öffentlichkeitswirksam eingesetzt wurden. Die verschärften Sanktionen müssten<br />

bei deutlichen Verstößen klar zum Tragen kommen.<br />

17


Kapitel 4<br />

Karrierehemmnisse<br />

Wahrgenommene Hemmnisse in Landesunternehmen<br />

Die nachstehenden Ergebnisse zeigen, dass wie bei den <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> des Bundes<br />

sich auch bei den Landesbeteiligungen ein heterogenes Bild hinsichtlich der Entwicklung der Aufstiegshemmnisse<br />

für Frauen ergibt (s. Abbildung 5). Einen deutlichen Rückgang gibt es hier jedoch<br />

bei der Wahrnehmung einer autoritären Führungskultur. Während 2020 noch fast jede zweite Befragte<br />

dies als Hemmnis benannt hat, ist es zwei Jahre später nur noch nahezu jede vierte Frau, die<br />

dies als hinderlich für ihre Karriere empfindet. Ebenfalls gibt es auch einen Rückgang bei männerdominierten<br />

Führungsstrukturen, die immer noch am stärksten als Hemmnis für den weiblichen<br />

Aufstieg empfunden werden. Im Jahr 2022 empfanden noch 57,4 Prozent der Befragten dies als<br />

Hemmnis. Eine positive Tendenz gibt es bei der Transparenz von Besetzungsverfahren und Vorurteilen<br />

gegenüber Frauen, die diese nun weniger stark als Aufstiegshindernis empfinden.<br />

Zugenommen hat die Wahrnehmung fehlender Sanktionen bei der Nichterfüllung von Quoten oder<br />

Zielgrößen. Dies deutet darauf hin, dass die Auswirkungen der Gesetze bei den Befragten bei den<br />

Landesunternehmen stärker registriert werden, aber dass das FüPoG II in diesem Punkt eine noch<br />

nicht ausreichende Wirkung entfaltet hat.<br />

Abbildung 5: Hemmnisse für die Besetzung von Führungspositionen in Landesunternehmen<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong> existieren folgende Hemmnisse, die es Frauen erschweren, Positionen in der<br />

<strong>Unternehmen</strong>sführung/bzw. im Aufsichtsrat zu besetzen:“<br />

Ja Nein Weiß nicht<br />

13,3 %<br />

9,6 % 5,5 % 8,1 % 20,9 % 41,6 % 27,9 % 14,0 % 15,6 % 17,3 % 10,4 % 16,3 %<br />

24,9 % 34,6 %<br />

51,5 %<br />

41,1 %<br />

62,5 %<br />

43,0 %<br />

48,9 % 48,0 %<br />

63,7 %<br />

60,0 %<br />

69,6 %<br />

35,3 %<br />

57,4 %<br />

26,4 %<br />

45,6 %<br />

27,9 %<br />

27,6 %<br />

32,0 %<br />

36,8 %<br />

43,0 %<br />

35,6 %<br />

34,6 %<br />

25,9 %<br />

23,7 %<br />

2020 2022<br />

Autoritäre<br />

Führungskultur<br />

2020 2022<br />

Männerdominierte<br />

Führungsstrukturen<br />

2020 2022<br />

Politisches<br />

Proporzdenken<br />

2020 2022<br />

Fehlende Sanktionen<br />

bei Nichterfüllung<br />

von Quoten/<br />

Zielgrößen<br />

2020 2022<br />

Geringe<br />

Transparenz bei Besetzungsverfahren<br />

2020 2022<br />

Vorurteile<br />

gegenüber Frauen<br />

2020 2022<br />

Keine Rücksichtnahme<br />

auf Betreuungspflichten<br />

18


19


Kapitel 5<br />

Maßnahmen für<br />

Chancengleichheit<br />

Maßnahmen für Chancengleichheit<br />

Nachdem der aktuelle Stand der Gleichstellung in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> und den zugrundeliegenden<br />

Aufstiegshemmnisse für Frauen beschrieben wurden, richtet sich nun der Blick auf Maßnahmen<br />

zur aktiven Förderung der Chancengleichheit.<br />

Überblick über die angebotenen Maßnahmen<br />

Abbildung 6 gibt einen Überblick über die verschiedenen Instrumente zur Förderung der Chancengleichheit,<br />

die in Bundes- und Landesbeteiligungen bereits angeboten werden. Klassische Instrumente<br />

zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, wie beispielsweise flexible Arbeitszeiten<br />

oder Führen aus dem Homeoffice, kommen am häufigsten vor. Zusätzlich gibt es mehrere<br />

Instrumente, die der Erleichterung von Führung durch flexible Arbeitsmodelle neben der Beschäftigung<br />

in Vollzeit dienen. Zu nennen sind hier Führen in Teilzeit und Jobsharing. Dieses Instrument<br />

wird allerdings von allen in der Umfrage erfassten Instrumenten am seltensten angeboten; nur jedes<br />

vierte <strong>Unternehmen</strong> bietet diese Möglichkeit. Zu den Maßnahmen, die dem Empowerment von<br />

Frauen dienen sollen, zählen beispielsweise Qualifizierungsangebote oder Mentoring. Gezieltes<br />

Coaching für Frauen und Netzwerke, die auch dieser Kategorie zugeordnet werden können, werden<br />

bislang deutlich seltener von <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> offeriert.<br />

20


Abbildung 6: Auswahl von Instrumenten zur Förderung der Chancengleichheit (Bund und Länder)<br />

„In meinem <strong>Unternehmen</strong> bestehen folgende Instrumente zur Förderung der Chancengleichheit:“<br />

Ja Nein Weiß nicht<br />

Flexible Arbeitszeiten<br />

Führung aus dem Homeoffice<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten<br />

97,29 %<br />

85,27 % 11,24 %<br />

77,82 % 16,34 %<br />

2,33 %<br />

3,49 %<br />

5,84 %<br />

Eine für Chancengleichheit zuständige Abteilung/Beauftragte<br />

76,17 % 13,28 %<br />

68,60 % 21,71 %<br />

10,55 %<br />

9,69 %<br />

Führen in Teilzeit<br />

68,36 % 19,14 % 12,50 %<br />

Transparente Angaben zum Frauenanteil, z.B. nach …<br />

48,06 % 35,66 % 16,28 %<br />

Mentoring<br />

44,96 %<br />

46,90 %<br />

8,14 %<br />

Hohe Transparenz bei Besetzungsverfahren<br />

42,64 %<br />

41,09 %<br />

16,28 %<br />

Frauennetzwerke<br />

Karriereentwicklungspläne<br />

Kinderbetreuungsangebote<br />

Gezielte Frauenförderpläne<br />

40,31 %<br />

38,76 %<br />

34,50 %<br />

33,98 %<br />

51,94 %<br />

48,06 %<br />

56,59 %<br />

53,13 %<br />

7,75 %<br />

13,18 %<br />

8,91 %<br />

12,89 %<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />

35,16 %<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand<br />

39,84 %<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil in der 1. Managementebene<br />

38,13 %<br />

32,81 %<br />

33,98 %<br />

39,30 %<br />

32,03 %<br />

26,17 %<br />

22,57 %<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil in der 2. Managementebene<br />

33,85 % 43,19 %<br />

Gezieltes Coaching für Frauen<br />

31,40 %<br />

55,43 %<br />

22,96 %<br />

13,18 %<br />

Jobsharing<br />

23,35 %<br />

59,53 %<br />

17,126 %<br />

21


Kapitel 5<br />

Maßnahmen für Chancengleichheit<br />

Erkenntnisse aus dem Vergleich zwischen angebotenen und genutzten<br />

Maßnahmen<br />

Der Vergleich zwischen angebotenen und genutzten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit<br />

zeigt, dass die am häufigsten angebotenen Maßnahmen auch am stärksten genutzt<br />

werden (Führung aus dem Homeoffice und flexible Arbeitszeiten). Abbildung 7 gibt hierzu einen<br />

Überblick.<br />

Andere Maßnahmen aus dem Bereich Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben werden allerdings<br />

weniger genutzt und scheinen für Frauen in Führungspositionen eine untergeordnete Rolle zu spielen.<br />

Die Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten und Führen in Teilzeit werden in weniger als der<br />

Hälfte der angebotenen Fälle wahrgenommen. Dabei werden diese Themen oder das Fehlen der<br />

Bereitschaft, sie zu berücksichtigen, durchaus für die Karriereentwicklung als relevant angesehen.<br />

Frauennetzwerke und gezieltes Coaching für Frauen werden hingegen im Vergleich zu dem Angebot<br />

sehr stark genutzt und scheinen dementsprechend eine (verhältnismäßig) große Rolle für<br />

Frauen in Führungspositionen zu spielen. Die Bedeutung von Frauenförderplänen wird eher gering<br />

bewertet, ebenso wie reine Frauenveranstaltungen, die teils von den befragten Frauen als nicht<br />

zielführend angesehen werden.<br />

Eine für Chancengleichheit zuständige Abteilung bzw. Beauftragte scheint für Frauen in Führungspositionen<br />

ebenfalls nur eine stark untergeordnete Rolle zu spielen.<br />

22


Abbildung 7: Nutzung der Instrumente zur Förderung der Chancengleichheit (Bund und Länder)<br />

Prozentualer Anteil der Nutzung pro Angebot<br />

Führung aus dem Homeoffice<br />

Felxible Arbeitszeiten<br />

Frauennetzwerke<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

92,78 %<br />

86,85 %<br />

86,54 %<br />

75,00 %<br />

Gezieltes Coaching für Frauen<br />

61,73 %<br />

Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten<br />

Mentoring<br />

Führen in Teilzeit<br />

Karriereentwicklungspläne<br />

Kostenerstattung von Kinderbetreuungsangeboten<br />

Gezielte Frauenförderpläne<br />

Kinderbetreuungsangebote<br />

Eine für Chancengleichheit zuständige Abteilung/Beauftragte<br />

Jobsharing<br />

Transparente Angaben zum Frauenanteil, z.B. nach …<br />

45,13 %<br />

42,24 %<br />

36,00 %<br />

35,00 %<br />

25,00 %<br />

22,99 %<br />

21,35 %<br />

18,64%<br />

10,00 %<br />

2,42 %<br />

23


Kapitel 5<br />

Maßnahmen für Chancengleichheit<br />

Gewünschte Instrumente zur Förderung von Chancengleichheit<br />

Die nachfolgende Abbildung 8 illustriert, dass die meist angebotenen Instrumente auch am stärksten<br />

von den Frauen gewünscht werden. So werden Instrumente zur Vereinbarkeit von Berufs- und<br />

Privatleben, wie flexible Arbeitszeiten, Führung aus dem Homeoffice oder die Rücksichtnahme auf<br />

Betreuungspflichten, vorrangig gewünscht, aber nicht immer auch genutzt. So wird beispielsweise<br />

die Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten von nicht einmal der Hälfte der Frauen in Anspruch<br />

genommen, auch wenn sie vorhanden ist.<br />

Sehr häufig gewünscht werden jedoch Instrumente, die dem Empowerment von Frauen dienen.<br />

Hierzu zählen beispielsweise gezieltes Coaching für Frauen und Mentoring sowie Karriereentwicklungspläne.<br />

Genutzt werden letztere allerdings, sofern sie denn angeboten werden, bisher auch<br />

nur zu 35 %. Dieser scheinbare Gegensatz zwischen dem starken Wunsch einerseits und der geringeren<br />

Nutzung bei Angebot andererseits ist kaum erklärbar. Unter Umständen entsprechen die<br />

Angebote nicht den Vorstellungen der Frauen oder können aufgrund deren jeweiliger beruflicher<br />

oder privater Situation nicht genutzt werden. Frauen nehmen weit seltener Coaching-Angebote an<br />

als Männer, eventuell aus dem Grund, weil sie es selber schaffen wollen.<br />

24


Abbildung 8: Wunsch nach Instrumenten zur Förderung der Chancengleichheit (Bund und Länder)<br />

„Ich wünsche mir folgende Maßnahmen, um meine Chancen auf eine Position im Top-Management oder<br />

Aufsichtsrat zu verbessern:“<br />

Stimme völlig zu Stimme zu Stimme weder zu noch nicht zu Stimme nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Weiß nicht<br />

Flexible Arbeitszeiten<br />

54,66 %<br />

31,36 %<br />

11,44 %<br />

0,85 %; 1,27 %; 0,42 %;<br />

Führung aus dem Homeoffice<br />

Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten<br />

Führen in Teilzeit<br />

Karriereentwicklungspläne<br />

Gezieltes Coaching für Frauen<br />

47,23 % 31,91 % 14,04 %<br />

45,76 % 34,32 % 13,98 %<br />

45,11 % 30,64 % 15,32 %<br />

42,13 % 39,15 % 12,34 %<br />

41,95 % 37,29 % 15,68 %<br />

4,26 %; 0,85 %; 1,70 %;<br />

2,54 %; 2,12 %; 1,27 %;<br />

4,26 %; 2,13 %; 2,55 %;<br />

3,40 %; 1,70 %; 1,28 %;<br />

2,54 %; 1,69 %; 0,85 %;<br />

Mentoring<br />

41,35 % 37,97 % 15,61 %<br />

2,53 %; 1,27 %; 1,27 %;<br />

Qualifizierungsmaßnahmen<br />

39,15 %<br />

41,28 %<br />

14,47 %<br />

1,70 %; 1,28 %; 2,13 %;<br />

Hohe Transparenz bei Besetzungsverfahren<br />

36,02 %<br />

34,32 %<br />

21,19 %<br />

5,93 %; 1,27 %; 1,27 %;<br />

Gezielte Frauenförderpläne<br />

35,59 %<br />

35,17 %<br />

19,07 %<br />

6,78 %; 2,12 %; 1,27 %;<br />

Kinderbetreuungsangebote<br />

34,75 %<br />

28,81 %<br />

22,03 %<br />

8,05 %; 4,24 %; 2,12 %;<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat<br />

33,33 %<br />

33,76 %<br />

20,94 %<br />

7,26 %; 1,71 %; 2,99 %;<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand<br />

33,62 %<br />

33,19 %<br />

20,43 %<br />

7,23 %; 2,13 %; 3,40 %;<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil in der 1. Managementebene<br />

33,47 %<br />

33,47 %<br />

22,46 %<br />

6,36 %; 1,69 %; 2,54 %;<br />

Zielgrößen für den Frauenanteil in der 2. Managementebene<br />

33,19 %<br />

33,62 %<br />

22,13 %<br />

6,38 %; 2,13 %; 2,55 %;<br />

Jobsharing<br />

28,45 %<br />

27,16 %<br />

23,71 %<br />

7,76 %; 3,88 %; 9,05 %;<br />

Frauennetzwerke<br />

27,78 % 38,46 %<br />

22,65 %<br />

5,13 %; 3,85 %; 2,14 %;<br />

Transparente Angaben zum Frauenanteil, z.B. nach Ampelsystem<br />

25,96 % 31,49 %<br />

25,53 %<br />

11,91 %<br />

2,55 %; 2,55 %;<br />

Sanktionen bei Nichterfüllung von Frauenquoten<br />

23,4 %<br />

21,7 %<br />

25,11 %<br />

22,13 %<br />

4,68 %; 2,98 %;<br />

Eine für Chancengleichheit zuständige Abteilung/ Beauftragte<br />

9,13 %<br />

29,66 %<br />

32,63 % 15,25 %<br />

5,08 %; 1,27 %;<br />

25


Kapitel 6<br />

Handlungsempfehlungen<br />

und Praxistipps<br />

Handlungsempfehlungen<br />

und Praxistipps zur weiteren<br />

Verbesserung der gelebten<br />

Gleichberechtigung<br />

Grundlage der folgenden Handlungsempfehlungen sind die skizzierten Ergebnisse der Online-<br />

Befragung ergänzt um die Erkenntnisse aus den Expert:innenbefragungen sowie dem Roundtable.<br />

Es werden zunächst die Empfehlungen und Praxistipps für Bundes- und Landesunternehmen<br />

dargestellt und abschließend noch Vorschläge für Verantwortliche in den Landesregierungen<br />

gegeben.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Wenn Sie als Verantwortliche/r in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> gelebte Gleichberechtigung in Führungspositionen<br />

aktiv unterstützen und so das gesamte Potential ihrer Mitarbeitenden nutzen wollen,<br />

bieten sich u.a. folgende Maßnahmen an:<br />

Punkt a:<br />

Nutzung und Bekanntmachung von Zielgrößen für Frauen in Aufsichts- und Führungspositionen,<br />

Punkt b:<br />

Schaffung von Transparenz bei der Besetzung von Aufsichts- und Führungspositionen,<br />

Punkt c:<br />

Etablierung von (Frauen-) Netzwerken,<br />

Punkt d:<br />

Stärkung des Empowerments,<br />

Punkt e:<br />

Entwicklung einer gleichberechtigten, menschenzentrierten <strong>Unternehmen</strong>skultur.<br />

26


a)<br />

Nutzung und Bekanntmachung von Zielgrößen für Frauen in Aufsichtsund<br />

Führungspositionen<br />

Quoten und Zielgrößen stellen ein zentrales Instrument des Führungspositionengesetzes zur Erhöhung<br />

der Chancengleichheit von Frauen in Aufsichts- und Führungsgremien dar. Die vorgestellten<br />

Ergebnisse in diesem Leitfaden belegen anschaulich, dass diese gesetzlichen Vorgaben bekannter<br />

gemacht werden und intern mehr verfolgt werden sollten. Dies ist u.a. auch Aufgabe des Betriebsrates.<br />

Dass dieser bisher das Thema Zielgrößen und deren Umsetzung verhältnismäßig wenig und<br />

bei den Bundesunternehmen sogar mit abnehmender Tendenz thematisiert, macht nachdenklich,<br />

ist doch gerade der Betriebsrat für die Belange aller Mitarbeitenden zuständig. Doch bereits frühere<br />

Studien haben herausgefunden, dass knapp die Hälfte der Betriebsratsmitglieder mit den gesetzlichen<br />

Regelungen etwa zu den Zielgrößen nicht vertraut ist, wie die in 2020 durchgeführte<br />

Evaluation der FüPo-Gesetze durch das BMFSFJ zeigt. Denn viele der positiven Entwicklungen<br />

hinsichtlich der gleichberechtigen Teilhabe von Frauen und Männern in Aufsicht und Führung von<br />

<strong>Unternehmen</strong> sind auf die gesetzlichen Quotenregelungen und Zielgrößen zurückzuführen. Zudem<br />

sollte auf die Einhaltung der definierten Zielgrößen geachtet und transparent intern und extern kommuniziert<br />

werden.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Nehmen Sie Zielgrößen und deren Umsetzung in Ihre <strong>Unternehmen</strong>sstrategie auf!<br />

Berücksichtigen und verankern Sie diese in der Vision und dem Leitbild Ihres <strong>Unternehmen</strong>s!<br />

Definieren Sie Zielgrößen für Ihr <strong>Unternehmen</strong>!<br />

Sensibilisieren Sie Ihren Betriebsrat für dieses Thema!<br />

Diskutieren Sie Zielgrößen intern und machen diese transparent!<br />

Achten Sie auf die Einhaltung der formulierten Zielgrößen in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> und deren<br />

transparente Darstellung nach innen und außen!<br />

27


Kapitel 6<br />

Handlungsempfehlungen und Praxistipps<br />

b)<br />

Schaffung von Transparenz bei der Besetzung von Aufsichts- und<br />

Führungspositionen<br />

Ein wichtiges Element für die geschlechtsunabhängige Chancengleichheit in Aufsichts- und Führungsgremien<br />

stellen Besetzungsprozesse für diese Positionen dar. Die Auswahlprozesse und<br />

Auswahlkriterien sollten gut strukturiert und transparent gestaltet sein. Außerdem sollte bei der<br />

Besetzung von Auswahlgremien auf eine paritätische Besetzung geachtet werden, da häufig z.B.<br />

unbewusste Vorurteile zu einer Besetzung der Positionen mit männlichen Kandidaten nach dem<br />

Ähnlichkeitsprinzip führen. Bei Stellenausschreibungen ist auf eine neutrale Formulierung zu achten,<br />

so dass nicht unbewusst eher männliche Charakteristika genannt werden. Zudem empfiehlt sich der<br />

Einsatz möglichst standardisierter Verfahren, damit bei Besetzungsprozessen nicht das subjektive<br />

Bauchgefühl über weitestgehend objektive Auswahlkriterien entscheidet. Es sollte außerdem vorab<br />

klar festgelegt werden, dass z.B. auf der Long List und ebenso auf der Short List mindestens 30-50<br />

% Frauen vertreten sein sollen.<br />

Erfahrung aus der Praxis<br />

Das Beteiligungsmanagement eines deutschen Stadtstaates achtet beispielsweise bewusst auf eine<br />

effektivere Rekrutierung von Frauen für Geschäftsleitungen in seinen Beteiligungsunternehmen.<br />

Maßnahmen umfassen eine geschlechterparitätische Besetzung der Findungs- bzw. Auswahlkommission,<br />

die Teilnahme von Gleichstellungsbeauftragten am Auswahlverfahren, das Hinzuziehen<br />

externer Beratung, eine aktive Gestaltung des Anforderungsprofils, die <strong>öffentliche</strong> Ausschreibung<br />

zu besetzender Stellen in den Geschäftsleitungen oder Geschlechterquoten für die Long- und Short-<br />

List. Darüber hinaus sollen gleichstellungsfördernde Maßnahmen in den Landesunternehmen verankert<br />

werden. Konkrete Maßnahmen zielen beispielsweise auf die Erleichterung von Teilzeit und<br />

Tandem-Geschäftsführungen und eine (nachhaltige) Stärkung des Frauenanteils der zweiten und<br />

(ggf.) dritten Führungsebene mittels der Schaffung eines Nachwuchsprogramms für Frauen mit dem<br />

Ziel der Vorbereitung auf gehobene Führungs- und Geschäftsleitungspositionen, Angebot effektiver<br />

Mentoringprogramme oder der besseren Sichtbarmachung von Frauen durch Netzwerke. Ziel ist<br />

es, langfristig eine Geschlechterparität zu erreichen. Mit den Maßnahmen soll auch ein kultureller<br />

Wandel eingeleitet werden, um den Erfolg langfristig zu sichern.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Achten Sie auf eine paritätische Besetzung von Auswahlgremien!<br />

Legen Sie klare Auswahlkriterien fest!<br />

Achten Sie darauf, dass Ausschreibungstexte und Anforderungsprofile so formuliert werden,<br />

dass sich jede und jeder (m/w/d) davon angesprochen fühlt!<br />

Setzen Sie sich für Long- und Shortlisten mit Mindestgeschlechterquoten ein!<br />

Objektivieren Sie Stellenbesetzungsverfahren – beispielsweise durch strukturierte Interviews!<br />

28


c)<br />

Etablierung von (Frauen-) Netzwerken<br />

Da Frauen bisher nicht so selbstverständlich innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit netzwerken wie<br />

Männer, besteht immer noch Nachholbedarf im Aufbau von weiblichen <strong>Unternehmen</strong>snetzwerken.<br />

Derartige Netzwerke bieten nicht nur Möglichkeiten zur Vernetzung, sondern auch zur inhaltlichen<br />

und persönlichen Weiterentwicklung sowie zum Austausch über den Umgang mit wahrgenommenen<br />

Karrierehindernissen, so individuell diese sein mögen. Daher empfiehlt es sich, unternehmensintern<br />

oder unternehmensübergreifend (beispielsweise ausgehend vom Bundes- oder Landes-<br />

Beteiligungsmanagement) Netzwerke zu etablieren. In diesem Kontext sollte nach Möglichkeit auch<br />

ein Austausch zwischen bestehenden Netzwerken angeregt werden.<br />

Erfahrung aus der Praxis<br />

Das Beteiligungsmanagement eines Bundeslandes plant ein landesübergreifendes Netzwerk<br />

aller <strong>öffentliche</strong>n Beteiligungen zu etablieren, in dem sich Frauen in Aufsichts- und Führungspositionen<br />

vernetzen können. Dafür haben Sie eine Diversity-Expertin engagiert, die<br />

eine entsprechende Plattform etablieren soll. Außerdem sind übergreifende Netzwerktreffen<br />

geplant. Für die Etablierung eines solchen Netzwerkes sind nicht einmal viele Ressourcen<br />

notwendig. Es müssen insbesondere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und initiativ alle Beteiligungen<br />

angeschrieben und motiviert werden, daran teilzunehmen.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Fördern Sie den Austausch Ihrer Mitarbeitenden in unternehmensinternen und unternehmensübergreifenden<br />

Netzwerken. Beziehen Sie dabei bewusst auch Männer mit ein – beispielsweise<br />

in gemischten Netzwerken!<br />

Ermitteln Sie, in welchen Netzwerken Ihre Mitarbeitenden sich engagieren und fördern Sie<br />

den Austausch und die Vernetzung zwischen den Netzwerken!<br />

Initiieren und unterstützen Sie unternehmensinterne und -übergreifende Netzwerke!<br />

Machen Sie die vorhandenen Netzwerke und deren Arbeit sichtbar!<br />

29


Kapitel 6<br />

Handlungsempfehlungen und Praxistipps<br />

d)<br />

Stärkung des Empowerments<br />

Sowohl in Bundes- als auch Landesbeteiligungen nehmen Frauen auf dem Weg nach oben oft<br />

Selbstzweifel wahr. Frauen scheinen einfach zurückhaltender und vorsichtiger in der Selbsteinschätzung<br />

als Männer zu sein und sind dann auch nicht so forsch, wenn es beispielsweise um den<br />

Karrieresprung auf eine höhere Ebene geht, wie viele Beispiele mit interviewten Frauen zeigen. Sie<br />

wünschen sich dann einen Chef oder eine Chefin, der/die sie entsprechend ermutigt und unterstützt<br />

und das auch formuliert.<br />

Neben diesen Formen des Empowerments wünschen Frauen sich ein gezieltes Coaching, aber auch<br />

die Etablierung von mehr Role Models in den verschiedenen Führungsebenen. Erfahrungsgemäß<br />

trauen sie sich dann Karriereschritte auch eher zu. Des Weiteren können die eben vorgestellten Netzwerke<br />

helfen, den Frauen durch den Austausch mit anderen mehr Selbstbewusstsein zu verleihen.<br />

Erfahrung aus der Praxis<br />

Ein großes Landesunternehmen etabliert beispielsweise gezielt weibliche Role Models, die dann<br />

anderen Frauen im <strong>Unternehmen</strong> in entsprechenden Veranstaltungen über ihren Weg nach oben<br />

berichten und dabei auch Stolpersteine – und den persönlichen Umgang damit – nicht auslassen.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Machen Sie in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> existierende Role Models, d.h. bereits erfolgreiche Frauen<br />

in Führungspositionen sichtbarer, so dass sie als Vorbilder für andere Frauen dienen können!<br />

Bieten Sie Coaching für Frauen an, in denen mögliche Selbstzweifel adressiert werden!<br />

Frauen wollen nicht priorisiert werden. Setzen Sie auf eine persönliche Ansprache und<br />

schenken Sie allen Mitarbeitenden gleichermaßen Vertrauen!<br />

Sprechen Sie in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> an, warum es sich positiv auswirkt, wenn Frauen<br />

weiterkommen!<br />

Bieten Sie entsprechende Onboarding-Programme für Frauen mit Entwicklungspotential an!<br />

30


e)<br />

Entwicklung einer gleichberechtigten <strong>Unternehmen</strong>skultur<br />

Die <strong>Unternehmen</strong>skultur repräsentiert die im <strong>Unternehmen</strong> gelebten Werte und wird stark von der<br />

jeweiligen Art der <strong>Unternehmen</strong>ssteuerung beeinflusst. Gerade der Trend zu einer sehr leistungsorientierten<br />

Steuerung mit Kennzahlen erzeugt oft einen Druck auf einzelne Mitarbeitende oder<br />

Abteilungen, der dazu führen kann, dass eher gegeneinander als miteinander gearbeitet wird. Das<br />

steht oft diametral gegen eine <strong>Unternehmen</strong>skultur, die als menschenzentriert bezeichnet wird und<br />

deren Fokus auf Wertschätzung und persönlicher Entwicklung der Mitarbeitenden liegt. 1 Wenn eine<br />

menschenzentrierte Kultur im <strong>Unternehmen</strong> gelebt wird, ist auch die intrinsische Motivation der<br />

Mitarbeitenden viel höher, d.h. sie engagieren sich eigenständig für die Arbeit und/oder ihr <strong>Unternehmen</strong>,<br />

ohne dass hierfür zusätzliche extrinsische Anreize notwendig sind. Intrinsisch Motivierte<br />

weisen außerdem eine größere Kooperationsbereitschaft auf als extrinsisch Motivierte. Insbesondere<br />

das Thema Chancengleichheit erfordert von allen viel Kooperationsbereitschaft – gerade auch von<br />

den Männern, bei denen durchaus Verlustängste durch das gezielte Empowerment von Frauen entstehen<br />

können. Diesen (und anderen) Ängsten sollte konstruktiv begegnet werden. Auch das ist in<br />

einer Kultur mit hoher Kooperationsbereitschaft leichter, da hier auch eigene Interessen zugunsten<br />

des großen Ganzen zeitweise zurückgestellt werden.<br />

Voraussetzung für eine gleichberechtigte, menschenzentrierte <strong>Unternehmen</strong>skultur, die auf gegenseitiger<br />

Wertschätzung basiert, ist eine Steuerung, die Teamarbeit fördert, die auf Eigenverantwortlichkeit<br />

und stabilen gemeinsamen Werten, wie fairem Umgang miteinander, basiert. Voraussetzung<br />

dafür sind Führungskräfte, die diese Werte in ihrer Vorbildfunktion vorleben und z.B. unfaires Verhalten<br />

bei Mitarbeitenden entsprechend sanktionieren. Es gilt, für die <strong>Unternehmen</strong>sstrategie eine entsprechende<br />

Vision zu entwickeln, die das Potential von weiblichen Führungskräften miteinschließt und<br />

diese im Leitbild zu konkretisieren. Dabei braucht es höchstmögliche Transparenz über Vorgaben,<br />

Maßnahmen und deren Umsetzung. Fortschritte sind ehrlich und offen zu kommunizieren, aber<br />

auch Rückschläge. Werden die Maßnahmen von den Führungskräften und den betroffenen Frauen<br />

gemeinsam entwickelt, steigt erfahrungsgemäß deren Wirksamkeit und Akzeptanz und durch die<br />

Partizipation wird wiederum die intrinsische Motivation der Teilnehmenden erhöht. Eine besondere<br />

Rolle spielt dabei auch die Personalauswahl. Zukünftige Mitarbeitende und insbesondere Führungskräfte<br />

müssen diesen Werten entsprechen. Dabei könnte es ja sein, dass gerade Frauen mit den ihnen<br />

zugeschriebenen Kompetenzen eher als Kandidatinnen geeignet sind, da die menschenzentrierte<br />

<strong>Unternehmen</strong>skultur besonders kooperationsfähige und -willige, aber auch besonders kommunikative<br />

sowie emotional und sozial kompetente Mitarbeitende und Führungskräfte benötigt. In einem<br />

solchen Umfeld können sich dann am Ende nicht nur die weiblichen Führungskräfte, sondern alle<br />

wohler fühlen und auch entsprechend nachhaltig mehr leisten.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

für die Praxis<br />

Übernehmen Sie Vorbildfunktion und führen selbst entsprechend den vereinbarten Werten und<br />

setzen Sie Gleichberechtigung als wichtiger Baustein auf die <strong>Unternehmen</strong>sagenda!<br />

Gestalten Sie den kulturellen Wandel aktiv mit, indem Sie darauf achten, dass <strong>Unternehmen</strong>ssteuerung<br />

nicht einseitig auf stark leistungsorientierte Einzel-Kennzahlen abzielt!<br />

1 Vgl. dazu grundlegend das Competing Value Model von Kim Cameron und Robert Quinn.<br />

31


Kapitel 6<br />

Handlungsempfehlungen und Praxistipps<br />

Bewerten Sie die Zielerreichung von Führungskräften auch an dem Erreichen von bestimmten<br />

Frauenanteilen in ihrer Abteilung. Dabei gilt es, zunächst eine entsprechende Vision zu entwickeln<br />

und daraus abgeleitet ein Leitbild zu formulieren. Erst daraus werden dann Vorgaben<br />

für das Top-Management formuliert, die deren Commitment hinsichtlich Zielerreichung<br />

und Verbindlichkeit erhöhen sollen.<br />

Langfristig sollten Führungskräfte ausgewählt werden, die nicht nur an Vorgaben orientiert,<br />

sondern intrinsisch motiviert sind, qualifizierte Frauen fördern und deren Potential entwickeln!<br />

Schaffen Sie Transparenz über Vorgaben, Maßnahmen und deren Umsetzung, aber auch über<br />

die Möglichkeiten, die Frauen im <strong>Unternehmen</strong> haben und über weibliche Vorbilder!<br />

Achten Sie auf Teamarbeit, in der die unterschiedlichsten Fähigkeiten und Kompetenzen<br />

komplementär genutzt werden und nutzen Sie kollektive Ziele!<br />

Legen Sie einen großen Fokus auf die persönliche Entwicklung Ihrer Mitarbeitenden!<br />

Achten Sie bei Neueinstellungen auch auf kommunikative und soziale Kompetenzen. Diese<br />

sind für eine menschenzentrierte <strong>Unternehmen</strong>skultur von großer Bedeutung.<br />

Fördern Sie das faire Miteinander Ihrer Mitarbeitenden und sanktionieren Sie unfaires<br />

Verhalten!<br />

32


Vorschläge<br />

für Verantwortliche<br />

in Landesregierungen<br />

Nicht nur die Führungskräfte in <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> sind in der Verpflichtung, gleichberechtigte<br />

Führung im <strong>Unternehmen</strong> zu fördern, auch Verantwortliche in Landesregierungen<br />

können sich stärker dafür einsetzen. Wenn Sie verantwortlich in einer Landesregierung<br />

sind, bieten sich u. a. folgende Maßnahmen an:<br />

Public Governance Kodizes mit konkreten Empfehlungen für die Besetzung von<br />

Aufsichtsrats- und Führungspositionen aufsetzen!<br />

Geschlechterquoten für Aufsichtsräte auf Landesebene nach Vorgabe der Regelung<br />

für Bundesunternehmen gesetzlich verankern!<br />

Als Gesellschafter der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> die Umsetzung der Vorgaben<br />

einfordern und diese nachhaltiger über den Aufsichtsrat überprüfen zu lassen!<br />

Schlussgedanken<br />

Und nun? Sie haben sich in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> für die Erhöhung der Transparenz bei<br />

der Besetzung von Aufsichts- und Führungspositionen eingesetzt, den Austausch von<br />

bestehenden (Frauen-) Netzwerke angeregt, neue etabliert und bereits erfolgreiche<br />

Frauen in Führungspositionen sichtbarer gemacht, so dass diese als Vorbilder für andere<br />

Frauen dienen können. Nun müssen diese Empfehlungen im <strong>Unternehmen</strong>salltag mit<br />

Leben gefüllt werden. Vielleicht funktioniert in Ihrem <strong>Unternehmen</strong> die eine Maßnahme<br />

besser und eine andere findet bei den Beschäftigten weniger Anklang. Der vorliegende<br />

Leitfaden soll Anregungen liefern, genau das auszuprobieren und kreativ zu sein.<br />

Die präsentierten Umfrageergebnisse belegen, dass im Bereich der gelebten Gleichberechtigung<br />

noch viel zu tun ist. Aber ein Anfang ist gemacht – und jetzt kommt es darauf<br />

an, wie Sie die Empfehlungen umsetzen und auf die spezifische Situation in Ihrem<br />

<strong>Unternehmen</strong> anpassen bzw. auch auf die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeitenden<br />

eingehen. So können die Empfehlungen zur echten Chancengleichheit in Führung und<br />

Aufsicht beitragen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.<br />

33


<strong>FidAR</strong> im Profil<br />

<strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V. ist eine überparteiliche, unabhängige, gemeinnützige und<br />

überregionale Initiative, die 2006 von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft<br />

und Politik ins Leben gerufen wurde. <strong>FidAR</strong> strebt eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils<br />

in den Aufsichtsräten deutscher <strong>Unternehmen</strong> und die Verbesserung der <strong>Unternehmen</strong>skontrolle<br />

an. Ziel der Initiative ist die paritätische Besetzung aller Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft.<br />

<strong>FidAR</strong> verfolgt diese Ziele im engen Austausch mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und<br />

in Kooperation mit den relevanten Wirtschafts- und Frauenverbänden. <strong>FidAR</strong> ist ein Netzwerk für<br />

Frauen und Männer und hat über 1.300 Mitglieder, die wichtige Positionen in Wirtschaft, Wissenschaft<br />

und <strong>öffentliche</strong>m Leben einnehmen.<br />

Weiterführende Informationen zu <strong>FidAR</strong> e. V. unter www.fidar.de.<br />

Kontakt<br />

Prof. Dr. Anja Seng<br />

Präsidentin <strong>FidAR</strong> e. V.<br />

anja.seng@fidar.de<br />

Monika Schulz-Strelow<br />

Projektleitung Studien, Gründungspräsidentin<br />

Tel.: +49 (30) 887 14 47 13<br />

monika.schulz-strelow@fidar.de<br />

Elisabeth Kern<br />

Geschäftsführerin<br />

Tel.: +49 (30) 887 14 47 16<br />

elisabeth.kern@fidar.de<br />

<strong>FidAR</strong> – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.<br />

Office K 61<br />

Kurfürstendamm 61<br />

10707 Berlin, Deutschland<br />

Tel.: +49 (30) 887 14 47 16<br />

Fax +49 (30) 887 14 47 20<br />

geschaeftsstelle@fidar.de<br />

www.fidar.de<br />

34


<strong>FidAR</strong>-Präsidentin<br />

Prof. Dr. Anja Seng im Profil<br />

Als Professorin, Moderatorin und Speakerin verbindet Prof. Dr. Anja Seng Praxisnähe und Wissenschaft.<br />

Sie verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung an der Hochschule in Lehre, Forschung und<br />

Hochschulmanagement, die durch Beratungsprojekte optimal ergänzt werden. Seit vielen Jahren<br />

setzt sich Anja Seng für gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen<br />

ein. Als langjähriges <strong>FidAR</strong>-Mitglied wurde sie nach zwei Jahren als Vize-Präsidentin im Oktober<br />

2022 zur <strong>FidAR</strong>-Präsidentin gewählt.<br />

Autorinnen<br />

Monika Schulz-Strelow im Profil<br />

Monika Schulz-Strelow ist Gründungspräsidentin und Ehrenvorsitzende des 2006 gegründeten Vereins<br />

„Frauen in die Aufsichtsräte“. Von 2006 – 2021 führte sie den Verein als Präsidentin. In dieser<br />

Funktion hat sie maßgeblich dazu beigetragen, die Quote für Frauen in Aufsichtsräten gesetzlich<br />

festzuschreiben. 2013 wurde sie dafür mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland<br />

ausgezeichnet. Sie ist MitInitiatorin der „Berliner Erklärung“, dem deutschlandweiten Bündnis für<br />

Gleichstellung, das heute von 21 Verbänden und Vereinen getragen wird. Alle haben ein gemeinsames<br />

Ziel: Die Gleichstellung von Frau und Mann in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.<br />

Monika Schulz-Strelow hat als langjährige Geschäftsführerin der BAO BERLIN – International GmbH<br />

erfolgreich die Interessen der Berliner Wirtschaft weltweit vertreten. Seit 2006 setzt sie viele der<br />

Arbeitsbereiche mit ihrem eigenen <strong>Unternehmen</strong> b.international group fort und betreut Investoren<br />

aus dem In- und Ausland.<br />

Von 2012 bis 2022 war sie Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Klassenlotterie Berlin. Von 2015<br />

bis 2019 war sie Mitglied des Kuratoriums der RAG Stiftung. Seit Juli 2020 ist sie aktiv im Transformation<br />

Council der Franz Haniel & Cie. GmbH, sowie im Beirat des Grünen Wirtschaftsdialogs<br />

und im Beirat der Stiftung Bildung.<br />

Prof. Dr. Michèle Morner im Profil<br />

Michèle Morner ist Professorin für Führung, Personal und Entscheidung im <strong>öffentliche</strong>n Sektor an<br />

der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie promovierte und habilitierte<br />

zu Themen der Organisation und Steuerung von Konzernen und gründete 2010 an der Universität<br />

Witten/Herdecke - gefördert von der Bertelsmann Stiftung - das Reinhard-Mohn-Institut für <strong>Unternehmen</strong>sführung<br />

und Corporate Governance. Daraus entwickelte sie das unabhängige Wissenschaftliche<br />

Institut für <strong>Unternehmen</strong>sführung und Corporate Governance [wifucg]. Darüber hinaus<br />

ist sie in verschiedenen Bei- und Aufsichtsräten (z.B. bis 2018 KUKA AG und aktuell Aufsichtsratsvorsitzende<br />

der VISCOM AG) sowie im Vorstand der vom Bund geförderten Arbeitsgemeinschaft<br />

Wirtschaft und Verwaltung (AWV) aktiv. Sie hat seit 2019 die wissenschaftliche Leitung bei den<br />

Public WoB Indizes durch <strong>FidAR</strong> e.V. inne.

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