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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN

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TITEL NACHFOLGE GESUCHT: IST SELBSTSTÄNDIGKEIT NICHT MEHR ATTRAKTIV?<br />

Keine Angst vor großen Schritten<br />

Wer vor einer Betriebsübernahme steht o<strong>der</strong> sich mit dem Gedanken an eine Unternehmensnachfolge<br />

beschäftigt, muss in vielerlei Hinsicht nachdenken. Unter an<strong>der</strong>em stellen sich verschiedene rechtliche<br />

und steuerrechtliche Fragen, die potenziellen Übernahmekandidaten Kopfzerbreichen bereiten.<br />

Marcus Heinrich Rohner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Breidenbach Rechtsanwälte in Wuppertal,<br />

nennt einige zentrale Punkte:<br />

Gibt es Ausschlusskriterien für eine Betriebsübernahme<br />

wie etwa laufende Gerichtsverfahren?<br />

Drohende Rechtsstreitigkeiten würde ich nicht als<br />

Ausschlusskriterium einstufen, es sei denn, damit<br />

wäre potentiell eine Existenzgefährdung des Unternehmens<br />

verbunden – in solch einem Fall müsste<br />

sich <strong>der</strong> Nachfolger selbstverständlich die Frage<br />

stellen, ob er sich das „tatsächlich antun will“. Eine<br />

Existenzgefährdung kann sich aber auch aus einem<br />

völlig verän<strong>der</strong>ten Marktumfeld ergeben, wie es<br />

sich beispielsweise bei vielen Immobilien-Projektentwicklern<br />

aktuell darstellt. Hohe Steuerverbindlichkeiten<br />

o<strong>der</strong> Unregelmäßigkeiten bei <strong>der</strong> Steuerdeklaration<br />

können sich als Ausschlusskriterien<br />

erweisen, weil <strong>der</strong> Betriebsübernehmer hierfür<br />

persönlich haften kann.<br />

Muss die Gesellschaftsform beibehalten werden<br />

o<strong>der</strong> kann man neu wählen?<br />

Grundsätzlich kann bei einer Unternehmensübernahme<br />

die Rechtsform des Unternehmensträgers<br />

(Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co KG,<br />

usw.) beibehalten werden. In manchen Fällen lassen<br />

sich jedoch durch einen Wechsel <strong>der</strong> Unternehmensform<br />

im Vorfeld o<strong>der</strong> auch im Nachgang <strong>der</strong><br />

Nachfolge Vorteile erzielen – dies sollte bereits im<br />

Vorfeld <strong>der</strong> Transaktion geprüft und entsprechend<br />

vorbereitet werden.<br />

Welche Fehler sollte man bei einer Betriebsübernahme<br />

aus rechtlicher Sicht nicht machen?<br />

Die Unternehmensübernahme ist ein Prozess, <strong>der</strong><br />

grob in die Abschnitte Vorbereitung, Durchführung<br />

und Nachbereitung unterteilt werden kann. Gerade<br />

die Nachbereitung wird häufig unterschätzt, wodurch<br />

leicht erhebliche wirtschaftliche Schäden ent-<br />

stehen können. Erfolgt die Unternehmensübergabe<br />

gegen Entgelt an einen fremden Dritten, stellen sich<br />

vor allem ertragsteuerliche Fragen und Fragen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> vom Veräußerer abzugebenden Garantien<br />

zum rechtlichen und tatsächlichen Zustand des<br />

Unternehmens. Grundsätzlich müssen vom Veräußerer<br />

die mit <strong>der</strong> Zahlung des Kaufpreises realisierten<br />

stillen Reserven versteuert werden. Es bestehen<br />

aber steuerliche Begünstigungen, die in Anspruch<br />

genommen werden können, wenn die dafür vorgesehenen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem wird<br />

<strong>der</strong> Transaktion heute in <strong>der</strong> Regel eine sogenannte<br />

„Due Diligence“ vorgeschaltet, mit <strong>der</strong> etwaige Risiken<br />

aus dem Unternehmensverkauf identifiziert<br />

werden. In den Vertragsverhandlungen wird dann<br />

jeweils im Einzelnen ausgehandelt, welche Risiken<br />

<strong>der</strong> Käufer (ggfls. gegen Reduktion des Kaufpreises)<br />

übernimmt und welche Risiken vom Verkäufer<br />

durch Garantien o<strong>der</strong> Freistellungsverpflichtungen<br />

beseitigt o<strong>der</strong> zumindest eingehegt werden.<br />

Welche Kriterien müssen Familienunternehmen<br />

beachten?<br />

Erfolgt die Unternehmensübernahme im Wege <strong>der</strong><br />

vorweggenommenen Erbfolge o<strong>der</strong> im Erbfall,<br />

stellen sich vor allem schenkungs- und erbschaftsteuerliche<br />

Fragen (die Schenkungssteuer und die<br />

Erbschaftsteuer sind in ein- und demselben Gesetz<br />

geregelt und entsprechen sich weitgehend).<br />

Der Übergang von Betriebsvermögen eines<br />

Einzelunternehmens und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beteiligung an<br />

einer unternehmenstragenden Personen- o<strong>der</strong> Kapitalgesellschaft<br />

sind unter bestimmten Voraussetzungen<br />

steuerlich begünstigt.<br />

Insoweit gilt es, vorab zu klären, welche steuerlichen<br />

Begünstigungen in Anspruch genommen<br />

werden können. Durch entsprechende Gestaltung<br />

28 www.bvg-menzel.de

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